Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer ist, was sie leistet und wer sie noch abschließen kann.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer?
Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung Kosten, die mit rechtlichen Streitigkeiten verbunden sind, etwa Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende anwaltliche Beratung, Gerichtsprozesse, eine Vollstreckung oder auch für Kosten der Gegenseite. Gerade Geschäftsführer haben ein erhöhtes Risiko für rechtliche Streitigkeiten, die mit hohen Kosten verbunden sein können, zum Beispiel:
Drei Rechtsschutz-Bausteine
Als Geschäftsführer können Sie sich in drei grundlegenden Rechtsgebiete mit einer Rechtsschutzversicherung schützen. Diese drei Rechtsschutzversicherungen können in der Regel einzeln, aber auch in Kombination abgeschlossen werden:
Spezial-Strafrechtsschutz
Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie dafür verantwortlich, dass Gesetze eingehalten werden, zum Beispiel Regelungen zur Arbeitssicherheit. Das Unternehmen selbst kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Spezial-Strafrechtsschutz leistet, wenn gegen Sie als Geschäftsführer strafrechtlich ermittelt wird.
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Diese Versicherung sichert Sie als Geschäftsführer gegen finanzielle Folgen eines Strafverfahrens ab, wenn Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen finanzielle Schäden zufügen, zum Beispiel Schadenersatzforderungen erhoben werden. Denn als Geschäftsführer haften Sie hierfür persönlich.
Anstellungs-Vertragsrechtsschutz
Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihren Anstellungsvertrag zum Beispiel bei Konflikten wegen Tantiemen, Kündigung oder auch Abfindungen.
Experten-Tipp:
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz frühzeitig abschließen
„Sobald Sie zur leitenden Geschäftsführung oder Manager befördert werden und sich Ihr Arbeitsverhältnis ändert und Sie einen Anstellungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich um Ihren Rechtsschutz kümmern. Hatten Sie zuvor eine private Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Beruf, hilft dieser Ihnen nicht mehr weiter. Sie sollten Ihren Versicherungsschutz um den Manager-Rechtsschutz erweitern.“
Ein Rechtsschutz für Geschäftsführer kann auf zwei Wegen vereinbart werden: Entweder Sie als Geschäftsführer schließen diese Versicherung für sich selbst ab, oder das Unternehmen, für das Sie tätig sind.
Wie funktioniert ein Rechtsschutz für Geschäftsführer?
Zunächst wählen Sie aus bis zu drei Bausteinen aus – Straf-Rechtsschutz, Vermögensschadens-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. In der Regel werden für jeden dieser Rechtsschutzversicherungen unterschiedliche Tarifstufen angeboten. Von diesen ist beispielsweise abhängig, wie hoch die Versicherungssumme ist, für welche Länder der Schutz gilt oder auch ob Sie gerichtlich oder außergerichtlich abgesichert sind. Vor Vertragsabschluss müssen Sie außerdem einige Angaben machen, zum Beispiel Ihr Bruttojahreseinkommen, die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen oder die Branche, in der Sie tätig sind, nennen.
Bei Rechtsschutzversicherungen, etwa beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, können Wartezeiten gelten. Erst nach Ende dieser Wartezeit haben Sie vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Sie diesen zeitnah dem Versicherer melden. Oft bietet die Versicherung dann auch noch weitere Hilfsangebote an (Assistance-Leistungen). Sie können aber Ihren Versicherer auch kontaktieren, wenn noch kein Rechtsstreit droht, etwa, wenn Sie eine rechtliche Frage haben.
Wer kann einen Rechtsschutz für Geschäftsführer abschließen?
Wann und was zahlt sie?
Spezial-Strafrechtsschutz
Vermögensschaden-Rechtsschutz
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
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Wann leistet sie nicht?
Was kostet sie?
Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe
Kostenbeispiel für einen Rechtsschutz für die Geschäftsführung
Branche | Anlageberatung |
Position | Vorsitz der Geschäftsführung |
Bruttojahreseinkommen | 100.000 € |
Versicherte Risiken | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz |
Unternehmensgröße | 27 Mitarbeiter |
Beitrag im Monat | 43,28 € |
Was kostet Sie eine Rechtsschutzversicherung für die Geschäftsführung?
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Rechtsschutzversicherer für Geschäftsführer im Test
Welcher Tarif des Rechtsschutzes für Geschäftsführer am besten ist, wurde bisher noch nicht von unabhängigen Instituten getestet. Eine Vergleichbarkeit ist auch schwierig: Jedes Unternehmen ist anders und somit unterscheiden sich auch die Risiken Geschäftsführung. Daher werden Rechtsschutzversicherung an jeden Geschäftsführer individuell angepasst. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wenn Sie wissen möchten, welcher Versicherer und Tarif für Sie am besten geeignet ist.
Wie finde ich den richtigen Rechtsschutz finden?
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss eines Rechtsschutzes für Geschäftsführer begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Aufhebungsvereinbarung schriftlich festhalten
„Einer der häufigsten Fälle, warum sich Manager an ihre Rechtsschutzversicherung wenden, sind Streitigkeiten in Bezug auf Aufhebungsvereinbarungen. Mit solch einem Vertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Damit diese Vereinbarung rechtlich wirksam ist, muss sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 623 schriftlich geschlossen werden – eine elektronische Form reicht nicht aus. Achten Sie also darauf, dass Aufhebungsvereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Nur bei Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung ist auch in der Regel die Übernahme der Kosten versichert.“
Experten-Tipp 2:
Mit dem Straf-Rechtsschutz absichern
„Der Straf-Rechtsschutz sichert Sie in der Regel auch ab, wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden sowie in Standesrechts- und Disziplinarverfahren. Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben. Werden Sie allerdings wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, müssen Sie die bereits vom Versicherer geleistete Zahlungen zurückerstatten. Zwar schließt auch der allgemeine Firmenrechtsschutz ein Straf-Rechtsschutz ein. Verfahrenskosten wegen Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten sind allerdings hier nicht abgedeckt.“
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