Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann eine Mediation einem Gerichtsverfahren vorzuziehen ist und wie Sie in einer solchen Situation von Ihrer Rechtsschutzversicherung profitieren.
Inhalt dieser SeiteWas bedeutet Mediation in der Rechtsschutzversicherung?
Der Begriff “Mediation” stammt aus dem Lateinischen und bedeutet übersetzt “Vermittlung”. Im Bezug auf die Rechtsschutzversicherung ist mit Mediation ein Verfahren gemeint, bei dem ein unabhängiger Streitschlichter versucht, einen Konflikt zwischen zwei Parteien außergerichtlich zu lösen.
Ziel dabei ist es, eine akzeptable Lösung für beide Parteien zu finden, damit der Rechtsstreit nicht vor Gericht ausgetragen werden muss. Das erspart den Streitenden viele Nerven und vor allem auch viel Geld. Bei der Mediation versucht der Mediator nicht einfach nur, den Konflikt aus dem Weg zu räumen, sondern ergründet tiefergehend die Beweggründe für den Streit.
Mediationsgesetz
Mediationsgesetz seit 2012
Vor 2012 gab es keine eindeutigen Regelungen zur gerichtlichen, gerichtsnahen und außergerichtlichen Mediation. Im Mediationsgesetz sind neun Artikel verabschiedet, die das Mediationsverfahren und die Pflichten eines Mediators definieren.
Wer führt Mediation durch?
Die Mediation wird von einem sogenannten Mediator durchgeführt. Mediatoren sind speziell ausgebildete, unabhängige Dritte, die verschiedene Methoden zur Streitschlichtung beherrschen und anwenden (Quelle).
Was kostet eine Mediation und zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Die Kosten für ein Mediationsverfahren setzen sich aus dem Honorar des Mediators und sonstigen Kosten, zum Beispiel für ein Hotelzimmer für das Verfahren zusammen. In der Regel müssen die Streitenden die Kosten für die Mediation selbst tragen. Dabei übernimmt jeder Beteiligte den gleichen Anteil. Handelt es sich zum Beispiel um zwei Konfliktparteien, übernimmt jeder 50 Prozent der Kosten für den Mediator.
So viel kann eine Mediation kosten
Mediatoren berechnen ihr Honorar nach Stunden. Dabei gibt es keine festgelegte Spanne, in der sich das Honorar bewegt. Die Höhe hängt von den Qualifikationen des Mediators und der Art der Mediation ab.
Generelle Preisspanne | 25 € – 500 € / Stunde |
Gängig in der Praxis | 100 € – 150 € / Stunde |
Wirtschaftsmediation | 180 € – 350 € / Stunde |
Kosten einer Mediation mit Rechtsschutzversicherung | 0 € |
Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für eine Mediation im Streitfall. Mit einem Vergleich der verschiedenen Rechtsschutz-Tarife finden Interessierte eine passende Rechtsschutzversicherung.
Experten-Tipp:
„Mediations- und Gerichtsverfahren unterscheiden sich in mehreren Punkten. Die Mediation – im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung – beruht beispielsweise auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet nur statt, wenn beide Konfliktparteien damit einverstanden sind. Bei einer Gerichtsverhandlung ist dieses beiderseitige Einvernehmen bekanntermaßen nicht notwendig.“
Für diese Konflikte eignet sich die Mediation
Es gibt Situationen, in denen häufiger eine Mediation zur außergerichtlichen Schlichtung herangezogen wird. Für diese Arten von Konflikten eignet sich die Mediation besonders:
Arten der Rechtsschutzversicherung
Wo findet die Mediation statt?
Die streitenden Parteien können den Ort des Mediationsverfahrens selbst bestimmen.
Viele Kanzleien haben einen eigenen Mediationsraum für Streitfälle. Dort sitzen die Kontrahenten und der Mediator um einen Tisch herum, sodass sie sich anschauen und miteinander sprechen können.
Die Mediation kann jedoch auch an einem entspannenderen Ort, wie einem ruhigen Café durchgeführt werden.
Zu vermeiden sind die persönlichen Räumlichkeiten eines Beteiligten sowie Geschäftsräume des einen oder anderen Kontrahenten.
Wie läuft eine Mediation ab?
Eine Streitschlichtung durch eine Mediation kann in folgenden Schritten ablaufen:
- Zuerst wird von den Beteiligten bestimmt, ob das Mediationsverfahren persönlich oder telefonisch erfolgt. Fällt die Entscheidung auf eine telefonische Mediation, werden die Streitenden abwechselnd vom Mediator angerufen, der zwischen den Parteien vermittelt. Bei der Präsenzmediation treffen sich alle Beteiligten am festgelegten Mediationsort.
- Beim Treffen erläutert der Mediator den Ablauf des Verfahrens und hält den Konfliktinhalt fest. Danach werden die Konfliktschwerpunkte gesammelt, visualisiert und eine Reihenfolge für die Abarbeitung der Punkte festgelegt. Alle Gesprächsinhalte werden in einem Protokoll dokumentiert.
- Im Anschluss wird eine Risikoanalyse durchgeführt, mit der die Vor- und Nachteile von verschiedenen Konfliktlösungsstrategien ausgewertet werden. Dabei wird neben dem zeitlichen und finanziellen Aspekt auch die Zukunftssicherheit der Problemlösung diskutiert.
- Darauffolgend wird eine Grundlage für die Konfliktlösung gebildet, indem die Streitenden über ihre Interessen und ihre individuellen Standpunkte zum Streitfall sprechen können.
- Nach diesem Schritt erfolgt die kreative Lösungsfindung. Es werden verschiedene Lösungsoptionen gesammelt, diskutiert, verfeinert oder verworfen.
- Anschließend werden die Vorschläge zur Konfliktlösung hingehend ihrer Umsetzbarkeit und Akzeptanz geprüft.
- Zum Schluss entsteht ein Vertrag, in dem die festgelegten Lösungen festgehalten und von den Mediationsbeteiligten unterzeichnet werden. Das Mediationsverfahren ist somit beendet.
Vorteile der Mediation gegenüber Gerichtsverfahren
Die außergerichtliche Streitschlichtung bietet im Gegensatz zu einem Prozess vor Gericht einige wichtige Vorteile.
Eigene und zufriedenstellende Lösungen
Es sollen Lösungen gefunden werden, die beide Konfliktparteien zufrieden stellen. Die Streitenden können mit Hilfe des Mediators aktiv an einer zufriedenstellenden Lösung arbeiten. Vor Gericht dagegen wird in der Regel ein Vergleich nach Vorschlag des Richters angenommen oder einfach ein Urteil gefällt. Auch ein Vergleich stellt so gut wie nie beide Parteien zufrieden.
Zeit- und Geldersparnis
Mediationsverfahren sind wesentlich kostengünstiger und bei Weitem nicht so langwierig, wie ein ganzes Gerichtsverfahren. Dieses kann sich nämlich durch viele Instanzen und über Jahre hinweg ziehen. Bei der Mediation hängt die Dauer vom Umfang und der Ausartung des Konfliktes ab. Die Mediationskosten bemessen sich nach dem Stundensatz des Mediators und sind damit weitaus geringer, als bei einem Gerichtsverfahren.
Zwischenmenschlichkeit wird berücksichtigt
Wenn ein Streitfall vor Gericht behandelt wird, zählen nur die rechtlich relevanten Fakten. Eigene Interessen, Beziehungen oder gar Gefühle werden kaum berücksichtigt. In einem Mediationsverfahren dagegen kann wirklich alles angesprochen werden, was bei dem Konflikt eine Rolle spielen – auch Gedanken und Gefühle. Dadurch können äußerst individuelle Lösungen entstehen. Zudem verbessert eine Mediation auch oft die zukünftige Kommunikation der Streitenden.
Verbissenheit wird aufgelöst und Vertrauen aufgebaut
Manchmal verlieren sich die streitenden Parteien im Konflikt und verlieren den Blick auf die Problemlösung. Dies wird durch die Mediation gelockert und die Parteien können sich wieder auf eine Lösung des Konflikts konzentrieren. Zudem versichern alle Beteiligten, also auch der Mediator, absolute Verschwiegenheit. Dieser Umstand wird in einem rechtsverbindlichen Vertrag festgehalten. So kann nichts an die Öffentlichkeit gelangen.
Fazit
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht ausgetragen werden – in einigen Streitfällen bietet sich eine Mediation als kosten- und zeiteffizientere Alternative zu einem Gerichtsverfahren an. Viele Anbieter der Rechtsschutzversicherung übernehmen die Kosten einer Mediation zu 100 Prozent. Falls Sie Tarife der Rechtsschutzversicherung vergleichen wollen, können Sie dafür unseren kostenlosen Online-Tarifrechner nutzen.
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Die häufigsten Fragen zur Mediation
Was bedeutet Rechtsschutz für Mediationsverfahren
Mediation bedeutet im weitesten Sinne „Vermittlung“. Bei einem Mediationsverfahren einigen sich die Parteien außergerichtlich mit Hilfe eines unabhängigen Streitschlichters.
Wie viel kostet ein Mediator?
Die Kosten für einen Mediator bzw. eine Mediation sind abhängig von der Art des Konflikts und der Qualifikation des Mediators. Dieser setzt seinen Stundenpreis selbst fest. Somit können Kosten zwischen 25 Euro und 500 Euro pro Stunde zusammenkommen.
Wer übernimmt die Kosten einer Mediation?
Im Normalfall übernehmen die Parteien die Kosten zu gleichen Anteilen. Gibt es zwei Streitparteien, trägt jeder also jeweils 50 Prozent der Kosten. Wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, trägt keinerlei Kosten. Diese übernimmt dann der Versicherer.
Was passiert bei einer Mediation?
Unter Verschluss der Öffentlichkeit kommen die Streitparteien und der Mediator zusammen und erörtern die Themen, die es zu verhandeln gilt. In Gesprächen wird dann gemeinsam an Lösungen gearbeitet, wie der Konflikt gelöst werden kann, sodass beide Parteien zufrieden sind.
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