Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie Ihren Anwalt frei wählen können und wie sich das in der Rechtsschutzversicherung auswirkt.
Inhalt dieser SeiteWas bedeutet freie Anwaltswahl?
Freie Anwaltswahl bedeutet im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht, dass der Versicherte nicht an eine Empfehlung der Rechtsschutzversicherung gebunden ist. Ob versichert oder nicht, jeder hat das Recht, den Anwalt seines Vertrauens für seine Verteidigung zu beauftragen. Dieses Recht ist im Versicherungsvertragsgesetz festgeschrieben.
Gesetz: Versicherungsvertragsgesetz § 127
„(1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.“ (Quelle)
Partneranwalt vs. freie Anwaltswahl
Viele Anbieter der Rechtsschutzversicherung arbeiten mit sogenannten Partneranwälten zusammen. Im Zuge dessen schaffen die Versicherer häufig finanzielle Anreize, damit der Versicherte einen Partneranwalt beauftragt und damit auf das Recht der freien Anwaltswahl verzichtet.
Höhere Selbstbeteiligung
Das Problem: Versicherte, die auf ihrem Recht bestehen, sich den Anwalt selbst auszusuchen, zahlen häufig eine höhere Selbstbeteiligung. Allerdings entschied der Bundesgerichtshof auch, dass der Druck nicht so hoch sein darf, dass der Versicherungsnehmer „gar nicht mehr anders kann“ als den Partneranwalt des Versicherers zu beauftragen.
Experten-Tipp:
„Sollten Sie grundsätzlich damit einverstanden sein, den Partneranwalt der Versicherung zu wählen anstatt sich selbst einen Anwalt zu suchen, informieren Sie sich über Tarife, bei denen dies auch „belohnt“ wird. Dieses kann z. B. ein Tarif mit einer besonders niedrigen Selbstbeteiligung sein – oder ein Tarif, bei dem die Selbstbeteiligung sogar komplett wegfällt, wenn ein Partneranwalt gewählt wird.“
Partneranwälte: Vor- und Nachteile
Vorteil für die Versicherung?
Für die Versicherung ist es von Vorteil, wenn sich die Versicherungsnehmer von einem Partneranwalt vertreten lassen. In den meisten Fällen bestehen zwischen Rechtsschutzversicherung und Partneranwalt spezielle finanzielle Vereinbarungen, sodass die Versicherung dementsprechend weniger Kosten hat.
Nachteil für den Versicherten?
Einige Anwälte sehen solche Verbindungen kritisch. Neben der Versicherung profitieren auch die Anwälte von der Kooperation mit der Versicherung. Dementsprechend, so die Kritik, könnten sie das Interesse der Versicherung über das des Mandanten stellen.
Freie Anwaltswahl für Nichtversicherte
Ebenso wie in der Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl besteht, gilt dieses Recht natürlich auch für Nichtversicherte. Generell kann man also in der Regel immer seinen Anwalt für die Verteidigung selbst wählen.
Höhere Kosten ohne Versicherung
Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss allerdings mit hohen Kosten rechnen. Bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht gilt beispielsweise, dass in der ersten Instanz jeder seine Anwaltskosten selbst zahlen muss. Hier spielt es keine Rolle, wer den Prozess gewinnt. Ein Umstand, der dazu führt, dass Arbeitnehmer nicht klagen, auch wenn sie davon überzeugt sind, dass beispielsweise ihre Kündigung nicht rechtmäßig ist. Hier hilft eine Arbeitsrechtsschutzversicherung finanziell weiter.
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Freie Anwaltswahl bei Prozesskostenhilfe?
Auch hier gilt freie Anwaltswahl
Auch Mandanten, die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen, haben das Recht auf freie Anwaltswahl. Allerdings kann der Anwalt die Übernahme des Falles ablehnen. Dieses Recht des Anwalts hat jedoch nichts mit der Prozesskostenhilfe zu tun. Es ist in jedem Fall ratsam, den Anwalt darüber zu informieren, dass Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen wird.
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen finanziell unterstützt, die sich ohne diese monetäre Hilfe kein Gerichtsverfahren leisten könnten. Das Verwaltungsgericht entscheidet, ob ein Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Entscheidet das Gericht positiv, müssen vom Antragsteller keine Gerichtskosten getragen werden. Auch die Anwaltskosten werden ganz oder teilweise übernommen.
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe
ver.di Rechtsschutz: Freie Anwaltswahl möglich?
Ver.di, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft bietet ihren Mitgliedern einen kostenfreien Rechtsschutz an.
Besonderheiten des Rechtsschutzes von Ver.di
Der Rechtsschutz ist eine freiwillige Mitgliederleistung und betrifft nicht alle Rechtsbereiche. Im Gegensatz zur klassischen Rechtsschutzversicherung haben ver.di-Mitglieder, die den Rechtsschutz der Gewerkschaft nutzen möchten, kein Recht auf freie Anwaltswahl.
ver.di Rechtsschutzrichtlinien
§ 3 Durchführung des Rechtsschutzes – 1. Rechtsberatung und Rechtsvertretung
Rechtsberatung und Rechtsvertretung erfolgen durch die hierzu befugten Angestellten der ver.di bzw. der DGB Rechtsschutz GmbH. Die Vertretung vor Gerichten erfolgt durch Rechtssekretäre/innen. Sind Angestellte von Gewerkschaften aus gesetzlichen Gründen nicht zur Vertretung vor Gerichten zugelassen, erfolgt die Prozessvertretung durch Rechtsanwälte/innen.
Die Auswahl, die Beauftragung sowie die Vereinbarung über die Gebühren und sonstigen Anwaltskosten erfolgt im Einzelfall durch die rechtsschutzgewährende Stelle der ver.di. Dem Wunsch des Mitglieds hinsichtlich der/des auszuwählenden Anwaltes/in soll grundsätzlich gefolgt werden. Dies darf jedoch nicht zu Mehrkosten für ver.di führen.
Rechtsschutzversicherung: Freie Anwaltswahl für Versicherte
Partneranwalt oder selbst gewählter Anwalt?
Die verschiedenen Rechtsschutzversicherer arbeiten fast alle mit Partneranwälten zusammen. Aus verschiedenen Gründen sind sie daran interessiert, dass die Versicherten im Schadensfall einen von ihnen vorgeschlagenen Anwalt nutzen.
Dem Vorschlag der Versicherung zu folgen, muss nicht immer der schlechteste Weg sein. Dennoch sollten Versicherungsnehmer dabei nicht aus den Augen verlieren, dass oftmals auch mit Rechtsschutzversicherung eine freie Anwaltswahl besteht. Die meisten Anbieter der Rechtsschutzversicherung haben den Leistungspunkt mittlerweile in ihr Portfolio aufgenommen.
Hinweise zur Anwaltssuche
Suchmaschinen
Für die Suche nach einem Anwalt kann eine entsprechende Suchmaschine genutzt werden. Das Rechtsportal des deutschen Anwaltvereins bietet eine entsprechende Suchfunktion an. Hier kann nach Ort, Postleitzahl, Rechtsgebiet und Stichworten gefiltert werden.
Persönliche Empfehlungen
Erfahrungen aus dem persönlichen Umfeld sind eine gute Möglichkeit einen Anwalt zu finden. Allerdings sollte man sich trotzdem einen persönliche Eindruck verschaffen. Wichtig ist auch, darauf zu achten, ob die Rechtsgebiete übereinstimmen.
Kanzlei
Der erste Eindruck einer Kanzlei ist nicht zu unterschätzen. einer der häufigsten Anwaltsfehler ist das Versäumen von Fristen. Eine gewisse Hilfe bieten Zertifikate zum Qualitätsmanagement von Anwaltskanzleien. Diese werden von der Dekra oder vom Tüv vergeben.
Fazit
In der Regel erlauben Anbieter der Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl. Wer darauf verzichtet und einen Partneranwalt seiner Versicherung heranzieht, kann mit der richtigen Versicherung dadurch Geld sparen. Wie genau sich die freie Anwaltswahl gestaltet und ob es hier eventuell Einschränkungen oder finanzielle Nachteile gibt, hängt sehr von der individuellen Situation und den Versicherungsbedingungen ab.
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