Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie auf eine Preiserhöhung Ihrer Wohngebäudeversicherung reagieren sollten, was es bei einem Versicherungswechsel zu beachten gilt und ob sich das überhaupt lohnt.
Inhalt dieser SeiteGebäudeversicherung wird 2024 teurer
Anpassungsfaktor steigt 2024 weiter überdurchschnittlich an
Der sogenannte Anpassungsfaktor wirkt sich auf die Höhe der Beiträge in der Wohngebäudeversicherung aus. Dieser Faktor steigt jedes Jahr an, durchschnittlich um 4,3 Prozent. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) liegt der Anpassungsfaktor 2024 um 7,5 Prozent höher als im Vorjahr. Damit ist er überdurchschnittlich angestiegen, jedoch nicht so stark wie 2023, wo er bei 14,7 Prozent lag (Quelle: GDV). Grund dafür sind die gestiegenen Kosten im Baugewerbe, wodurch folglich Gebäudeversicherungen auch in 2024 voraussichtlich teurer werden.
Diese Rolle spielt die Absicherung zum gleitenden Neuwert
Die meisten Wohngebäude sind zum gleitenden Neuwert versichert. Dies ist auch gut so, damit Ihr Haus im Falle eines Totalschadens komplett neu aufgebaut werden kann – und zwar zum Neuwert. Wichtiger als die allgemeine Inflation ist also eher die Entwicklung des Baupreisindex für Wohngebäude sowie der Tariflohnindex für das Baugewerbe. Diese Änderungen wirken sich entscheidend auf den Anpassungsfaktor aus.
Warum Sie nicht übereilt kündigen sollten
Leistet Ihre Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert, dann ist dies nur vorteilhaft für Sie. Somit ist garantiert, dass der Versicherer die gesamten Wiederaufbaukosten zahlt, sollte Ihr Haus komplett zerstört sein, da die Versicherungssumme automatisch laufend an aktuelle Baukosten angepasst wird. Preissteigerungen der Gebäudeversicherung sind also normal. Haben Sie diese automatische Anpassung nicht, droht Ihnen eine Unterversicherung und Sie müssen gegebenenfalls Kosten selbst tragen. Kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung also nicht übereilt auf.
Kein Sonderkündigungsrecht bei automatischer Anpassung
Normalerweise haben Versicherungsnehmer im Falle einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Nicht jedoch im Falle einer Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwertfaktor. Hier ist eine außerordentliche Kündigung nur möglich, wenn der Versicherer außerhalb der Indexanpassung die Preise bei gleichbleibenden Leistungen erhöht. Mehr dazu im Abschnitt „Sonderkündigungsrecht“ .
Das können Sie tun
Zum einen können Sie einen Widerspruch gegen die Beitragsanpassung wegen Steigung des Anpassungsfaktors einlegen. Dadurch gefährden Sie jedoch Ihren Versicherungsschutz, da der Versicherer nicht mehr die Gesamtkosten eines Wiederaufbaus zahlen würde.
Sinnvoller ist es, die Selbstbeteiligung zu erhöhen und damit die Versicherungsbeiträge zu senken. Oder Sie kündigen und wechseln zu einem neuen Gebäudeversicherer. Wichtig: Achten Sie dennoch darauf, dass Sie eine Absicherung zum gleitenden Neuwert haben! Andere Versicherer könnten jedoch Tarife im Angebot haben, die trotz überdurchschnittlicher Preissteigerung in 2024 günstiger sind als Ihr aktueller Tarif.
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Darum steigen die Versicherungsbeiträge ohnehin jedes Jahr
Steigender gleitende Neuwertfaktor
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht jährlich einen neuen gleitenden Neuwertfaktor. Dieser ist abhängig von:
- Lohnentwicklungen im Baugewerbe
- Entwicklung des Baupreisindex
Versicherer übernehmen oftmals diesen Neuwertfaktor und passen die Versicherungssumme und auch entsprechend die Versicherungsbeiträge an.
Was hat der Wert 1914 damit zu tun?
Zur Berechnung des aktuellen Neubauwertes eines Gebäudes wird außerdem der Wert 1914 hinzugezogen. Die genaue Berechnung und weitere Informationen haben wir Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema zusammengefasst:
Steigende Schadenskosten
Wenn Versicherer in einem Jahr weniger Geld durch Beiträge eingenommen hat, als er für Schadensfälle ausgegeben hat, wird er folglich die Beiträge der Versicherungskunden erhöhen.
Die Regulierung von Versicherungsschäden wird für Gebäudeversicherer zum einen wegen einer Vielzahl von alten Gebäuden immer teurer. Diese sind entweder marode erbaut oder in ihrer Ausstattung schon so alt, dass sie häufiger Schäden verursachen. Zum anderen sind Gebäudeversicherer mit steigenden Schadenskosten durch infolge des Klimawandels häufigere Extremwetterereignisse in Deutschland konfrontiert.
Gebäudeversicherung teurer: Das können Sie tun
Beitragserhöhung: So reagieren Sie richtig
Eine Beitragserhöhung sollten Sie nicht sofort ablehnen. Denn verweigern Sie ihre Unterschrift, so kann Ihnen der Versicherer kündigen – und das sollten Sie unbedingt vermeiden! Denn wenn Sie danach eine neue Gebäudeversicherung abschließen wollen, müssen Sie angeben, dass der bisherige Vertrag durch den früheren Versicherer gekündigt worden ist. Daraufhin wird Ihnen der neue Versicherer nur eine teurere oder mit einer höheren Selbstbeteiligung verbundene Versicherung oder gar keinen Versicherungsschutz anbieten. Eine Kündigung vom Versicherer ist für Sie immer ein Nachteil.
Schauen Sie sich lieber nach neuen Angeboten um und kündigen Sie daraufhin Ihre aktuelle Gebäudeversicherung ordentlich oder außerordentlich.
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In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht
Wenn Ihre Versicherung außerhalb der Indexanpassung die Beiträge erhöht, ohne dass die Leistungen dementsprechend angepasst werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen.
So erfolgt die ordentliche Kündigung
In der Regel muss eine Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren ist eine Kündigung nur drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung verschicken Sie am besten schriftlich.
So kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung richtig (inkl. Muster)
Bei Hypothek ist Zustimmung erforderlich
Ist Ihr Haus mit einer Hypothek belastet, so ist eine Kündigung nur möglich, wenn Sie die schriftliche Zustimmung aller im Grundbuch genannten Kreditgeber eingeholt haben. Die meisten Gläubiger legen Wert darauf, dass bereits eine Anschlussversicherung nachgewiesen werden kann.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung aufgrund der Beitragserhöhung lohnt sich nicht unbedingt. Schließlich wird es branchenweit Beitragsanpassungen geben. Besonders, wenn es in den letzten Jahren bereits zu einem Schaden gekommen ist, kann es schwierig werden, eine günstige Alternative zur bisherigen Wohngebäudeversicherung zu finden. Besteht jedoch eine Vorversicherung von beispielsweise fünf oder mehr Jahren und es kam in dieser Zeit zu keinem Schaden, dann finden Hausbesitzer oftmals ein anderes Angebot.
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