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Wie ehrenamtliche Flüchtlingshelfer versichert sind, welche Voraussetzungen sie dafür erfüllen müssen und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes sind.
Inhalt dieser SeiteVersicherung über Organisationen und Länder
Die Flüchtlingsversorgung in Deutschland funktioniert nur so gut, weil es so viele freiwillige Helfer gibt. Der Staat honoriert das ehrenamtliche Engagement, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift in vielen Situationen. Doch auch bei durch die Helfer verursachten Schäden leistet oft die von den Ländern flächendeckend abgeschlossene Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche.
Absicherung über die Flüchtlingsorganisationen
Wer beispielsweise als Mitglied eines Sportclubs Flüchtlingen hilft, ist in der Regel über die Haftpflicht des Sportvereins abgesichert. Wer sich privat als freiwilliger Helfer eingetragen hat und aus Versehen einen Schaden verursacht, der ist über die Haftpflichtversicherung der Trägerorganisation versichert. Mitglieder einer kirchlichen Organisation, die ohne die Einwilligung einer Kommune Flüchtlingen helfen, können über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert sein. Wenn die Hilfe über ein Unternehmen der Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Caritas) erfolgt, liegt die Zuständigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste.
Gesetzlicher Versicherungsschutz stark verbessert
Der Versicherungsschutz bei Unfällen und Haftungsansprüchen, was das freiwillige Engagement betrifft, wurde von staatlicher Seite in den vergangenen Jahren stark verbessert. Alle Länder haben eine private Haftpflichtversicherung zugunsten der ehrenamtlich Engagierten abgeschlossen. Der Kreis der Versicherten wurde zudem einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
So sind Flüchtlingshelfer versichert
Versicherung für Flüchtlingshelfer
Die meisten Helfer sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit gesetzlich versichert. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kommune die organisatorische Regie der Flüchtlingshilfe übernimmt. Weiterhin gelten folgende Voraussetzungen:
- Sie muss für die Einteilung und Überwachung der Aufgaben zuständig sein und eine Weisungsbefugnis über die freiwilligen Helfer haben.
- Zudem muss sie die Organisationsmittel zur Verfügung stellen, das wirtschaftliche Risiko tragen und nach Außen als Verantwortlicher auftreten.
Müssen Helfer schriftlich beauftragt werden?
Eine schriftliche Beauftragung der Helfer ist nicht zwingend notwendig, allerdings erleichtert eine Helfer-Liste die Kostenerstattung nach einem Unfall. Denn bei einem Unfall muss die Kommune bestätigen, welche Person als Helfer kommunale Aufgaben wahrgenommen hat. Dabei sind alle Aufgabenbereiche versichert, die sonst eine Kommune übernimmt.
Nur organisierte Helfer sind gesetzlich versichert
Wenn die Flüchtlingshelfer Aufgaben übernehmen, die eigentlich in den Bereich der Kommunen fallen und wenn sie im Auftrag der Kommune wie Beschäftigte tätig werden, dann genießen sie auch den Versicherungsschutz von Beschäftigten der Kommune.
Voraussetzungen zur gesetzlichen Absicherung
Freiwillige Helfer genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Das Engagement muss:
- freiwillig
- unentgeltlich
- und regelmäßig ausgeübt werden
- von Ländern, Kommunen, Verbänden, Trägern oder sonstigen Vereinen organisiert sein
- und anderen zugutekommen
Das ist bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert
- Die Zeit während der Tätigkeit
- Der Hin- und Rückweg zum Arbeitsort
Das übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung im Schadensfall
Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind umfassender als die der Krankenversicherung. Folgende Leistungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) in der Regel:
- Kosten für die ärztliche Behandlung
- Reha-Maßnahmen
- Monatliche Rentenansprüche bei vollständiger Erwerbsminderung
- Ist die Erwerbsfähigkeit nur um 20 Prozent gemindert, bekommt der Verletzte von der Unfallversicherung eine monatliche Verletztenrente
Diese Fälle sind von der Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen
Wenn Flüchtlingshelfer nicht mit einer Organisation zusammenarbeiten, sondern beispielsweise spontan Spenden zu Flüchtlingsunterkünften bringen, handeln die Helfer privat. Wenn Helfer außerdem grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln, müssen sie selbst für den verursachten Schaden aufkommen. Auch wenn der Helfer auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause einen Umweg macht, ist dieser Umweg nicht im Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Haftpflichtversicherung für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer
Wie haften Flüchtlingshelfer bei Schäden an Dritten?
Wenn man als ehrenamtlicher Helfer Flüchtlingen hilft und dabei einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss man in der Regel nicht für den Schaden aufkommen. Für den Schaden haftet dann die Trägerorganisation beziehungsweise deren Vereinshaftpflichtversicherung.
Eigene Haftpflicht dennoch prüfen
Für Schäden, die ein Helfer nicht vorsätzlich anderen Personen zugefügt hat, kommt die eigene private Haftpflichtversicherung auf, falls vorhanden. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die private Haftpflichtversicherung ehrenamtliche Tätigkeiten mit absichert. Dies ist meistens der Fall, wenn ehrenamtliche Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements ausgeübt werden.
Achtung: Vorstände sollten auf umfassenden Haftpflichtschutz achten
Gewählte Ehrenamtliche wie beispielsweise Vorstandsmitglieder von Vereinen oder andere Verantwortliche sollten auf einen umfangreichen Versicherungsschutz bei Schäden an Dritten achten. Entweder sollte die Tätigkeit explizit in ihrer privaten Haftpflicht versichert sein oder die Organisation sollte eine gute Vereinshaftpflicht haben.
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In diesen Fällen kommt die Haftpflicht der Länder auf
Wenn eine Privathaftpflicht nicht existiert, sind die meisten Flüchtlingshelfer jedoch über die Sammel-Haftpflichtversicherungen der Länder abgesichert. Daher ist es wichtig, sich vorab auf einer Liste der Träger oder Organisation einzutragen oder so viele Leute wie möglich von seiner ehrenamtlichen Tätigkeit wissen zu lassen. Bei dieser „gesetzlichen“ Haftpflichtversicherung gilt ebenfalls wie bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Es ist nur die Tätigkeit während des Einsatzes sowie der unmittelbare Weg zum und vom Arbeitsort versichert!
Geflüchtete privat aufnehmen: So sind sie abgesichert
Viele Personen nehmen auch Geflüchtete bei sich zu Hause auf. Dabei kann es ebenfalls zu Schäden beim Gastgeber oder bei Dritten kommen. Teilweise übernehmen Kommunen diese Schäden, in einigen Fällen haftet auch eine eigens abgeschlossene Gruppenversicherung.
Flüchtlingshelfer, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, sollten sich im Vorfeld umfassend über dieses Thema informieren und sich gegebenenfalls bei der Stadt, der Kommune oder bei ihrem Versicherer direkt erkundigen.
Im Video: Flüchtlinge privat aufnehmen: Das ist zu beachten
Fazit
Die staatliche Absicherung von Flüchtlingshelfern wurde in den vergangenen Jahren stark verbessert. Sie sind in der Regel gesetzlich haftpflicht- und unfallversichert. Auch sind Helfer oft über die Flüchtlingsorganisation abgesichert. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um organisierte Helfer handelt. Ehrenamtliche Tätigkeiten sind zudem in jeder guten privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen.
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