Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen und was für Auswirkungen dies hat. Inklusive Musterschreiben für Ihre Beitragsfreistellung.
Inhalt dieser SeiteRiester-Rente beitragsfrei stellen: So geht’s
Prinzipiell können Sie Ihre Riester-Rente jederzeit beitragsfrei stellen. Es ist dafür ausreichend, ein formloses Schreiben an den Riester-Anbieter zu übermitteln. Selbiges sollte die nachfolgenden Angaben enthalten:
Riester-Rente beitragsfrei stellen – Muster
Hier finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie kostenlos downloaden und mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen können.
Was passiert mit den Zulagen und Förderungen?
Bereits erhaltene Zulagen und Förderungen
Bereits erhaltene staatliche Zulagen und Steuervorteile bleiben Ihnen in voller Höhe erhalten. Zurückgezahlt werden müssen sie nur bei einer Kündigung. Dies ist der große Vorteil einer Beitragsfreistellung gegenüber einer Kündigung. Wenn Sie den Riester-Vertrag also lediglich temporär oder bis zum Renteneintritt ruhen lassen, bleibt die staatliche Riester-Förderung auf Ihrem Riester-Konto erhalten.
Zukünftige Zulagen und Förderungen
Die Beitragsfreistellung hat zur Folge, dass ab da an keine Zulagen und Förderungen mehr ausgezahlt werden. Sowohl die Kinder- als auch die Grundzulage entfallen also vollständig, bis Sie Ihren Vertrag wieder aufnehmen und die gängigen Riester-Voraussetzungen erfüllen (Förderberechtigung und Einzahlung von 4 % des Bruttovorjahresgehaltes).
Weitere Auswirkungen der Beitragsfreistellung
Mit dem Aussetzen der Beitragszahlungen für die Riester-Rente entfallen nicht nur die staatlichen Zulagen. Die Beitragsfreistellung hat auch weitere Konsequenzen auf den Vertrag. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen zusammengestellt. Beachten Sie diese, bevor Sie sich für eine Beitragsfreistellung entscheiden.
Mittelbar berechtigter Ehepartner verliert Förderberechtigung
Wenn der Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt wird, hat dies auch Auswirkungen auf den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner, der „mitriestert“. Sind Sie unmittelbar zulagenberechtigt und besparen einen Riester-Vertrag, können Sie Ihren Ehepartner mit ins Boot holen – selbst wenn dieser nicht als zulagenberechtigt gilt. Das Problem: Sobald Sie sich für die Beitragsfreistellung Ihres unmittelbar zulagenberechtigten Vertrags entscheiden, verliert Ihr mittelbar begünstigte Ehepartner diesen Status. Denn dieser kann die vollen Zulagen für sein eigenes Riesterprodukt nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Mindesteigenbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Alle Informationen zur Riester-Rente für Verheiratete finden Sie hier:
Pfändungsschutz der Riester-Rente geht verloren
Grundsätzlich ist die Riester-Rente pfändungssicher. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie für Ihre Riester-Rente staatliche Förderung erhalten. Dies fällt jedoch weg, sobald Sie Ihren Riester-Vertrag auf beitragsfrei stellen, da Sie ja nichts mehr einzahlen. Folglich ist auch der Pfändungsschutz quasi verloren.
Option zur Entlastung bei Arbeitslosigkeit
Die Zahlung des Riester-Beitrages kann bei einer plötzlichen Arbeitslosigkeit belastend werden, da im Übergangsjahr noch das Bruttoeinkommen vom Vorjahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Beträge zu leisten, kann eine Beitragsfreistellung im Übergangsjahr eine interessante Option darstellen. Sie verzichten dann zwar in dieser Zeit auf Zulagen, müssen aber nicht die hohen Beträge zahlen, die noch an das vorherige Beschäftigungsverhältnis gekoppelt sind.
Im ersten Jahr einer Tätigkeit würden sich die Beiträge weiterhin an der Zeit während der Arbeitslosigkeit orientieren. Somit müssten Sie dann, obwohl Sie bereits wieder aktiv arbeiten und ein Einkommen haben, nur stark reduzierte Beträge zahlen. In solch einer Situation wäre es wichtig, die bis dahin eventuell erfolgte Beitragsfreistellung aufzuheben, da Sie so mit sehr geringen Beiträgen wieder für die Zulagen und Förderungen berechtigt wären.
Wie sich die Beitragszahlung genau gestaltet, erfahren Sie hier anhand von Rechenbeispielen:
Gelegenheit zur Prüfung des Riester-Vertrages
Wenn Sie Ihren Vertrag auf beitragsfrei stellen, bleibt Ihr Riester-Erspartes erhalten, ohne, dass Sie aktiv etwas einzahlen. Sie können diese Gelegenheit nutzen, um sich einen Überblick über die Kostenstruktur – vor allem die Verwaltungskosten des Anbieters und der Vertragsgestaltung Ihrer Riester-Rente zu verschaffen. Insbesondere während einer Beitragsfreistellung werden Sie schnell bemerken, ob die laufenden Kosten in signifikanter Höhe Ihr Riester-Erspartes „auffressen“, da zu diesem Zeitpunkt weder Eigenzahlungen noch Förderungen diese Kosten ausgleichen. Die Beitragsfreistellung ist somit eine Gelegenheit, über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Artikel.
Riester-Rente beitragsfrei stellen: Alternative zur Kündigung
Wer sich für eine Riester-Rente als private Altersvorsorge entscheidet, bindet sein Kapital in den meisten Fällen für mehrere Jahrzehnte. Eine frühestmögliche Auszahlung der Riester-Rente ist erst ab dem 60. Lebensjahr vorgesehen. Wer seinen Vertrag nach dem Jahr 2012 aufgenommen hat, kann sich das Ersparte aus dem Riester-Vertrag sogar erst mit dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen. Alle weiteren Bedingungen zur Auszahlung finden Sie hier:
Warum Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen sollten
Bei einer Kündigung der Riester-Rente ist außerdem zu berücksichtigen, dass bei dieser zwangsläufig alle bis dato erhaltenen Zulagen und Förderungen an den Gesetzgeber zurückgezahlt werden müssen. Insbesondere dieser Umstand sorgt dafür, dass Verbraucherschützer dringend empfehlen, die Riester-Rente nicht frühzeitig zu kündigen und auszahlen zu lassen.
Sollten Sie dennoch Ihre Riester-Rente kündigen wollen, dann finden Sie alle weitere Informationen sowie ein Musterschreiben auf unserer separaten Seite:
Warum es die Option zur Beitragsfreistellung gibt
Ebenfalls können mit einer Kündigung individuelle Kosten durch den Riester-Anbieter entstehen. Da aufgrund der langen Laufzeit folglich etwas Geduld und Durchhaltevermögen gefragt sind, hat der Gesetzgeber Riester-Versicherten die Möglichkeit des Ruhelassens eingeräumt. Empfehlenswert ist diese Option auch dann, wenn Sie finanziell temporär nicht mehr in der Lage sind, die fälligen Beträge für die Riester-Rente zu zahlen. Wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, entfallen die eben erwähnten Nachteile der Kündigung. Der Riester-Vertrag läuft folglich weiter.
Vor- und Nachteile der Beitragsfreistellung einer Riester-Rente
Die Ruhestellung des Vertrages bringt viele Vorteile mit sich – vor allem gegenüber einer Kündigung. Die Nachteile der Beitragsfreistellung sollten jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden.
Vorteile
Nachteile
Kann ich die Beitragsfreistellung wieder rückgängig machen?
Später können Sie, sowohl wenn Sie reduzierte Beträge zahlen als auch wenn Sie eine Beitragsfreistellung beansprucht haben, den Riester-Vertrag reaktivieren und wie gewohnt fortsetzen. Beide Möglichkeiten sind also nicht als grober Rückschlag in der Altersvorsorge zu erachten, sondern als temporär genutzte Zahlpause. Auch hier reicht i. d. R. eine kurze Mitteilung an den Anbieter. Vergessen Sie nicht, die staatlichen Zulagen wieder zu beantragen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt, sobald sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat, den Vertrag wieder mit normalen Beträgen aufnehmen, sorgen Sie immer noch aktiv selbst für Ihren Ruhestand vor.
Alternativen zur Beitragsfreistellung vom Riester-Vertrag
Beiträge reduzieren
Statt Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen bzw. ruhen zu lassen, können Sie auch um eine Reduzierung Ihres Beitrages bitten. Beachten Sie hierbei, dass die Förderung entsprechend gesenkt wird oder ganz entfällt. Um die Grundzulage zu erhalten, ist die Zahlung von 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens notwendig, mindestens aber der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro im Jahr. Erfüllen Ihre reduzierten Beträge das nicht, entfallen demnach alle Zulagen.
Gleichermaßen aber sind alle bis dahin ausgezahlten Förderungen und Zulagen sicher, es entsteht Ihnen also kein wirtschaftlicher Schaden. Wenn Sie nur noch reduzierte Beiträge einzahlen, wird das weitestgehend so wie eine Beitragsfreistellung gehandhabt. In beiden Situationen entfallen die Förderungen und Zulagen. Vorteil bei einer Reduzierung der Beiträge ist der Umstand, dass Sie zumindest noch ein wenig für Ihre private Altersvorsorge tun. Selbst wenn die Zulagen entfallen, sollte das Riester-Ersparte durch die reduzierten Beiträge immerhin noch etwas ansteigen.
Experten-Tipp
„Reduzieren Sie die Beiträge für Ihren Riester-Vertrag statt ihn beitragsfrei zu stellen, können Förderungen und Zulagen entfallen. Allerdings können Sie die gezahlten Beiträge weiterhin bis zu einer Höhe von 2.100 € pro Jahr von der Steuer absetzen.“
Riester-Anbieter wechseln
Sie können die Beitragsfreistellung auch nutzen, um die Konditionen des Vertrages bei Ihrem Riester-Anbieter neu zu prüfen. Sind Sie mit diesen unzufrieden oder finden bei anderen Anbietern bessere Konditionen, könnte die Beitragsfreistellung simultan genutzt werden, um den Riester-Vertrag zu wechseln. Wichtig ist, dass er nicht aufgekündigt wird, sondern das da Ersparte komplett in den anderen, neuen Vertrag übergeht.
Beachten Sie: Unter Umständen können durch einen Anbieterwechsel kurzzeitig zusätzliche Kosten entstehen: zum einen für den Neuabschluss beim neuen Anbieter und zum anderen für die Übertragung des Guthabens beim alten Anbieter. Die Entscheidung ist also abzuwägen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wechsel finden Sie auf unserer ausführlichen Seite:
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