Sonderzahlungen an die Rentenkasse – Lohnt sich das?

Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Einmalzahlung an die Rentenkasse kann man zusätzliche Rentenpunkte kaufen.
  • Dies ermöglicht den Ausgleich von Abschlägen bei einem früheren Renteneintritt.
  • Die Deutsche Renten­versicherung berechnet, wie hoch diese Sonderzahlung mindestens ausfallen muss.
  • Auch wenn Sie nicht früher in Rente gehen wollen, können Sie mit einer Einmalzahlung Ihre spätere Rente aufstocken.
  • Diese Sonderzahlungen können steuerlich abgesetzt werden.

Das erwartet Sie hier

Wie man mit einer Sonderzahlung früher in Rente ohne Abschläge gehen kann und welche Vor- und Nachteile Sie unbedingt kennen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktionieren Sonderzahlungen
  2. Regelungen und Voraussetzungen
  3. Beantragen: So gehen Sie vor
  4. Steuerlich absetzen
  5. Sind Sonderzahlungen sinnvoll?

So funktionieren Sonderzahlungen an die Rentenkasse

Was sind Sonderzahlungen genau?

Sonderzahlungen oder auch Einmalzahlungen an die Deutsche Renten­versicherung sind freiwillige Einzahlungen, die Versicherte zusätzlich zu ihren regulären Beiträgen leisten können, um fehlende Rentenpunkte zu kaufen.

Sie dienen dazu, die spätere Rente zu erhöhen oder Abschläge auszugleichen, wenn man sich für einen vorzeitigen Rentenbeginn entscheidet. Diese Zahlungen sind flexibel in der Höhe und können einmalig oder in mehreren Raten erfolgen.


Früher in Rente mit Sonderzahlung

Versicherte können mit einer freiwilligen Einmalzahlung an die Rentenkasse Abschläge ausgleichen, die bei einem vorzeitigen Rentenbeginn entstehen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, den man vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze früher in Rente geht. Die Kürzungen sind dauerhaft und gelten für den gesamten Rentenbezug. Mit Sonderzahlungen kann man die Rentenminderung ganz oder teilweise ausgleichen.

Früher in Rente: Alle Regelungen und Abschläge

Icon Kalender

Was passiert, wenn man doch nicht früher in Rente geht?

Eine Sonderzahlung verpflichtet Sie nicht dazu, tatsächlich früher in Rente zu gehen. Sie können auch über Ihren geplanten Rentenbeginn hinaus arbeiten. In diesem Fall erhöht die Sonderzahlung dann einfach Ihre spätere Rente. Eine direkte Rückzahlung einmal geleisteter Zusatzbeiträge ist jedoch nicht möglich.

Wichtige Regelungen und Voraussetzungen für eine Einmalzahlung

Wer kann Sonderzahlungen leisten?

Damit Sie Sonderzahlungen für Ihre Rente leisten können, müssen drei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie sind mindestens 50 Jahre alt, haben aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht.
  2. Sie sind in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert (ver­pflichtend oder freiwillig).
  3. Sie gelten als langjährig Versicherte, können also mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen (wenn Sie die Sonderzahlung für einen vorzeitigen Renteneintritt nutzen möchten).

So wird die Höhe der Sonderzahlung berechnet

Die notwendige Höhe der Sonderzahlung, um Abschläge bei einem vorzeitigen Rentenbeginn auszugleichen, wird anhand des individuellen Rentenanspruchs berechnet. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten:

  1. Berechnung des Rentenabschlags
    Für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag summiert sich bis zu einem Maximalwert von 14,4 Prozent (bei 48 Monaten oder vier Jahren vorzeitigem Rentenbeginn).
  2. Bestimmung der Rentenminderung
    Die monatliche Rentenminderung wird aus dem persönlichen Rentenanspruch und dem entsprechenden Abschlag berechnet. So erhält man die Summe, die durch die Sonderzahlung ausgeglichen werden müsste, um eine ungekürzte Rente zu erhalten.
  3. Berechnung der Sonderzahlung
    Die Deutsche Renten­versicherung ermittelt dann die Höhe der erforderlichen Sonderzahlung, um den Abschlag vollständig oder teilweise auszugleichen. Die Höhe der Zahlung hängt davon ab, wie viele Rentenpunkte man für den Ausgleich „kaufen“ muss. Diese Berechnung berücksichtigt den individuellen Rentenwert und die Restlaufzeit bis zur regulären Altersgrenze.

Beispielrechnung

Eine Beispielrechnung der Deutschen Renten­versicherung sieht so aus:

Ein Rentner, der zwei Jahre früher in Rente geht, muss dafür Abschläge von 7,2 Prozent (0,3 Prozent pro Monat) in Kauf nehmen. Das reduziert seine Rente von 1.000 Euro pro Monat um 72 Euro. Um das auszugleichen, wären Zusatzbeiträge von etwa 16.600 Euro nötig (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).

Icon Taschenrechner

Individuelle Berechnung durch Renten­versicherung

In die Berechnung einer Sonderzahlung fließen mehrere Faktoren ein, was sie recht komplex macht. Sie müssen die Rechnung aber nicht selbst durchführen, denn die Deutsche Renten­versicherung berechnet die Höhe der Sonderzahlungen, die für den Ausgleich der Rentenminderung bei einem früheren Renteneintritt notwendig sind, für Sie. Um eine individuelle Berechnung zu erhalten, können Sie den folgenden Antrag stellen.

Antrag auf die Berechnung der Sonderzahlungen (DRV)

Sonderzahlungen in Raten möglich

Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Zusatzbeiträge in Form einer Einmalzahlung oder als mehrere Teilzahlungen leisten. Es ist möglich, in einem Jahr mehrere Zahlungen zu leisten, aber die Renten­versicherung sieht keine regelmäßige Ratenzahlung vor. Eine Aufteilung der Summe auf mehrere Jahre kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein. Beachten Sie, dass die von der Deutschen Renten­versicherung genannten Summen nur für die nächsten drei Monate gültig sind.

Sonderzahlungen beantragen und leisten

So gehen Sie vor

  1. Auskunft über Sonderzahlung beantragen
    Beantragen Sie zunächst eine Auskunft über die Höhe der erforderlichen Sonderzahlung bei der Deutschen Renten­versicherung. Diese gibt Auskunft darüber, wie viel Sie zahlen müssten, um Rentenabschläge bei einem früheren Renteneintritt auszugleichen.
  2. Entgeltbescheinigung und Gehaltsnachweise einreichen
    Legen Sie eine aktuelle Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers sowie aktuelle Gehaltsnachweise bei. Diese Unterlagen sind die Grundlage, auf der die Renten­versicherung die Höhe der möglichen Sonderzahlung und den verbleibenden Rentenanspruch berechnet.
  3. Berechnung der Sonderzahlung prüfen
    Die Renten­versicherung schickt Ihnen eine Berechnung, aus der hervorgeht, wie hoch Ihre monatliche Rente bei einem früheren Renteneintritt wäre und wie hoch die erforderliche Sonderzahlung ausfallen müsste, um Rentenabschläge zu vermeiden.
  4. Zahlungsmodalitäten festlegen
    Entscheiden Sie, ob Sie die Sonderzahlung als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilzahlungen leisten möchten. Wenn Sie sich für Teilzahlungen entscheiden, erkundigen Sie sich, wie viele Zahlungen insgesamt möglich sind und in welchem Zeitraum diese erfolgen sollten.
  5. Überweisung durchführen
    Überweisen Sie den Betrag innerhalb von drei Monaten an die Renten­versicherung. Verwenden Sie dabei Ihre persönliche Versichertennummer und geben Sie den Verwendungszweck „Rentenminderung“ an. Die genauen Zahlungsanweisungen finden Sie im Schreiben der Renten­versicherung.
  6. Beitragsbescheinigung aufbewahren
    Nach der Zahlung erhalten Sie eine Beitragsbescheinigung. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, da es als Nachweis für steuerliche Abzüge dient. Die Sonderzahlung kann in der Steuererklärung als Altersvorsorgeaufwand geltend gemacht werden.

Weitere wichtige Hinweise zur Beantragung finden Sie auf der Seite der Deutschen Renten­versicherung.

Sonderzahlungen steuerlich absetzen

Sonderzahlungen sind von der Steuer absetzbar

Sonderzahlungen zur gesetzlichen Renten­versicherung lassen sich steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Diese Zahlungen zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und sind somit steuerlich begünstigt. Ab dem Jahr 2023 können Sie 100 Prozent Ihrer Beiträge zur Altersvorsorge, einschließlich Einmalzahlungen, in der Steuererklärung geltend machen. Es gilt eine jährliche Obergrenze: 27.565 Euro für Ledige und 55.130 Euro für Ehepaare.


Teilzahlungen sind steuerlich sinnvoller

Da Sonderzahlungen oft im fünfstelligen Bereich liegen, kann es sinnvoll sein, diese gezielt über mehrere Jahre zu verteilen, statt sie auf einmal zu leisten. Durch eine solche Aufteilung können Sie die maximalen steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen und in jedem Jahr den vollen Abzugsbetrag nutzen. Dies reduziert die Steuerlast spürbar, da Sie in mehreren Steuerjahren von den Sonderausgaben profitieren. Vor einer Sonderzahlung lohnt sich daher eine genaue steuerliche Planung.

Mehr zur Altersvorsorge in der Steuer

Icon Glühbirne

Lohnen sich Sonderzahlungen in die Renten­versicherung oder nicht?

Wann sind Sonderzahlungen sinnvoll?

  • Früherer Renteneintritt ohne Abschläge
    Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, können Sonderzahlungen helfen, Rentenabschläge auszugleichen und so die Rentenkürzung zu vermeiden.
  • Steuerfreie Zusatzrente
    Eine Sonderzahlung ist besonders vorteilhaft, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen im Rentenalter – inklusive der zusätzlichen Rente durch Sonderzahlungen – unter dem Grundfreibetrag bleibt. In diesem Fall bleibt die Zusatzrente steuerfrei, was Ihre Rentenbezüge erhöht, ohne dass zusätzliche Rentensteuern anfallen.
  • Volle steuerliche Absetzbarkeit
    Da die Sonderzahlungen steuerlich absetzbar sind, profitieren Sie während der Einzahlungsjahre von einer reduzierten Steuerlast. Insbesondere Teilzahlungen, die über mehrere Jahre verteilt sind, erlauben eine optimale Ausnutzung der steuerlichen Absetzbarkeit und maximieren den Steuervorteil.

Wann sind Sonderzahlungen weniger sinnvoll?

  • Hohes Einkommen im Rentenalter
    Wenn Sie erwarten, dass Ihr Einkommen im Rentenalter über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Sie die zusätzliche Rente durch Sonderzahlungen mit einem höheren Steuersatz versteuern als private Renten­versicherungen. Private Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente oder Rürup-Rente bieten in diesem Fall möglicherweise einen steuerlich vorteilhafteren Weg.
  • Geringere Flexibilität im Vergleich zu privaten Renten
    Gesetzliche Renten­versicherungen sind weniger flexibel als private Altersvorsorgeoptionen. Einmal geleistete Sonderzahlungen sind nicht zurückholbar und führen nur zu einer lebenslangen Rentenerhöhung, ohne die Möglichkeit einer Kapitalabfindung, die bei einigen privaten Modellen besteht.
  • Alternativen mit besseren Renditechancen
    Bei sehr langfristigen Planungen kann eine private Renten­versicherung oder andere Anlageformen mit potenziell höheren Renditen (wie ETF-Sparpläne oder Immobilien) eine Alternative sein, insbesondere bei niedrigeren Steuersätzen im Rentenalter und wenn eine flexible Kapitalverwendung gewünscht wird.

Mehr zur Altersvorsorge für Ältere

Icon Telefon

Lassen Sie sich beraten

Letztlich hängt die Entscheidung über Sonderzahlungen stark von Ihren individuellen Zielen und der erwarteten finanziellen Situation im Rentenalter ab. Nehmen Sie am besten die kostenlose Beratung der Deutschen Renten­versicherung zum Thema Renteneintritt in Anspruch. Diese können dabei helfen, die steuerlichen und finanziellen Vor- und Nachteile für Ihre persönliche Lage optimal abzuwägen.

Deutsche Renten­versicherung kontaktieren

Die häufigsten Fragen zu Sonderzahlungen

Kann ich durch Sonderzahlungen früher in Rente gehen?

lesen

Wann Sie frühestens in Rente gehen können, hängt von Ihrem Alter und Ihren Beitragsjahren in der Renten­versicherung ab. Der Zweck von Sonderzahlungen ist es, die Abschläge, die normalerweise bei einem früheren Renteneintritt anfallen, auszugleichen oder die Rente zu erhöhen.

Was bringt eine Sonderzahlung in die Rentenkasse?

lesen

Wenn Sie eine Sonderzahlung in die Rentenkasse leisten, reduziert oder verhindert dies eine Rentenminderung durch einen früheren Renteneintritt. Falls Sie doch länger arbeiten, erhöht sich durch die Sonderzahlung die Rente.

Kann ich meine Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen?

lesen

Sie können Ihre Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen. Dafür müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein und dies bei der Rentenkasse beantragen.

Wann sollte man eine Sonderzahlung tätigen?

lesen

Eine Sonderzahlung in die Renten­versicherung ist besonders vorteilhaft, wenn das Durchschnittseinkommen in Deutschland vergleichsweise niedrig ist. In solchen Jahren sind die Rentenpunkte, die Sie mit Ihrer Sonderzahlung erwerben, günstiger, sodass Sie weniger Geld investieren müssen, um eine bestimmte Rentenerhöhung oder den Ausgleich von Rentenminderungen zu erreichen.

Sind Sonderzahlungen in die Rentenkasse steuerlich absetzbar?

lesen

Sie können Sonderzahlungen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Beachten Sie allerdings die Obergrenzen, die für Aufwendungen für die Altersvorsorge gelten. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, die Sonderzahlung in mehrere Teilzahlungen aufzuteilen.

Wie viele Personen nutzen Sonderzahlungen?

lesen

In den letzten Jahren gab es einen steilen Anstieg bei der Anzahl von Menschen, die mit einer Einmalzahlung in die Renten­versicherung zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Sie hat sich von 933 im Jahr 2012 auf etwa 41.500 in 2021 erhöht.

Sind Sonderzahlungen und Nachzahlungen das Gleiche?

lesen

Neben Sonderzahlungen in die Renten­versicherung gibt es in einigen Situationen auch die Möglichkeit, Rentenlücken durch Nachzahlungen zu schließen. Bis zum 45. Geburtstag kann man einen Antrag stellen und freiwillig Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, in denen man nicht bereits in die Renten­versicherung eingezahlt hat.

Dies erhöht die Rente und kann – anders als bei den Sonderzahlungen – auch dazu führen, dass man auf fünf Jahre Einzahlungen in die Rentenkasse kommt und damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Rente erwirbt. Mehr Informationen zu Nachzahlungen finden Sie auf der Seite der Deutschen Renten­versicherung.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:

Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Zinseszinseffekt Auf bereits verdiente Zinsen werden neue Zinsen berechnet. Dies führt zu einem exponentiellen Wachstum des investierten Kapitals über die Zeit. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
Erfahrungen & Bewertungen zu transparent-beraten.de GmbH