Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie auf eine Preiserhöhung Ihrer Wohngebäudeversicherung reagieren sollten, was es bei einem Versicherungswechsel zu beachten gilt und ob sich das überhaupt lohnt.
Inhalt dieser SeiteGebäudeversicherung: Beiträge 2025
Hauseigentümer können 2025 aufatmen: Während 2023 und 2024 die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung kräftig gestiegen sind, werden sie 2025 wahrscheinlich nur moderat angehoben. Die Beiträge der Gebäudeversicherung werden regelmäßig an die Baupreise und Lohnkosten auf dem Bau angepasst. Diese steigen weiterhin, jedoch nicht so stark wie in den vergangenen Jahren.
Jahr | Veränderung des Anpassungsfaktors* jeweils zum Vorjahr |
---|---|
2025 | 2,5 % |
2024 | 7,5 % |
2023 | 14,7 % |
2022 | 5,5 % |
2021 | 2,6 % |
Quelle: Gesamtverband der Versicherer
*Faktor, mit dem Beiträge der Gebäudeversicherung an aktuelle Preisentwicklungen im Bausektor angepasst werden.
Wie hoch Ihr Beitrag zur Gebäudeversicherung 2025 konkret ist, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.
Gebäudeversicherung teurer: Das können Sie tun
Beitragserhöhung nicht vorschnell ablehnen
Eine Beitragserhöhung sollten Sie nicht mit einer Vertragsumstellung oder Vertragssanierung verwechseln. Eine reine Beitragserhöhung erfordert in der Regel keine Zustimmung von Ihnen. Anders sieht es bei einer vom Versicherer initiierten Vertragsumstellung oder Vertragssanierung aus, die in der Regel eine Anpassung der Versicherungsbedingungen beinhaltet.
Lehnen Sie eine solche Vertragsumstellung ab, kann der Versicherer sein ordentliches Kündigungsrecht nutzen und den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Dies kann für Sie erhebliche Nachteile mit sich bringen, etwa Probleme bei der Anschlussversicherung: Wenn Sie danach eine neue Gebäudeversicherung abschließen möchten, müssen Sie die Kündigung durch den Vorversicherer angeben. Dies kann dazu führen, dass Ihnen neue Versicherer entweder höhere Beiträge berechnen, die Selbstbeteiligung erhöhen oder Ihnen den Versicherungsschutz ganz verweigern.
Um solche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie die angebotene Vertragsumstellung sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Berater halten. Ein voreiliges Ablehnen kann langfristig teuer werden.
Selbstbeteiligung erhöhen, Beiträge senken
Sie können die Versicherungsbeiträge senken, indem Sie die Selbstbeteiligung erhöhen. Als Selbstbeteiligung wird der Anteil bezeichnet, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Nur die darüber hinausgehende Summe wird dann vom Versicherer geleistet.
Erst die neue Versicherung abschließen, dann kündigen
Wenn Sie zu einem anderen Gebäudeversicherer wechseln möchten, ist es wichtig, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, nachdem ein neues Angebot vorliegt und Ihr Antrag beim neuen Versicherer eingereicht wurde. Dadurch vermeiden Sie mögliche Risiken, die durch eine vorschnelle Kündigung entstehen könnten.
Warum ist das wichtig?
Sollte zwischen der Kündigung Ihres alten Vertrags und der Einreichung Ihres Neuantrags beispielsweise ein Schaden eintreten, ändern sich die anzugebenden Risikoumstände für den neuen Antrag. Dies kann dazu führen, dass:
- Der neue Versicherer den Vertrag aufgrund der geänderten Risikoumstände nicht mehr zu den zuvor angebotenen Konditionen annimmt.
- Der Antrag vollständig abgelehnt wird und Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.
Um diesen Worst-Case-Szenarien vorzubeugen, sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie sicherstellen können, dass der neue Versicherer Ihren Antrag zu den gewünschten Konditionen annimmt. Dies garantiert einen nahtlosen Versicherungsschutz ohne finanzielle und rechtliche Nachteile.
So kündigen Sie die Gebäudeversicherung richtig
Beachten Sie, dass sich die Kündigungsfristen bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen deutlich unterscheiden können:
Kein Sonderkündigungsrecht
Bei einer Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwertfaktor werden die Beiträge jährlich an die Entwicklung der Baupreise und Lohnkosten angepasst. Mit dieser sogenannten Indexanpassung wird gewährleistet, dass Gebäude ausreichend hoch versichert sind. In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
In der Regel müssen Sie die Gebäudeversicherung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren gilt in der Regel ebenfalls eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Maximale Vertragslaufzeit: Rechtliche Grundlage
Die maximale Laufzeit von drei Jahren bei Versicherungsverträgen wird im § 11 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Konkret heißt es in § 11 Abs.4:
„Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.“
Sonderkündigungsrecht
Wenn Ihre Versicherung außerhalb einer Indexanpassung die Beiträge tarifbedingt erhöht, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen.
So kündigen Sie Ihre Gebäudeversicherung richtig (inkl. Muster)
Darum steigen die Versicherungsbeiträge jedes Jahr
Jährliche Preissteigerungen sind bei Gebäudeversicherungen mit einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung normal. Denn Versicherer passen dann die Versicherungssumme laufend an aktuelle Baukosten und die Lohnentwicklungen im Baugewerbe an. So ist garantiert, dass der Versicherer die gesamten Wiederaufbaukosten für ein komplett zerstörtes Gebäude nach den aktuellen Preisen und geltenden Vorschriften leistet. Leistet Ihre Gebäudeversicherung also zum gleitenden Neuwert, dann ist dies vorteilhaft für Sie.
Um die neuen Beiträge zu berechnen, orientieren sich viele Versicherer am sogenannten Anpassungsfaktor. Dieser wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mithilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes jährlich neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Wert 1914.
Sollte Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, die nicht zum gleitenden Neuwert leistet, dann haben Sie keine jährlichen Beitragserhöhungen. Ihr Haus wäre dann zu einem feststehenden Betrag versichert, der aufgrund der Inflation bald nicht mehr ausreichen würde. Es kommt zu einer Unterversicherung Ihres Gebäudes. Im Schadensfall wird im Verhältnis zur bestehenden Unterversicherung die Schadenzahlung gekürzt.
Mehr Infos zum gleitenden Neuwert
Klimaschäden sorgen für steigende Beiträge
Der Klimawandel führt bereits jetzt zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen, wie Starkregen, Hochwasser oder auch Tornados. Versicherern entstehen durch diese Klimaschäden hohe Kosten, die sie durch höhere Beiträge auszugleichen versuchen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) werden sich dadurch die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in den nächsten zehn Jahren verdoppeln (Quelle: GDV). Prognosen gehen sogar so weit, dass Versicherer in Zukunft keine Gebäudeversicherungen mehr anbieten können, da die Risiken finanziell untragbar werden.
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