Dauerzulagenantrag in der Riester-Rente: So sparen Sie sich das jährliche Beantragen der Zulagen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Dauerzulagenantrag müssen Sie die Riester-Zulagen nicht jedes Jahr aufs Neue beantragen.
  • Wählen Sie den Dauerzulagenantrag direkt bei Vertragsabschluss aus. So verpassen Sie keine Frist für die Riester-Zulagen mehr.
  • Änderungen, die sich auf Ihre Zulagen auswirken, müssen Sie Ihrem Anbieter trotz Dauerzulagenantrag mitteilen.

Das erwartet Sie hier

Wie Ihnen ein Dauerzulagenantrag die Riester-Rente erleichtert, wie Sie diesen einrichten und was Sie Ihrem Anbieter dennoch mitteilen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist ein Dauerzulagenantrag?
  2. So funktioniert der Dauerzulagenantrag (inkl. Anleitung)
  3. Fallstricke: Fehler vermeiden
  4. Fazit

Was ist ein Dauer­zulagenantrag in der Riester-Rente?

Eingeführt wurde der Dauerzulagenantrag für die Riester-Rente im Jahr 2005. Er sollte für Riester-Sparer eine Entlastung darstellen, damit Zulagen für die Riester-Förderung nicht jedes Jahr wieder aufs Neue beantragt werden müssen. Gleicher­maßen diente er zum Bürokratieabbau in den zuständigen Behörden.

Dauerzulagenantrag ausfüllen

Der Dauerzulagenantrag ist von Ihnen als Riester-Sparer korrekt und wahrheitsgemäß auszufüllen. Sie übergeben diesen aber nicht der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), sondern stattdessen dem Anbieter, bei dem Sie Ihren Riester-Vertrag führen. Dieser übernimmt dann die Weiterleitung an das ZfA. Zeitgleich geben Sie dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags eine Berechtigung, den Antrag auf Zuschuss jährlich zu erneuern.

In dem Antrag finden sich unter anderem diese Angaben:

  • Allgemeine Informationen wie Name und Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Sozial­versicherungsnummer
  • Wer Kinder hat, führt diese ebenfalls auf (für die Kinderzulage)
Icon Stift und Papier

Wer prüft was?

Sie als Riester-Sparer

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Sie als Riester-Sparer stehen nicht nur in der Pflicht, korrekte Angaben zu machen. Auch müssen Sie Ihren Anbieter über mögliche Veränderungen in Ihrem Leben in Kenntnis setzen. Das betrifft insbesondere Ihren Familienstand und den Nachwuchs.

Ihr Riester-Rente-Anbieter

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Ihr Anbieter der Riester-Rente selbst übernimmt keine Prüfung. Weder eine Prüfung des Antrags, noch die Überprüfung, ob Sie förderberechtigt sind, da ihm dafür notwendige, wesentliche Daten nicht bekannt sind.

Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

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Jegliche Prüfung erfolgt im ZfA. Selbiges hat den notwendigen Zugriff auf wichtige Informationen, so beispielsweise Ihre Steuer- und Sozial­versicherungsdaten. Ob und in welcher Form Sie förderberechtigt sind, ist also eine Entscheidung die das ZfA trifft, nicht der Anbieter des Riester-Vertrags. Ebenfalls prüft die ZfA im Zuge des Dauer­zulagenantrags, ob tatsächlich die notwendige Hürde der Einzahlung von 4% des sozial­versicherungspflichtigen Einkommens erreicht/eingezahlt wird.

Vorteile eines Dauerzulagenantrags

Riester-Förderungen könnten auch jedes Jahr komplett neu eingefordert bzw. notwendige Anträge dafür gestellt werden. Der Dauerzulagenantrag verschafft Ihnen keine höheren Förderungen, er dient lediglich zur Vereinfachung des damit verbundenen Prozesses. Statt alle Unter­lagen einzufordern, sie komplett neu auszufüllen und wieder zu übermitteln, geht das durch den Dauerzulagenantrag weitestgehend automatisiert.

Wird der Dauerzulagenantrag nicht gestellt, während zugleich auch auf herkömmlichen Weg keine Riester-Förderungen beantragt werden, haben Sie keinen Anspruch auf die Kinder- oder die Grundzulage. Mit einem Dauer­zulagen­antrag sorgen Sie also auch dafür, dass Sie den Zulagenantrag nicht vergessen und dadurch Ihre Förderung verlieren.

So funktioniert der Dauerzulagenantrag

Die Zulagenanträge werden in aller Regel zwischen Februar und März von Ihrem Anbieter des Riester-Vertrags an Sie verschickt. Mitunter können Sie den Antrag auch als PDF-Datei von seiner Webseite herunterladen und außerhalb dieses Zeitraums an den Anbieter übermitteln. Sie haben die Möglichkeit, im „normalen“ Zulagenantrag die Auswahl des Dauerzulangenantrags zu treffen. Somit schicken Sie die Vollmacht quasi gleich mit.

Dauerzulagenantrag im Zulagenantrag wählen – So geht’s

  • Sie nehmen sich den aktuellen Antrag auf Altersvorsorgezulage zur Hand.
  • Sie füllen alle Angaben zur Zulagenberechtigung, Ihren persönlichen Daten sowie Einkommen wie gewohnt aus.
  • Unter dem Abschnitt G finden Sie ein leeres Feld, in welchem Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht zum Dauerzulagenantrag ausstellen können. Lesen Sie hierzu am besten die genauen Erläuterungen des Anbieters zu diesem Punkt.
  • Ab jetzt übernimmt der Anbieter das Stellen und Versenden des Zulagenantrages für Sie. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Vergessen Sie nicht, Änderungen im Einkommen oder Familienstand umgehend mitzuteilen.

Je nach Anbieter, kann das Feld zum Dauerzulagenantrag wie folgt aussehen:

Dauerzulagenantrag im Zulagenantrag auswählen

An den Anbieter schicken, nicht an das ZfA

Unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen und ausfüllen, wird er immer an den Anbieter des Riester-Vertrages verschickt. Schicken Sie Ihren ausgefüllten Antrag also nicht versehentlich an die Zulagenstelle für Altersvermögen, selbst wenn er zu einem späteren Zeitpunkt sowieso da landen wird – um die Übermittlung sorgt sich immer Ihr Anbieter.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Dauerzulangenantrag am besten bei Vertragsabschluss

Besonders einfach ist es, wenn Sie den Dauerzulagenantrag direkt beim Abschluss der Riester-Rente mit auswählen. So kann der Anbieter von Anfang an immer fristgerecht alle Zulagen beantragen. Wenn Sie das versäumt haben, haben Sie bis zu zwei Jahre nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres die Möglichkeit den Antrag rückwirkend zu stellen. Sobald diese Frist verzogen ist, verfällt auch der Anspruch für das Kalenderjahr.


Dauerzulagenantrag bereits im Antrag wählen

  • Füllen Sie den Antrag auf Riester-Rente und alle dazu nötigen Angaben aus, gern auch mit Hilfe unserer Versicherungsberater.
  • Der Antrag auf Riester-Rente enthält ebenfalls den erstmaligen Antrag auf Altersvorsorgezulagen. Diesen Abschnitt finden Sie beispielsweise unter „Zusätzliche Daten zur Beantragung der staatlichen Zulagen“.
  • Füllen Sie diesen aus. Als einen der letzten Punkte finden Sie den Punkt zum Dauerzulagenantrag. Hier müssen i. d. R. nur ein Kreuz setzen, wenn Sie dies nicht wünschen. Andernfalls gilt er mit Ihrer Unterschrift auf dem Antrag als ausgewählt.
  • Ihr Anbieter der Riester-Rente übernimmt das Stellen und Versenden des Zulagenantrages für Sie, auf Grundlage der Angaben, die Sie im Antrag gemacht haben. Vergessen Sie also nicht, etwaige Änderungen Ihrem Anbieter direkt mitzuteilen. Sie können die Bevollmächtigung zum Dauerzulagenantrag jederzeit widerrufen.

Der entsprechende Abschnitt im Antrag kann je nach Anbieter beispielsweise wie folgt aussehen:

Fehler beim Dauer­zulagen­antrag in der Riester-Rente ver­meiden

Riester-Fachleute gehen davon aus, dass nur jeder dritte Antrag korrekt oder überhaupt erst ausgefüllt wird. Vielen Riester-Sparern ist daher nicht klar, dass sie auf wertvolle Förderungen verzichten, um die Rentabilität ihrer Alters­vorsorge zu steigern.

Korrekte Angaben machen und Vollmacht nicht vergessen

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Einen Dauerzulagenantrag auszufüllen ist nicht kompliziert, fordert aber ein wachsames Auge und Sorgfalt. Sie müssen die folgenden Angaben in das entsprechende Formular eintragen:

  • Angaben zur Person (Name, Adresse, Sozial­­versicherungsnummer, Geburtsdatum und Steuernummer
  • Angaben zur Zulagenberechtigung
  • Daten des Ehepartners, sofern vorhanden
  • Informationen zur Kinderzulage, sofern Kinder Sie haben (ggf. Kindergeldnummer)
  • Eine Vollmacht für Ihren Anbieter, damit dieser den Zulagenantrag jährlich erneuern und übermitteln darf

Diese Vollmacht ist es schließlich, die den Dauer­zulagenantrag erst zu einer „dauerhaften“ Lösung macht. Nur mit Vollmacht ist Ihr Riester-Anbieter bewilligt, die Anträge jedes Jahr zu erneuern. Die Arbeit, die mit dem Ausfüllen anfällt, belastet Sie also nur einmalig. In den Folgejahren sorgt sich Ihr Anbieter, sofern keine Ver­änderungen in Ihrem Leben auftreten, mit der Beantragung.

Riester-Sparer haftet für Korrektheit

Bedenken Sie, dass der Anbieter lediglich für die Übermittlung zuständig ist. Sie haften für sorgfältige, der Wahrheit entsprechende und korrekte Angaben in dem Formular. Lassen Sie daher bei Bedarf noch einmal eine zweite Person darüber schauen oder vergewissern Sie sich, dass wirklich alle Angaben vollständig und korrekt sind. Anderenfalls kann das zu Problemen oder Verzögerungen seitens der ZfA führen.

Veränderungen dem Anbieter melden

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Des Weiteren müssen Sie Veränderungen in Ihrem Leben auch mit Hinblick auf den Riester-Vertrag berücksichtigen.

  • Entfällt beispielsweise das Kindergeld, erlischt damit auch der Anspruch auf die Kinderzulage.
  • Verändert sich Ihr Einkommen, müssen Sie darauf achten, weiterhin die 4-Prozent-Regel einzuhalten.

Die 4-Prozent-Regel

Zur Erinnerung: Damit Sie eine staatliche Förderung erhalten, müssen Sie mindestens 4 Prozent des renten­­versicherungs­pflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag einzahlen. Verdienen Sie also beispielsweise aufgrund eines neuen Jobs oder einer Beförderung mehr, müssen das die Einzahlungen in den Riester-Vertrag wider­spiegeln und es ist eine Vermerk im Dauerzulagenantrag erforderlich. Ohne diese vier Prozent würde der Anspruch auf Zulagen komplett entfallen, unabhängig davon, ob zuvor ein Dauerzulagenantrag existierte oder nicht.

Fertigen Antrag dem Versicherer geben

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Ihren komplett ausgefüllten Antrag übermitteln Sie dann wahlweise digital oder per Post an Ihren Riester-Versicherer. Beachten Sie hierzu auch die Hinweise, die dieser Anbieter Ihnen mitteilt. Senden Sie Ihren Dauerzulagenantrag nicht ausversehen an das ZfA – Ihr Anbieter ist dafür zuständig. Die Zusage für die Zulagen erhalten Sie in Form einer maschinellen Benachrichtigung vom ZfA.

Was müssen Beamte beachten?

Beamte müssen in der Regel bei ihrem jeweiligen Dienstherren nach der Kindergeldnummer fragen. Häufig ist in diesem Fall auch die jeweilige Personalnummer der Beamten einzutragen. Allerdings sollte der Beamte dies bei seinem Dienstherren nochmals erfragen. Somit ist sicher gestellt, dass es nicht zu lästigen Rückfragen kommt. Alle nicht korrekt ausgefüllten Anträge gehen wieder an die Kunden zurück. Dabei ist unerheblich, ob es sich dabei um ein vergessenes Häkchen oder ähnliches handelt. Es ist also höchste Sorgsamkeit geboten.

Fazit

Wenn Sie eine Riester-Rente abschließen, sollten Sie direkt einen Dauerzulagenantrag einrichten. Somit vergessen Sie nicht, Ihre Zulagen zu beantragen. Normalerweise müssten Sie dies jährlich aufs Neue tun. Doch trotz Dauerzulagenantrag sollten Sie aufmerksam bleiben. Änderungen im Job oder in der Familie müssen dem Anbieter ggf. umgehend mitgeteilt werden – ansonsten könnten Sie den Anspruch auf Zulagen verlieren.

Auch beim Ausfüllen des Dauerzulagenantrags sollten Sie sorgfältig sein: Schon ein Zahlendreher kann zu Verzögerungen und Versäumnissen von Fristen führen. Nichtsdestotrotz bietet der Dauerzulagenantrag nur Vorteile, was den bürokratischen Aufwand der Riester-Rente angeht.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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