Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wovon die Höhe Ihrer gesetzlichen Rente abhängt, wann Sie mit Abschlägen rechnen müssen, und wie wir Sie dabei unterstützen, sich ausreichend für das Alter abzusichern.
Inhalt dieser SeiteSo funktioniert die Berechnung der Rente
Die Rentenformel
Die Höhe der Rente hängt von verschiedenen Faktoren und gesetzlichen Vorgaben ab. Die Deutsche Rentenversicherung nutzt für die Berechnung der gesetzlichen monatlichen Rente folgende Rentenformel:
Entgeltpunkte * Zugangsfaktor * aktueller Rentenwert * Rentenfaktor = Rente
Das bedeuten die einzelnen Faktoren
Entgeltpunkte
Für die Ermittlung der Entgeltpunkte wird jährlich der Durchschnittsverdienst aller Versicherten miteinander verglichen. Einen Entgeltpunkt erhält, wessen Einkommen genau dem Durchschnittsverdienst entspricht. Wer mehr verdient, erhält mehr, wer weniger verdient, bekommt weniger Punkte.
Zugangsfaktor
Über den Zugangsfaktor fließen eventuelle Zu- und Abschläge in die Rentenberechnung ein. Zuschläge gibt es, wenn man länger als bis zum Regelrentenalter arbeitet. Abschläge gibt es, wenn man schon vorher in Rente geht. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, maximal 10,8 Prozent.
Aktueller Rentenwert
Der Rentenwert gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist. Aktuell (2024) beträgt er 37,60 Euro.
Rentenartfaktor
Wie der Name sagt, spielt hier die Rentenart eine Rolle. Je nach Rentenart ist der Faktor unterschiedlich hoch.
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten: Faktor 1
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: Faktor 0,5
- Vollwaisenrenten: Faktor 0,2
- Halbwaisenrenten: Faktor 0,1
- Witwenrenten: Faktor 0,55 oder 0,6
Rechenbeispiel
Unsere Beispielrentnerin geht mit 67 in Rente, nachdem sie 45 Jahre lang gearbeitet hat. In den ersten 10 Jahren hat sie 80 Prozent des Durchschnittsgehalts verdient, danach genau durchschnittlich. Das bedeutet, dass sie 43 Rentenpunkte gesammelt hat. Sie erhält eine normale Altersrente ohne Zu- und Abschläge. Daraus ergibt sich eine Rente von 1.616,80 Euro pro Monat.
Experten-Tipp:
„Sobald Sie Ihr 55. Lebensjahr erreicht haben, erhalten Sie von der Rentenversicherung alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Aus der geht unter anderem der Rentenbeginn für die verschiedenen Rentenarten hervor – inklusive eventueller Abschläge bei einem Vorruhestand. Prüfen Sie hier genau, ob alle Beschäftigungszeiten aufgeführt sind und ob sich „Zahlendreher“ eingeschlichen haben. Sollten Sie einen Fehler bemerken, melden Sie diesen am besten umgehend der Rentenversicherung.“
Mit diesen Abzügen und Steuern müssen Sie rechnen
Lesen Sie auch unseren Ratgeber „Früher in Rente“, um zu erfahren, mit welchen Abschlägen Sie bei einem vorzeitigen Renteneintritt rechnen müssen. Dort erhalten Sie wichtige Expertentipps, um tatsächlich früher in Rente gehen zu können. In unserem Beitrag zur Rentenbesteuerung haben wir Ihnen außerdem zusammengetragen, wie die Rentenzahlungen im Alter zu versteuern sind.
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Diese Arten der Rente gibt es
Je nachdem, um welche Art der Rente es sich handelt, variieren die Höhe und die Voraussetzungen der Rentenzahlungen.
Altersrente
Die Bedingungen für die Auszahlung einer regulären Altersrente sind, dass das Rentenalter erreicht und über mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt wurde (das ist die sogenannte Wartezeit oder Mindestversicherungszeit).
Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrenten dienen der sozialen Sicherheit von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen entweder nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Bedingung für die Auszahlung ist, dass die betroffene Person mindestens 5 Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung versichert war und mindestens 3 Jahre lang Beiträge gezahlt hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Rentenversicherung davon überzeugt ist, dass sich die Arbeitsfähigkeit im alten oder einem anderen Job durch Reha-Maßnahmen, welche die Rentenversicherung auch finanziert, nicht vollständig oder zumindest teilweise wiederherstellen lässt.
Wer eine Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung erhält, muss sehr vorsichtig damit sein, einen Nebenjob zu akzeptieren, da der Anspruch auf die Rente schnell erlöschen kann. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, also wenn man noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, wird der maximale Hinzuverdienst, der nicht zu einer Kürzung der Rente führt, individuell ermittelt. Versicherte erhalten die volle Erwerbsminderungsrente, wenn sie zwar theoretisch noch eingeschränkt arbeiten könnten, aber keinen passenden Teilzeitjob finden.
Die Altersgrenze für Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge wird seit 2012 stetig angehoben. Zwischen 2001 und 2011 war noch eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente ab 63 möglich. Da die Erwerbsminderungsrente oft sehr gering ausfällt, empfiehlt es sich, sich zusätzlich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.
Renten für Hinterbliebene
Folgende Personen haben unter Umständen einen Anspruch auf eine Rente für Hinterbliebene:
- Ehe- und Lebenspartner einer verstorbenen Person – je nach Alter, Erwerbsfähigkeit und Verantwortung für eine eventuelles gemeinsames Kind kann es sich um eine kleine Witwenrente (25 Prozent der Rente des Verstorbenen für maximal 2 Jahre) oder eine große Witwenrente (55 Prozent der Rente des Verstorbenen) handeln
- Minderjährige oder noch in Schul- oder Berufsausbildung befindliche Personen, die ein oder beide Elternteile verloren haben erhalten 10 bis 20 Prozent der Rente des/der verstorbenen Elternteile, entweder bis zum Erreichen der Volljährigkeit oder, im Fall einer noch nicht beendeten Ausbildung, eines Freiwilligendienstes oder einer Behinderung, bis maximal zum 27. Lebensjahr. Das ist die Halb- oder Vollwaisenrente. Das gilt für alle Kinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten und überwiegend von ihm unterhalten wurden, es muss sich also nicht um leibliche Kinder handeln.
- Geschiedene Partner können eine Erziehungsrente erhalten, falls die Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurde und sie später keine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen sind und sie ein minderjähriges eigenes Kind oder Kind des Partners (auch Stief-, Pflege-, Enkel- oder Geschwisterkind) erziehen. Bei einem behinderten Kind ist das Alter irrelevant.
- Wurde die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden, ist unter Umständen eine Witwenrente für Geschiedene möglich.
Einkünfte werden in der Regel oberhalb eines Freibetrags auf Hinterbliebenenrenten angerechnet. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Renten für Schwerbehinderte
Wer eine schwere Behinderung, also einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent, hat und mindestens 35 Jahre lang in der Rentenversicherung versichert war, kann 2 Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, ohne dass es Abschläge gibt, und mit Abschlägen von maximal 10,8 Prozent bis zu 5 Jahre vorher.
So wird die Rente finanziert
Wer heute in die Rentenversicherung einzahlt, finanziert damit die Renten der gegenwärtigen Rentner-Generation. Hinzu kommen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Arbeitnehmer zahlen derzeit 9,3 Prozent von ihrem Bruttolohn in die gesetzliche Rente ein. Ebenfalls 9,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber. Mehr Informationen zu diesem Thema hält die Bundeszentrale für politische Bildung bereit.
Wer kann wann in Rente gehen?
Welches Renteneintrittsalter gilt für Sie?
Das Regelrentenalter ist nicht für alle Menschen gleich. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, kann mit 66 Jahren in Rente gehen. Für alle Geburtenjahrgänge nach 1963 liegt das Renteneintrittsalter derzeit bei 67 Jahren. Was für Sie gilt, können Sie der Tabelle entnehmen:
Geburtsjahr | Regelrentenalter |
---|---|
1953 | 65 Jahre + 7 Monate |
1954 | 65 Jahre + 8 Monate |
1955 | 65 Jahre + 9 Monate |
1956 | 65 Jahre + 10 Monate |
1957 | 65 Jahre + 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre + 2 Monate |
1960 | 66 Jahre + 4 Monate |
1961 | 66 Jahre + 6 Monate |
1962 | 66 Jahre + 8 Monate |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Früher in Rente: Diese Möglichkeiten gibt es
Längst nicht alle Menschen arbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Allein 2017 sind über 50 Prozent der „Neu-Rentner“ vorzeitig in Rente gegangen. Viele haben dafür auch Abschläge in Kauf genommen.
Wer mit dem Gedanken spielt, bereits mit 50 in Rente zu gehen, muss sich genau informieren. Denn die Rente mit 50 führt dazu, dass die gesetzliche Altersrente sehr viel geringer ausfallen wird, als wenn man bis zur Regelaltersgrenze arbeitet. Umfassend zu diesem Thema informieren können Sie sich hier:
Langjährig und besonders langjährig Versicherte
Mehr zum Renteneintritt für langjährig Versicherte
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Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus – so schließen Sie die Lücken
So bestimmen Sie Ihre Rentenlücke
Egal, ob man nun bis zum Regelrentenalter arbeitet oder als Frührentner vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet: Die gesetzliche Rente allein reicht bei kaum einem Arbeitnehmer aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wer weder im Rentenalter arbeiten, noch empfindliche finanzielle Einbußen hinnehmen möchte, sollte sich also frühzeitig mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen. Nutzen Sie die folgende Faustformel, um Ihre persönliche Rentenlücke zu berechnen und herauszufinden, wie viel Geld Sie zusätzlich brauchen:
70 – 80 % des letzten Gehalts
– gesetzliche Rente
= Rentenlücke
Gemeinhin wird davon ausgegangen, dass 70 – 80 Prozent des letzten Gehalts nötig sind, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente können Sie Ihrem Renteninformationsblatt entnehmen.
Wie viel darf man zur Rente hinzuverdienen?
Seit 2023 dürfen Rentner mit vorgezogener Altersrente unbegrenzt viel hinzuverdienen. Zum 01. Januar 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen komplett aufgehoben. Zuvor betrug sie 46.060 Euro. Zusätzliches Einkommen wurde auch auf einige Hinterbliebenenrenten angerechnet. Waisenrenten und Altersrenten nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze, also dem für den Renteneintritt vorgesehenen Alter, werden nicht von der Höhe des Zuverdienstes beeinflusst.
Mehr dazu, wie es aussehen kann, wenn sie parallel Rente erhalten und noch arbeiten, können Sie hier nachlesen:
So schließen Sie die Lücken
Unter bestimmten Umständen können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, um sozusagen Rentenpunkte zu kaufen und dadurch eine höhere Altersrente zu erhalten. Das ist ab dem 50. Lebensjahr möglich und muss beantragt werden.
Darüber hinaus ist private Altersvorsorge sehr wichtig. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung existieren mehrere Varianten der privaten Rentenversicherung. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Kapitel. Unsere Experten beraten Sie auch gerne bzw. unterstützen Sie mit einem maßgeschneiderten Vergleich zur privaten Altersvorsorge.
Private Rentenversicherungen – diese Optionen haben Sie
Verschiedene Arten der privaten Rentenversicherung
Sie können Ihre gesetzliche Rente um eine private Rentenversicherung ergänzen: Hier zahlen Sie monatlich oder einmalig Geld ein, das Ihre Versicherung dann für Sie anlegt. Später erhalten Sie dann bis an Ihr Lebensende eine Rente. Staatlich geförderte Varianten der Rentenversicherung sind:
Darüber hinaus gibt es verschiedene Varianten nicht staatlich geförderter Rentenversicherungen:
Was ist die richtige private Altersvorsorge für Sie?
Einen Überblick über diese Produkte und andere Möglichkeiten, Ihre gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen, finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema. Hier erfahren Sie auch, welche Form der Altersvorsorge sich in welcher Lebenssituation besonders anbietet. Nutzen Sie auch unser Angebot, Ihnen unverbindlich einen kostenlosen Tarifvergleich zur privaten Rentenversicherung zuzusenden.
Altersvorsorge auf einen Blick
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Fazit
Die Höhe der gesetzlichen Rente im Alter hängt vom Alter beim Renteneintritt, der Art der Rente, der Länge der Versicherungszeit und dem Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen ab. Da die gesetzliche Rente in vielen Fällen nicht genügt, um im Alter den gewöhnten Lebensstandard zu halten, sollten Sie sich frühzeitig mit privater Altersvorsorge auseinandersetzen. Wir unterstützen Sie hierbei gern: Unser Netzwerk aus Experten hilft Ihnen dabei, das richtige private Rentenprodukt für Sie zu finden und optimal für das Alter vorzusorgen. Kontaktieren Sie uns dazu einfach direkt oder nutzen Sie unser kostenfreies Vergleichsformular auf dieser Seite.
Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung
Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?
Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, gilt als besonders langjährig versichert und kann, sofern er vor 1963 geboren ist, ohne Abschläge in Rente gehen. Für später geborene Menschen ist das erst ab 65 möglich.
Wann kann ich in Rente gehen?
Das Alter, ab dem Sie in Rente gehen können, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Wer vor 1953 geboren wurde, kann ab 63 in Rente gehen, ab dann steigt das Rentenalter stetig an. Für alle ab 1963 geborenen Menschen beträgt das Rentenalter 67 Jahre. Auf unserer Seite zum Thema früher in Rente gehen können Sie nachlesen, wie sich ein früherer Renteneintritt auswirkt.
Wie hoch ist die gesetzliche Rente?
Die gesetzliche Rente errechnet sich aus den erworbenen Rentenpunkten, dem Rentenwert und dem Zugangs- und Rentenartfaktor. Letztere reduzieren bzw. erhöhen die Rente entsprechend dem Alter bei Rentenbeginn und der Art der Rente. 2022 lag die sogenannte Standardrente bzw. Eckrente – also die Rente, die ein Rentner nach 45 Jahren mit durchschnittlichem Verdienst erhält – in den alten Bundesländern bei 1.621 Euro.
Was passiert bei Renteneintritt?
Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sobald das Rentenalter erreicht wird, sondern muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, idealerweise etwa drei Monate vorher. Ein Formular und genaue Anweisungen, was Sie dabei beachten müssen, finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
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