Reiserücktritts­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade eine kurzfristige Reisestornierung wird unter Umständen sehr teuer. Hier hilft eine Reiserücktritts­versicherung, die Stornierungs- und Umbuchungskosten übernimmt.
  • Eine Reiserücktritts­versicherung müssen Sie meist bis zu  30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
  • Eine reine Rücktritts­versicherung kostet ab 11,88 € – die genauen Kosten hängen vom Preis der Reise und der Anzahl der Versicherten ab.
  • Vergleichen Sie bei uns aktuelle Tarife der Reiserücktritts­versicherung – kostenfrei und unverbindlich.
  • Tipp: Kombinieren Sie Ihre Reiserücktritts­versicherung mit einer Reiseabbruch­versicherung, um auch bei unerwarteten Zwischenfällen auf der Reise gegen hohe Kosten für Rückreise und ungenutzte Leistungen geschützt zu sein.

Das erwartet Sie hier

Was eine Reiserücktritt­versicherung leistet, wann Sie sie abschließen müssen ist und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Reiserücktritts­­versicherung: Was ist das?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was zahlt sie?
  4. Was zahlt sie nicht?
  5. Kosten (mit Beispiel)
  6. Aktuelle Testergebnisse
  7. Reiserücktritts­­versicherung Vergleich
  8. Tipps unserer Experten
Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Was ist eine Reiserücktritts­versicherung?

Icon Taj Mahal

Eine Reiserücktritts­versicherung beziehungsweise Reiserücktrittskosten­versicherung schützt Sie vor hohen Kosten, wenn Sie eine gebuchte Urlaubs- oder Geschäftsreise aus wichtigen persönlichen Gründen nicht antreten können. Stornokosten können bis zu 90 Prozent oder sogar 100 Prozent des Reisepreises betragen, abhängig vom Zeitraum zwischen Stornierung und Reiseantritt.


Bis wann Sie eine Reiserücktritts­versicherung abschließen müssen

Eine Reiserücktritts­versicherung schließen Sie nach der Buchung ab. Denn um die Kosten der Reiserücktritts­versicherung zu bestimmen, benötigt der Versicherer den Reisepreis.

  • Bei den meisten Versicherungs­unternehmen können Sie eine Reiserücktritts­­versicherung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen.
  • Für Last-Minute-Buchungen gelten unter Umständen Sonderregelungen – mit einer Reiserücktritts­­versicherung sollten Sie sich hier bis zu drei Tagen nach der Buchung oder auch der Buchungsbestätigung versichern. Schauen Sie zur Sicherheit in die Versicherungs­bedingungen der gewünschten Reiserücktritts­versicherung.
Icon Uhr Zeit Achtung

Am besten Sie beantragen die Reiserücktritts­versicherung bereits direkt nach der Buchung – dann gehen Sie kein Risiko ein.


Wie funktioniert die Reiserücktritts­versicherung?

Wenn Sie eine Reiserücktritts­versicherung beantragen, müssen Sie Angaben beispielsweise zur Anzahl der reisenden Personen, zum Wert oder auch der Länge der Reise machen. Wenn Sie nur eine Reise versichern, zahlen Sie nach Vertragsabschluss einen einmaligen Beitrag. Können Sie Ihre Reise nicht antreten und sind die Gründe vom Versicherer anerkannt, dann können Sie die Versicherungsleistungen beantragen. Die Reiserücktritts­versicherung übernimmt dann die Stornokosten oder – je nach Tarif – auch die Umbuchungskosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Wer braucht sie?

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Wann eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll ist

  • Falls Sie eine teure Reise gebucht haben und bei Reiserücktritt mit hohen Stornokosten rechnen müssen. Diese Kosten fallen vor allem bei Pauschalreisen und Kreuzfahrten, aber auch bei der Buchung von Ferienwohnungen an. Vor dem Abschluss der Versicherung sollten Sie prüfen, welche Kosten Sie bei einer Stornierung tatsächlich zu tragen hätten. Berücksichtigen Sie dabei, dass ein Ereignis, das die Reise verhindert, auch noch kurz vor dem Reiseeintritt eintreten kann und dann die Kosten in die Höhe treibt.
  • Falls es Ihnen etwas ausmacht, das Geld, das Sie für eine Reise bereits bezahlt haben, nicht zurückzuerhalten. Im Vergleich zu einer teuren Reise, ist eine Reiserücktritts­versicherung günstig.
  • Falls unvorhersehbare Ereignisse in Ihrem Leben wahrscheinlich sind, die Sie am Reiseantritt hindern würden, etwa, wenn Sie Kinder haben.

Vorteile für Individualreisende

Individualreisende können oft mit niedrigeren Stornokosten kalkulieren. Auf einigen Buchungsplattformen für individuelle Ferienquartiere fallen keine Stornokosten an. Bei Flugbuchungen muss die Fluggesellschaft nachweisen, welcher Schaden ihr durch eine Stornierung tatsächlich entstanden ist oder die kompletten Ticketkosten inklusive Steuern und Gebühren zurückerstatten.

Icon Wanderrucksack

Icon Kreditkarte

Reiserücktritts­versicherung über die Kreditkarte

Unter Umständen sind Sie bereits über Ihre Kreditkarte für den Fall eines Reiserücktritts versichert. Schauen Sie aber bei den Versicherungs­bedingungen genau hin: Es ist gut möglich, dass sich der Versicherungsschutz nur auf mit der Kreditkarte bezahlte Leistungen bezieht und ausschließlich für den Karteninhaber, nicht aber für Mitreisende gilt.

Vorteile einer guten Reiserücktritts­versicherung

  • Übernimmt Storno- und Umbuchungskosten
  • Leistet auch bei Reiserücktritten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
  • Akzeptiert viele Gründe für einen Reiserücktritt
  • Unkompliziert und schnell online abschließbar
  • Keine Selbst­beteiligung

Wann und was genau zahlt eine Reiserücktritts­versicherung?

Icon Fragezeichen

Was zahlt die Reiserücktritts­versicherung?

Welche Leistungen eine Reiserücktritts­versicherung übernimmt, hängt vom Versicherungstarif ab. Einige Versicherer erstatten lediglich die Stornokosten. Andere Anbieter übernehmen auch Umbuchungskosten.

Es sind sowohl Pauschalreisen als auch einzelne Komponenten einer Reise wie zum Beispiel Unterkunft, gebuchte Aktivitäten oder Flüge versichert.


Wann zahlt eine Reiserücktritts­versicherung?

Grundsätzlich zahlt eine Reiserücktritts­versicherung nur, wenn Sie eine geplante Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können. Damit der Versicherer im Schadensfall auch zahlt, darf der Grund für den Reiserücktritt beim Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt gewesen sein. Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Reise stornieren sollen, dann prüfen Sie, ob Ihre Versicherung einen Beratungsservice anbietet, den Sie in Anspruch nehmen können.

Diese Gründe für den Reiserücktritt sind grundsätzlich anerkannt

  • Nicht vorhersehbare schwere Krankheiten
  • Ein Todesfall in der Familie
  • Impfunverträglichkeiten
  • Defekte Prothesen
  • Schwere Unfälle
  • Eine schwere Straftat, deren Opfer der Versicherungsnehmer oder gegebenenfalls seine Angehörigen/Mitreisenden sind
  • Größere Vermögensschäden – meist ab 2.500 Euro – durch einen Brand, natürliche Einwirkungen (Wasser oder auch Sturm) oder eine Straftat
  • Schwangerschaft
  • Unerwarteter Verlust der Arbeitsstelle
  • Ein verpasster Flieger, wenn öffentliche Verkehrsmittel den Flughafen mit mindestens zwei Stunden Verspätung erreichen
  • Vorladung als Zeuge vor Gericht

Diese Gründe für den Reiserücktritt sind nur optional anerkannt

  • Das unerwartete Angebot einer neuen Arbeitsstelle
  • Das Wiederholen von Schul- oder Hochschulprüfungen
  • Das Einreichen der eigenen Scheidung
  • Ein unerwarteter Termin zur Organ- oder Gewebespende

Reiserücktritt bei chronischen Krankheiten

Chronisch kranke Personen sollten vor Vertragsabschluss mit dem Versicherungs­unternehmen klären, wann der Versicherungsschutz greift und wann nicht. Es werden bestimmte Erkrankungen wie etwa Sucht­erkrankungen oder psychische Erkrankungen, deren letzter Schub noch nicht lange genug zurückliegt, unter Umständen nicht als Gründe akzeptiert.

Icon Gesundheitscheck

Icon Coronavirus

Reiserücktritts­versicherungen und Corona

Mittlerweile bieten die meisten Versicherer die Übernahme der Stornierungs- oder Umbuchungskosten bei einer Corona-Infektion oder Quarantäne an, entweder als zusätzlich buchbare Leistung oder als fester Bestandteil ihrer Reiserücktritts­versicherung. Die Ausnahme von dieser Leistung sind flächendeckende Quarantäne­maßnahmen.

Mehr zu Reise­versicherungen und Corona

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Was zahlt sie nicht?

Eine Reiserücktritts­versicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wann die Versicherung zahlt und wann nicht, können Sie den Versicherungs­bedingungen entnehmen. Dies sind zum Beispiel Situationen, in denen kein Versicherungsschutz besteht (Quelle: GDV):

  • Stornierung erst nach Antritt der Reise
  • Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war oder die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Flug verpasst
  • Flugangst
  • Streiks von Fluggesellschaften oder Bodenpersonal
  • Höhere Gewalt wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Krieg oder Epidemien im Reiseland
  • Terrorgefahr oder Reisewarnungen für das Reiseland

Was kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

Versicherungsschutz für überschaubare Kosten

Die Kosten einer Reiserücktritts­versicherung sind meist überschaubar und vor allem von zwei Faktoren abhängig:

  • Reisepreis
  • Anzahl der versicherten Personen (bei Familientarifen)

Kostenbeispiel für eine Reiserücktritts­versicherung

Die Tabelle zeigt die Kosten der Reiserücktritts­versicherung für eine fünftägige Reise für verschiedene Reisende. Für alle hier genannten Tarife gilt: Es gibt keine Selbst­beteiligung und der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Icon Beleg
VersicherungsnehmerReiserücktritts­versicherungReiserücktritts- und
Reiseabbruch­versicherung
1 einzelner Reisender, 700 € Reisewertab 11,88 €ab 13,20 €
Paar, 1000 € Reisewertab 18,90 €ab 21,00 €
Familie (2 Erwachsene, 1 Kind), 1500 € Reisewertab 23,49 €ab 26,10 €

So wird Ihre Reiserücktritts­versicherung günstiger

Mit Selbstbehalt:
Versicherungen mit Selbstbehalt sind etwas günstiger als Tarife, in denen der Versicherer die Kosten für die Stornierung einer Reise komplett erstattet.

Mit Jahresvertrag:
Wer mehrere Reisen innerhalb eines Jahres plant, sollte diese Option definitiv in Erwägung ziehen, da sich so pro Reise Geld sparen lässt.

Was kostet Sie eine Reiserücktritts­versicherung?

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Reiserücktritts­versicherungen im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterTarifReise­rücktrittVerständlich­keitQualitäts­urteil
Logo HanseMerkurReise-Rücktritts-Vers. + Urlaubsgarantie + SB-Übernahme1,32,2Gut (1,6)
Logo CosmosDirektReiserücktritts­versicherung/Einmalschutz1,81,2Gut (1,7)
Logo europ assistanceReiserücktritts­versicherung/Einmalschutz1,81,2Gut (1,7)

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Reiserücktritts­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Reiserücktritts­versicherungen im Test (2024)

So wählen Sie die richtige Reiserücktritts­versicherung

Tipps für den Vergleich von Reiserücktritts­versicherungen

Reiserücktritts­versicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Bei der Auswahl des passenden Tarifes sind die folgenden Punkte wichtig:

Familientarif für mehrere Reisende

Mehrere Reisende sollten für ihre Reiserücktritts­versicherung grundsätzlich einen Familientarif wählen. Achten Sie darauf, welches Versicherungs­unternehmen die optimale Definition von Familie hat: Einige Anbieter akzeptieren in ihren Familientarifen Ehepaare, Familien/Einzelpersonen mit Kindern sowie unverheiratete Paare mit gemeinsamem Wohnsitz. Neben Familientarifen gibt es auch Tarife für Reisegruppen.

Icon Gruppe Personen

Eigene Kinder können in den Familientarifen je nach Versicherer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr oder sogar bis zum 25. Lebensjahr mitversichert werden. Andere Unternehmen machen hier keine Vorgaben und bieten auch nicht-verwandten Personen ohne gemeinsamen Wohnsitz ­gemeinschaftliche Tarife zu den gleichen Konditionen wie ihre Familientarife an.

Einzelreise oder alle Reisen eines Jahres versichern

Reiserücktritts­versicherungen können für Einzelreisen oder als Jahresvertrag erworben werden. Vor allem bei teureren Reisen können Jahresverträge günstiger als die Versicherung einer Einzelreise sein. Zudem gelten die Jahresverträge in Familientarifen auch dann, wenn einzelne Versicherte auf Reisen sind. Sinnvoll sind sie, wenn in einem Jahr mehrere Reisen geplant sind. Allerdings verlängern sich Jahresverträge jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

Icon Kalender

Anbieter mit außergerichtlichem Schlichtungsverfahren

Um die Leistungspflicht von Reiserücktritts­versicherungen gibt es relativ häufig Auseinandersetzungen. Wählen Sie daher am besten einen Versicherer, der am Ombudsmann-Verfahren der deutschen Versicherungswirtschaft teilnimmt (Quelle: Versicherungs­ombudsmann). Dies ist vor allem wichtig, wenn Sie über keine Rechtsschutz­versicherung verfügen.

Icon Händeschütteln

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten haben gute Erfahrungen mit den folgenden Anbietern der Reiserücktritts­versicherung gemacht:

Icon Medaille
  • Würzburger
  • TAS

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Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Reiserücktritts­versicherung begehen sollten

lesen
  • Familientarife nicht für sich prüfen: Wenn Sie mit mehreren Personen verreisen und eine Reiserücktritts­versicherung abschließen möchten, dann können Sie eventuell mit einem Familientarif sparen. Bitte informieren Sie sich aber vorab, ob Sie beim Versicherer als „Familie“ gelten.
  • Fragen nicht korrekt beantworten: Machen Sie bei Versicherungsabschluss wahrheitsgemäße und korrekte Angaben zu Ihrer Reise, vor allem zum Preis. Sonst kann es sein, dass die Versicherung im Schadenfall nicht zahlt.
  • Anerkannte Rücktrittsgründe nicht kennen: Wir empfehlen Ihnen, sich vor Versicherungsabschluss über die Gründe zu informieren, die der Versicherer für einen Reiserücktritt akzeptiert. Sie beugen Stress und Ärger vor, wenn Sie sich im Klaren darüber sind, was diese Versicherung prinzipiell leisten kann und was auch nicht.
  • Auf Tarifvergleich verzichten: Es werden viele Tarife der Reiserücktritts­versicherung angeboten. Nehmen Sie sich am besten etwas Zeit und vergleichen Sie online die Angebote, bevor Sie sich entscheiden. So steigt die Chance, dass Sie eine passende Versicherung mit gutem Preis-Leistung-Verhältnis finden.
  • Nicht rechtzeitig abschließen: Eine Reiserücktritts­versicherung müssen Sie in der Regel bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Eine Last-Minute-Reise können Sie meist noch wenige Tage nach Buchung versichern. Wir empfehlen Ihnen, sich über die jeweiligen Fristen des Versicherers zu informieren.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Stiftung Warentest empfiehlt kombinierten Versicherungsschutz

„Wie Stiftung Warentest raten wir Versicherungsnehmern, eine Reiserücktritts­versicherung mit einer Reiseabbruch­versicherung zu kombinieren, da das nur minimal mehr kostet als eine reine Reiserücktritts­versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Darauf müssen Sie achten, wenn Sie die Versicherung in Anspruch nehmen

„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, wie wichtig die folgenden vier Punkte bei einer Reiserücktritts­versicherung sind:

  1. Beantworten Sie beim Beantragen der Versicherung alle Fragen wahrheitsgemäß. Wichtig ist zum Beispiel, den Preis der Reise korrekt anzugeben und den Versicherer zu informieren, falls er sich zwischen Abschluss der Versicherung und Reisebeginn ändert.
  2. Melden Sie Ihre Reiserücktrittsgründe so früh wie möglich, um die Stornokosten gering zu halten.
  3. Weisen Sie das Vorliegen dieser Gründe nach, beispielsweise mit einem ärztlichen Attest bei einer Krankheit oder einer Kopie der Anzeige bei der Polizei bei einem Diebstahl oder Unfall.
  4. Schauen Sie auf der Website Ihres Versicherers nach, welche Unterlagen er für die Bearbeitung Ihres Reiserücktritts benötigt.“
Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Einzelpolice oder Komplettpaket?

„Reiserücktritts­versicherungen werden als Einzelpolicen oder als Kombination verschiedener Versicherungsleistungen angeboten. Sie können Ihre Reiserücktritts­versicherung zum Beispiel zusammen mit einer Reiseabbruch­versicherung, einer Reisekranken­versicherung und/oder einer Reiseunfall­versicherung abschließen oder einen Vertrag wählen, der alle drei Leistungen umfasst. Essenziell ist vor allem bei Reisen außerhalb Europas der Abschluss einer Reisekranken­versicherung. Nicht ganz so wichtig sind eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruch­versicherung. Vergleichen Sie bei solchen Komplett-Paketen unbedingt das Preis-Leistungs-Verhältnis.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Die häufigsten Fragen zur Reiserücktritts­versicherung

Was sind Gründe für einen Reiserücktritt?

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Welche Gründe für einen Reiserücktritt Versicherer akzeptieren, können Sie den Versicherungs­bedingungen entnehmen. Typischerweise sind zum Beispiel plötzliche schwere Erkrankungen, Todesfälle in der Familie oder schwere Schäden am Eigentum des Versicherungsnehmers und weitere schwerwiegende Gründe für einen Reiserücktritt versichert. Der Grund für den Reiserücktritt darf zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht bekannt sein.

Wann kann ich die Reiserücktritts­versicherung in Anspruch nehmen?

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Sie können Ihre Reiserücktritts­versicherung in Anspruch nehmen, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis Sie daran hindert, eine bereits gebuchte Reise anzutreten. Bei einem Grund, den Ihr Versicherer als legitim für einen Reiserücktritt ansieht, erstattet er Ihnen die Stornierungs- oder Umbuchungskosten. Lesen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach, welche Gründe Ihr Versicherer akzeptiert.

Wie viel kostet eine Reiserücktritts­versicherung?

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Wie viel eine Reise­versicherung kostet, hängt vom Preis der Reise und der Anzahl der Versicherten ab. Eine allein reisende Person könnte sich beispielsweise ab 11,88 Euro für den Rücktritt von einer Reise im Wert von 700 Euro versichern.

Muss ich meine Reiserücktritts­versicherung kündigen?

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Eine Versicherung für eine einzelne Reise endet mit dem angegebenen Reiseende automatisch. Eine Versicherung für das ganze Jahr hingegen muss gekündigt werden, damit sie sich nicht um ein weiteres Jahr verlängert.

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Katharina Burnus
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