Rechtsschutz­versicherung für die Geschäftsführung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein umfassender Rechtsschutz ist für Geschäftsführer sinnvoll, da sie aufgrund ihrer Sonderstellung ein hohes Risiko für rechtliche Streitigkeiten haben, welche mit hohen Kosten verbunden sein können. Im schlimmsten Fall haften sie persönlich.
  • In der Regel können Sie einen Anstellungsvertrags-Rechtsschutz mit einem Straf-Rechtsschutz und Vermögensschadens-Rechtsschutz kombinieren.
  • Ein Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist bereits ab 43 € im Monat erhältlich. Ist Ihnen ein umfassenderer Rechtsschutz wichtig, müssen Sie mit mehreren hundert Euro monatlich rechnen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer ist, was sie leistet und wer sie noch abschließen kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Rechtsschutz für Geschäftsführer?
  2. Wer kann diesen Rechtsschutz abschließen?
  3. Was leistet sie?
  4. Was leistet sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Die richtige Versicherung finden
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer?

Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutz­versicherung Kosten, die mit rechtlichen Streitigkeiten verbunden sind, etwa Kosten für eine Erstberatung beim Anwalt, nachfolgende anwaltliche Beratung, Gerichtsprozesse, eine Vollstreckung oder auch für Kosten der Gegenseite. Gerade Geschäftsführer haben ein erhöhtes Risiko für rechtliche Streitigkeiten, die mit hohen Kosten verbunden sein können, zum Beispiel:

  • Wegen ihres besonderen Arbeitsverhältnisses können Geschäftsführer nicht vom Arbeits­­rechtsschutz einer privaten Rechtsschutz­­versicherung Gebrauch machen. Stattdessen benötigen Personen in diesen Positionen eine spezielle Rechtsschutz­­versicherung.
  • Geschäftsführer werden nicht nur für die eigenen strafrechtlich relevanten Fehler persönlich verantwortlich gemacht, sondern auch für die ihrer Mitarbeiter. So steigt das Risiko für rechtliche Streitigkeiten.
  • Geschäftsführer werden mitunter persönlich mit seinem privaten Vermögen haftbar gemacht, wenn das Unternehmen zum Beispiel mit Schadenersatz­forderungen konfrontiert ist.

Drei Rechtsschutz-Bausteine

Als Geschäftsführer können Sie sich in drei grundlegenden Rechtsgebiete mit einer Rechtsschutz­versicherung schützen. Diese drei Rechtsschutz­versicherungen können in der Regel einzeln, aber auch in Kombination abgeschlossen werden:

Icon Richterhammer und Gesetz

Spezial-Straf­rechtsschutz

Als Geschäftsführer eines Unternehmens sind Sie dafür verantwortlich, dass Gesetze eingehalten werden, zum Beispiel Regelungen zur Arbeitssicherheit. Das Unternehmen selbst kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Der Spezial-Straf­rechtsschutz leistet, wenn gegen Sie als Geschäftsführer strafrechtlich ermittelt wird.

Mehr Infos zum Spezial-Straf­rechtsschutz

Icon Hand mit Pfeil

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Diese Versicherung sichert Sie als Geschäftsführer gegen finanzielle Folgen eines Strafverfahrens ab, wenn Sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen finanzielle Schäden zufügen, zum Beispiel Schadenersatz­forderungen erhoben werden. Denn als Geschäftsführer haften Sie hierfür persönlich. 

Mehr Infos zum Vermögensschaden-Rechtsschutz

Icon Vertrag mit Unterschrift

Anstellungs-Vertrags­rechtsschutz

Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von rechtlichen Streitigkeiten rund um Ihren Anstellungsvertrag zum Beispiel bei Konflikten wegen Tantiemen, Kündigung oder auch Abfindungen.

Mehr Infos zum Anstellungs-Vertrags­rechtsschutz

Experten-Tipp:
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz frühzeitig abschließen

„Sobald Sie zur leitenden Geschäftsführung oder Manager befördert werden und sich Ihr Arbeitsverhältnis ändert und Sie einen Anstellungsvertrag unterzeichnen, sollten Sie sich um Ihren Rechtsschutz kümmern. Hatten Sie zuvor eine private Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Beruf, hilft dieser Ihnen nicht mehr weiter. Sie sollten Ihren Versicherungsschutz um den Manager-Rechtsschutz erweitern.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Ein Rechtsschutz für Geschäftsführer kann auf zwei Wegen vereinbart werden: Entweder Sie als Geschäftsführer schließen diese Versicherung für sich selbst ab, oder das Unternehmen, für das Sie tätig sind.


Wie funktioniert ein Rechtsschutz für Geschäftsführer?

Zunächst wählen Sie aus bis zu drei Bausteinen aus – Straf-Rechtsschutz, Vermögensschadens-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. In der Regel werden für jeden dieser Rechtsschutz­versicherungen unterschiedliche Tarifstufen angeboten. Von diesen ist beispielsweise abhängig, wie hoch die Versicherungssumme ist, für welche Länder der Schutz gilt oder auch ob Sie gerichtlich oder außergerichtlich abgesichert sind. Vor Vertragsabschluss müssen Sie außerdem einige Angaben machen, zum Beispiel Ihr Bruttojahreseinkommen, die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen oder die Branche, in der Sie tätig sind, nennen.

Bei Rechtsschutz­versicherungen, etwa beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, können Wartezeiten gelten. Erst nach Ende dieser Wartezeit haben Sie vollumfänglichen Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens müssen Sie diesen zeitnah dem Versicherer melden. Oft bietet die Versicherung dann auch noch weitere Hilfsangebote an (Assistance-Leistungen). Sie können aber Ihren Versicherer auch kontaktieren, wenn noch kein Rechtsstreit droht, etwa, wenn Sie eine rechtliche Frage haben.

Wer kann einen Rechtsschutz für Geschäftsführer abschließen?

  • Geschäftsführung
    Zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH oder auch Mitglieder der Geschäftsführung
  • Vorstand
    Beispielsweise Alleinvorstände oder Mitglieder eines Vorstandsgremiums
  • Aufsichtsgremium
    Etwa Vorsitzende oder Mitglieder eines Aufsichtsgremiums
  • Leiter und Prokuristen
  • Weitere Berufsgruppen
    Einige Versicherer bieten einen Rechtsschutz auch für zum Beispiel Compliance Officer, Datenschutzbeauftragte oder Organe von Vereinen oder Genossen­schaften an. Sollte Sie also weder Manager noch Geschäftsführer sein, können auch Sie mitunter eine passende Rechtsschutz­versicherung abschließen.

Wann und was zahlt sie?

Icon Richterhammer und Gesetz

Spezial-Straf­rechtsschutz

  • Verfahrenskosten, beispielsweise Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und im Falle des Unterliegens die gegnerischen Anwaltskosten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
  • Vorsorgliche Rechtsberatung
  • Übernahme der Kosten für professionelle Pressearbeit
Icon Hand mit Pfeil

Vermögensschaden-Rechtsschutz

  • Verfahrenskosten, wie Gerichts-, Sachverständigen und Zeugenkosten und die gegnerischen Anwaltskosten im Falle des Unterliegens
  • Rechtsanwaltskosten
  • Kosten für Mediation
  • Vorsorgliche Rechtsberatung
Icon Vertrag mit Unterschrift

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

  • Verfahrenskosten, z. B. Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten und die gegnerischen Anwaltskosten, falls Sie den Prozess verlieren
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten
  • Mediationskosten
  • Vorsorgliche Rechtsberatung

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Wann leistet sie nicht?

  • Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.
  • Rechtsschutz besteht nicht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
  • Versicherungsfälle, die nach der Nachmeldefrist entstehen, sind nicht abgedeckt. Nach Beendigung des Vertrags kann eine Frist bestehen, in der Sie Versicherungsfälle noch melden können, die während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.

Was kostet sie?

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Konkrete Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Versicherungssumme
  • Vertragslaufzeit
  • Bruttojahreseinkommen

Kostenbeispiel für einen Rechtsschutz für die Geschäftsführung

BrancheAnlageberatung
PositionVorsitz der Geschäftsführung
Bruttojahreseinkommen100.000 €
Versicherte RisikenAnstellungsvertrags-Rechtsschutz
Unternehmensgröße27 Mitarbeiter
Beitrag im Monat43,28 €

Was kostet Sie eine Rechtsschutz­versicherung für die Geschäftsführung?

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Rechtsschutz­versicherer für Geschäftsführer im Test

Icon Stern

Welcher Tarif des Rechtsschutzes für Geschäftsführer am besten ist, wurde bisher noch nicht von unabhängigen Instituten getestet. Eine Vergleichbarkeit ist auch schwierig: Jedes Unternehmen ist anders und somit unterscheiden sich auch die Risiken Geschäftsführung. Daher werden Rechtsschutz­versicherung an jeden Geschäftsführer individuell angepasst. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, wenn Sie wissen möchten, welcher Versicherer und Tarif für Sie am besten geeignet ist.

Wie finde ich den richtigen Rechtsschutz finden?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

  • Versicherungssumme ausreichend hoch wählen
    Bei einer Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer legen Sie meist nicht nur eine Versicherungssumme fest, sondern mehrere. Denn dieser Rechtsschutz kann aus bis zu drei Bausteinen bestehen: Straf-Rechtsschutz, Vermögensschadens-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Für jeden dieser Bausteine müssen Sie die Versicherungssumme festlegen. Diese kann allein beim Straf-Rechtsschutz je nach Anbieter zwischen 300.000 und 3.000.000 Euro liegen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihr Risiko kennen und eine ausreichend hohe finanzielle Absicherung wählen.
  • Geltungsbereich ausreichend groß wählen
    Viele deutsche Unternehmen agieren mittlerweile international. Lässt sich Ihr Risiko schwer geografisch eingrenzen, ist für Sie wahrscheinlich ein weltweiter Geltungsbereich wichtig. Diesen erhalten Sie allerdings meist nur bei höheren Versicherungssummen. Eine Absicherung in Europa ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Auf jeden Fall genießen Sie Rechtsschutz in Deutschland.
  • Beachten Sie Wartezeiten
    Für einige Bausteine der Rechtsschutz­­versicherungen für Geschäftsführer können Wartezeiten gelten. Beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sind zum Beispiel Wartezeiten von drei Monaten üblich. Die Ursache der rechtlichen Streitigkeiten müssen nach Ende dieser Wartezeit aufgetreten sein, damit der Rechtsschutz leistet. Informationen zu möglichen Wartezeiten finden Sie in den Versicherungs­bedingungen.
  • Zusätzliche Angebote für Sie interessant?
    Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt in der Regel mindestens Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten. Darüber hinaus bieten aber Versicherer zusätzliche Leistungen an, wie psychologische Beratung, Lohnfortzahlung oder U-Haft-Support. Nicht alle Angebote werden für Sie sinnvoll sein. Hier ergibt es Sinn, Angebote von verschiedenen Versicherern zu vergleichen.

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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss eines Rechtsschutzes für Geschäftsführer begehen sollten

lesen
  • Wartezeiten ignorieren
    Für die einzelnen Bausteine der Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer kann eine Wartezeit festgelegt sein. Innerhalb dieser Wartezeit genießen Sie keinen oder nur unvollständigen Versicherungsschutz. Wartezeiten können auch nur für bestimmte Leistungen vorgesehen sein. Zudem können für den gerichtlichen und den außergerichtlichen Bereich unterschiedliche Wartezeiten gelten. Informieren Sie sich am besten vor dem Vertragsabschluss über Wartezeiten.  
  • Erst beim Rechtsstreit abschließen
    Rechtsschutz­versicherungen müssen, bis auf ganz wenige Ausnahmen, im Voraus abgeschlossen werden. Die Ursache für die Rechtsstreitigkeiten darf nicht vor dem Abschluss der Rechtsschutz­versicherung liegen und ein Rechtsstreit darf sich noch nicht abzeichnen. Der richtige Zeitpunkt für den Abschluss einer Rechtsschutz­versicherung ist also, wenn Sie sie eigentlich noch nicht benötigen.
  • Sich nicht beraten lassen
    Rechtsschutz­versicherungen gibt es nicht von der Stange, vielmehr müssen Sie an die Risiken eines Unternehmens und der Geschäftsführung individuell angepasst werden. Lassen Sie sich daher am besten von unseren Experten beraten. Sie haben viel Erfahrung, was eine gute Rechtsschutz­versicherung für Geschäftsführer leisten sollte.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Aufhebungsvereinbarung schriftlich festhalten

„Einer der häufigsten Fälle, warum sich Manager an ihre Rechtsschutz­versicherung wenden, sind Streitigkeiten in Bezug auf Aufhebungsvereinbarungen. Mit solch einem Vertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Damit diese Vereinbarung rechtlich wirksam ist, muss sie laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 623 schriftlich geschlossen werden – eine elektronische Form reicht nicht aus. Achten Sie also darauf, dass Aufhebungsvereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Nur bei Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung ist auch in der Regel die Übernahme der Kosten versichert.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Mit dem Straf-Rechtsschutz absichern

„Der Straf-Rechtsschutz sichert Sie in der Regel auch ab, wenn Ihnen Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen werden sowie in Standesrechts- und Disziplinarverfahren. Versicherungsschutz besteht zudem, wenn Ihnen vorgeworfen wird, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben. Werden Sie allerdings wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt, müssen Sie die bereits vom Versicherer geleistete Zahlungen zurückerstatten. Zwar schließt auch der allgemeine Firmen­rechtsschutz ein Straf-Rechtsschutz ein. Verfahrenskosten wegen Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten sind allerdings hier nicht abgedeckt.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Weitere Berufs- und Personengruppen in der Rechtsschutz­versicherung


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Katharina Burnus
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