Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihrer Rechtsschutzversicherung einen Rechtsfall melden, was zu den typischen Schadensfällen im Rechtsschutz gehört und was Sie ein Rechtsstreit mit und ohne Versicherung wirklich kostet. Inklusive 3 konkreter Beispielfälle.
Inhalt dieser SeiteWie verhalte ich mich im Schadensfall?
Ablehnungen zur Kostendeckung müssen Versicherte nicht einfach hinnehmen. Tatsächlich sind ein Großteil der Ablehnungen durch die Rechtsschutzversicherung ungerechtfertigt und sollten angefochten werden. Sollte es zu einer Ablehnung zur Kostendeckung gekommen sein, ist das weitere Vorgehen wie folgt:
Versicherer kontaktieren
Sobald Sie in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt sind, sollten Sie umgehend Ihren Versicherer kontaktieren und das weitere Vorgehen absprechen.
Freie Anwaltswahl
Falls Ihre Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl inkludiert, können Sie den Anwalt Ihres Vertrauens oder einen beliebig anderen Anwalt einschalten. Andernfalls bieten gute Rechtsschutzversicherer ein Netzwerk aus Partneranwälten, von denen Ihnen einer zur Seite gestellt werden kann.
Deckungszusage
Sie oder Ihr Anwalt sollten beim Versicherer eine Deckungszusage einholen. Damit ist sichergestellt, dass der Rechtsfall von der Versicherung abgedeckt ist.
Mediation
Jetzt geht es darum, zu prüfen, ob der Fall durch eine Mediation gelöst werden kann, eine außergerichtliche Einigung getroffen werden kann oder ob der Rechtsfall vor Gericht ausgetragen werden muss.
Kostenlose Beratung nutzen
Eine kostenlose telefonische Erstberatung durch einen Juristen ist bei jeder guten Rechtsschutzversicherung inklusive. Im Schadensfall sollten Sie diese Möglichkeit wahrnehmen. Oftmals verzichten Anbieter von Rechtsschutzversicherungen auf die Zahlung des Selbstbehaltes, wenn nach einer persönlichen Erstberatung der Schadensfall als erledigt betrachtet werden kann.
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Typischer Schadensfall 1:
Mietstreitigkeit
Frau Bergmanns Vermieter will zum zweiten Mal im Jahr die Miete erhöhen. Die Mieterhöhung ist dabei unverhältnismäßig hoch: Ihre aktuelle monatliche Miete beträgt 700 Euro. Die Miete soll nun um 80 Euro erhöht werden. Frau Bergmann vermutet, dass der Vermieter sie dadurch aus der Wohnung drängen will, da er am Haus Umbauten vornehmen und die Wohnungen dann teurer vermieten möchte. Frau Bergmann entscheidet sich dazu, einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren und gegen ihren Vermieter rechtlich vorzugehen.
Wie berechnet sich der Streitwert einer Mieterhöhung?
Nach § 41 V des Gerichtskostengesetzes (GKG) berechnet sich der Streitwert bei Wohnraummietverhältnissen nach dem 12-fachen des Mieterhöhungsbeitrages. Sprich: Der Mieterhöhungsbeitrag wird mit 12 multipliziert. Dies gilt für alle Mietverhältnisse mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Bei kürzeren Laufzeiten wird die Berechnung entsprechend angepasst.
Der Streitwert von Frau Bergmanns Fall beträgt demnach:
80 Euro Mieterhöhung x 12 = 960 Euro.
Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Kosten ohne Rechtsschutz
Ohne eine Rechtsschutzversicherung muss Frau Bergmann im Falle einer Niederlage alle Kosten selbst tragen. Dazu gehören ihre eigenen Anwaltskosten, die Anwaltskosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten:
- die Kosten für ihren Anwalt bei einer außergerichtlichen Vertretung (max. 159,94 €)
- falls der Prozess vor Gericht kommt: Anwalts- und Gerichtskosten 1. Instanz (max. 745,20 €)
- falls der Prozess darüber hinaus läuft: zusätzliche Prozesskosten der 2. und 3. Instanz (max. 2.744,72 €)
(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)
Kosten mit Rechtsschutz
Hat Frau Bergmann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die den Mietrechtsschutz mit abdeckt, kann sie ohne Probleme mit einem Anwalt gegen die Forderungen des Vermieters vorgehen. Auch einen Gang vor Gericht hat sie dann nicht zu befürchten. Maximal muss sie die vereinbarte Selbstbeteiligung leisten. Wir nehmen an, dass Frau Bergmann eine Rechtsschutzversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro pro Schadensfall abgeschlossen hat.
Es entstehen ihr folgende Kosten:
- Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
- Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbstbeteiligung)
Auch Vermieter kann klagen
Auch der Vermieter kann rechtlich gegen den Mieter vorgehen, um seine Mieterhöhung durchzusetzen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter nach Ablauf der Bedenkfrist dem Mieterhöhungsverlangen immer noch nicht zugestimmt oder nur teilweise zugestimmt hat. Der Streitwert berechnet sich dann genauso, wie oben beschrieben. Unterstützt werden kann der Vermieter dabei durch eine Vermieterrechtsschutzversicherung.
Typischer Schadensfall 2:
Schadensersatzforderung
Frau Bergmann hatte eine Operation an der Hüfte. Der Arzt hat dabei einen Operationsfehler gemacht, weshalb eine zweite OP nötig ist und Frau Bergmann Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit erleidet. Frau Bergmann nimmt sich einen Anwalt für Medizinrecht zu Hilfe und geht gegen den Arzt rechtlich vor.
Sie fordert Schadensersatz vom Arzt für:
- Kosten für Medikamente
- Kosten für Therapie und Behandlung
- Kosten für Verdienstausfall
Wir nehmen an, dass Frau Bergmann durch oben stehende Kostenpositionen ca. 20.000 Euro entstehen.
Wie berechnet sich der Streitwert einer Schadensersatzforderung?
Bei Schadensersatzforderungen entspricht der Streitwert der Summe der Forderung. Die Schadensersatzforderung berechnet sich wiederum anhand der konkret entstandenen Aufwendungen und Kosten.
Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Kosten ohne Rechtsschutz
Ohne eine Rechtsschutzversicherung für Privatrecht trägt Frau Bergmann im Falle einer Niederlage die kompletten Kosten für ihren Anwalt, den gegnerischen Anwalt sowie die Gerichtskosten aller nötigen Instanzen selbst.
- Bei außergerichtlicher Verhandlung: max. 1.295,43 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 1. Instanz: max. 6.084,50 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 2. Instanz: max. 13.137,90 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 3. Instanz: max. 22.529,66 €
(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)
Kosten mit Rechtsschutz
Die private Rechtsschutzversicherung von Frau Bergmann übernimmt die Kosten für einen Anwalt und, falls es dazu kommt, auch die Kosten für den Gang vor Gericht. Sie hat lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro zu leisten.
Es entstehen ihr folgende Kosten:
- Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
- Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbstbeteiligung)
Darum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll
Schmerzensgeld nach Operationsfehler möglich?
Hätte Frau Bergmann dauerhafte, immaterielle Schäden an ihrer Gesundheit oder an ihrem Körper erlitten, könnte sie darüber hinaus auch Schmerzensgeld fordern. Je nach Schwere der Schäden kann ein solches Schmerzensgeld mehrere 10.000 Euro bis mehrere 100.000 Euro betragen. Die Berechnung von Schmerzensgeld sollte jedoch von einem Fachanwalt vorgenommen werden, denn zu hohe Schmerzensgeldforderungen können zum Verlust des Anspruchs für den Kläger führen. Auch bei der Einklage von Schmerzensgeld unterstützt die Privatrechtsschutzversicherung.
Typischer Schadensfall 3:
Kündigung durch den Arbeitgeber
Frau Bergmann wird von ihrem Arbeitgeber unbegründet gekündigt. Vorab folgten keine Mahnungen und auch aus anderen Gründen hält sie die Kündigung für unberechtigt. Sie kontaktiert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und möchte rechtlich gegen ihren Arbeitgeber vorgehen.
Wie berechnet sich der Streitwert bei einer Kündigung?
Der Streitwert bei Kündigungsangelegenheiten richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Bei einer Dauer von weniger als 6 Monaten entspricht der Streitwert 1 Monatsgehalt, bei einer Dauer von länger als 6 Monaten entspricht der Wert 3 Monatsgehälter. Die Höhe wird in der Regel am Bruttogehalt gemessen.
Frau Bergmann verdiente 3.000 Euro brutto im Monat und arbeitete bereits seit 2 Jahren im Betrieb. Der Streitwert von Frau Bergmanns Fall beträgt demnach:
3.000 x 3 = 9.000 Euro.
Kosten des Rechtsstreits mit und ohne Rechtsschutzversicherung
Kosten ohne Rechtsschutz
Ohne eine Arbeitsrechtsschutzversicherung muss sie die Kosten für den Anwalt selbst übernehmen. Falls sie gegen ihren Arbeitgeber verliert, trägt sie in der ersten Instanz auch die Gerichtskosten. Ab der zweiten Instanz muss sie im Fall einer Niederlage zusätzlich die gegnerischen Anwaltskosten übernehmen.
- Bei außergerichtlicher Verhandlung: max. 887,03 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 1. Instanz: max. 2.418,85 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 2. Instanz: max. 8.848,82 €
- Bei gerichtlicher Verhandlung 3. Instanz: max. 15.167,98 €
(Angaben der Kosten gemäß Prozesskostenrechner)
Kosten mit Rechtsschutz
Wenn Frau Bergmann eine Rechtsschutzversicherung mit integriertem Berufsrechtsschutz abgeschlossen hat, braucht sie den Gang vor Gericht nicht zu fürchten. Denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten. Es fällt für sie maximal die vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Es entstehen ihr also folgende Kosten:
- Falls Fall mit Telefonberatung oder Mediation geklärt: 0 €
- Falls außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren: 150 € (Selbstbeteiligung)
Experten-Tipp:
„Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Denn anders als in anderen Bereichen zahlen hier in der ersten Instanz beide Parteien. Bedeutet: Auch wenn Sie vor dem Arbeitsgericht Recht bekommen und den Fall gewinnen, tragen Sie die Kosten für Ihren Anwalt in der ersten Instanz immer selbst. Außer, Sie haben einen Arbeitsrechtsschutz. Dieser übernimmt dann auch diesen Eigenanteil für Sie.“
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