Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie viel Steuern Sie auf Ihre Rente zahlen müssen und welche Freibeträge Sie geltend machen können.
Inhalt dieser SeiteWie funktioniert die Rentenbesteuerung?
Seit 2005 müssen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung nachgelagert versteuert werden. Grundlage bildet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 und das daraus resultierte „Alterseinkünftegesetz“.
Rentenbesteuerung steigt jedes Jahr an
Die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente, auch Besteuerungsanteil genannt, steigt jährlich an und hängt vom Jahr des jeweiligen Renteneintritts ab:
- Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss seine Rentenzahlungen nur zu 50 Prozent versteuern.
- Bis 2022 stieg der Anteil jährlich um einen Prozent an.
- Seit 2023 um 0,5 Prozent, bis er letztlich im Jahre 2058 die kompletten 100 Prozent erreicht.
Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?
Rentensteuer fällt nicht nur auf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung an. Auch die Bezüge aus folgenden Renten werden nachgelagert versteuert:
- Private Altersvorsorge
- Betriebliche Altersvorsorge
- Riester-Rente
- Rürup-Rente
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente (wie Witwen- oder Waisenrente)
- Altersrenten aus landwirtschaftlichen Alterskassen
- Umlagefinanzierte Zusatzversorgungsrenten
Im Video: Rentensteuer nachgerechnet
Tabelle: Höhe der Rentenbesteuerung berechnen
Rentenbesteuerung Tabelle
Jahr des Renteneintritts | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in % |
---|---|---|
Bis 2005 | 50 | 50 |
2006 | 52 | 48 |
2007 | 54 | 46 |
2008 | 56 | 44 |
2009 | 58 | 42 |
2010 | 60 | 40 |
2011 | 62 | 38 |
2012 | 64 | 36 |
2013 | 66 | 34 |
2014 | 68 | 32 |
2015 | 70 | 30 |
2016 | 72 | 28 |
2017 | 74 | 26 |
2018 | 76 | 24 |
2019 | 78 | 22 |
2020 | 80 | 20 |
2021 | 81 | 19 |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 82,5 | 17,5 |
2024 | 83 | 17 |
2025 | 83,5 | 16,5 |
2026 | 84 | 16 |
2027 | 84,5 | 15,5 |
2028 | 85 | 15 |
2029 | 85,5 | 14,5 |
2030 | 86 | 14 |
2031 | 86,5 | 13,5 |
2032 | 87 | 13 |
2033 | 87,5 | 12,5 |
2034 | 88 | 12 |
2035 | 88,5 | 11,5 |
2036 | 89 | 11 |
2037 | 89,5 | 10,5 |
2038 | 90 | 10 |
2039 | 90,5 | 9,5 |
2040 | 91 | 9 |
2041 | 91,5 | 8,5 |
2042 | 92 | 8 |
2043 | 92,5 | 7,5 |
2044 | 93 | 7 |
2045 | 93,5 | 6,5 |
2046 | 94 | 6 |
2047 | 94,5 | 5,5 |
2048 | 95 | 5 |
2049 | 95,5 | 4,5 |
2050 | 96 | 4 |
2051 | 96,5 | 3,5 |
2052 | 97 | 3 |
2053 | 97,5 | 2,5 |
2054 | 98 | 2 |
2055 | 98,5 | 1,5 |
2056 | 99 | 1 |
2057 | 99,5 | 0,5 |
2058 | 100 | 0 |
Besteuerungsanteil
Grundsätzlich muss nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Wie hoch dieser ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. 2005, im ersten Jahr der Rentenbesteuerung, lag er bei 50 Prozent. Da der Besteuerungsanteil jährlich ansteigt (seit 2023 um 0,5 Prozent pro Jahr), müssen Sie einen höheren Anteil Ihrer Rente versteuern, je später Sie in Rente gehen. Personen, die ab 2058 in Rente gehen, müssen die komplette Rentenzahlung versteuern.
Rentenfreibetrag
Der Rentenfreibetrag sinkt aktuell noch im gleichen Verhältnis, wie der zu versteuernde Rentenanteil steigt. Der Rentenfreibetrag wird immer anhand der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt. Gehen Sie zum Beispiel im Oktober 2023 in Rente, berechnet sich der Freibetrag aus der vollen Jahresbruttorente des Jahres 2024. Der Rentenfreibetrag ist dabei ein fester Eurobetrag, der auch in den folgenden Jahren unverändert bleibt.
Welche Steuersätze gelten für Rentner?
Steuern für Rentner unterliegen demselben progressiven Steuersatz wie für Berufstätige. Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Aktuell (2024) gilt beispielsweise:
Seit 2021 müssen auch Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer nicht mehr zahlen. Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig.
Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?
Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen
Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet noch nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr über dem Grundfreibetrag liegt. Zum steuerpflichtigen Einkommen zählen neben der gesetzlichen Rente auch Auszahlungen aus privaten Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst.
Grundfreibetrag 2024: Wann Sie steuerpflichtig sind
Sind Sie alleinstehend und liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen dieses Jahr über 11.604 Euro, müssen Sie auf Ihre Einkünfte – inklusive Ihrer Rentenzahlung, Steuern zahlen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag, zahlen Sie keine Rentensteuer.
Sind Sie verheiratet und dementsprechend gemeinsam veranlagt, zahlen beide Ehepartner keine Rentensteuer, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen unter 23.208 Euro für dieses Jahr liegt. Die Chance, dass Sie keine Rentensteuer zahlen müssen, ist jedoch groß: Schätzungen zufolge trifft das derzeit auf etwa drei Viertel aller Rentnerhaushalte zu. Im Laufe des Rentenbezugs kann sich dies jedoch ändern.
Rentenbesteuerung für Ehepaare
Verheiratete Rentner können bei Rentenantritt entscheiden, ob sie sich steuerlich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Bei der gemeinsamen Veranlagung werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengerechnet (Ehegattensplitting). Dieses zu versteuernde Einkommen wird zunächst halbiert und auf jede Hälfte der entsprechende Steuersatz angewendet. Die berechnete Steuer wird anschließend verdoppelt, um die gesamte Steuerlast für beide Ehepartner zu ermitteln. In den meisten Fällen ist die gemeinsame Veranlagung für beide Partner steuerlich vorteilhafter. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine getrennte Veranlagung günstiger ist.
Rentenbesteuerung mit Minijob
Auch wenn Sie bereits in Rente gegangen sind, haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise einen Minijob anzutreten. Seit 2023 gibt es auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr: Sie können so viel nebenbei verdienen, ohne dass Ihre Rentenzahlung durch diesen Zusatzlohn reduziert wird. Beachten Sie jedoch, dass die Einkünfte aus einem Minijob zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen gezählt wird und dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Steuern auf Ihre Rentenzahlung fällig werden.
Rentenbesteuerung bei Wohnsitz im Ausland
Verbringen Sie Ihre Rentenzeit länger als sechs Monate im Jahr im Ausland und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, sind Sie beschränkt steuerpflichtig und Ihr Einkommen wird vollständig besteuert. Für Rentner, die nicht länger als sechs Monate im Jahr im Ausland leben, ändert sich wiederum nichts. Sie sind nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig und profitieren vom Grundfreibetrag.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentner müssen eine Steuererklärung nur dann abgeben, wenn ihre Gesamteinkünfte des Jahres über dem Grundfreibetrag liegen. Dies bedeutet: Wenn Sie Rentensteuer zahlen müssen, müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben. In der Regel werden Sie nicht gesondert vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Sind Sie steuerpflichtig, sollten Sie die Steuererklärung also selbständig ausfüllen und einreichen. Andernfalls schätzt das Finanzamt Ihre Steuerlast, die häufig ungünstiger ausfällt, als die tatsächlich zu zahlenden Steuern.
Doch auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen, wenn beispielsweise Ihre Bank Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer einbehalten hat oder Sie andere Kosten steuerlich geltend machen können. Dann können Sie sich diese über die Steuererklärung zurückholen.
Rentenbesteuerung: Was kann man absetzen?
Genau wie Arbeitnehmer haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verringern. Dafür dürfen sie gewisse Aufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu gehören:
Wie viel man derzeit als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kann und wie sich der Prozentsatz über die Jahre entwickelt, finden Sie hier:
Altersvorsorge in der Steuer: Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen
Aktuelle Informationen zur Doppelbesteuerung der Rente
Der aktuelle Stand
- Seit Januar 2023: Die während des Erwerbslebens einzuzahlenden Rentenversicherungsbeiträge sind bis zum Erreichen des Höchstbetrags zu 100 Prozent absetzbar. Ursprünglich war dies erst in 2025 geplant.
- Seit März 204: Der Rentenfreibetrag auf die Rentenauszahlung sinkt jährlich nur noch um 0,5 Prozent, sodass er erst im Jahr 2058 auf Null sinkt. Ursprünglich sank dieser jährlich um 1 Prozent und wäre bereits 2040 entfallen.
Was bedeutet Doppelbesteuerung?
Die Doppelbesteuerung der Rente bedeutet, dass Rentner auf ihre Einzahlungen der Rentenversicherungsbeiträge während des Arbeitslebens schon Steuern gezahlt haben, und dann im Ruhestand erneut auf die Rentenauszahlungen Steuern zahlen müssen.
Der Hintergrund
Früher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die man während des Arbeitslebens einzahlt, komplett versteuert. Dafür waren die Rentenauszahlungen im Alter steuerfrei. Seit 2005 wurde das geändert: Die Beiträge zur Rentenversicherung sollen nach und nach steuerfrei gestellt werden, während die Rentenzahlungen im Alter schrittweise steuerpflichtig werden. Das Ziel ist, dass die Beiträge vollständig von der Steuer absetzbar sind, während die Rente im Alter komplett besteuert wird. Die Regierung argumentiert, dass diese Doppelbesteuerung durch den steuerfreien Grundfreibetrag im Alter ausgeglichen wird, aber viele Rentner sehen das kritisch.
Wen betrifft die Doppelbesteuerung überhaupt?
- Rentner, die vor 2005 in die Rente eingetreten sind
Diese Rentner haben bereits auf einen Großteil ihrer Einzahlungen Steuern gezahlt, aber ihre Renten werden nun nach und nach ebenfalls besteuert, da der steuerpflichtige Anteil der Rente seit 2005 schrittweise ansteigt. - Rentner, die in den kommenden Jahren in Rente gehen
Für diese Rentner könnte die Doppelbesteuerung ein Problem werden, weil der steuerfreie Anteil ihrer Einzahlungen während des Arbeitslebens nicht vollständig war, während der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente im Alter deutlich höher sein wird.
Die häufigsten Fragen zur Rentenbesteuerung
Wie hoch ist die Rentenbesteuerung 2024?
2024 muss die Rente zu 83 Prozent versteuert werden. Grund dafür ist das 2005 in Kraft getretene „Alterseinkünftegesetz“. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 0,5 Prozent, bis er 2058 die 100 Prozent erreicht.
Warum gibt es die nachgelagerte Rentenbesteuerung?
Grundsätzlich verringert die nachgelagerte Rentenbesteuerung die Steuerlast während der Berufsjahre. So sind die Einnahmen im Rentenalter meist deutlich geringer, was dazu führt, dass der auf die Rente erhobene Steueranteil niedriger ausfällt.
Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?
Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2021 (BFH X R 20/19 und X R 33/19) darüber entschieden, dass die Regelungen zur nachgelagerten Rentenbesteuerung verfassungsgemäß sind, sich dennoch die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung ändern muss. Ansonsten droht späteren Rentnerjahrgängen eine Doppelbesteuerung.
Als Folge dessen wurde der steuerlich absetzbare Anteil an Vorsorgeaufwendungen bereits in 2023 auf 100 Prozent erhöht, damit eine Doppelbesteuerung für Neurentner zukünftig vermieden wird.
Was ist der Anpassungsbetrag der Deutschen Rentenversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung passt die Renten regelmäßig an die Lohnentwicklung in Deutschland an, um die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Diese Rentenerhöhungen werden über den sogenannten Anpassungsbetrag ausgedrückt. Wenn die Rente erhöht wird, steigt der eigene Bruttorentenbetrag – der Rentenfreibetrag ändert sich jedoch nicht, dieser bleibt entsprechend Ihres Renteneintrittsalters jedes Jahr gleich. Der erhöhte Betrag über eine Rentenerhöhung ist jedoch ebenfalls steuerpflichtig, und zwar in dem Umfang, wie er auf den steuerpflichtigen Rentenanteil entfällt. Das bedeutet, dass sich der zu versteuernde Anteil der Rente jedes Jahr erhöhen kann, wenn Rentenanpassungen vorgenommen werden. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung für Rentner führen.
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