Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie man mit einer Sonderzahlung früher in Rente ohne Abschläge gehen kann und welche Vor- und Nachteile Sie unbedingt kennen sollten.
Inhalt dieser SeiteSo funktionieren Sonderzahlungen an die Rentenkasse
Was sind Sonderzahlungen genau?
Sonderzahlungen oder auch Einmalzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung sind freiwillige Einzahlungen, die Versicherte zusätzlich zu ihren regulären Beiträgen leisten können, um fehlende Rentenpunkte zu kaufen.
Sie dienen dazu, die spätere Rente zu erhöhen oder Abschläge auszugleichen, wenn man sich für einen vorzeitigen Rentenbeginn entscheidet. Diese Zahlungen sind flexibel in der Höhe und können einmalig oder in mehreren Raten erfolgen.
Früher in Rente mit Sonderzahlung
Versicherte können mit einer freiwilligen Einmalzahlung an die Rentenkasse Abschläge ausgleichen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn entstehen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den man vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze früher in Rente geht. Die Kürzungen sind dauerhaft und gelten für den gesamten Rentenbezug. Mit Sonderzahlungen kann man die Rentenminderung ganz oder teilweise ausgleichen.
Was passiert, wenn man doch nicht früher in Rente geht?
Eine Sonderzahlung verpflichtet Sie nicht dazu, tatsächlich früher in Rente zu gehen. Sie können auch über Ihren geplanten Rentenbeginn hinaus arbeiten. In diesem Fall erhöht die Sonderzahlung dann einfach Ihre spätere Rente. Eine direkte Rückzahlung einmal geleisteter Zusatzbeiträge ist jedoch nicht möglich.
Wichtige Regelungen und Voraussetzungen für eine Einmalzahlung
Wer kann Sonderzahlungen leisten?
Damit Sie Sonderzahlungen für Ihre Rente leisten können, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind mindestens 50 Jahre alt, haben aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht.
- Sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert (verpflichtend oder freiwillig).
- Sie gelten als langjährig Versicherte, können also mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen (wenn Sie die Sonderzahlung für einen vorzeitigen Renteneintritt nutzen möchten).
So wird die Höhe der Sonderzahlung berechnet
Die notwendige Höhe der Sonderzahlung, um Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen, wird anhand des individuellen Rentenanspruchs berechnet. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten:
- Berechnung des Rentenabschlags
Für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag summiert sich bis zu einem Maximalwert von 14,4 Prozent (bei 48 Monaten oder vier Jahren vorzeitigem Rentenbeginn). - Bestimmung der Rentenminderung
Die monatliche Rentenminderung wird aus dem persönlichen Rentenanspruch und dem entsprechenden Abschlag berechnet. So erhält man die Summe, die durch die Sonderzahlung ausgeglichen werden müsste, um eine ungekürzte Rente zu erhalten. - Berechnung der Sonderzahlung
Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt dann die Höhe der erforderlichen Sonderzahlung, um den Abschlag vollständig oder teilweise auszugleichen. Die Höhe der Zahlung hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte man für den Ausgleich „kaufen“ muss. Diese Berechnung berücksichtigt den individuellen Rentenwert und die Restlaufzeit bis zur regulären Altersgrenze.
Beispielrechnung
Eine Beispielrechnung der Deutschen Rentenversicherung sieht so aus:
Ein Rentner, der zwei Jahre früher in Rente geht, muss dafür Abschläge von 7,2 Prozent (0,3 Prozent pro Monat) in Kauf nehmen. Das reduziert seine Rente von 1.000 Euro pro Monat um 72 Euro. Um das auszugleichen, wären Zusatzbeiträge von etwa 16.600 Euro nötig (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Individuelle Berechnung durch Rentenversicherung
In die Berechnung einer Sonderzahlung fließen mehrere Faktoren ein, was sie recht komplex macht. Sie müssen die Rechnung aber nicht selbst durchführen, denn die Deutsche Rentenversicherung berechnet die Höhe der Sonderzahlungen, die für den Ausgleich der Rentenminderung bei einem früheren Renteneintritt notwendig sind, für Sie. Um eine individuelle Berechnung zu erhalten, können Sie den folgenden Antrag stellen.
Antrag auf die Berechnung der Sonderzahlungen (DRV)
Sonderzahlungen in Raten möglich
Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Zusatzbeiträge in Form einer Einmalzahlung oder als mehrere Teilzahlungen leisten. Es ist möglich, in einem Jahr mehrere Zahlungen zu leisten, aber die Rentenversicherung sieht keine regelmäßige Ratenzahlung vor. Eine Aufteilung der Summe auf mehrere Jahre kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Beachten Sie, dass die von der Deutschen Rentenversicherung genannten Summen nur für die nächsten drei Monate gültig sind.
Sonderzahlungen beantragen und leisten
So gehen Sie vor
- Auskunft über Sonderzahlung beantragen
Beantragen Sie zunächst eine Auskunft über die Höhe der erforderlichen Sonderzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese gibt Auskunft darüber, wie viel Sie zahlen müssten, um Rentenabschläge bei einem früheren Renteneintritt auszugleichen. - Entgeltbescheinigung und Gehaltsnachweise einreichen
Legen Sie eine aktuelle Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers sowie aktuelle Gehaltsnachweise bei. Diese Unterlagen sind die Grundlage, auf der die Rentenversicherung die Höhe der möglichen Sonderzahlung und den verbleibenden Rentenanspruch berechnet. - Berechnung der Sonderzahlung prüfen
Die Rentenversicherung schickt Ihnen eine Berechnung, aus der hervorgeht, wie hoch Ihre monatliche Rente bei einem früheren Renteneintritt wäre und wie hoch die erforderliche Sonderzahlung ausfallen müsste, um Rentenabschläge zu vermeiden. - Zahlungsmodalitäten festlegen
Entscheiden Sie, ob Sie die Sonderzahlung als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilzahlungen leisten möchten. Wenn Sie sich für Teilzahlungen entscheiden, erkundigen Sie sich, wie viele Zahlungen insgesamt möglich sind und in welchem Zeitraum diese erfolgen sollten. - Überweisung durchführen
Überweisen Sie den Betrag innerhalb von drei Monaten an die Rentenversicherung. Verwenden Sie dabei Ihre persönliche Versichertennummer und geben Sie den Verwendungszweck „Rentenminderung“ an. Die genauen Zahlungsanweisungen finden Sie im Schreiben der Rentenversicherung. - Beitragsbescheinigung aufbewahren
Nach der Zahlung erhalten Sie eine Beitragsbescheinigung. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, da es als Nachweis für steuerliche Abzüge dient. Die Sonderzahlung kann in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden.
Weitere wichtige Hinweise zur Beantragung finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Sonderzahlungen steuerlich absetzen
Sonderzahlungen sind von der Steuer absetzbar
Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Diese Zahlungen zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich begünstigt. Ab dem Jahr 2023 können Sie 100 Prozent Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge, einschließlich Einmalzahlungen, in der Steuererklärung geltend machen. Es gilt eine jährliche Obergrenze: 27.565 Euro für Ledige und 55.130 Euro für Ehepaare.
Teilzahlungen sind steuerlich sinnvoller
Da Sonderzahlungen oft im fünfstelligen Bereich liegen, kann es sinnvoll sein, diese gezielt über mehrere Jahre zu verteilen, statt sie auf einmal zu leisten. Durch eine solche Aufteilung können Sie die maximalen steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen und in jedem Jahr den vollen Abzugsbetrag nutzen. Dies reduziert die Steuerlast spürbar, da Sie in mehreren Steuerjahren von den Sonderausgaben profitieren. Vor einer Sonderzahlung lohnt sich daher eine genaue steuerliche Planung.
Lohnen sich Sonderzahlungen in die Rentenversicherung oder nicht?
Wann sind Sonderzahlungen sinnvoll?
Wann sind Sonderzahlungen weniger sinnvoll?
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Lassen Sie sich beraten
Letztlich hängt die Entscheidung über Sonderzahlungen stark von Ihren individuellen Zielen und der erwarteten finanziellen Situation im Rentenalter ab. Nehmen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Renteneintritt in Anspruch. Diese können dabei helfen, die steuerlichen und finanziellen Vor- und Nachteile für Ihre persönliche Lage optimal abzuwägen.
Die häufigsten Fragen zu Sonderzahlungen
Kann ich durch Sonderzahlungen früher in Rente gehen?
Wann Sie frühestens in Rente gehen können, hängt von Ihrem Alter und Ihren Beitragsjahren in der Rentenversicherung ab. Der Zweck von Sonderzahlungen ist es, die Abschläge, die normalerweise bei einem früheren Renteneintritt anfallen, auszugleichen oder die Rente zu erhöhen.
Was bringt eine Sonderzahlung in die Rentenkasse?
Wenn Sie eine Sonderzahlung in die Rentenkasse leisten, reduziert oder verhindert dies eine Rentenminderung durch einen früheren Renteneintritt. Falls Sie doch länger arbeiten, erhöht sich durch die Sonderzahlung die Rente.
Kann ich meine Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen?
Sie können Ihre Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen. Dafür müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein und dies bei der Rentenkasse beantragen.
Wann sollte man eine Sonderzahlung tätigen?
Eine Sonderzahlung in die Rentenversicherung ist besonders vorteilhaft, wenn das Durchschnittseinkommen in Deutschland vergleichsweise niedrig ist. In solchen Jahren sind die Rentenpunkte, die Sie mit Ihrer Sonderzahlung erwerben, günstiger, sodass Sie weniger Geld investieren müssen, um eine bestimmte Rentenerhöhung oder den Ausgleich von Rentenminderungen zu erreichen.
Sind Sonderzahlungen in die Rentenkasse steuerlich absetzbar?
Sie können Sonderzahlungen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Beachten Sie allerdings die Obergrenzen, die für Aufwendungen für die Altersvorsorge gelten. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, die Sonderzahlung in mehrere Teilzahlungen aufzuteilen.
Wie viele Personen nutzen Sonderzahlungen?
In den letzten Jahren gab es einen steilen Anstieg bei der Anzahl von Menschen, die mit einer Einmalzahlung in die Rentenversicherung zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Sie hat sich von 933 im Jahr 2012 auf etwa 41.500 in 2021 erhöht.
Sind Sonderzahlungen und Nachzahlungen das Gleiche?
Neben Sonderzahlungen in die Rentenversicherung gibt es in einigen Situationen auch die Möglichkeit, Rentenlücken durch Nachzahlungen zu schließen. Bis zum 45. Geburtstag kann man einen Antrag stellen und freiwillig Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, in denen man nicht bereits in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Dies erhöht die Rente und kann – anders als bei den Sonderzahlungen – auch dazu führen, dass man auf fünf Jahre Einzahlungen in die Rentenkasse kommt und damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Rente erwirbt. Mehr Informationen zu Nachzahlungen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
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