Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was das Quotenvorrecht genau bedeutet und welche Rolle es in der Rechtsschutzversicherung spielt.
Inhalt dieser SeiteWas ist das Quotenvorrecht?
Das Quotenvorrecht ist ein Erstattungsanspruch, es betrifft den Anspruch eines Geschädigten auf Kostenerstattung. Dabei umfasst das Quotenvorrecht in Bezug auf die Rechtsschutzversicherung vor allem Kosten, die über die eigentlichen Kosten des Rechtsstreits hinausgehen und somit nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind.
Einfach erklärt: Im Normalfall zahlt der Rechtsschutzversicherer jene Kosten, die regulär im Versicherungsumfang enthalten sind. Damit gehen Kostenerstattungsansprüche auf ihn über. Die Rechtsschutzversicherung zahlt jedoch nicht alle Kosten, die während des Rechtsstreits angefallen sind. Die Ansprüche für diese Kosten bleiben somit beim Versicherungsnehmer. Mit Hilfe des Quotenvorrechts kann er diese Ansprüche geltend machen.
Welche Rolle spielt das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung?
In der Praxis kommt das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung vor allem dann zum Tragen, wenn Kosten entstehen, die der Versicherer nicht übernimmt.
Dazu gehören beispielsweise:
Dies sind einige Kosten, die die Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht übernimmt. Es gibt jedoch eine Vielzahl an Leistungen, für die der Versicherer zahlt. Lesen Sie auf der Hauptseite zum Thema, welche dies sind: Leistungen der Rechtsschutzversicherung.
Mit Quotenvorrecht Selbstbeteiligung zurückbekommen
Auch wenn sich Versicherte nicht darauf verlassen sollten, die Selbstbeteiligung zurückzubekommen, so gibt es diese Möglichkeit jedoch dank Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung.
Beachten Sie: Den Selbstbehalt müssen Sie zuerst einmal aus eigener Tasche zahlen, daher sollte dieser den finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Verliert man den Rechtsstreit, bleibt man auf der Selbstbeteiligung sitzen. Dann kann die Gegenseite unter Umständen das Quotenvorrecht anwenden.
Experten-Tipp:
„Das Quotenvorrecht kann auch an anderer Stelle eine entscheidende Rolle spielen. Dies gilt z.B. bei den durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossenen Kosten (§ 5 ARB 2000). Hierzu können unter Umständen die Kosten des Verkehrsanwalts oder auch Reisekosten gehören.“
Gesetzliche Grundlage für das Quotenvorrecht
Die gesetzliche Grundlage für das Quotenvorrecht ist das Versicherungsvertragsgesetz. Dort ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt.
Versicherungsvertragsgesetz – § 86 Übergang von Ersatzansprüchen
Die Funktionsweise des Quotenvorrechts wird indirekt im Versicherungsvertragsgesetz § 86 im ersten Absatz erläutert (§ 86 Abs. 1 VVG).
§ 86 Übergang von Ersatzansprüchen
(1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden.
Bedeutung des Gesetzestextes in der Praxis
Bei einer Person, die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, geht der Schadensersatzanspruch dieser Person an ihre Versicherung über, wenn diese den Schaden ersetzt. Der Übergang der Ersatzansprüche auf die Versicherung darf sich jedoch nicht nachteilig auf den Versicherten auswirken.
Das heißt, ein Betroffener mit Rechtsschutzversicherung darf nicht schlechter gestellt sein, als eine Person ohne Versicherung. Ohne Rechtsschutz würde der Geschädigte seine Erstattungsansprüche direkt gegenüber dem Schädiger geltend machen.
Erläuterung des Quotenvorrechts an einem Beispiel
Der Versicherungsnehmer wendet sich mit einem Rechtsstreit an einen Anwalt:
- Eigene Anwalts- und Gerichtskosten = 600 Euro
- Gegnerische Kosten = 450 Euro
Da der Versicherte bei Vertragsschluss eine Selbstbeteiligung von 200 Euro vereinbart hat, zahlt:
- die Versicherung 400 Euro
- der Versicherungsnehmer 200 Euro
Zwei Drittel der Verfahrenskosten (gegnerische Kosten) trägt der Gegner, so dass er 300 Euro zahlen muss.
Dank des Quotenvorrechts bekommt:
- der Versicherungsnehmer 200 Euro (die Höhe seiner Selbstbeteiligung)
- die Versicherung die restlichen 100 Euro
Was bewirkt das Quotenvorrecht?
Dank Quotenvorrecht wird die Selbstbeteiligung in diesem Fall komplett erstattet. Zahlungen eines erstattungspflichtigen Gegners stehen dem Versicherungsnehmer stets bis zur Höhe der gezahlten Selbstbeteiligung zu. Die Aufwendungen (Selbstbeteiligung) des Versicherten haben Vorrecht vor denen der Versicherung.
Achtung: Ohne Rechtsschutzversicherung hätte der Mandant zwar die gesamten 300 Euro erhalten, die Anwalts- und Gerichtskosten hätte er jedoch auch komplett selbst bezahlen müssen.
Wann das Quotenvorrecht nicht genutzt werden kann
Das Quotenvorrecht spielt in der Rechtsschutzversicherung dann keine Rolle, wenn dem Versicherten gar keine Mehrkosten entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Gegenseite die Kosten in voller Höhe übernehmen muss, einschließlich der Kosten, die der Versicherer nicht gezahlt hätte. Dadurch entsteht dem Versicherungsnehmer erst gar kein Nachteil und das Quotenvorrecht findet keine Anwendung.
Weitere Fälle in der Praxis
Das Quotenvorrecht findet in der Praxis in verschiedenen Konstellationen statt. Wie sich die Fälle im einzelnen verhalten und wie genau die Kostenberechnung und -ausgleichung sowie die Anwendung des Quotenvorrechts gestalten, hat der Deutsche Anwaltverein hier zusammengetragen.
Was sonst noch passieren kann, wie teuer ein Rechtsstreit wird und wie die Rechtsschutzversicherung dabei hilft, erfahren Sie hier:
Typische Schadensfälle im Rechtsschutz
Fazit
Viele Versicherte wissen nicht, dass sie unabhängig von der Rechtsschutzversicherung Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen können. Da das Quotenvorrecht auch bei der Rechtsschutzversicherung greift, haben Versicherte die Möglichkeit Kosten geltend zu machen, die ihre Versicherung nicht übernimmt. Denn bei Abrechnung seiner Kosten mit dem Rechtsschutzversicherer muss der Anwalt das Quotenvorrecht beachten.
Wichtig: Um das Quotenvorrecht nutzen zu können, muss der Gegenseite die Übernahme der Verfahrenskosten auferlegt worden sein.
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