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Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Riester-Rente beitragsfrei stellen und welche Auswirkungen dies hat. Inklusive Musterschreiben.
Inhalt dieser SeiteRiester-Rente beitragsfrei stellen: So geht’s
Prinzipiell können Sie Ihre Riester-Rente jederzeit beitragsfrei stellen. Es ist dafür ausreichend, ein formloses Schreiben an den Riester-Anbieter zu schicken. Dieses sollte die nachfolgenden Angaben enthalten:
Riester-Rente beitragsfrei stellen – Muster
Hier finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie kostenlos downloaden und mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen können.
Kann ich die Beitragsfreistellung wieder rückgängig machen?
Stellen Sie Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei, muss dies nicht endgültig sein. Sie können den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt, etwa sobald sich Ihre finanzielle Situation gebessert hat, reaktivieren und wie gewohnt fortsetzen. Die Beitragsfreistellung ist auch eher als temporäre Zahlpause gedacht und nicht als definitives Einfrieren der Altersvorsorge. Eine kurze Mitteilung an den Anbieter reicht in der Regel aus. Vergessen Sie auch nicht, die staatlichen Zulagen wieder zu beantragen.
Warum gibt es überhaupt die Beitragsfreistellung?
In Riester-Verträgen wird – wie in jede Altersvorsorge – mitunter über einen langen Zeitraum eingezahlt. Die finanzielle Situation kann sich allerdings im Lebenslauf stark ändern: Haben Sie den Riester-Vertrag in finanziell guten Zeiten abgeschlossen, können Ausbildungszeiten mit geringem Gehalt, Zeiten ohne Erwerbseinkommen durch Arbeitslosigkeit oder eine finanzielle Mehrbelastung durch schwere Krankheiten es erschweren, den Beitrag zur Riester-Rente zu bezahlen. Der Gesetzgeber räumt daher den Riester-Versicherten die Möglichkeit ein, den Vertrag ruhen zu lassen. Das bedeutet, dass Sie in dieser Zeit keine Beiträge zahlen müssen.
Erfahren Sie, welche Folgen eine Beitragsfreistellung hat, warum sie meist besser ist als eine Kündigung des Riester-Vertrags und welche sinnvollen Alternativen es noch gibt.
Folgen einer Beitragsfreistellung
Was passiert mit den Zulagen und Förderungen?
Bereits erhaltene Zulagen und Förderungen
Wenn Sie den Riester-Vertrag temporär oder bis zum Renteneintritt ruhen lassen, bleibt die staatliche Riester-Förderung – also Zulagen und Steuervorteile – auf Ihrem Riester-Konto in voller Höhe erhalten. Zurückgezahlt werden müssten sie nur bei einer Kündigung. Dies ist der große Vorteil einer Beitragsfreistellung gegenüber einer Kündigung.
Zukünftige Zulagen und Förderungen
Die Beitragsfreistellung hat zur Folge, dass Sie von da an keine Zulagen und Förderungen mehr ausgezahlt bekommen. Zum Beispiel entfallen sowohl die Grundzulage als auch die Kinderzulage vollständig, bis Sie Ihren Vertrag wieder aufnehmen und die gängigen Riester-Voraussetzungen erfüllen (Förderberechtigung und Einzahlung von vier Prozent des Bruttovorjahresgehaltes).
Weitere Auswirkungen der Beitragsfreistellung
Lassen Sie sich von den Beiträgen zur Riester-Rente befreien, dann entfallen nicht nur die staatlichen Zulagen und Steuervorteile. Die Beitragsfreistellung hat weitere Konsequenzen auf den Vertrag. Beachten Sie diese, bevor Sie sich für eine Beitragsfreistellung entscheiden. Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen zusammengestellt:
Mittelbar berechtigter Ehepartner verliert Förderberechtigung
Wenn ein Riester-Vertrag beitragsfrei gestellt wird, hat dies Auswirkungen auf den mittelbar zulagenberechtigten Ehepartner, der „mitriestert“. Sind Sie unmittelbar zulagenberechtigt und besparen einen Riester-Vertrag, können Sie Ihren Ehepartner mit ins Boot holen – selbst wenn dieser nicht als zulagenberechtigt gilt.
Das Problem: Sobald Sie sich für die Beitragsfreistellung Ihres unmittelbar zulagenberechtigten Vertrags entscheiden, verliert Ihr mittelbar begünstigter Ehepartner diesen Status. Denn dieser kann die vollen Zulagen für seine eigene Riester-Rente nur in Anspruch nehmen, wenn Sie einen Mindesteigenbetrag in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Alle Informationen zur Riester-Rente für Verheiratete finden Sie hier:
Pfändungsschutz der Riester-Rente geht verloren
Grundsätzlich ist die Riester-Rente pfändungssicher. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie für Ihre Riester-Rente staatliche Förderung erhalten. Dies fällt jedoch weg, sobald Ihr Riester-Vertrag beitragsfrei ist, da Sie ja nichts mehr einzahlen. Folglich geht dann auch der Pfändungsschutz verloren.
Vor- und Nachteile einer Beitragsfreistellung
Gelegenheit zur Prüfung des Riester-Vertrags
Sie können eine Beitragsbefreiung nutzen, um sich einen Überblick über die Kostenstruktur – vor allem die Verwaltungskosten des Anbieters und die Vertragsgestaltung Ihrer Riester-Rente zu verschaffen. Insbesondere während einer Beitragsfreistellung werden Sie schnell bemerken, ob die laufenden Kosten Ihr Riester-Erspartes in signifikanter Höhe „auffressen“, da zu diesem Zeitpunkt weder Eigenzahlungen noch Förderungen diese Kosten ausgleichen. Die Beitragsfreistellung ist somit eine Gelegenheit, über einen Anbieterwechsel nachzudenken.
Beitragsfreistellung: Entlastung bei Arbeitslosigkeit
Die Zahlung des Riester-Beitrages kann bei einer Arbeitslosigkeit belastend werden, da im Übergangsjahr noch das Bruttoeinkommen vom Vorjahr als Bemessungsgrundlage verwendet wird. Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, die Beträge zu leisten, kann eine Beitragsfreistellung im Übergangsjahr Sie finanziell entlasten. Sie verzichten dann zwar in dieser Zeit auf Zulagen, müssen aber nicht die hohen Beträge zahlen, die noch an das vorherige Beschäftigungsverhältnis gekoppelt sind.
Im ersten Jahr einer Tätigkeit würden sich die Beiträge an Ihren Einnahmen während der Arbeitslosigkeit orientieren. Somit müssten Sie dann, obwohl Sie bereits wieder aktiv arbeiten und ein Einkommen haben, nur stark reduzierte Beträge zahlen. In solch einer Situation wäre es wichtig, eine Beitragsfreistellung wieder aufzuheben, da Sie so mit sehr geringen Beiträgen erneut für Zulagen und Förderung berechtigt wären.
Wie sich die Beitragszahlung genau berechnet, erfahren Sie hier anhand von Beispielen:
Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente
Die Vorteile
Die Nachteile
Alternativen zur Beitragsfreistellung vom Riester-Vertrag
Beiträge reduzieren
Statt Ihren Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen, beziehungsweise ruhen zu lassen, können Sie auch um eine Reduzierung Ihres Beitrages bitten. Beachten Sie, dass dadurch die staatliche Förderung durch Steuervorteile und Zulagen ganz entfallen kann. Um die Grundzulage zu erhalten und Steuervorteile zu genießen, ist zum Beispiel die Zahlung von vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr, nötig.
Erfüllen Ihre reduzierten Beträge das nicht, entfällt die staatliche Förderung. Aber auch wenn die staatliche Förderung entfällt, sollte das Riester-Ersparte durch die reduzierten Beiträge noch etwas ansteigen. So tun Sie zumindest noch ein wenig für Ihre private Altersvorsorge. Alle bis dahin ausgezahlten Förderungen und Zulagen sind hingegen sicher – es entsteht Ihnen also kein wirtschaftlicher Schaden.
Riester-Anbieter wechseln
Sie können Ihren Riester-Vertrag auch wechseln, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind oder bei einem anderen Anbieter bessere Konditionen finden. Prüfen Sie dafür die Konditionen des Vertrags bei Ihrem Riester-Anbieter. Auf unserer separaten Seite „Riester-Rente im Test“ finden Sie persönliche Empfehlungen unseres Berater-Teams und aktuelle Testergebnisse, die Ihnen eine erste Orientierung geben können. Wichtig ist, dass der Vertrag nicht aufgekündigt wird, sondern dass das Ersparte komplett in den anderen, neuen Vertrag übergeht.
Beachten Sie: Unter Umständen können durch einen Anbieterwechsel kurzzeitig zusätzliche Kosten entstehen: zum einen für den Abschluss beim neuen Anbieter und zum anderen für die Übertragung des Guthabens beim alten Anbieter. Die Entscheidung ist also abzuwägen.
Weiterführende Informationen zum Thema Wechsel finden Sie auf unserer ausführlichen Seite:
Warum Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen sollten
Eine Kündigung des Riester-Vertrags hat weitreichende Konsequenzen und Nachteile, die eine Beitragsfreistellung nicht hat:
Verbraucherschützer empfehlen daher in der Regel, die Riester-Rente nicht frühzeitig zu kündigen und auszahlen zu lassen. Sollten Sie dennoch Ihre Riester-Rente kündigen wollen, dann finden Sie alle weiteren Informationen sowie ein Musterschreiben auf unserer separaten Seite:
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