Rechtsschutz­versicherung für Manager Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Manager haben aufgrund ihrer Sonderstellung ein hohes Risiko für rechtliche Streitigkeiten, welche mit hohen Kosten verbunden sein können. Im schlimmsten Fall haften sie persönlich und mit dem privaten Vermögen. Ein spezieller Manager-Rechtsschutz bietet hier Schutz.
  • Geschäftsführer, Vorstände, Personen aus Aufsichtsgremien oder auch Prokuristen können einen Manager-Rechtsschutz abschließen.
  • Bei einem Manager-Rechtsschutz können Sie in der Regel bis zu drei Bausteine kombinieren: Straf-Rechtsschutz, Vermögensschadens-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
  • Eine Absicherung mit einem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz ist z. B. bereits ab 46 € im Monat möglich. Für einen umfassenderen Manager-Rechtsschutz müssen Sie hingegen mehrere hundert Euro im Monat einplanen.

Das erwartet Sie hier

Was eine Rechtsschutz­versicherung für Manager ist, wer sie abschließen kann und was Sie bei einem Abschluss beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Rechtsschutz­­versicherung für Manager?
  2. Wer kann einen Manager Rechtsschutz abschließen?
  3. Was leistet sie?
  4. Was leistet sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Den richtigen Rechtsschutz finden
  8. Tipps unserer Experten
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Rechtsschutz­versicherung für Manager?

Grundsätzlich schützen Sie Rechtsschutz­versicherungen vor den hohen Kosten einer Anwaltsvertretung und Gerichtsverhandlung. Eine Rechtsschutz­versicherung ist für Manager besonders wichtig, denn als Entscheider und Lenker haben sie im Unternehmen eine Sonderstellung und daher besonders hohe Risiken:

  • Risiko für einen Rechtsstreit
    Manager sind dafür verantwortlich, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Sie werden dabei nicht nur für die eigenen strafrechtlich relevanten Fehler zur Verantwortung gezogen, sondern auch für die ihrer Mitarbeiter. Damit steigt das Risiko für rechtliche Streitigkeiten.
  • Risiko für hohe Schäden und Kosten
    Anwalts- und Gerichtskosten werden auf Grundlage des sogenannten Streitwerts berechnet. In der Regel entspricht der Streitwert dem tatsächlichen oder potenziellen finanziellen Schaden des Geschädigten. Da Manager bei einer Fehlentscheidung oder bei regelwidrigem Verhalten erheblichen wirtschaftliche Schaden für ihr Unternehmen oder für Dritte verursachen können, können auf sie in einem Rechtsstreit hohe Summen zukommen.

Um gegen diese Kosten und Risiken abgesichert zu sein, benötigen Führungskräfte eine spezielle Rechtsschutz­versicherung, den sogenannten Manager-Rechtsschutz.


Drei Rechtsschutz­versicherungen in einer

Der Manager-Rechtsschutz besteht in der Regel aus bis zu drei Rechtsschutz­versicherungen: Spezial-Straf­rechtsschutz, Vermögensschaden-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz:

Icon Richterhammer und Gesetz

Spezial-Straf­rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Vielmehr müssen die Entscheider und Lenker des Unternehmens dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. Sollte es zu Unregelmäßigkeiten kommen, werden Führungskräfte daher mitunter persönlich strafrechtlich belangt. Der Spezial-Straf­rechtsschutz schützt Sie, wenn Ihnen als Führungskraft vorgeworfen wird, das Strafrecht verletzt zu haben. Der Spezial-Straf­rechtsschutz sichert auch Vergehen ab, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden. Es darf sich allerdings nicht um ein verurteiltes Verbrechen handeln.

Icon Hand mit Pfeil

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Vermögensschäden sind finanzielle Nachteile, die Dritten durch etwa Planungs- oder Beratungsfehler oder auch falsche Auskünfte haben. Ein Vermögensschaden-Rechtsschutz wehrt entsprechende Schadenersatzansprüche ab. Sind die Schadenersatzansprüche berechtigt, haften Sie ohne Vermögensschaden-Rechtsschutz mit Ihrem privaten Vermögen.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Statt eines Arbeitsvertrags schließen Manager einen Anstellungsvertrag ab. Dieser Vertrag fällt jedoch nicht unter das Arbeitsrecht. Auch der gesetzliche Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Manager können somit schneller und leichter aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden. Solche Verfahren werden auch nicht vor Arbeits-, sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und somit Kosten mit sich bringt. Ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz kommt nicht für Kosten bei solch einem Rechtsstreit auf.


Auf zwei Wegen zum Manager-Rechtsschutz

Ein Manager-Rechtsschutz kann auf zwei Wegen abgeschlossen werden:

  • Sie können einen Manager-Rechtsschutz für sich selbst abschließen. So können Sie allein über Anbieter und Tarif entscheiden.
  • Das Unternehmen kann einen oder mehrere seiner Manager absichern. Der Versicherungsnehmer wäre dann die Firma, der Versicherte aber die jeweilige Führungskraft.

Wie funktioniert ein Manager-Rechtsschutz?

Um eine Manager-Rechtsschutz­versicherung abschließen zu können, müssen Sie in der Regel aus bis zu drei Bausteinen – Straf-Rechtsschutz, Vermögensschadens-Rechtsschutz und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz – auswählen. Für jeden dieser Bausteine werden in der Regel verschiedene Tarifstufen angeboten, zwischen denen Sie sich entscheiden können. Bei Vertragsabschluss benötigt der Versicherer zudem einige Angaben von Ihnen, zum Beispiel Ihr Bruttojahreseinkommen, die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen oder die Branche, in der Sie tätig sind.

Beachten Sie, dass Wartezeiten gelten können und Sie erst nach Ende dieses Zeitraums vollumfänglichen Versicherungsschutz haben. Kommt es zu einem Schadensfall, wird Ihnen zum Beispiel eine Straftat vorgeworfen, müssen Sie dies unbedingt zeitnah dem Versicherer melden. Vielen Versicherer machen Ihnen im Notfall noch weitere Hilfsangebote, sogenannte Assistance-Leistungen. Sie können aber Ihren Versicherer auch kontaktieren, wenn noch kein Rechtsstreit droht, etwa, wenn Sie eine rechtliche Frage haben.

Wer kann eine Rechtsschutz­versicherung für Manager abschließen?

Icon Unterricht

Geschäftsführung

  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Mitglied der Geschäftsführung
Icon Person mit Pfeilen

Vorstand

  • Alleinvorstand
  • Mitglied eines Vorstandsgremiums
Icon Lupe

Aufsichtsgremium

  • Vorsitzender eines Aufsichtsgremiums
  • Mitglied eines Aufsichtsgremiums
Icon Person am Schreibtisch

Leiter/Prokurist

  • Leiter
  • Prokurist

Auch, wenn Sie nicht zu einer dieser vier Gruppen gehören, können Sie mitunter eine Manager-Rechtsschutz­versicherung abschließen. Einige Versicherer bieten diese Absicherung auch für Datenschutzbeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Organe von Vereinen oder Genossen­schaften oder auch Compliance Officer an. Es lohnt sich also, die Tarife der Versicherer zu vergleichen. Gerne beraten Sie auch unsere Experten, ob der Abschluss eines Manager-Rechtsschutzes für Sie möglich und sinnvoll ist.

Was zahlt sie?

Icon Richterhammer und Gesetz

Spezial-Straf­rechtsschutz

  • Wird dem Manager vorgeworfen, fahrlässig oder vorsätzlich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, werden die Kosten für die Verteidigung übernommen.
  • Übernommen werden auch die Kosten für einen spezialisierten Anwalt gemäß einer Honorarvereinbarung.
  • Es werden die Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit getragen, um die Auswirkungen auf die Reputation des Managers und des Unternehmens gering zu halten.
  • Muss der Manager vor Gericht als Zeuge aussagen und besteht die Gefahr einer Selbstbelastung, erhält er durch einen Rechtsanwalt Beistand.
Icon Hand mit Pfeil

Vermögensschaden-Rechtsschutz

  • Der Versicherer übernimmt die Vergütung eines Rechtsanwalts bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung.
  • Die mit der Versicherung abgestimmten Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigengutachtens werden vom Versicherer getragen.
  • Dieser Versicherungsbaustein trägt die Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite.
Icon Vertrag mit Unterschrift

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

  • Getragen werden Kosten der anwaltlichen Beratung oder Betreuung bei einer Aufhebungsvereinbarung – allerdings nur bis zu einer maximalen Höchstgrenze.
  • Die Vergütung eines Rechtsanwalts wird übernommen, auch bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung.
  • Die Versicherung leistet bei Verfahrenskosten, einschließlich gerichtlich auferlegter Kosten der Gegenseite.
  • Der Versicherer erstattet die mit ihm abgestimmten Kosten für außergerichtliche Sachverständigengutachten.

Beispiele: So hilft die Rechtsschutz­versicherung für Manager

Spezial-Straf­rechtsschutz

Illegale Beschäftigung

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Gegen den Geschäftsführer einer GmbH wird durch die Steuerstrafsachenstelle ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er hat geringfügig Beschäftigten ihre deutlich mehr geleisteten Stunden schwarz ausgezahlt. Im Folgenden erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Geschäftsführer. Mithilfe seines Anwalts und eines Sachverständigengutachtens wird das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Insgesamt kommen auf den Geschäftsführer Kosten in Höhe von 25.750 Euro zu. Diese übernimmt der Manager-Rechtsschutz komplett.

Fehlende Ruhezeiten

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Der Geschäftsführer einer Spedition soll nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass seine Fahrer die Lenk- und Tagesruhezeiten einhalten. Im Folgenden leitet das Gewerbeaufsichtsamt ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein. Gegen den Geschäftsführer soll ein Bußgeld in Höhe von 18.000 Euro festgesetzt werden, da er in 30 Fällen gegen das Fahrpersonalgesetz verstoßen hat. Durch seinen Anwalt wird in der Verhandlung nur ein Verstoß in 23 Fällen festgestellt und das Bußgeld auf 13.700 Euro festgesetzt.

Die Kosten für den Anwalt von insgesamt 11.300 Euro werden von der Rechtsschutz­versicherung für Manager vollständig übernommen.

Veruntreuung

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Der Geschäftsführer einer GmbH stellt einen neuen Controller für die Buchhaltung ein, der Veruntreuung begeht. Die Gesellschafter der GmbH verlangen, dass der Geschäftsführer den Schaden in Höhe von 640.000 Euro ersetzt. Die Begründung: Ihm hätte auffallen müssen, dass bereits bei vorherigen Arbeitgebern des Controllers Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren. Im Rechtsmittelverfahren wird die Klage der GmbH zwar abgewiesen, da diese jedoch kurz danach einen Insolvenzantrag stellt, muss der Geschäftsführer seine Anwaltskosten selbst tragen.

Die Anwaltskosten von insgesamt 22.000 Euro werden vom Manager-Rechtsschutz des Geschäftsführers getragen.

Fehlende Arbeitsgenehmigung

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Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens stellt einen Arbeitnehmer für eine Baustelle ein. Diesem fehlt jedoch die dafür benötigte Arbeitsgenehmigung. Daraufhin erlässt die Bundesagentur für Arbeit einen Bußgeldbescheid in Höhe von 7.500 Euro gegen den Geschäftsführer. Mithilfe seines Anwalts kann das Bußgeld gegen den Geschäftsführer in einem Gerichtsverfahren auf 2.500 Euro reduziert werden.

Die Kosten für den Anwalt von insgesamt 6.900 Euro werden von der Rechtsschutz­versicherung für Manager komplett übernommen.

Vermögensschadens-Rechtsschutz

Unvollständiger Bericht

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Ein Vorstandsmitglied einer AG berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat über die Geschäfte der AG. Der letzte Bericht war in Teilbereichen unvollständig und enthielt keine Informationen über die Fehlentwicklung eines Tochterunternehmens. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass man durch die fehlenden Informationen den Verlust der Tochterfirma in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages hätte verhindern können. Das Vorstandsmitglied wird wegen Verletzung von Berichts­pflichten zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro verklagt. Vor dem Berufungsgericht wird das Vorstandsmitglied zu einer Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz verurteilt und muss einen Teil der Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.

Insgesamt muss das Vorstandsmitglied Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 31.000 Euro zahlen, welche die Rechtsschutz­versicherung für Manager komplett übernimmt.

Zu hohe Steuern

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Der Finanzvorstand einer AG hat die Buchführung an einen Mitarbeiter delegiert. Aufgrund von Managementfehlern des Mitarbeiters kommt es zu einer falschen Gewinnermittlung und dadurch zu einer Abführung von zu hohen Steuern und einer zu hohen Gewinnausschüttung. Da diese Beiträge nicht mehr zurückgeholt werden können, wird der Finanzvorstand zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 850.000 Euro verklagt, nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war.

Der Finanzvorstand muss einen Teil der Gerichtskosten in Höhe von 2.000 Euro zahlen, zudem berechnet sein Anwalt 17.000 Euro für die Tätigkeit vor Gericht und 36.000 Euro für seine außergerichtliche Tätigkeit. Die Kosten in Höhe von insgesamt 55.000 Euro übernimmt die Rechtsschutz­versicherung für Manager nach Abzug der vereinbarten Selbst­beteiligung.

Fehlerhaftes Angebot

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Der Prokurist einer AG erstellt ein Angebot über eine Lieferung von Produkten, in der ein fester Lieferpreis zugesichert wird. Wie sich nach Vertragsunterzeichnung herausstellt, ist dem Prokuristen ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Da das verantwortliche Vorstandsmitglied von einer Kontrolle des Angebots abgesehen hatte, weil der Prokurist bisher immer sehr zuverlässig gearbeitet hatte, fordert der Aufsichtsrat der AG Schadenersatz in Höhe von 1,6 Millionen Euro vom Vorstandsmitglied. In einem außergerichtlichen Vergleich verpflichtet sich das Vorstandsmitglied zu einer Schadenersatzzahlung von 800.000 Euro.

Dem Vorstandsmitglied entstehen Anwaltskosten in Höhe von 46.000 Euro, welche der Manager-Rechtsschutz nach Abzug der vereinbarten Selbst­beteiligung übernimmt.

Günstiges Angebot

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Eine AG beabsichtigt neue Elektroanlagen einzusetzen. Ein Mitglied des Vorstandes holt verschiedene Angebote ein und wählt eine günstige, für die AG jedoch ungeeignete Anlage aus. Aufgrund dessen sind nicht nur teure Nachbesserungen, sondern auch weitere Anschaffungen nötig. Die AG verlangt die Mehrkosten in Höhe von 750.000 Euro als Schadenersatz vom Vorstandsmitglied zurück. Der Fall geht bis vor den Bundesgerichtshof und das Vorstandsmitglied muss 500.000 Euro Schadenersatz an die AG zahlen sowie zwei Drittel der Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.

Die Gerichtskosten und die anteiligen Kosten für den eigenen sowie gegnerischen Anwalt belaufen sich auf 84.000 Euro, die die Rechtsschutz­versicherung für Manager für das Vorstandsmitglied vollständig übernimmt.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Beratung bei Aufhebungsvertrag

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Eine Managerin erhielt von ihrem Arbeitgeber überraschend ein schriftliches Angebot zur Aufhebung des Anstellungsvertrages. Da sie mit den Bedingungen der Aufhebungsvereinbarung nicht einverstanden ist und auch vereinbarte Leistungen aus dem Anstellungsvertrag nicht erbracht werden sollen, lässt sie sich durch einen Rechtsanwalt und einen Steuerberater beraten und betreuen.

Die Versicherung übernahm die Kosten in Höhe von rund 5.000 Euro der erforderlichen anwaltlichen Beratung und Betreuung. Eine Selbst­beteiligung musste sie nicht zahlen.

Streit um Tantieme

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Der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Ihm wurden Tantieme in Höhe von 230.000 Euro zugesagt. Die Gesellschaft verweigert die Zahlung mit der Begründung, dass diese nicht zu zahlen seien. Da eine außergerichtliche Einigung scheitert, erhebt der Anwalt des Geschäftsführers Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Die Rechtsschutz­versicherung übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten im vollen Umfang.

Berechnen Sie jetzt kostenfrei Ihre Rechtsschutz­­versicherung für Manager

Sichern Sie sich bei uns bereits ab 46 Euro im Monat ab.
Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten für Sie erstellt.

Was leistet sie nicht?

  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und
    Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene und bereits rechtskräftig verurteilte Straftaten
  • Schadensfälle, die sich innerhalb der Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen

Was kostet sie?

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Risiko eines Schadenfalls (Rechtsstreit)
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Konkrete Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
  • Betriebsgröße
  • Bruttojahreseinkommen
Icon Beleg

Rechenbeispiel: Kosten für einen Rechtsschutz für Führungskräfte

BrancheImmobilien
PositionVorstandsmitglied
Bruttojahreseinkommen100.000 €
Versicherte RisikenAnstellungsvertrags-Rechtsschutz
Beitrag im Monat46,31 €

Was kostet Sie eine Rechtsschutz­versicherung für Manager?

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Rechtsschutz­versicherungen für Manager im Test

Icon Stern

Welche Tarife des Manager-Rechtsschutzes die besten sind, wurde von unabhängigen Instituten noch nicht getestet. Dies liegt daran, dass das Versicherungsprodukt sehr individuell gestaltet wird. Wenn Sie wissen möchten, welcher Anbieter und Tarif für Sie geeignet wäre, dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich von unseren Experten beraten.

Wie finden Sie die richtige Rechtsschutz­versicherung?

Darauf sollten Sie beim Abschluss achten

Icon Hand mit Euromünze

Ausreichend hohe Versicherungssumme vereinbaren

Eine Manager-Rechtsschutz­versicherung besteht in der Regel aus drei Bausteinen: einem Straf-Rechtsschutz, einem Vermögensschadens-Rechtsschutz und aus einem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Für jeden dieser Bausteine können Sie die Versicherungssumme festlegen. Diese können zum Beispiel beim Straf-Rechtsschutz je nach Anbieter zwischen 300.000 und 3.000.000 Euro liegen, beim Vermögensschadens-Rechtsschutz etwa zwischen 200.000 Euro und 3.000.000 Euro. Wählen Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme für Ihr individuelles Risiko. Gerne beraten Sie auch unsere Experten dazu.

Icon Kalender

Wartezeiten beachten

Bei Rechtsschutz­versicherungen können Wartezeiten gelten, beispielsweise für den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Die Rechtsschutz­versicherung leistet dann nur bei Schäden, die nach Ende der Wartezeit aufgetreten sind. Beim Anstellungsvertrags-Rechtsschutz liegt die Wartezeit zum Beispiel meist bei drei Monaten. In manchen Fällen gilt für den außergerichtlichen Bereich eine längere Wartezeit. Ob Wartezeiten vorhanden sind, können Sie zum Beispiel in den Vertragsbedingungen nachlesen.

Icon Weltkugel

Passenden Geltungsbereich wählen

Der Manager-Rechtsschutz schützt Sie in Deutschland. Auch eine europaweite Absicherung ist in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Einen weltweiten Geltungsbereich der Manager-Rechtsschutz­versicherung erhalten Sie allerdings meist erst bei höheren Versicherungssummen. Agieren Sie als Manager international und lassen sich Ihre Risiken schwer geografisch eingrenzen, ist für Sie ein weltweiter Geltungsbereich wichtig.

Icon Person mit Pfeilen

Zusatzangebote prüfen

Versicherer bieten beim Manager-Rechtsschutz auch Soforthilfe im Schadensfall an, zum Beispiel Lohnfortzahlung, U-Haft-Support, oder auch bei einem Auslandsaufenthalt gegebenenfalls mit der Botschaft oder dem Konsulat sprechen können. Prüfen Sie in Ruhe für sich, von welchen Zusatzangeboten Sie wirklich profitieren würden.

Mit uns die ideale Rechtsschutz­versicherung für Manager finden

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  • Schnell und unkompliziert
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einem Manager-Rechtsschutz begehen sollten

lesen
  • Nicht an das individuelle Risiko anpassen
    Bei einem Manager-Rechtsschutz müssen Sie aus drei Bausteinen mit meist drei Tarifstufen auswählen. Zudem setzen Sie für jeden Baustein eine Versicherungssumme fest. Auch bei der Selbst­beteiligung haben Sie meistens mehrere Optionen. So können Sie sich einen Manager-Rechtsschutz zusammenstellen, der auf Ihr individuelles Risiko abgestimmt ist. Überlegen Sie daher in Ruhe, welches Risiko für Sie persönlich gilt und stimmen Sie den Versicherungsschutz darauf ab.
  • Wartezeiten nicht beachten
    Bei vielen Rechtsschutz­versicherungen gelten Wartezeiten. Eine Wartezeit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Manager-Rechtsschutzes und dem Zeitpunkt, ab dem Sie tatsächlich Versicherungsschutz genießen. Mit Wartezeiten wollen Versicherer verhindern, dass ein Rechtsschutz erst dann abgeschlossen wird, wenn ein Rechtsstreit bereits droht. Wartezeiten können nur für bestimmte Leistungen gelten oder sich je nach Bereich – zum Beispiel gerichtlich oder außergerichtlich – unterscheiden. Informieren Sie sich vor dem Vertragsabschluss über mögliche Wartezeiten. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherung nicht mit falschen Erwartungen abschließen.
  • Keine Beratung nutzen
    Der Manager-Rechtsschutz ist eine komplexere Versicherung. Nicht nur können Sie aus den drei Bausteinen Spezial-Strafrecht-, Vermögensschadens- und Anstellungsvertrags-Rechtsschutz wählen, sondern diese gibt es in der Regel noch in unterschiedlichen Tarifstufen, zwischen denen Sie sich entscheiden müssen. Gleichzeitig geht es um ein hohes finanzielles Risiko, gegen das Sie sich absichern wollen. Überlassen Sie hierbei nichts dem Zufall und lassen Sie sich von unseren Experten kostenfrei und unverbindlich beraten.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Besonderes Arbeitsverhältnis, besondere Absicherung

Manager haben im Vergleich zu anderen Angestellten ein besonderes Arbeitsverhältnis, das in einem sogenannten Anstellungsvertrag geregelt ist. Für sie gilt zum Beispiel der gesetzliche Kündigungsschutz nicht. Daher deckt auch ein gängiger Arbeits-Rechtsschutz rechtliche Streitigkeiten über den Anstellungsvertrag nicht ab. Die Folge: Sie müssen mitunter bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor das Landgericht ziehen. Damit sind in der Regel hohe Kosten verbunden. Sie richten sich nach dem Streitwert, dem im Regelfall das Jahresgehalt des Managers zugrunde gelegt wird.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 2:
Breites Leistungsspektrum im Rechtsschutz

„Viele Anbieter eines Manager-Rechtsschutzes übernehmen nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten bei rechtlichen Streitigkeiten. Einige bieten auch eine vorsorgliche Beratung durch einen Anwalt an, zum Beispiel um ein bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden. Ein Manager-Rechtsschutz kann zudem die Kosten für Sachverständige und Privatgutachten im Rahmen der Verteidigung tragen. Zudem können Kosten für anwaltlichen Beistand von Entlastungszeugen und sogar für private Ermittlungen vom Versicherer übernommen werden.“

Foto von Martin Hacker
Berater

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