Rechtsschutz­versicherung für Bauherren Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

SSL-Zertifiziert, Hosting in Deutschland Deutschland Flagge
Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit!

Überzeugen Sie sich selbst

Bekannt aus:

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein leistungsstarker Rechtsschutz schützt Bauherren vor teuren Rechtsstreits, die sich durch Mängel, Fehler beim Bau oder Pfusch ergeben können.
  • Eine eigenständige Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist auf dem Markt einzigartig. In dieser Form kann sie bei nur sehr wenigen Anbietern abgeschlossen werden. Bei uns erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
  • Der passgenaue Rechtsschutz für Bauherren ist bereits ab 0,11 % der Bausumme möglich. Bei einem 500.000 €-Bauprojekt sind das ab 550 € im Jahr.
  • Wir können Ihnen exklusiv einen Bauherren-Rechtsschutz ohne Wartezeit und zum besten Preis anbieten.
  • Wichtig ist, dass Sie den Rechtsschutz vor Beginn der Bauphase abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist, auf welche Leistungen Sie dabei nicht verzichten sollten und wie Sie mit uns die Wartezeit umgehen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Bauherren Rechtsschutz?
  2. Wer braucht eine Absicherung?
  3. Was ist versichert und was nicht?
  4. Wann zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutz­versicherung, die eigens für Personen konzipiert ist, die ein Bauvorhaben realisieren. Die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung bietet finanziellen Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten mit Bauunternehmen, Architekten oder Handwerkern. Die Versicherung deckt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben ab, die im Falle eines Rechtsstreits anfallen.

Icon Bauarbeiter

Zwei Versicherer ergänzen ihren Privat-Rechtsschutz mit einem Zusatzbaustein. Dieser erweitert den Tarif um den Bereich Baurecht. Der Baustein ermöglicht somit eine Übernahme von außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in diesem Bereich. Den eigenständigen Bauherren-Rechtsschutz bietet aktuell nur ein Versicherer in Deutschland an. Dieser ist noch flexibler und spezifischer auf die Bedürfnisse von Bauherren angepasst.

Wie funktioniert die eigenständige Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Die eigenständige Bauherren-Rechtsschutz­versicherung müssen Sie vor Beginn der Bauarbeiten abschließen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz. Sie können verschiedene Bauvorhaben und unterschiedliche Immobilientypen absichern. Die Versicherung wird für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, in der Regel fünf Jahre. Der Versicherungsbetrag wird anhand der Bausumme berechnet und wird entweder als Einmalbeitrag oder jährlich für fünf Jahre gezahlt.

Wer braucht eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung kann von Bauherren sowie Käufern von neuen oder gebrauchten Immobilien abgeschlossen werden.

Warum können Sie den Inhalten dieser Seite vertrauen?

lesen

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Bagger

Welche Vorhaben können versichert werden?

  • Erwerb und Errichtung eines Neubaus
  • Um- und Ausbau
  • Sanierung
  • Erwerb eines zu privaten Bauzwecken bestimmten Grundstücks
  • Erwerb oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen für private Nutzung
Icon Haus

Welche Objekte können versichert werden?

  • Eigentumswohnung
  • Einfamilienhaus (inkl. Einliegerwohnung)
  • Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten
  • Ferienwohnung bzw. -haus
  • Teilweise gewerblich genutzte Objekte (überwiegend private Nutzung)

Darum ist eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung sinnvoll

Der Abschluss einer speziellen Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist besonders sinnvoll, da Baumängel oder Baupfusch oft erst im Laufe des Bauprozesses oder später entdeckt werden. Solche Mängel können von Problemen beim Rohbau bis hin zu statischen Fehlern oder Dachkonstruktionsmängeln reichen. Sollten diese Mängel zu Rechtsstreitigkeiten mit Bauunternehmen, Architekten oder Handwerkern führen, bietet die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung Schutz vor den damit verbundenen hohen Kosten und rettet damit mitunter das gesamte Bauvorhaben.


Die Vorteile unserer Bauherren-Rechtsschutz­versicherung

  • Entfall der Wartezeit bei Abschluss in Kombination z. B. mit einem Privat­rechtsschutz
  • Innovativ und einzigartig auf dem Markt, da bisher nicht versicherbare Baurisiken nun versicherbar sind
  • Risiko des Kreditausfalls wird reduziert
  • Vermietete und teilweise gewerblich genutzte Objekte versicherbar
  • Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von drei Millionen Euro versicherbar
  • Besondere Konditionen für Bauträgergeschäfte
  • 5 Jahre Versicherungslaufzeit, 3 weitere Jahre Nachmeldefrist
  • Zusätzliche Service-Leistungen wie telefonische Rechtsberatung, Anwaltsnetzwerk, Mediation

Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Bauherren-Rechtsschutz­versicherung

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

Was zahlt die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Icon Schutzschild

Das leistet der Bauherren-Rechtsschutz

  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
    Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen, die mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen.
  • Deckungssumme
    Bis zu 100.000 Euro je Rechtsschutzfall.
  • Service-Leistungen
    Erste-Hilfe-Hotline, telefonische Rechtsberatung in allen rechtlichen Fragen, Kanzlei- und Anwaltsempfehlungen, Mediation
  • Selbst­beteiligung: Entfall und Bonus
    Keine Selbst­beteiligung, wenn der Fall mit einer Beratung erledigt werden kann, Reduzierung der Selbst­beteiligung, wenn ein Partner-Anwalt gewählt wird

Schadenbeispiele: In diesen Fällen hilft die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung

  • Wasserleitungen falsch eingebaut
    Beim Bau Ihres neuen Einfamilienhauses wurden die Schmutzwasserleitungen mangelhaft verlegt. Die beauftrage Firma streitet die Schuld ab. Der Streitwert beträgt knapp über 50.000 Euro, die Kosten für den Rechtsstreit belaufen sich auf fast 3.000 Euro. Eine rechtzeitig abgeschlossene Bauherren-Rechtsschutz­versicherung übernimmt diese Kosten und unterstützt Sie bei diesem Rechtsstreit.
  • Kostenvoranschlag überzogen
    Nachdem Sie ein älteres Einfamilienhaus gekauft haben, lassen Sie einen Wintergarten einbauen. Für den Umbau erteilt Ihnen die Baufirma einen Kostenvoranschlag über 25.000 Euro. Nachdem die Arbeiten beendet wurden, legt Ihnen die Baufirma eine Schlussrechnung von knapp 35.000 Euro vor. Auf die Erhöhung der Kosten wurden Sie nicht hingewiesen. Es entstehen 3.000 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten, die eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung übernimmt.
  • Schimmel im Dachstuhl
    Vor zwei Jahren haben Sie ein kleines Einfamilienhaus gekauft und den Dachstuhl neu errichten lassen. Nach zwei Jahren zeigt sich, dass das Holzgebälk von Schimmelpilz befallen ist. Gutachten ergeben, dass das Gebälk bereits beim Einbau pilzbelastet war. Die Baufirma, die damals den Ausbau des Dachstuhls übernommen hat, reagiert nicht auf Ihre Anfragen, sodass Sie eine andere Firma mit der Sanierung beauftragen müssen. Das Ganze kostet Sie fast 80.000 Euro, die Sie mithilfe Ihres Rechtsschutz­versicherers bei der alten Baufirma einklagen.

Wann zahlt sie nicht?

Wann die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung nicht leistet

  • Zu später Versicherungsabschluss
    Wenn die Versicherung nach Beginn der Erdarbeiten abgeschlossen wird.
  • (Überwiegend) gewerbliche Nutzung
    Wenn es sich um überwiegend, das heißt zu einem Anteil höher als 50 Prozent, um gewerbliche Bauvorhaben handelt. Eine gewerbliche Nutzung wird ab mehr als sechs Wohneinheiten unterstellt.
  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Eigenleistungen am Bau
  • Vorhersehbare Rechtsstreitigkeiten
    Wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits absehbar ist, dass ein Rechtsstreit entstehen wird. Beispielsweise, weil die Schäden bereits bekannt waren.
  • Schäden durch vorsätzliches Handeln
    Rechtliche Auseinandersetzungen, die aus vorsätzlich herbeigeführten Schäden resultieren.
  • Vertragsänderungen nach Versicherungsbeginn
    Wenn nach dem Versicherungsbeginn Änderungen an Verträgen vorgenommen werden, die zu einem Rechtsstreit führen
  • Nachbarrechtsstreitigkeiten
    Bestimmte Rechtsgebiete oder spezifische Situationen, die andere Rechtsgebiete betreffen, sind nicht versichert. Außer: Sie haben mit dem Bauherren-Rechtsschutz einen Privat- oder Wohn­rechtsschutz abgeschlossen.

Was kostet eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Die Kosten der Bauherren-Rechtsschutz­versicherung sind nach bestimmten festen Beitragssätzen definiert und hängen vorrangig von der Höhe der Bau- bzw. Kaufsumme ab.

Rechenbeispiel: 500.000 Euro Bausumme (inkl. Grundstückskosten)

Es gibt zwei Varianten, auf deren Grundlage die Versicherungsbeiträge berechnet werden, die sich nach der Höhe der gewünschten Selbst­beteiligung richten. Zudem gibt es jeweils zwei Möglichkeiten, wie Sie die Beiträge zahlen können. Beides entscheiden Sie bei Vertragsabschluss.

Variante 1Variante 2
SB 250 € oder 400 €*SB 850 € oder 1.000 €*
Jahresbeitrag: 0,15 % der Bau-/Kaufsumme
750 €**
Jahresbeitrag: 0,11 % der Bau-/Kaufsumme
550 €**
oderoder
Einmalbeitrag 0,69 % der Bau-/Kaufsumme
3.450 €
Einmalbeitrag 0,50 % der Bau-/Kaufsumme
2.500 €
*SB = Selbst­beteiligung. Die niedrigere SB gilt, wenn im Rechtsschutzfall ein empfohlener Rechtsanwalt des Versicherers gewählt wird. Die höhere SB gilt bei freier Anwaltswahl.
**Jahresbeitrag verteilt über Vertragslaufzeit von 5 Jahren.

So wird die Bausumme korrekt ermittelt

Die Bausumme sind die Gesamtkosten eines Bauvorhabens, inklusive der Grundstückskosten. Um die Bausumme korrekt zu ermitteln, sollten Sie daher alle Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Bauvorhaben stehen, berücksichtigen. Dazu gehören:

  • Grundstückskosten
  • Architektenkosten
  • Bauleistungen einschließlich Stundenlohnarbeiten
  • Neuwert von Baustoffen und Bauteilen
  • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe

Wichtig: Eigenleistungen fallen nicht in die Berechnung der Bausumme und sind auch nicht vom Versicherungsschutz erfasst.

Was kostet Sie eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

Bauherren-Rechtsschutz­versicherungen im Test

Icon Stern

Die Versicherungsexperten von transparent-beraten.de haben sowohl den eigenständigen Bauherren-Rechtsschutz als auch die beiden Zusatzbausteine „Bauherren-Rechtsschutz“ im Rahmen einer privaten Rechtsschutz­versicherung in einer Qualitätsumfrage bewertet. Die Ergebnisse dieser Umfrage und die Empfehlungen unserer Experten können Ihnen Orientierung bei Anbietern und Tarifen geben.

Bauherren-Rechtsschutz in der Qualitätsumfrage bei transparent-beraten.de


Um Ihren individuellen Versicherungsbedarf als Bauherr zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen eine unverbindliche Beratung durch unsere Versicherungsexperten. Wir haben bereits eine Vielzahl von Bauherren zu einer idealen Absicherung verholfen. Gerne unterstützen wir auch Sie, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.

Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Bauherren-Rechtsschutz­versicherung

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

Wie wählt man die richtige Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

Icon Person mit Liste

Checkliste: Darauf sollten Sie achten

  • Sie schließen den Vertrag zur Bauherren-Rechtsschutz­versicherung vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungs­maßnahmen ab (Ausnahme: Bauträgergeschäft)
  • Sie schließen den Vertrag zur Bauherren-Rechtsschutz­versicherung mit bzw. nach Unterzeichnung des Kreditvertrages ab (Antragsdatum reicht).
  • Sie schließen mit der Bauherren-Rechtsschutz­versicherung eine weitere verwandte Versicherung ab (Bauleistungs­versicherung, Bauherren­haftpflicht­versicherung, Bauhelfer-Unfall­versicherung, private Rechtsschutz­versicherung)
  • Das Objekt wird überwiegend privat genutzt und umfasst nicht mehr als sechs Wohneinheiten.
  • Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz.
  • Die Bau- bzw. Kaufsumme liegt unter zwei Millionen Euro.

Das wird im Antrag auf Bauherren-Rechtsschutz abgefragt

  • Gewerbliche Nutzung über 50 Prozent vorgesehen?
  • Bauvorhaben: Neubau? Aus-/Umbau?
  • Gesamtfläche
  • Bau-/Kaufsumme
  • Adresse des Objekts
  • Datum des notariellen Kaufvertrages
  • Baubeginn
  • Art des Objekts
  • Eigenständige Planung oder Bauleitung geplant?
  • Abbrucharbeiten geplant?
  • Eigenleistung geplant?
  • Besondere Bau­maßnahmen geplant?
  • Auswahl zusätzlicher Versicherungsbaustein
  • Wahl der Selbst­beteiligungsvariante
  • Wahl der Zahlweise (einmalig oder jährlich)

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Bauherren-Rechtsschutz­versicherung begehen sollten

lesen
  • Zu später Versicherungsabschluss
    Schließen Sie die Versicherung unbedingt vor Beginn der Erdarbeiten ab. Ein späterer Abschluss führt dazu, dass Sie nicht versichert sind​​.
  • Gewerbliche Nutzung ignorieren
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben nicht überwiegend gewerblicher Natur ist, da dies zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen kann. Bei mehr als sechs Wohneinheiten wird eine gewerbliche Nutzung unterstellt​​.
  • Vorhersehbare Rechtsstreitigkeiten außer Acht lassen
    Achten Sie darauf, dass zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Rechtsstreitigkeiten absehbar sind. Bereits bekannte Schäden sollten vor dem Abschluss geklärt werden​​.
  • Unklare Planung des Bauprojekts
    Bereiten Sie die Planung Ihres Bauprojektes sorgfältig vor und halten Sie alle wichtigen Unterlagen und Angaben parat. Berechnen Sie die Bau- oder Kaufsumme korrekt. Sollten Sie Sanierungs­maßnahmen vorhaben, dann klären Sie vorab die Abgrenzung von Renovierung und Sanierung, da bei einer Renovierung die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung nicht verantwortlich ist.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Bedarfsanalyse
    Analysieren Sie zunächst Ihren individuellen Bedarf. Berücksichtigen Sie dabei die Größe und Komplexität Ihres Bauprojekts sowie mögliche Risiken.
  2. Bausumme ermitteln
    Bestimmen Sie die genaue Bausumme Ihres Projekts, da diese für die Berechnung der Versicherungsprämie relevant ist.
  3. Angebote einholen und vergleichen
    Auf Grundlage Ihres Bauvorhabens können Sie nun ermitteln, welcher Anbieter am besten zu Ihnen passt. Vergleichen Sie die Konditionen: Ein Anbieter bietet nur eine geringe Deckungssumme, die jedoch für kleinere Aus- und Umbau­maßnahmen ausreichen könnte. Möchten Sie, dass die Wartezeit entfällt oder die Deckungssumme höher ist, ist eventuell der andere Anbieter besser geeignet.
  4. Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
    Wir können für Sie und Ihr Bauvorhaben zugeschnittene Angebote einholen und diese mit Ihnen gemeinsam analysieren. Wir beraten Sie individuell und persönlich, welcher Tarif am besten für Sie geeignet ist und wie Sie sich rundum gut und zu einem fairen Preis versichern können.

Mit uns die ideale Bauherren-Rechtsschutz­versicherung finden

Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

  • Schnell und unkompliziert
  • Immer einen direkten Ansprechpartner
  • Im Versicherungsfall für Sie da
Icon Dokument

Einfach und unverbindlich berechnen

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Rechtzeitig abschließen!

„Viele Bauherren machen den Fehler und denken zu spät an eine Rechtsschutz­versicherung für ihr Bauvorhaben. Mitunter fällt nämlich auch beim Bauherren-Rechtsschutz eine Wartezeit an. Kümmern Sie sich um den Versicherungsschutz so früh wie möglich! Wenn Sie also Ihr Grundstück erworben haben und das Haus planen, sollten Sie direkt die Kosten für den Bauherren-Rechtsschutz einkalkulieren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Kosten in den Immobilienkredit einschließen

„Die Kosten für den Bauherren-Rechtsschutz lassen sich im Immobilienkredit inkludieren. Sprechen Sie dazu am besten direkt mit Ihrer kreditgebenden Bank: In der Regel wird diese einen Bauherren-Rechtsschutz ebenfalls willkommen heißen, da potenziell hohe Kosten für einen Rechtsstreit vermieden werden können. Und bei einem Versicherungsbeitrag von mehreren tausend Euro lohnt es sich auch für Sie, diese über Ihren ohnehin geschlossenen Immobilienkredit zu begleichen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Wartezeit beachten!

„Bei einem Bauherren-Rechtsschutz als Zusatzbaustein im Rahmen einer privaten Rechtsschutz­versicherung besteht eine Wartezeit von mindestens sechs Monaten. Dies bedeutet, dass Streitigkeiten, die innerhalb der Wartezeit eintreten, nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Eine Ausnahme gibt es derzeit nur bei dem Anbieter einer eigenständigen Rechtsschutz­versicherung für Bauherren. Hier verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit. Voraussetzung ist jedoch unter anderem, dass die Bau- beziehungsweise Sanierungs­maßnahmen erst nach Abschluss des Versicherungsvertrages beginnen dürfen. Eine Ausnahme gibt es beim sogenannten Bauträgergeschäft. Hier ist das Datum des notariellen Kaufvertrages ausschlaggebend.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Bis zu einem Jahr im Voraus beantragen

„Sie können die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung maximal ein Jahr vor Beginn der Bauarbeiten beantragen. Dies hat den Vorteil, dass auch Fälle, die ihren Ursprung in diesem einen Jahr vor Beginn der Versicherungslaufzeit liegen, mitversichert sind. Ein Beispiel: Bereits vor Abschluss der Bauherren-Rechtsschutz­versicherung haben Sie einen Innenarchitekten beauftragt. Nach Baubeginn stellt sich heraus, dass dieser einen Fehler gemacht hat, jedoch weist dieser die Schuld von sich. Auch wenn der Schadensfall vor Abschluss der Versicherung eintrat, kann dies mitversichert sein, da Sie diesen ein Jahr vor Baubeginn beantragt haben. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass diese Schäden bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 5:
Fünf Jahre Versicherungslaufzeit, drei Jahre Nachmeldefrist

„In der Regel hat die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung eine Versicherungslaufzeit von fünf Jahren. Jedoch werden viele Mängel und Schäden erst nach längerer Zeit entdeckt. Nach Ablauf dieser fünf Jahre haben Sie daher noch weitere drei Jahre die Möglichkeit, Schäden nachträglich zu melden, wenn diese Schäden im versicherten Zeitraum eingetreten sind.

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zum Bauherren-Rechtsschutz

Welche Rechtsschutz­versicherung benötige ich für den Hausbau?

lesen

Für den Neu- oder Umbau oder eine Sanierung von Immobilien benötigen Sie eine Rechtsschutz­versicherung speziell für Bauherren. Diese sichert auch Rechtsstreitigkeiten mit zum Beispiel der Baufirma und Subunternehmen ab.

Was kostet eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung?

lesen

Die Kosten einer Bauherren-Rechtsschutz­versicherung richten sich nach der Bausumme. Bei einer Bausumme von beispielsweise 500.000 Euro kostet der Rechtsschutz ab 550 Euro jährlich für fünf Jahre.

Bis wann muss man die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen haben?

lesen

Die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung muss innerhalb folgender Zeitfenster abgeschlossen werden:

  • Bei Errichtung eines Neubaus: mit/nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und vor Beginn der Bauarbeiten
  • Bei Kauf eines Neubaus vom Bauträger: mit/nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages
  • Bei Kauf einer Bestandsimmobilie: mit/nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages
  • Bei Kauf einer Bestandsimmobilie mit Absicht zur Modernisierung oder Sanierung: mit/nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und vor Beginn der Sanierungs­maßnahmen

Was bedeutet „Baubeginn“?

lesen

Baubeginn meint das Datum, an dem die Erdarbeiten beginnen („erster Spatenstich“). Dies gilt unabhängig davon, ob die Arbeiten vom Versicherungsnehmer selbst oder von beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden oder Gebäudeteilen. Nicht dazu zählen vorgelagerte Arbeiten, wie die Säuberung und Räumung des Baugrundstücks.

Greift meine private Rechtsschutz­versicherung für den Hausbau?

lesen

Nein, die private Rechtsschutz­versicherung schließt Rechtsstreitigkeiten rund um den Kauf oder Bau von Immobilien aus.

Welche Versicherungen kann ich zusätzlich abschließen, damit die Wartezeit entfällt?

lesen

Zusätzlich zur Bauherren-Rechtsschutz­versicherung müssen Sie eine weitere Versicherung abschließen, damit Sie von unserem Angebot Gebrauch machen können. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Bauleistungs­versicherung, einer integrierten Feuerrohbau­versicherung in der Gebäude­versicherung, eine Bauherren­haftpflicht, eine Bauhelfer-Unfall­versicherung oder einer Privat­rechtsschutz­versicherung.

Wann kann die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung gekündigt werden?

lesen

Eine ordentliche Kündigung ist während der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Die Möglichkeiten zur Nachmeldung von Schäden bleiben davon unberührt. Jedoch sind Neuschäden, die nach Beendigung des Vertrages entstehen und gemeldet werden, nicht versichert. Abgesehen von der ordentlichen Kündigung läuft der Versicherungsvertrag ohne Kündigung nach fünf Jahren aus.

Was ist eine Nachmeldefrist?

lesen

Eine Nachmeldefrist ist ein Zeitraum nach dem Ende der eigentlichen Versicherungslaufzeit, in dem Schadensfälle noch gemeldet werden können, die während der Laufzeit der Versicherung entstanden sind, aber erst nach deren Ablauf entdeckt oder relevant wurden. Bei der Bauherren-Rechtsschutz­versicherung haben Sie nach Ablauf der fünf Jahre Versicherungszeit noch eine Nachmeldefrist von drei Jahren.

Wer muss bei mehreren Bauherren die Versicherung abschließen?

lesen

Die Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist eine Objekt­versicherung, das heißt, das Bauvorhaben wird versichert, nicht der Bauherr. Bei mehreren Bauherren können alle Personen in einem Vertrag als gemeinsame Versicherungsnehmer eintreten.

Können auch Arbeitsleistungen von ausländischen Unternehmen abgesichert werden?

lesen

Ja, das Herkunftsland der jeweiligen Handwerksfirma spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass es sich um ein privat genutztes Bauobjekt in Deutschland handelt.

Was ist, wenn das Datum des Kreditvertrages noch nicht feststeht?

lesen

Oft steht das Datum für den Kreditvertrag noch nicht fest, weil sich dieser beispielsweise noch in der Prüfung befindet. Beim Antrag auf Bauherren-Rechtsschutz kann in diesem Falle das Antragsdatum des Kreditvertrages verwendet werden.

Welche Versicherungen braucht man für einen Neubau?

lesen

Neben der Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ergeben noch die Bauherren­haftpflicht und die Bauleistungs­versicherung Sinn. Auch eine Bauhelfer-Unfall­versicherung kann in einigen Fällen nützlich sein. Für das spätere Gebäude sind eine Feuerrohbau­versicherung beziehungsweise Gebäude­versicherung sowie eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht nötig.

Weitere Berufs- und Personengruppen in der Rechtsschutz­versicherung

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gerne. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E–Mail.

Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
Ihre Ansprechpartnerin
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH