Früher in Rente gehen (Ratgeber 2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie 45 Versicherungsjahre aufweisen können, gelten Sie als besonders langjährig Versicherter. Sie können abschlagsfrei ca. zwei Jahre früher in Rente gehen. Wann genau, richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr.
  • Wenn Sie 35 Versicherungsjahre aufweisen können, gelten Sie als langjährig Versicherter. Dann können Sie max. mit 63 Jahren, also vier Jahre früher in Rente gehen. Allerdings werden Abschläge fällig.
  • Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt bzw. noch früher in Rente gehen möchte, hat mehrere Möglichkeiten, um eventuelle Abzüge auszugleichen oder sogar zu verhindern.
  • Seit 2023 dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die einstige Hinzuverdienstgrenze wurde aufgehoben.

Das erwartet Sie hier

Wann man offiziell früher in Rente gehen kann, welche Abzüge dabei anfallen und 7 Wege zur Frührente, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was heißt früher in Rente gehen?
  2. Nach 45 Jahren und ohne Abschläge
  3. Früher in Rente mit Abschlägen
  4. Frührente mit Schwerbehinderung
  5. Früher in Rente mit Job
  6. Tipps, um früher in Rente zu gehen

Was heißt früher in Rente gehen?

Vier Altersrenten in Deutschland

Das gesetzliche Rentensystem in Deutschland sieht vier Arten der Altersrente vor. Für jede dieser Altersrenten gibt es feste Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Sie den Bezug dieser Rente beantragen können, darunter hauptsächlich die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres sowie die Erfüllung einer bestimmten Mindest­versicherungszeit:

Icon Glühbirne
AltersrenteMindestalterBedingungen
Regelaltersrente65 – 67, je nach Geburtsjahr5 Versicherungsjahre
Rente für besonders langjährig Versicherte63 – 65 Jahre, je nach Geburtsjahr45 Versicherungsjahre
Rente für langjährig Versicherte63 (vorzeitiger Rentenbezug)35 Versicherungsjahre
mit Abschlägen
Rente für schwerbehinderte Menschen60 – 62, je nach Geburtsjahr (vorzeitiger Rentenbezug)35 Versicherungsjahre
Grad der Behinderung von mind. 50
mit Abschlägen
Quelle: Deutsche Renten­versicherung

Wer kann wann in Rente gehen?

Die Regelaltersgrenze bezieht sich auf den Bezug der Regelaltersrente, also die gesetzliche Rentenzahlung ohne Besonderheiten. Wie die persönliche Altersgrenze ausfällt, ist vom eigenen Geburtsjahr abhängig. Die Bestimmungen dieser Altersgrenze je Geburtenjahrgang bildet die Basis für die Regelungen der weiteren Altersrenten, vor allem die für langjährig beziehungsweise besonders langjährig Versicherte. Die reguläre Altersgrenze wird schrittweise auf 67 angehoben:

Icon Kalender
GeburtsjahrRegelaltersgrenze
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Die komplette Tabelle finden Sie in unserem allgemeinen Ratgeber zur gesetzlichen Rente:

Renteneintrittsalter: Wer kann wann in Rente gehen? (Tabelle)

Wer kann überhaupt früher in Rente gehen?

  • Streng genommen können nur Personen, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt haben, buchstäblich früher in Rente gehen. Diese Personen können die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen und gegen Abschläge maximal vier Jahre früher in Rente gehen, als ihre Regelaltersgrenze vorsieht.
  • Für Personen, die 45 Versicherungsjahre aufweisen können, liegt ihr Rentenbeginn regulär früher, als für Bezieher der Regelaltersrente. Sie können in dem Sinne früher in Rente als andere, aber faktisch ihre Altersrente für langjährig Versicherte nicht vorzeitig in Anspruch nehmen (auch nicht mit Abschlägen).
  • Für Personen mit einer Schwerbehinderung gelten besondere Altersgrenzen. Diese Personen können gegen Abschläge maximal drei Jahre früher in Rente gehen, als ihre Regelaltersgrenze vorsieht.

Frührente beantragen

Wie auch bei der Regelaltersrente muss die Frührente beziehungsweise Altersrente für langjährig, besonders langjährig Versicherte und für Schwerbehinderte bei der Deutschen Renten­versicherung beantragt werden. Dies können Sie mittlerweile auch online tun. Weitere Informationen finden Sie bei der Deutschen Renten­versicherung.

Nach 45 Jahren: früher in Rente ohne Abschläge

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wer 45 Jahre lang in die deutsche Renten­versicherung eingezahlt hat, kann die abschlagsfreie Frührente für besonders langjährig Versicherte beantragen. Voraussetzung ist dabei neben der Mindest­versicherungszeit von 45 Jahren die Erreichung der entsprechenden Altersgrenze. Ab 1964 Geborene können mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Die Altersgrenze steigt zwar je nach Geburtsjahr schrittweise an, jedoch ist sie niedriger als die Regelaltersgrenze. Daher wird diese Altersrente als „Frührente“ bezeichnet. Sie kann aber nicht vorzeitig, also nicht früher als die entsprechende Altersgrenze, in Anspruch genommen werden – auch nicht mit Abschlägen. Dafür gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte.


Tabelle: Rente nach 45 Jahren

GeburtsjahrAltersgrenze
196164 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre

Die komplette Tabelle sowie weitere Regelungen und Anrechnungszeiten für die Altersrente der besonders langjährig Versicherten finden Sie in unserem separaten Ratgeber:

Frührente für besonders langjährig Versicherte

Warum diese Art der Rente fälschlicherweise immer noch als „Rente mit 63“ bezeichnet wird

lesen

Wer vor 1953 geboren wurde, konnte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab einem Alter von 63 Jahren beziehen. Deshalb hat sich diese Formulierung so hartnäckig gehalten. Für Personen, die danach geboren sind, steigt die Altersgrenze schrittweise an, bis sie 65 erreicht. Eine „Rente mit 63“ ist für Neurentner derzeit nur mit Abschlägen möglich.

Niedrigere Rente auch ohne Abschläge?

Besonders langjährig Versicherte müssen zwar keine Abschläge hinnehmen, doch fällt ihre Rente trotzdem geringer aus. Dies liegt daran, dass in den Jahren zwischen dem vorzeitigen Rentenbeginn und dem regulären Renteneintritt keine weiteren Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden. Dadurch sammeln sie weniger Rentenpunkte, was zu einer geringeren Rentenzahlung führt. In der Regel lohnt es sich finanziell jedoch nicht, für eine etwas höhere Rente über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.

Früher in Rente mit Abschlägen

Die Altersrente für langjährig Versicherte

Bei dieser Art von Altersrente sind die Voraussetzungen weniger streng als für die abschlagsfreie Frührente. Statt 45 Jahren müssen nur 35 Jahre an Versicherungszeit nachgewiesen werden. Analog muss für den Bezug dieser Altersrente eine bestimmte Altersgrenze erreicht werden. Diese entspricht der Staffelung der Regelaltersgrenze.

Vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen möglich

Das Besondere für diese Personengruppe ist, dass sie vorzeitig in Rente gehen können, allerdings mit einem Abschlag: Für jeden vorgezogenen Monat gibt es eine Kürzung der Rentenbezüge um 0,3 Prozent. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent, entsprechend ist ein früherer Renteneintritt maximal vier Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich. Liegt diese bei 67 Jahren, ist eine Frührente mit Abschlägen also frühestens mit 63 möglich. Achtung: Die Kürzung durch den Abschlag gilt dauerhaft.


Rechenbeispiel: Abzug bei früherem Rentenbeginn

Grundsätzlich müsste ein 1964 geborener Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, um eine monatliche Rente von 1.126 Euro zu erhalten. Geht er bereits mit 64 Jahren in Rente, sieht seine Rentenzahlung wie folgt aus:

Icon Taschenrechner
Ursprüngliche Rentenzahlung mit Renteneintritt mit 67 Jahren1.126 €
Frühzeitiger Rentenantritt3 Jahre
36 Monate
Rentenabzüge (0,3 % pro Monat)10,8 %
121,61 €
Rentenanspruch nach frühzeitigem Renteneintritt1.004,39 €*
*Achtung: Die tatsächliche Rente fällt u.U. kleiner aus, da bei frühzeitigem Renteneintritt keine Beiträge mehr in die Rentenkasse geleistet und keine Entgeltpunkte mehr erworben werden.

Beachten Sie auch, dass die Rentenzahlungen im Alter zu besteuern sind. Details hierzu finden Sie auf unserer separaten Seite:

Wie wird die Rente besteuert?


Tabelle: Wie hoch sind die Abschläge für eine Rente mit 63?

GeburtsjahrAltersgrenzeAbschlag bei Rente mit 63
196166 Jahre + 6 Monate12,6 %
196266 Jahre + 8 Monate13,2 %
196366 Jahre + 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre14,4 %

Die komplette Tabelle sowie weitere Regelungen und Anrechnungszeiten für die Altersrente der langjährig Versicherten finden Sie in unserem separaten Ratgeber:

Früher in Rente als langjährig Versicherter

Hohe Kosten für den frühzeitigen Renteneintritt

Wer sich entscheidet, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen und die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte zu nutzen, muss nicht nur die lebenslangen monatlichen Abschläge in Kauf nehmen. Zusätzlich reduziert sich auch hier die Rentenhöhe, weil man weniger in die Rentenkasse einzahlt. Besonders bei jüngeren Jahrgängen vergrößert sich der Zeitraum zwischen dem Rentenbeginn mit 63 und dem regulären Renteneintrittsalter zunehmend. Dadurch fehlen mehrere Jahre an Beiträgen, was zu einer deutlichen Reduktion der Rentenpunkte führt und die Rente langfristig weiter schmälert.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, vor Renteneintritt durch eine Extra-Einzahlung in die Renten­versicherung diese Abschläge auszugleichen. Wie dies funktioniert, lesen Sie in unseren 7 Tipps, um früher in Rente zu gehen.

Früher in Rente für Personen mit Schwerbehinderung

Personen mit Schwerbehinderung können früher und ohne Abschläge in Rente gehen, da sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung oftmals keinen geeigneten Arbeitsplatz finden. Zudem erschwert ihre gesundheitliche Situation häufig eine Beschäftigung bis zum regulären Rentenalter von 67 Jahren. Für sie gilt daher eine Regelaltersgrenze, die schrittweise auf 65 angehoben wird.


Voraussetzungen für Schwerbehinderte

  • Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt die Person als schwerbehindert.
  • Die Mindest­versicherungszeit von 35 Jahren ist erfüllt.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Diese muss durch einen Schwerbehindertenausweis oder -bescheid nachgewiesen werden, der beim Versorgungsamt beantragt werden muss und zum Rentenbeginn noch gültig sein muss.


Früher in Rente mit Abschlägen

Auch Personen mit Schwerbehinderung können früher in den Ruhestand eintreten, als ihre Regelaltersgrenze vorsieht. Dafür müssen sie jedoch einen Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat zahlen:

GeburtsjahrAltersgrenzeAltersgrenze mit 10,8 % Abschlag
195964 Jahre + 2 Monate61 Jahre + 2 Monate
196064 Jahre + 4 Monate61 Jahre + 4 Monate
196164 Jahre + 6 Monate61 Jahre + 6 Monate
196264 Jahre + 8 Monate61 Jahre + 8 Monate
196364 Jahre + 10 Monate61 Jahre + 10 Monate
ab 196465 Jahre62 Jahre
Hinweis: Arbeitnehmer des Bergbaus, die vor 1964 geboren und ab 1.1.2007 schwerbehindert waren und Anpassungsgeld bezogen haben, können mit einem Mindestalter von 60 vorzeitig in Rente gehen.

Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung gar nicht mehr oder nur teilweise einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können, haben Sie auch die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderungs­rente zu beantragen.

Rente und Arbeiten: Diese Möglichkeiten gibt es

Icon Kassenbon mit X

Entfall der Hinzuverdienstgrenze

Seit 2023 wurden die Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner abgeschafft. Dies bedeutet, dass Personen, die früher in Rente gehen, nebenbei jedoch dennoch weiterarbeiten, die Renten aufgrund des zusätzlichen Gehalts nicht mehr gekürzt bekommen. Der Übergang zwischen Job und Rente kann nur einfacher und flexibler gestaltet und Modelle wie Altersteilzeit mit Teilrente oder ein Minijob neben der Rente können frei kombiniert werden.

Teilrente

Mit dem Modell der Teilrente kann man den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten, indem man die Rente in Teilen bezieht und gleichzeitig weiterhin arbeitet. Das bedeutet, dass Sie nicht sofort vollständig in den Ruhestand gehen müssen, sondern in Kombination mit einer Teilzeit- oder geringfügigen Beschäftigung noch beruflich aktiv bleiben können.

Icon gegensätzliche Pfeile

Vorteile der Teilrente

  • Flexible Rentenhöhe
    Sie können selbst entscheiden, wie viel Rente Sie beziehen möchten. Die Teilrente kann zwischen 10 und 99,99 Prozent Ihrer vollen Altersrente betragen. Je nachdem, wie viel Sie verdienen oder wie viel zusätzliche Einkünfte Sie benötigen, können Sie die Höhe der Teilrente anpassen.
  • Weiterarbeiten trotz Rente
    Mit der Teilrente ist es möglich, nebenbei in einem Job zu arbeiten. Der Verdienst wird nicht wie früher kompliziert angerechnet oder Ihre Rente gekürzt, da zu 2023 die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner abgeschafft wurde.
  • Anpassungsmöglichkeiten
    Sie können die Höhe der Teilrente in der Regel flexibel anpassen. Das bedeutet, dass Sie jederzeit entscheiden können, mehr oder weniger Rente zu beziehen, je nachdem, wie sich Ihre finanzielle Situation entwickelt oder wie viel Sie noch arbeiten möchten.
  • Vorteile für die spätere Rente
    Die Rentenanteile, die Sie nicht direkt beziehen, bleiben in voller Höhe bestehen und werden später ohne oder mit geringeren Abschlägen ausgezahlt. Auf das verdiente Einkommen sammeln Sie weiterhin Entgeltpunkte, die Ihren Rentenanspruch für die Altersvollrente noch einmal erhöhen.

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, Personal- oder Betriebsrat, wenn Sie vorhaben, in Teilrente und Teilzeit zu gehen. Überprüfen Sie auch Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag: In einigen Fällen ist geregelt, dass beispielsweise das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitpunkt endet, an dem Sie beginnen, jegliche Form der Altersrente zu beziehen. Mehr Informationen zur Teilrente finden Sie bei der Deutschen Renten­versicherung.


Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht es, vor dem Renteneintritt die Arbeitszeit zu reduzieren und dabei einen Teil des Gehalts weiter zu beziehen. Bei dem Konzept der Altersteilzeit handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Unter­nehmens, der den Mitarbeitern einen früheren Rentenbeginn ermöglicht. Dementsprechend erfolgt die Altersteilzeit über eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nach der Altersteilzeit folgt in der Regel der volle Renteneintritt.

Icon Uhr und Zeit

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

  • Mindestalter
    Arbeitnehmer müssen mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben.
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
    Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorliegen, die die Arbeitszeitreduktion um die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit regelt und bis zum Renteneintritt gültig ist.
  • Versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten fünf Jahren
    In den fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit müssen mindestens 1.080 Tage (heißt: knapp drei Jahre) sozial­versicherungspflichtige Beschäftigung oder bestimmte andere ­versicherungspflichtige Zeiten vorliegen (z. B. Arbeitslosengeldbezug, Krankengeld).
  • Sozial­versicherungspflicht
    Der Arbeitnehmer muss während der Altersteilzeit weiterhin sozial­versicherungspflichtig beschäftigt sein.
  • Aufstockungsbetrag und Renten­versicherungsbeiträge vom Arbeitgeber
    Der Arbeitgeber muss das reduzierte Gehalt um mindestens 20 Prozent aufstocken, sodass der Arbeitnehmer ein höheres Einkommen erhält als das, was nur durch die halbe Arbeitszeit entstehen würde. Zusätzlich muss der Arbeitgeber Beiträge zur Renten­versicherung zahlen, die auf mindestens 80 Prozent des ursprünglichen Entgelts basieren.

Zwei mögliche Modelle der Altersteilzeit

  1. Gleichverteilungs- oder kontinuierliches Modell
    Gleichmäßige Reduktion der Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Arbeitsteilzeit, in der Regel mit einer reduzierten Arbeitszeit von 50 Prozent der vorherigen Arbeitszeit.
  2. Blockmodell
    In der ersten Hälfte der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer weiter in Vollzeit, als ob keine Reduzierung stattgefunden hätte (Arbeitsphase). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit ist der Arbeitnehmer freigestellt und erhält weiterhin das Gehalt, das im Altersteilzeitvertrag vereinbart wurde (Freistellungsphase).

In beiden Modellen bleibt der Arbeitnehmer sozial­versicherungspflichtig und sammelt weiterhin Rentenansprüche. Das Blockmodell wird häufig bevorzugt, da es einen vollständigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben ermöglicht, während das kontinuierliche Modell einen gleitenden Übergang darstellt. Beide Optionen bieten jedoch eine flexiblere Lösung für den Übergang in den Ruhestand. Mehr Informationen zur Altersteilzeit finden Sie bei der Deutschen Renten­versicherung.


Flexi-Rente

Die Flexi-Rente ermöglicht es Ihnen, flexibler und früher in den Ruhestand zu gehen, indem Sie den Übergang von Arbeit zu Rente schrittweise gestalten können. Dabei kann die Rente mit einer Teilzeitarbeit kombiniert werden, um die finanziellen Einbußen durch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu minimieren.

Icon geschwungener Pfeil

Modelle der Flexi-Rente

  • Teilweise Rente vor der Regelaltersgrenze
    Ab dem 63. Lebensjahr können Versicherte eine Teilrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Das Gehalt wird mit der Rente kombiniert, wobei der Rentenanteil flexibel angepasst werden kann. Je nach Verdienst kann der Rentenbetrag in Stufen (zum Beispiel ein Drittel, die Hälfte oder zwei Drittel der vollen Rente) gewählt werden.
  • Voller Rentenbezug trotz Arbeit
    Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Auch vor dem Erreichen des regulären Rentenalters sind seit 2023 Hinzuverdienstgrenzen weggefallen, sodass man neben der Rente Geld hinzuverdienen kann, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Mehr zur Flexi-Rente


Rente mit Minijob

Rentner können einen Minijob ausüben, während sie ihre volle Rente beziehen, ohne dass dies zu einer Kürzung der Rente führt. Ein Minijob bietet die Möglichkeit, bis zu 538 Euro im Monat (Stand 2024) steuer- und sozial­versicherungsfrei hinzuzuverdienen. Dies ist eine einfache Möglichkeit, zusätzlich zur Rente ein Einkommen zu erzielen, da die Einnahmen bis zu dieser Grenze nicht auf die Rente angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema Rente und Hinzuverdienst und andere Einkommen finden Sie auf der Seite der Deutschen Renten­versicherung.

Wie Sie auf anderen Wegen früher in Rente gehen können

Ab wann man vorzeitig in den Ruhestand gehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab – einige kann man beeinflussen, andere nicht. Wir haben Ihnen im Folgenden unsere Tipps und Tricks zusammengetragen, wie Sie früher in Rente gehen können.

7 Tipps und Wege für den früheren Renteneintritt

1. Sonder­zahlung in die Rentenkasse

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Mit einer Sonderzahlung in die gesetzliche Rentenkasse vor Renteneintritt können die Abschläge für ein vorzeitiges Rentenalter ausgeglichen werden. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Menschen, die früher in Rente gehen wollen, ohne dabei dauerhaft finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Wie hoch diese Sonderzahlung ausfallen muss, um die Abschläge für einen früheren Renteneintritt auszugleichen, berechnet die Deutsche Renten­versicherung. Danach können Sie die Zahlungen vor Rentenbeginn leisten, um die fehlenden Rentenpunkte zu kaufen.

Lohnt sich die Sonderzahlung?

2. Modelle der Kombination aus Rente und Job

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Früher in Rente zu gehen und gleichzeitig weiterhin zu arbeiten, ist durch verschiedene Modelle möglich, die Rente und Arbeit kombinieren. Mit Altersteilzeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und vorzeitig in den Ruhestand gehen, während sie weiterhin ein reduziertes Gehalt und später eine volle Rente beziehen. Die Teilrente erlaubt es, bereits vor dem regulären Renteneintritt eine teilweise Rente zu beziehen und gleichzeitig in Teilzeit oder Vollzeit zu arbeiten. Dabei kann die Höhe der Teilrente flexibel gewählt werden. Die Flexi-Rente bietet ebenfalls die Möglichkeit, eine Teilrente ab 63 Jahren zu beziehen und gleichzeitig ohne Einkommensgrenzen hinzuzuverdienen. Bei allen Modellen können zusätzliche Rentenansprüche durch das Weiterarbeiten aufgebaut werden, die die spätere Rente erhöhen. Mehr dazu lesen Sie im Kapitel „Rente und Arbeiten“ .

3. Lebensarbeits­zeitkonto

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Einige Unternehmen in Deutschland bieten die Möglichkeit eines Lebensarbeitszeitkonto (auch Langzeitkonto genannt) an. Mit diesem können Arbeitnehmer früher in den Ruhestand gehen, indem sie während ihres Berufslebens Überstunden, Urlaubstage oder Teile ihres Gehalts ansparen. Diese gesammelten Zeiten oder Gelder werden auf einem speziellen Konto gutgeschrieben und können später dazu genutzt werden, den Übergang in die Rente flexibler zu gestalten. Löst man das Guthaben auf dem Lebensarbeitszeitkonto für den früheren Ruhestand ein, kann man vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen, ohne Rentenabschläge in Kauf nehmen zu müssen. Man überbrückt die Zeit bis zum regulären Renteneintrittsalter, indem man das angesparte Guthaben nutzt.

4. Außerordentliche Ansprüche

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Bestimmte Personengruppen können vorzeitig in den Ruhestand eintreten, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen. Dazu zählen beispielsweise

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 (Schwerbehinderung)
  • Berufssoldaten, die unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand gehen dürfen
  • Personen, die 45 Jahre lang in die Renten­kasse eingezahlt haben (besonders langjährig Versicherte)

5. Immobilienrente

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Eine Immobilienrente kann eine Möglichkeit bieten, früher in den Ruhestand zu gehen, indem sie zusätzliche finanzielle Mittel aus dem eigenen Immobilienbesitz generiert. Dabei wird das Eigenheim oder die Immobilie in eine monatliche Rente umgewandelt, ohne dass der Eigentümer ausziehen muss. Es gibt verschiedene Modelle der Immobilienrente, unter anderem den Immobilien-Teilverkauf, bei dem nur die Hälfte der Immobilie verkauft wird.

Alle Möglichkeiten der Immobilienrente im Überblick

6. Arbeitslosen- bzw. Bürgergeld

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Um früher in Rente zu gehen, kann es eine Option sein, sich arbeitslos zu melden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Personen, die sich arbeitslos melden und älter als 58 Jahre sind, haben in der Regel Anspruch auf bis zu 24 Monate Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld), wenn sie zuvor ausreichend lang in die Arbeitslosen­versicherung eingezahlt haben. Diese Zeit der Arbeitslosigkeit kann genutzt werden, um die Lücke bis zum frühestmöglichen Renteneintritt zu überbrücken. Beachten Sie, dass Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld teilweise nicht in die anrechnungsfähigen Versicherungszeiten der Renten­versicherung fließt. Dies ist beispielsweise bei der Altersrente nach 45 Jahren der Fall.

Voraussetzung für diese Strategie ist zudem, dass die Arbeitslosigkeit nicht durch eine eigene Kündigung verursacht wurde, da sonst eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen droht, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, um früher in Rente gehen zu können, dann sollten Sie sich vorab gründlich informieren und vorbereiten.

7. Private Altersvorsorge

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Wer privat für das Alter vorsorgt, zum Beispiel mit der Riester-Rente, Rürup-Rente oder einer betrieblichen Altersvorsorge, kann früher in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen zu haben. Die staatliche Rente erhält man unter Umständen dann noch nicht. Wer jedoch früh genug mit dem privaten Sparen begonnen hat, kann sich früher zur Ruhe setzen und hat ein ausreichendes finanzielles Polster. Die Formen der Altersvorsorge, mit denen man privat sparen kann, sind vielfältig. Welche Möglichkeit die Beste für einen persönlich ist, hängt von der individuellen Situation ab.

Alle Möglichkeiten im Überblick, inkl. individuellem Vergleich

Ansprechpartner: Deutsche Renten­versicherung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Rente, beispielsweise wie hoch diese ausfällt, ab wann Sie früher in Rente gehen können oder mit welchen Abschlägen Sie genau rechnen müssen, wenden Sie sich direkt an die Deutsche Renten­versicherung. Nur dort liegen alle relevanten Informationen vor und kann Ihnen eine konkrete Antwort für Ihre individuelle Situation gegeben werden.

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Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
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