So wird Ihre Rente besteuert (Ratgeber 2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie 2024 in Rente gehen, müssen Sie 83 Prozent Ihrer Rentenzahlung versteuern.
  • Der Besteuerungsanteil steigt jährlich an, bis er 2058 bei 100 Prozent liegt – dann muss die Rente komplett versteuert werden.
  • Steuern auf Ihre Rente zahlen Sie aber nur, wenn alle Ihre Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen.
  • Anhand unserer Tabelle zur Rentenbesteuerung können Sie berechnen, wie viel Steuern Sie zahlen müssen.

Das erwartet Sie hier

Wie viel Steuern Sie auf Ihre Rente zahlen müssen und welche Freibeträge Sie geltend machen können.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktioniert die Rentenbesteuerung
  2. Tabelle: Rentenbesteuerung
  3. Wer muss Steuern zahlen?
  4. Steuererklärung für Rentner
  5. Aktuelle Infos zur Doppelbesteuerung

Wie funktioniert die Rentenbesteuerung?

Seit 2005 müssen Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Renten­versicherung nachgelagert versteuert werden. Grundlage bildet ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2002 und das daraus resultierte „Alterseinkünftegesetz“.

Rentenbesteuerung steigt jedes Jahr an

Die Höhe des steuerpflichtigen Teils der Rente, auch Besteuerungsanteil genannt, steigt jährlich an und hängt vom Jahr des jeweiligen Renteneintritts ab:

  • Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, muss seine Rentenzahlungen nur zu 50 Prozent versteuern.
  • Bis 2022 stieg der Anteil jährlich um einen Prozent an.
  • Seit 2023 um 0,5 Prozent, bis er letztlich im Jahre 2058 die kompletten 100 Prozent erreicht.

Für welche Bezüge gilt die Rentensteuer?

Rentensteuer fällt nicht nur auf die Rente aus der gesetzlichen Renten­versicherung an. Auch die Bezüge aus folgenden Renten werden nachgelagert versteuert:

Icon Hand mit Euromünze

Im Video: Rentensteuer nachgerechnet

Tabelle: Höhe der Rentenbesteuerung berechnen

Rentenbesteuerung Tabelle

Jahr des RenteneintrittsBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in %
Bis 20055050
20065248
20075446
20085644
20095842
20106040
20116238
20126436
20136634
20146832
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
204191,58,5
2042928
204392,57,5
2044937
204593,56,5
2046946
204794,55,5
2048955
204995,54,5
2050964
205196,53,5
2052973
205397,52,5
2054982
205598,51,5
2056991
205799,50,5
20581000

Besteuerungsanteil

Grundsätzlich muss nur ein bestimmter Prozentsatz der Rente versteuert werden. Wie hoch dieser ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. 2005, im ersten Jahr der Rentenbesteuerung, lag er bei 50 Prozent. Da der Besteuerungsanteil jährlich ansteigt (seit 2023 um 0,5 Prozent pro Jahr), müssen Sie einen höheren Anteil Ihrer Rente versteuern, je später Sie in Rente gehen. Personen, die ab 2058 in Rente gehen, müssen die komplette Rentenzahlung versteuern.

Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag sinkt aktuell noch im gleichen Verhältnis, wie der zu versteuernde Rentenanteil steigt. Der Rentenfreibetrag wird immer anhand der ersten vollen Jahresbruttorente ermittelt. Gehen Sie zum Beispiel im Oktober 2023 in Rente, berechnet sich der Freibetrag aus der vollen Jahresbruttorente des Jahres 2024. Der Rentenfreibetrag ist dabei ein fester Eurobetrag, der auch in den folgenden Jahren unverändert bleibt.

Welche Steuersätze gelten für Rentner?

Steuern für Rentner unterliegen demselben progressiven Steuersatz wie für Berufstätige. Je höher das Einkommen ausfällt, desto höher ist auch der Steuersatz. Aktuell (2024) gilt beispielsweise:

  • Eingangssteuersatz: 14 % – 24 %
    Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 11.604 € (Grundfreibetrag)
  • Spitzensteuersatz: 42 %
    Für Alleinstehende ab ca. 66.761 € Jahreseinkommen
  • Reichensteuersatz: 45 %
    Für Alleinstehende ab ca. 277.826 € Jahreseinkommen

Seit 2021 müssen auch Rentner den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer nicht mehr zahlen. Die Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent bleibt jedoch fällig.

Wer muss Steuern auf die Rente zahlen?

Nicht alle Rentner müssen Steuern zahlen

Die grundsätzliche Besteuerung der Rente bedeutet noch nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern auf Ihre Rente zahlen müssen. Die Steuerpflicht gilt nur, wenn das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr über dem Grundfreibetrag liegt. Zum steuerpflichtigen Einkommen zählen neben der gesetzlichen Rente auch Auszahlungen aus privaten Renten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge und Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit. Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst.

Grundfreibetrag 2024: Wann Sie steuerpflichtig sind

Sind Sie alleinstehend und liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen dieses Jahr über 11.604 Euro, müssen Sie auf Ihre Einkünfte – inklusive Ihrer Rentenzahlung, Steuern zahlen. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unter diesem Betrag, zahlen Sie keine Rentensteuer.

Sind Sie verheiratet und dementsprechend gemeinsam veranlagt, zahlen beide Ehepartner keine Rentensteuer, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen unter 23.208 Euro für dieses Jahr liegt. Die Chance, dass Sie keine Rentensteuer zahlen müssen, ist jedoch groß: Schätzungen zufolge trifft das derzeit auf etwa drei Viertel aller Rentnerhaushalte zu. Im Laufe des Rentenbezugs kann sich dies jedoch ändern.

Icon Partner Paar

Rentenbesteuerung für Ehepaare

Verheiratete Rentner können bei Rentenantritt entscheiden, ob sie sich steuerlich gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Bei der gemeinsamen Veranlagung werden die Einkünfte beider Ehepartner zusammengerechnet (Ehegattensplitting). Dieses zu versteuernde Einkommen wird zunächst halbiert und auf jede Hälfte der entsprechende Steuersatz angewendet. Die berechnete Steuer wird anschließend verdoppelt, um die gesamte Steuerlast für beide Ehepartner zu ermitteln. In den meisten Fällen ist die gemeinsame Veranlagung für beide Partner steuerlich vorteilhafter. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine getrennte Veranlagung günstiger ist.


Icon Schultasche

Rentenbesteuerung mit Minijob

Auch wenn Sie bereits in Rente gegangen sind, haben Sie die Möglichkeit, beispielsweise einen Minijob anzutreten. Seit 2023 gibt es auch keine Hinzuverdienstgrenze mehr: Sie können so viel nebenbei verdienen, ohne dass Ihre Rentenzahlung durch diesen Zusatzlohn reduziert wird. Beachten Sie jedoch, dass die Einkünfte aus einem Minijob zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen gezählt wird und dadurch die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Steuern auf Ihre Rentenzahlung fällig werden.


Icon Weltkugel mit Flugzeug

Rentenbesteuerung bei Wohnsitz im Ausland

Verbringen Sie Ihre Rentenzeit länger als sechs Monate im Jahr im Ausland und haben keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, sind Sie beschränkt steuerpflichtig und Ihr Einkommen wird vollständig besteuert. Für Rentner, die nicht länger als sechs Monate im Jahr im Ausland leben, ändert sich wiederum nichts. Sie sind nach wie vor unbeschränkt steuerpflichtig und profitieren vom Grundfreibetrag.

Mehr Infos für Rentner im Ausland

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner müssen eine Steuererklärung nur dann abgeben, wenn ihre Gesamteinkünfte des Jahres über dem Grundfreibetrag liegen. Dies bedeutet: Wenn Sie Rentensteuer zahlen müssen, müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben. In der Regel werden Sie nicht gesondert vom Finanzamt zur Abgabe aufgefordert. Sind Sie steuerpflichtig, sollten Sie die Steuererklärung also selbständig ausfüllen und einreichen. Andernfalls schätzt das Finanzamt Ihre Steuerlast, die häufig ungünstiger ausfällt, als die tatsächlich zu zahlenden Steuern.

Doch auch eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen, wenn beispielsweise Ihre Bank Kapitalertragssteuer oder Abgeltungssteuer einbehalten hat oder Sie andere Kosten steuerlich geltend machen können. Dann können Sie sich diese über die Steuererklärung zurückholen.


Rentenbesteuerung: Was kann man absetzen?

Genau wie Arbeitnehmer haben auch Rentner die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu verringern. Dafür dürfen sie gewisse Aufwendungen von der Steuer absetzen. Dazu gehören:

  • Sonderausgaben
    Zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung, zur privaten Haftpflicht­versicherung und Spenden
  • Außergewöhnliche Belastungen
    Zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Kosten für Krankenhaus- und Pflegeheimaufenthalte oder Beerdigungen
  • Werbungskosten
    Zum Beispiel Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater
  • Behinderten-Pauschbetrag
    Für alle regelmäßigen Kosten, die typischerweise für die jeweilige Behinderung anfallen, etwa Medikamente oder ein erhöhter Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
  • Altersentlastungsbetrag für Rentner
    Gilt für Rentner über 64 Jahre. Der Altersentlastungsbetrag senkt das versteuernde Einkommen um bis zu maximal 608 Euro im Jahr. Die genaue Höhe hängt vom Geburtsjahr des Rentners ab.

Wie viel man derzeit als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kann und wie sich der Prozentsatz über die Jahre entwickelt, finden Sie hier:

Altersvorsorge in der Steuer: Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen

Aktuelle Informationen zur Doppelbesteuerung der Rente

Icon Glühbirne

Der aktuelle Stand

  • Seit Januar 2023: Die während des Erwerbslebens einzuzahlenden Renten­versicherungsbeiträge sind bis zum Erreichen des Höchstbetrags zu 100 Prozent absetzbar. Ursprünglich war dies erst in 2025 geplant.
  • Seit März 204: Der Rentenfreibetrag auf die Rentenauszahlung sinkt jährlich nur noch um 0,5 Prozent, sodass er erst im Jahr 2058 auf Null sinkt. Ursprünglich sank dieser jährlich um 1 Prozent und wäre bereits 2040 entfallen.

Was bedeutet Doppelbesteuerung?

Die Doppelbesteuerung der Rente bedeutet, dass Rentner auf ihre Einzahlungen der Renten­versicherungsbeiträge während des Arbeitslebens schon Steuern gezahlt haben, und dann im Ruhestand erneut auf die Rentenauszahlungen Steuern zahlen müssen.

Der Hintergrund

Früher wurden die Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung, die man während des Arbeitslebens einzahlt, komplett versteuert. Dafür waren die Rentenauszahlungen im Alter steuerfrei. Seit 2005 wurde das geändert: Die Beiträge zur Renten­versicherung sollen nach und nach steuerfrei gestellt werden, während die Rentenzahlungen im Alter schrittweise steuerpflichtig werden. Das Ziel ist, dass die Beiträge vollständig von der Steuer absetzbar sind, während die Rente im Alter komplett besteuert wird. Die Regierung argumentiert, dass diese Doppelbesteuerung durch den steuerfreien Grundfreibetrag im Alter ausgeglichen wird, aber viele Rentner sehen das kritisch.


Wen betrifft die Doppelbesteuerung überhaupt?

  • Rentner, die vor 2005 in die Rente eingetreten sind
    Diese Rentner haben bereits auf einen Großteil ihrer Einzahlungen Steuern gezahlt, aber ihre Renten werden nun nach und nach ebenfalls besteuert, da der steuerpflichtige Anteil der Rente seit 2005 schrittweise ansteigt.
  • Rentner, die in den kommenden Jahren in Rente gehen
    Für diese Rentner könnte die Doppelbesteuerung ein Problem werden, weil der steuerfreie Anteil ihrer Einzahlungen während des Arbeitslebens nicht vollständig war, während der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente im Alter deutlich höher sein wird.

Die häufigsten Fragen zur Rentenbesteuerung

Wie hoch ist die Rentenbesteuerung 2024?

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2024 muss die Rente zu 83 Prozent versteuert werden. Grund dafür ist das 2005 in Kraft getretene „Alterseinkünftegesetz“. Seit 2023 steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 0,5 Prozent, bis er 2058 die 100 Prozent erreicht.

Warum gibt es die nachgelagerte Rentenbesteuerung?

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Grundsätzlich verringert die nachgelagerte Rentenbesteuerung die Steuerlast während der Berufsjahre. So sind die Einnahmen im Rentenalter meist deutlich geringer, was dazu führt, dass der auf die Rente erhobene Steueranteil niedriger ausfällt.

Ist die Rentenbesteuerung verfassungswidrig?

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Der Bundesfinanzhof hat im Mai 2021 (BFH X R 20/19 und X R 33/19) darüber entschieden, dass die Regelungen zur nachgelagerten Rentenbesteuerung verfassungsgemäß sind, sich dennoch die Berechnungsweise der Rentenbesteuerung ändern muss. Ansonsten droht späteren Rentnerjahrgängen eine Doppelbesteuerung.

Als Folge dessen wurde der steuerlich absetzbare Anteil an Vorsorgeaufwendungen bereits in 2023 auf 100 Prozent erhöht, damit eine Doppelbesteuerung für Neurentner zukünftig vermieden wird.

Was ist der Anpassungsbetrag der Deutschen Renten­versicherung?

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Die Deutsche Renten­versicherung passt die Renten regelmäßig an die Lohnentwicklung in Deutschland an, um die Kaufkraft der Rentner zu erhalten. Diese Rentenerhöhungen werden über den sogenannten Anpassungsbetrag ausgedrückt. Wenn die Rente erhöht wird, steigt der eigene Bruttorentenbetrag – der Rentenfreibetrag ändert sich jedoch nicht, dieser bleibt entsprechend Ihres Renteneintrittsalters jedes Jahr gleich. Der erhöhte Betrag über eine Rentenerhöhung ist jedoch ebenfalls steuerpflichtig, und zwar in dem Umfang, wie er auf den steuerpflichtigen Rentenanteil entfällt. Das bedeutet, dass sich der zu versteuernde Anteil der Rente jedes Jahr erhöhen kann, wenn Rentenanpassungen vorgenommen werden. Dies kann zu einer höheren Steuerbelastung für Rentner führen.

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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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