Wenn die Wohngebäude­versicherung teurer wird – was Sie tun können

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Gebäude­­versicherer müssen jährlich die Versicherungssumme und daher die Beiträge an die Kosten im Baugewerbe anpassen. Ansonsten sind Häuser nicht in ausreichender Höhe abgesichert.
  • 2025 werden die Beiträge wahrscheinlich deutlich weniger angehoben als die letzten Jahre, da die Baukosten nicht so stark gestiegen sind.
  • Sie sollten Ihre Wohngebäude­versicherung nicht übereilt kündigen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie auf eine Preiserhöhung Ihrer Wohngebäude­­versicherung reagieren sollten, was es bei einem Versicherungswechsel zu beachten gilt und ob sich das überhaupt lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. 2025: Beiträge zur Gebäude­­versicherung
  2. So gehen Sie vor
  3. Darum steigen die Beiträge jedes Jahr

Gebäude­versicherung: Beiträge 2025

Hauseigentümer können 2025 aufatmen: Während 2023 und 2024 die Beiträge zur Wohngebäude­versicherung kräftig gestiegen sind, werden sie 2025 wahrscheinlich nur moderat angehoben. Die Beiträge der Gebäude­versicherung werden regelmäßig an die Baupreise und Lohnkosten auf dem Bau angepasst. Diese steigen weiterhin, jedoch nicht so stark wie in den vergangenen Jahren.

JahrVeränderung des Anpassungsfaktors* jeweils zum Vorjahr
20252,5 %
20247,5 %
202314,7 %
20225,5 %
20212,6 %

Quelle: Gesamtverband der Versicherer
*Faktor, mit dem Beiträge der Gebäude­versicherung an aktuelle Preisentwicklungen im Bausektor angepasst werden.

Wie hoch Ihr Beitrag zur Gebäude­versicherung 2025 konkret ist, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Gebäude­­versicherung teurer: Das können Sie tun

Beitragserhöhung nicht vorschnell ablehnen

Eine Beitragserhöhung sollten Sie nicht mit einer Vertragsumstellung oder Vertragssanierung verwechseln. Eine reine Beitragserhöhung erfordert in der Regel keine Zustimmung von Ihnen. Anders sieht es bei einer vom Versicherer initiierten Vertragsumstellung oder Vertragssanierung aus, die in der Regel eine Anpassung der Versicherungs­bedingungen beinhaltet.

Icon Haus mit Haken Check

Lehnen Sie eine solche Vertragsumstellung ab, kann der Versicherer sein ordentliches Kündigungsrecht nutzen und den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Dies kann für Sie erhebliche Nachteile mit sich bringen, etwa Probleme bei der Anschluss­versicherung: Wenn Sie danach eine neue Gebäude­versicherung abschließen möchten, müssen Sie die Kündigung durch den Vor­versicherer angeben. Dies kann dazu führen, dass Ihnen neue Versicherer entweder höhere Beiträge berechnen, die Selbst­beteiligung erhöhen oder Ihnen den Versicherungsschutz ganz verweigern.

Um solche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie die angebotene Vertragsumstellung sorgfältig prüfen und bei Unklarheiten Rücksprache mit Ihrem Versicherer oder einem unabhängigen Berater halten. Ein voreiliges Ablehnen kann langfristig teuer werden.


Selbst­beteiligung erhöhen, Beiträge senken

Sie können die Versicherungsbeiträge senken, indem Sie die Selbst­beteiligung erhöhen. Als Selbst­beteiligung wird der Anteil bezeichnet, den Sie im Schadenfall selbst übernehmen. Nur die darüber hinausgehende Summe wird dann vom Versicherer geleistet.


Erst die neue Versicherung abschließen, dann kündigen

Wenn Sie zu einem anderen Gebäude­versicherer wechseln möchten, ist es wichtig, die bestehende Versicherung erst zu kündigen, nachdem ein neues Angebot vorliegt und Ihr Antrag beim neuen Versicherer eingereicht wurde. Dadurch vermeiden Sie mögliche Risiken, die durch eine vorschnelle Kündigung entstehen könnten.

Warum ist das wichtig?

Sollte zwischen der Kündigung Ihres alten Vertrags und der Einreichung Ihres Neuantrags beispielsweise ein Schaden eintreten, ändern sich die anzugebenden Risikoumstände für den neuen Antrag. Dies kann dazu führen, dass:

  • Der neue Versicherer den Vertrag aufgrund der geänderten Risikoumstände nicht mehr zu den zuvor angebotenen Konditionen annimmt.
  • Der Antrag vollständig abgelehnt wird und Sie ohne Versicherungsschutz dastehen.

Um diesen Worst-Case-Szenarien vorzubeugen, sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag erst kündigen, wenn Sie sicherstellen können, dass der neue Versicherer Ihren Antrag zu den gewünschten Konditionen annimmt. Dies garantiert einen nahtlosen Versicherungsschutz ohne finanzielle und rechtliche Nachteile.

Mehr Infos: Testsieger der Gebäude­versicherung


So kündigen Sie die Gebäude­versicherung richtig

Beachten Sie, dass sich die Kündigungsfristen bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen deutlich unterscheiden können:

Kein Sonderkündigungsrecht

Bei einer Wohngebäude­versicherung mit gleitendem Neuwertfaktor werden die Beiträge jährlich an die Entwicklung der Baupreise und Lohnkosten angepasst. Mit dieser sogenannten Indexanpassung wird gewährleistet, dass Gebäude ausreichend hoch versichert sind. In diesem Fall haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

In der Regel müssen Sie die Gebäude­­versicherung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von drei oder fünf Jahren gilt in der Regel ebenfalls eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Maximale Vertragslaufzeit: Rechtliche Grundlage

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Die maximale Laufzeit von drei Jahren bei Versicherungsverträgen wird im § 11 Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) geregelt. Konkret heißt es in § 11 Abs.4:

„Ein Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, kann vom Versicherungsnehmer zum Schluss des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.“

Sonderkündigungsrecht

Wenn Ihre Versicherung außerhalb einer Indexanpassung die Beiträge tarifbedingt erhöht, ohne dass die Leistungen entsprechend angepasst werden, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.

In diesem Fall müssen Sie die Kündigung der Wohngebäude­versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung aussprechen.

So kündigen Sie Ihre Gebäude­versicherung richtig (inkl. Muster)

Darum steigen die Versicherungsbeiträge jedes Jahr

Jährliche Preissteigerungen sind bei Gebäude­versicherungen mit einer sogenannten gleitenden Neuwert­versicherung normal. Denn Versicherer passen dann die Versicherungssumme laufend an aktuelle Baukosten und die Lohnentwicklungen im Baugewerbe an. So ist garantiert, dass der Versicherer die gesamten Wiederaufbaukosten für ein komplett zerstörtes Gebäude nach den aktuellen Preisen und geltenden Vorschriften leistet. Leistet Ihre Gebäude­versicherung also zum gleitenden Neuwert, dann ist dies vorteilhaft für Sie.

Icon Vermögensverfall

Um die neuen Beiträge zu berechnen, orientieren sich viele Versicherer am sogenannten Anpassungsfaktor. Dieser wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mithilfe von Daten des Statistischen Bundesamtes jährlich neu berechnet. Berechnungsgrundlage ist der Wert 1914.

Sollte Sie eine Gebäude­versicherung abgeschlossen haben, die nicht zum gleitenden Neuwert leistet, dann haben Sie keine jährlichen Beitragserhöhungen. Ihr Haus wäre dann zu einem feststehenden Betrag versichert, der aufgrund der Inflation bald nicht mehr ausreichen würde. Es kommt zu einer Unter­­versicherung Ihres Gebäudes. Im Schadensfall wird im Verhältnis zur bestehenden Unter­versicherung die Schadenzahlung gekürzt.

Mehr Infos zum gleitenden Neuwert


Icon Wolke mit Regen

Klimaschäden sorgen für steigende Beiträge

Der Klimawandel führt bereits jetzt zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen, wie Starkregen, Hochwasser oder auch Tornados. Versicherern entstehen durch diese Klimaschäden hohe Kosten, die sie durch höhere Beiträge auszugleichen versuchen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) werden sich dadurch die Beiträge zur Wohngebäude­versicherung in den nächsten zehn Jahren verdoppeln (Quelle: GDV). Prognosen gehen sogar so weit, dass Versicherer in Zukunft keine Gebäude­versicherungen mehr anbieten können, da die Risiken finanziell untragbar werden.

Mehr Infos zur Elementarschaden­versicherung

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Katharina Burnus
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