Früher in Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Um langjährig versichert zu sein, braucht man 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Renten­versicherung.
  • Besonders langjährig versichert ist man mit 45 Beitragsjahren.
  • Nach 35 Jahren kann man ab 63 (bei älteren Jahrgängen auch früher) mit Abschlägen in Rente gehen.
  • Nach 45 Jahren dagegen ist ein abschlagsfreier Renteneintritt zwei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich.

Das erwartet Sie hier

Ab wann Sie als langjährig und als besonders langjährig versichert gelten und wie Sie das nutzen können, um früher in Rente zu gehen.

Inhalt dieser Seite
  1. Regelungen für besonders langjährig Versicherte
  2. Regelungen für langjährig Versicherte
  3. Früher in Rente: So gehen Sie vor

Wann ist man besonders langjährig versichert?

45 Jahre

besonders langjährig versichert

Besonders langjährige Versicherung

Wer 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen kann, gilt als besonders langjährig versichert. Für nach 1964 geborene Personen ist es in diesem Fall möglich, abschlagsfrei zwei Jahre früher, also mit 65, in Rente zu gehen. Für ältere Menschen ist abhängig von ihrem Geburtsjahr auch ein noch früherer Renteneintritt möglich. Vorzeitig kann man die Rente für besonders langjährig Versicherte nicht in Anspruch nehmen – auch nicht mit Abschlägen.


Tabelle: Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte

GeburtsjahrAltersgrenze
195864
195964 und 2 Monate
196064 und 4 Monate
196164 und 6 Monate
196264 und 8 Monate
196364 und 10 Monate
196465

Die Altersrente im Überblick


Diese Zeiten werden für die besonders langjährige Versicherung angerechnet

Bei der besonders langjährigen Versicherung zählen auch wieder die Pflichtbeiträge für angestellte oder selbständige Tätigkeiten und die zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlten Beiträge für Minijobs. Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für die Erziehung von Kindern bis zu ihrem zehnten Geburtstag werden ebenfalls berücksichtigt. Das gilt auch für nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienstzeiten und sogenannte Ersatzzeiten, etwa politische Haft in der DDR.

Freiwillige Beiträge zählen, wenn man mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat. Auch Pflichtbeiträge und Anrechnungszeiten während des Bezugs von Sozialleistungen zählen, aber mit einer wichtigen Ausnahme: Leistungen der Agentur für Arbeit in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn zählen nur dann, wenn der Anlass die Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers war.

Achtung: Keine Anrechnung von beitragsfreien Jahren und ALG II

lesen

Rentensplitting oder Anrechnungszeiten – also Zeiten, in denen man aus persönlichen Gründen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder Studium keine Rentenbeiträge zahlen konnte – werden nicht berücksichtigt, wenn es um eine besonders langjährige Versicherung geht. Sie zählen aber für eine langjährige Versicherung mit. Auch der Bezug von Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) kann unter bestimmten Bedingungen als Versicherungszeit für die langjährige Versicherung gelten, aber zählt bei der besonders langjährigen Versicherung kategorisch nicht mit.

Icon Zeit ist Geld

Versicherungszeit: Auch wichtig für die Grundrente

Wer nur eine kleine Rente erhält, erhält unter Umständen einen Grundrentenzuschlag. Dafür muss man mindestens 33 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Renten­versicherung angesammelt haben. Für den vollen Grundrentenzuschlag sind 35 Jahre nötig. In voller Höhe wird der Zuschlag auch nur dann ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Summe unterschreitet. 2024 sind das 1.375 Euro für Alleinstehende und 2.145 für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner.

Wann ist man langjährig versichert?

35 Jahre

langjährig versichert

Langjährige Versicherung

Wer für 35 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hat, gilt als langjährig versichert und kann früher in Rente gehen. Fallen Abschläge an, betragen diese 0,3 Prozent pro Monat, den man früher in Rente geht. Maximal sind es 14,4 Prozent. Wann Sie frühestens in Rente gehen können, hängt von der Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang ab. Wer nach 1964 geboren ist, kann zum Beispiel frühestens ab 63 in Rente gehen. Wenn Sie mit Abschlägen in Rente gehen, bleiben diese für die gesamte Dauer der Auszahlungszeit und führen auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

Wer kann wann früher in Rente?


Tabelle: Höhe der Abschläge für eine vorzeitige Rente mit 63

GeburtsjahrAltersgrenzeAbschlag bei Rente mit 63
195866 Jahre10,8 %
195966 Jahre + 2 Monate11,4 %
196066 Jahre + 4 Monate12,0 %
196166 Jahre + 6 Monate12,6 %
196266 Jahre + 8 Monate13,2 %
196366 Jahre + 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre14,4 %

Diese Zeiten werden für die langjährige Versicherung angerechnet

  • Zeiten als Angestellter
  • Zeiten freiwilliger Versicherung als Selbständiger
  • Kindererziehungszeiten
  • Minijobs mit Rentenbeiträgen
  • Pflegezeiten
  • Erhalt von Krankengeld
  • Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld
  • Monate aus Rentensplitting

Langjährig versichert: früher in Rente Schritt für Schritt

1. Kindererziehungszeiten beantragen

Viele Zeiten werden automatisch berücksichtigt, bei anderen müssen Sie die Berücksichtigung beantragen. Das gilt zum Beispiel für die Kindererziehungszeiten. Die werden der Person zugeschrieben, die das Kind vor allem erzogen hat. Das muss kein leiblicher Elternteil sein, auch Adoptiveltern oder andere Verwandte können sich Erziehungszeiten anrechnen lassen.

Erzieht ein Paar ein Kind gemeinsam, müssen beide Eltern eine übereinstimmende Erklärung abgeben, wem die Erziehungszeit zugerechnet werden soll. Die Formulare für die Erklärung, wem die Erziehungszeit zugerechnet werden soll, und den Antrag auf Berücksichtigung Ihrer Erziehungszeiten können Sie sich einfach bei der Deutschen Renten­versicherung herunterladen.

Icon Vater mit Kind

Auch für den Erhalt der Rentenpunkte wichtig!

Der Antrag ist nicht nur wichtig, damit Ihre Erziehungszeiten bei der Versicherungsdauer berücksichtigt werden, sondern auch, damit Sie Rentenpunkte für diese Zeit erhalten. Dass Sie ein Kind haben, können Sie mit der Geburtsurkunde nachweisen.


2. Rentenauskunft überprüfen

Ab dem 50. Lebensjahr bekommen Sie automatisch eine ausführliche Rentenauskunft von der Deutschen Renten­versicherung. Dort können Sie lesen, ob Sie die Voraussetzungen für eine langjährige oder besonders langjährige Versicherung schon erfüllen oder noch erfüllen können. Nutzen Sie die Gelegenheit auch, um sich zu vergewissern, dass die Renten­versicherung alle relevanten Zeiten erfasst hat.


3. Abschläge durchrechnen und abwägen

Falls Sie nach einer langen Versicherungszeit früher in Rente gehen wollen, aber das nicht abzugsfrei möglich ist, rechnen Sie nach, wie hoch die Abschläge für Sie sind und ob Sie auch mit einer entsprechend reduzierten Rente zurechtkommen. Hier kommt es auch darauf an, wie viel Geld Sie im Alter brauchen und ob Sie zusätzlich zur Rente noch Geld aus privater Vorsorge, Betriebsrenten, Mieteinnahmen oder Ähnlichem bekommen.

Weniger Rentenpunkte

Ein früherer Renteneintritt kann nicht nur wegen der Abschläge zu einer geringeren Rente führen. Sie sammeln auf diese Weise auch weniger Rentenpunkte. Ob der Unterschied signifikant ist, hängt davon ab, wie viel früher Sie in Rente gehen und wie viele Rentenpunkte Sie in einem Jahr erwerben. Eine Kürzung der Rente wegen eines früheren Renteneintritts lässt sich unter Umständen durch eine Sonderzahlung ausgleichen.


4. Antrag bei der Renten­versicherung

Wenn Sie zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie früher in Rente gehen wollen, stellen Sie den Antrag bei der Renten­versicherung. Tun Sie dies am besten drei Monate im Voraus, sodass keine Lücken zwischen Ihrer letzten Lohnzahlung und Ihrer ersten Rentenzahlung entstehen. Auch hier können Sie sich das entsprechende Formular einfach bei der Renten­versicherung herunterladen.


Die häufigsten Fragen zur Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

Wann kann ich als langjährig Versicherte in Rente gehen?

lesen

Wenn Sie langjährig versichert sind, also 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Renten­versicherung vorweisen können, können Sie ab 63 in Rente gehen – eventuell früher, wenn Sie vor 1964 geboren sind. Beachten Sie jedoch, dass in diesem Fall Abschläge auf die Rente anfallen.

Kann ich als besonders langjährig Versicherte mit 63 in Rente gehen?

lesen

Wer besonders langjährig versichert und nach 1964 geboren ist, kann mit 65 in Rente gehen. Ein früherer Renteneintritt als besonders langjährig Versicherter ist nur bei einem früheren Geburtsjahr möglich.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen?

lesen

Sie können nach 45 Arbeitsjahren mit 64 in Rente gehen. Entweder mit Abschlägen oder, falls Sie zwischen 1953 und 1963 geboren sind, auch abschlagsfrei.

Wie hoch ist die Rente für besonders langjährig Versicherte?

lesen

Wer besonders langjährig versichert ist, hat den Vorteil, dass es keine Abschläge auf die Rente gibt, auch wenn er diese zwei Jahre früher in Anspruch nimmt. Wie hoch die Rente ausfällt, hängt jedoch von der Anzahl der im Verlauf der Beitragsjahre erworbenen Rentenpunkte ab.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren.
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH