Unterhalts­rechtsschutz­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine klassische Rechtsschutz­­versicherung deckt den Streit um Unterhalt nicht ab.
  • Der Unterhalts­­rechtsschutz ist fast ausschließlich als Baustein der privaten Rechtsschutz­­versicherung erhältlich.
  • Rechtsschutz inklusive Unterhalts­­rechtsschutz gibt es ab 22 € im Monat.
  • Beim Unterhalts­­rechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von einem Jahr.

Das erwartet Sie hier

Was eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung ist, wie viel sie kostet und was Sie beim Thema Wartezeit beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Unterhaltsrechtschutz?
  2. Wer braucht einen Unterhaltsrechtschutz?
  3. Was leistet er?
  4. Was leistet er nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung?

Die Unterhalts­rechtsschutz­versicherung ist eine spezielle Rechtsschutz­versicherung: Sie sichert Sie gegen finanzielle Folgen von Rechtsstreits ab, die Sie wegen Unterhaltsansprüchen führen, zum Beispiel von Kindern, Verwandten oder ehemaligen Partnern. Dabei können beide Seiten eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung nutzen: die Seite, die Unterhaltszahlungen einfordert und die, die Unterhaltsforderungen abwehren möchte. Bei einigen Versicherern sind Sie mit einem Unterhalts­rechtsschutz auch für den Fall familienrechtlicher Streitigkeiten finanziell abgesichert, zum Beispiel bei Streitigkeiten um das Sorgerecht.

Sie können einen Unterhalts­rechtsschutz nur in Kombination mit einem Privat­rechtsschutz abschließen – in der Regel als Spezialbaustein bei höheren Tarifstufen. Aktuell gibt auf dem deutschen Markt allerdings nur sehr wenige Versicherer, die einen Unterhalts­rechtsschutz anbieten.

Icon Puzzle

Wie funktioniert ein Unterhalts­rechtsschutz?

Schließen Sie eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung ab, müssen Sie einige Angaben machen, zum Beispiel über Ihren Familienstand, Ihre berufliche Situation, ob und wie viel Sie im Schadensfall selbst zahlen wollen oder auch zur gewünschten Vertragslaufzeit.

Es gibt prinzipiell Rechtsschutz­versicherungen ohne Wartezeit. Die Unterhalts­rechtsschutz­versicherung gehört jedoch nicht dazu. Nach Vertragsabschluss müssen Sie also eine Wartezeit einhalten. In dieser Zeit werden keine Kosten übernommen und es können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Im Vergleich zu den oft üblichen drei Monaten für eine Rechtsschutz­versicherung gilt beim Unterhalts­rechtsschutz eine besondere Wartezeit von 12 Monaten.

Entstehen Ihnen nun Kosten, zum Beispiel durch einen Rechtsstreit, die prinzipiell von Ihrer Unterhalts­rechtsschutz­versicherung abgedeckt sind, dann müssen Sie dies dem Versicherer zeitnah mitteilen. Das können Sie meist telefonisch, per Mail oder über ein Online-Formular. Ihr Versicherer prüft im Anschluss Ihren Antrag und erstattet Ihnen die Kosten.

Wer braucht einen Unterhalts­rechtsschutz?

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Laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erhielten von den Kindern, für die Unterhaltszahlungen vereinbart oder festgelegt wurden (81 Prozent), 37 Prozent keinen oder nur unvollständigen Unterhalt (Quelle: DJI). Vermutet wird, dass viele Elternteile aus finanziellen Gründen nicht zahlen können, viele aber auch nicht wollen. Meist müssen dann Unterhaltsansprüche gerichtlich geklärt oder durchgesetzt werden. Gleichzeitig sind Unterhaltszahlungen wichtig für die finanzielle Absicherung: Denn alleinerziehende Familien sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt (Quelle: Bertelsmann Stiftung, S. 29).

Icon Mutter mit Kind

Für wen ist ein Unterhalts­rechtsschutz sinnvoll?

Icon blonde Frau

Alleinerziehende Mütter

In den allermeisten Fällen sind alleinerziehende Mütter davon betroffen, dass der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Ein Unterhalts-Rechtsstreit kostet Zeit und Energie, die auch dem Kind nicht mehr zur Verfügung steht. Eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung kann zumindest die finanzielle Belastung abmildern.

Icon Mann mit Brille

Unterhaltspflichtige Elternteile

Viele Elternteile, meistens Väter, können aus unterschiedlichen Gründen kein Unterhalt zahlen, etwa weil sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, Sozialleistungen beziehen oder sich verschuldet haben. Ein Unterhalts­rechtsschutz kann die Kosten für die Klärung oder Abwehr von Ansprüchen übernehmen.

Icon grauhaarige Frau

Gutverdienende Kinder von pflegebedürftigen finanzschwachen Eltern

Das Sozialamt kann von Kindern für die Unterbringung ihrer Eltern im Altenheim einen sogenannten Elternunterhalt verlangen. Kinder müssen diesen zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen nach Abzügen und Selbstbehalt mehr als 100.000 Euro beträgt. Es kann sein, dass das Sozialamt die finanzielle Situation der Kinder nicht richtig einschätzt. Muss die Elternunterhaltspflicht dann gerichtlich geklärt werden, bietet ein Unterhalts­rechtsschutz Versicherungsschutz.

Icon Hand mit Euromünze

Finanziell-Bedürftige sowie ihre finanzstarken Ehepartner


Es kann passieren, dass nach einer Scheidung ein Ex-Partner nicht imstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In solch einem Fall ist der finanziell besser gestellte Ex-Partner unterhaltspflichtig. Ein Unterhalts­rechtsschutz ist nicht nur für den Ehepartner sinnvoll, der davon ausgeht, nach einer Scheidung finanziell bedürftig zu sein und den Unterhalt gerichtlichen durchzusetzen zu müssen. Sinnvoll ist er auch, für den nach einer Scheidung finanziell besser gestellten Partner, der diese Unterhaltsansprüche abwehren möchte.

Was und wann leistet eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung?

Was leistet ein Unterhalts­rechtsschutz?

Icon Geldscheine

Deckungssumme bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall

Icon Angestellte

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei Unterhalts­streitigkeiten

Icon Richterhammer und Gesetz

Hilfe bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinander­setzungen

Icon Händeschütteln

Mediation


Wann leistet ein Unterhalts­rechtsschutz?

Icon Kind

Kindesunterhalt

Ist ein Elternteil unterhaltspflichtig und verweigert die Zahlung, muss der andere Elternteil das Geld vor Gericht einklagen. Da der Streitwert in diesem Fall von der zu leistenden Unterhaltszahlung abhängig ist, können die Kosten für Anwälte und den Prozess schnell mehrere Tausend Euro betragen.

In solchen Fällen macht sich ein rechtzeitig abgeschlossener Unterhalts­rechtsschutz bezahlt. So können Sie den Prozess ohne finanzielle Sorgen bis zum Ende durchstehen. Wie sich die Höhe der Unterhaltszahlungen zusammensetzt, können Sie hier der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entnehmen.

Icon Vater mit Kind

Feststellung der Vaterschaft

Um für ihr Kind Unterhaltszahlungen zu erhalten, kann es für Mütter notwendig sein, auf die Feststellung der Vaterschaft zu klagen. Hierzu werden DNA-Tests eingesetzt.

Aber auch Väter können eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einklagen: entweder, um als Vater auszuscheiden oder die Vaterschaft bestätigt zu bekommen. In beiden Fällen übernimmt die Rechtsschutz­versicherung mit Unterhalts-Baustein die Kosten des Rechtsstreits.

Icon Böses Gesicht

Streit um das Sorgerecht

Im Fall einer Scheidung kommt es häufig zum Streit um das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder. In der Regel ist ein Gerichtsverfahren dann nicht zu vermeiden. Der Spezialbaustein Unterhalts-Rechtsschutz deckt die Kosten auch in diesen Fällen bis zur vereinbarten Deckungssumme.

Icon Rollstuhl

Unterhaltspflicht von Kindern für Eltern

Sollten die Eltern einmal pflegebedürftig werden, können die Kinder unter bestimmten Bedingungen zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden. Haben Sie den Unterhalts­rechtsschutz-Baustein abgeschlossen, dann übernimmt die Versicherung auch in diesem „umgekehrten“ Fall die Kosten.

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Wann leistet ein Unterhalts­rechtsschutz nicht?

  • Bei Rechtsschutzfällen, die vor Vertragsabschluss oder während der zwölfmonatigen Wartezeit eingetreten sind.
  • Bei Kosten für Rechtsschutzfälle, die die Versicherungssumme übersteigen. Diese liegt in der Regel bei 30.000 Euro je Rechtsfall.
  • Eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung kommt nicht für die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits aufgrund einer Scheidung auf. Gerichtlich ausgetragene Scheidungen und andere familienrechtliche Streitigkeiten sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausdrücklich ausgenommen. Rechtsschutz­versicherer übernehmen meist nur die Kosten für eine Erstberatung durch einen Anwalt. Es gibt mittlerweile jedoch einen Anbieter eines speziellen Ehe­rechtsschutzes.
  • Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die vor einem ausländischen Gericht entschieden werden.

Was kostet eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung?

Beispielrechnung: So viel kostet der Unterhalts­rechtsschutz

Icon dunkelhaarige Frau
  • Familienstand: Single
  • Berufsgruppe: Arbeitnehmer
  • Vertragslaufzeit: 1 Jahr
Selbst­beteiligung250 €
Privat­rechtsschutz (monatlich)14,24 €
Unterhalts­rechtsschutz (monatlich)7,57 €*
Gesamt (monatlich)21,81 €
*Die Beitragshöhe für den Unterhalts­rechtsschutz

Was kostet Sie eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung?

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Unterhalts­rechtsschutz­versicherung im Test

Es gibt derzeit nur wenige Versicherer, die einen umfangreichen Unterhalts­rechtsschutz anbieten. Welche Anbieter für Sie infrage kommen, ist von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Versicherungsbedarf abhängig. Im Folgenden sehen Sie unabhängige Testergebnisse zu privaten Rechtsschutz­versicherern allgemein.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFranke und Bornberg ØServiceValue
EuroAtlas
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
ConcordiaFF+Sehr gutSehr gut92
Logo ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AGAdvocardFFFSehr gutSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFF+Sehr gutSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Rechtsschutz­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Rechtsschutz­versicherer im Test (2024)

So finden Sie den richtigen Unterhalts­rechtsschutz

Darauf sollten Sie achten

Grundsätzlich gibt es auf dem deutschen Markt nur sehr wenige Versicherer, die eine Unterhalts­rechtsschutz­versicherung anbieten. Dennoch sollten Sie diese Versicherung nicht vorschnell abschließen. Die folgenden Punkte können Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen:

  • Denken Sie vorausschauend
    Da es bei der Unterhalts­rechtsschutz­versicherung eine Wartezeit von einem Jahr gibt, ist es wichtig, sich frühzeitig Gedanken um den Versicherungsabschluss zu machen.
  • Prüfen Sie die Leistungen
    Prüfen Sie die Leistungen der Unterhalts­rechtsschutz­versicherung genau. Achten Sie darauf, dass Sie die Leistungen erhalten, die Sie wirklich benötigen. Lesen Sie hierzu auch die Versicherungs­bedingungen.
  • Planen Sie Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
    Sie können Ihre Beiträge senken, indem Sie eine längere Vertragslaufzeit wählen. Meist haben Sie die Wahl zwischen eins, drei und fünf Jahren. Gerade Rechtsstreits wegen Unterhaltszahlungen können sich über mehrere Jahre hinziehen. Wägen Sie hier gut zwischen niedrigen Kosten, Vertragslaufzeit und Ihrem Bedarf ab.
  • Mit Selbst­beteiligung sparen
    Sie können Ihre Beiträge reduzieren, indem Sie eine Selbst­beteiligung vereinbaren. „Selbst­beteiligung“ bedeutet, dass Sie im Schadenfall selbst einen Teil der Kosten übernehmen – den Rest deckt der Versicherer bis zur vereinbarten Summe ab. Meist können Sie zwischen unterschiedlichen Optionen wählen, etwa eine Beteiligung in Höhe von 250 Euro oder auch 150 Euro. Sie können aber auch keine Selbst­beteiligung vereinbaren.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Unterhalts­rechtsschutz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Vertragslaufzeit zu kurz wählen
    Juristische Unterhaltsstreitigkeiten können sich mitunter länger hinziehen. Informieren Sie sich am besten bei einem Anwalt, mit welchen Zeiträumen Sie in Ihrem Fall rechnen müssen. Wählen Sie bei Abschluss eine entsprechend lange Laufzeit. Zwar verlängert sich nach Ablauf die Laufzeit meist automatisch jeweils um ein weiteres Jahr. Schließen Sie jedoch von Anfang an eine längere Laufzeit ab, reduzieren sich Ihre Beiträge.
  • Wartezeiten nicht beachten
    Bei einer Unterhalts­rechtsschutz­versicherung gilt eine Wartezeit von zwölf Monaten. Das heißt: Die Versicherung zahlt nur für Unterhaltsstreitigkeiten, die nach dieser Wartezeit entstanden sind. Schließen Sie einen Unterhalts­rechtsschutz also am besten vorsorglich ab. 
  • Sich nicht beraten lassen
    Ein Rechtsstreit wegen Unterhaltsansprüchen kann nervenzehrend sein. Es ist daher wichtig, dass Sie für den Fall der Fälle gut abgesichert sind. Nehmen Sie sich Zeit und informieren Sie sich online über Unterhalts­rechtsschutz­versicherung. Gehen Sie aber auf Nummer sicher und lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei und unverbindlich beraten.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Warum ist die Wartezeit so lang?

„Bei einer „normalen“ Rechtsschutz­versicherung müssen Sie in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten einhalten. Erst nach dieser Zeit genießen Sie Versicherungsschutz. Bei einem Unterhalts-Rechtschutz gilt eine verlängerte Wartezeit von 12 Monaten. Durch diese verlängerte Wartezeit schützt sich der Versicherer davor, dass Betroffene für den akuten Fall eine Rechtsschutz­versicherung abschließen, wenige Beiträge zahlen und teure Leistungen erhalten. Da auch im Unterhaltsrecht die Kosten leicht steigen können, muss der Versicherungsnehmer erst einmal ein Jahr lang Beiträge gezahlt haben. Eine Rechtsschutz­versicherung für Unterhalt gibt es ausschließlich mit dieser einjährigen Wartezeit.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Versicherung für folgende Gerichtsprozesse nutzen

„Auch wenn Sie sich bereits in einem Unterhaltsrechtsstreit befinden, lohnt sich der Abschluss der Zusatz­versicherung. Denn der Unterhalt wird in einigen Fällen nach ein, zwei oder drei Jahren neu berechnet und verhandelt. Dann kann es erneut zu einem Gerichtsprozess kommen, bei dem Sie dann versichert sind.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 3:
Was der Familientarif abdeckt

„Obwohl der Unterhalts­rechtsschutz für Single vorgesehen ist, können Sie ihn auch im Familientarif abschließen. Beachten Sie hierbei folgende Besonderheiten: Wenn Sie beispielsweise ein eigenes Kind mit in die neue Beziehung beziehungsweise Ehe mitbringen und als Ehepaar den Unterhalts­rechtsschutz abschließen, dann greift dieser nur bei Unterhaltsansprüchen nach außen. Dies bedeutet, dass Sie zwar beide den Rechtsschutz für Streitigkeiten mit Ihren Ex-Partnern, Eltern oder Großeltern nutzen können, jedoch nicht für Rechtsstreits untereinander! Schauen Sie vor Versicherungsabschluss daher genau in die Vertragsbedingungen oder lassen Sie sich ausführlich beraten.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 4:
Wer muss eigentlich wem Unterhalt zahlen?

„Eine Person kann dazu verpflichtet werden, einer anderen Person Unterhalt zu zahlen. Es gibt verschiedene Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht besteht:

  • Eltern gegenüber ihren Kindern
    Grundsätzlich sind Eltern sowohl für ihre leiblichen als auch adoptierten Kinder unterhaltspflichtig, solange diese noch nicht volljährig sind. Bei Waisen kann auch für die Großeltern eine Unterhaltspflicht bestehen (Quelle: BGB §1360ff) .
  • Partner mit gemeinsamen Kindern
    Erzieht nach einer Trennung ein Partner ein oder mehrere gemeinsame Kinder, entsteht ebenfalls ein Unterhaltsanspruch (Quelle: BGB §1610).
  • Kinder gegenüber ihren Eltern
    Kinder können unter bestimmten Bedingungen gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein, wenn diese pflegebedürftig werden (Quelle: BGB §1601).
  • Ehepartner gegenüber geschiedenem Partner
    Nach einer Scheidung ist der finanziell besser gestellte Ehepartner dem anderen gegenüber nur dann unterhaltspflichtig, wenn dieser dazu außerstande ist, zum Beispiel aufgrund von Alter, Krankheit oder auch zu geringem eigenem Einkommen (Quelle: BGB §1569).“
Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Hinweis zum Unterhaltsvorschuss

Kinder unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, können einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Staat haben. Und zwar dann, wenn kein oder kein regelmäßiger Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. Es besteht keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes. Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes.“

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Berater

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Katharina Burnus
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