Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wieviel Sie als staatliche Förderung zu Ihrer Riester-Rente dazubekommen und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Inhalt dieser SeiteWie funktioniert die staatlich geförderte Riester-Rente?
Die Riester-Förderung ist der entscheidende Pluspunkt der staatlich geförderten Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Vorsorge-Produkten. Die staatliche Förderung sorgt dafür, dass die Rendite in der Riester-Rente trotz niedriger Zinsen vergleichsweise hoch ausfällt. Grundsätzlich wird die Riester-Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteilen gewährt. Dabei ist es unerheblich, für welches Riester-Produkt sich der Versicherte entschieden hat.
Wer ist zuständig?
Für die Altersvorsorgezulage sind zwei Behörden zuständig: das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und für die Auszahlung die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung.
Riester-Förderung: Welche Voraussetzungen gibt es?
Allgemein gilt: Riestern darf jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Somit sind alle Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit angestellt sind, riesterberechtigt und haben einen Anspruch auf staatliche Förderung. Auch Menschen, die auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) angewiesen sind, haben die Möglichkeit eine Riester-Rente abzuschließen. Hier können jedoch Sonderregelungen gelten. Eine kurze Übersicht finden Sie hier.
Wichtigste Voraussetzung ist jedoch, dass Sparer jährlich 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bzw. mindestens 60 Euro in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Nur so haben Sie einen Anspruch auf staatliche Zulagen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Personengruppen finden Sie hier:
Und wenn Sie mehr oder weniger zahlen?
Wenn Sie mehr oder weniger als den Mindestsparbeitrag von 4 Prozent des Vorjahresbrutto zurücklegen wollen, ergeben sich einige Änderungen. Zahlen Sie weniger ein, erhalten Sie auch nur die anteilige Grundzulage. Zahlen Sie mehr ein, erhöht sich damit zwar die spätere Rente, aber nicht die Zulage.
Mehr zum Mindesteigenbetrag und Höchstbetrag in der Riester-Rente
Geringverdiener profitieren besonders
Menschen mit geringem Einkommen profitieren überdurchschnittlich von den Riester-Zulagen. Da diese als Festbetrag definiert sind, ist ihr Anteil höher, je niedriger das Einkommen und damit der Mindestsparbeitrag ist. Auch wenn Sie in der Rente eine Grundsicherung erhalten, wird nur ein Teil der Riester-Rente angerechnet. Sie können 100 Prozent der Rente bis 100 Euro und 30 Prozent der Rente zwischen 100 Euro und 200 Euro monatlich behalten. Damit lohnt sich das Riestern in jedem Fall.
Riester-Rente: Welche Zulagen gibt es?
Der Staat fördert jährlich die private Altersvorsorge in Form von Boni, Steuervorteilen oder weiteren Zuschüssen. Dabei wird in folgende Zulagen unterschieden:
Rechtliche Grundlage der Riester-Altersvorsorgezulage
- § 83 “Altersvorsorgezulage” | Einkommenssteuergesetz (Quelle: EStG)
“In Abhängigkeit von den geleisteten Altersvorsorgebeiträgen wird eine Zulage gezahlt, die sich aus einer Grundzulage (§ 84) und einer Kinderzulage (§ 85) zusammensetzt.”
- § 84 “Grundzulage” | Einkommenssteuergesetz (Quelle: EStG)
“Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro. 2 Für Zulageberechtigte nach § 79 Satz 1, die zu Beginn des Beitragsjahres (§ 88) das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage nach Satz 1 um einmalig 200 Euro. 3 Die Erhöhung nach Satz 2 ist für das erste nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Beitragsjahr zu gewähren, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird.”
- § 85 “Kinderzulage” | Einkommenssteuergesetz (Quelle: EStG)
(1) 1 Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das gegenüber dem Zulageberechtigten Kindergeld festgesetzt wird, jährlich 185 Euro. 2 Für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind erhöht sich die Kinderzulage nach Satz 1 auf 300 Euro.
Zulagen sind miteinander kombinierbar!
Die unterschiedlichen Zulagen und Förderungen in Verbindung mit einem Vertrag der Riester-Rente können miteinander frei kombiniert werden. Junge Leute, die also beispielsweise schon ein Kind haben, können sowohl den Berufseinsteigerbonus als auch die Kinderzulage erhalten. Des Weiteren sind sie als förderberechtigte Personen immer in der Lage, die Grundzulage zu beanspruchen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Grundzulage in der Riester-Rente
Seit Januar 2018 beträgt die Grundzulage 175 Euro pro Jahr und Person. Alle Riester-Sparer, die den Mindesteigenbeitrag einzahlen sowie unmittelbar oder mittelbar begünstigt sind, erhalten die Grundzulage auf ihr Riester-Konto. Allerdings geschieht dies nicht automatisch – Sie müssen einen Antrag stellen.
Wer ist zum Erhalt der Grundzulage berechtigt?
Einen Riester-Vertrag abschließen kann jede Person, die das möchte. In den Genuss der staatlichen Förderung kommt hingegen nur ein großer, aber dennoch klar eingegrenzter Personenkreis: Förder- und zulageberechtigt ist zunächst, wer verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Das trifft vor allem auf Angestellte zu, die in der Regel unmittelbar förderberechtigt sind. Aber auch folgende Personen sind zulagenberechtigt:
- Beamte
- Soldaten
- einige Hausfrauen und -männer (mittelbar Begünstigte)
- Arbeitslose
- Minijobber
- manche Selbständige und Freiberufler
Diese Personengruppen können in voller Höhe staatlich gefördert werden – allerdings gibt es in einigen Fällen zusätzliche Voraussetzungen oder Schritte, die vor einem erfolgreichen Antrag auf Zulagen nötig sind. Mehr Informationen dazu finden Sie, wenn Sie in der obigen Auflistung auf Ihre Berufsgruppe klicken. Ebenso müssen die allgemeinen Voraussetzungen zur Höhe der Beiträge erfüllt sein.
Rechenbeispiel: So lohnt sich die Grundzulage
Bruttojahresgehalt | 40.000 € |
Sparbetrag (4 % vom Vorjahresbrutto) | 1.600 € |
Grundzulage wird abgezogen | -175 € |
Mindesteigenbeitrag bzw. der Beitrag, den Sie effektiv bezahlen | 1.425 € |
Riester-Beitrag pro Monat | 118,75 € |
Der Berufseinsteigerbonus
Der Berufseinsteigerbonus in der Riester-Rente soll als Ansporn für die jüngere Generation dienen, sich frühzeitig mit dem Thema Altersvorsorge zu beschäftigen. Anders als die Grundzulage steht der Berufseinsteigerbonus nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung. Eingeführt wurde er im Jahr 2008, seither ist er in seiner jetzigen Form unverändert geblieben.
Versicherte müssen den Riester-Vertrag vor ihrem 25. Lebensjahr abschließen, um die insgesamt 200 Euro als Bonus-Zulage zu erhalten. Ziel des Berufseinsteigerbonusses ist es daher auch, jungen Menschen bereits etwas beim Sparen zu helfen, während diese in der aktuellen Lebensphase oft noch kein signifikantes Einkommen vorweisen können. Da er nur einmalig ausgezahlt wird, kann sich ein früher Abschluss des Riester-Vertrages vor dem 25. Lebensjahr finanziell lohnen. Die weiteren, mit Zulagen der Riester-Rente verbundenen Auflagen bleiben aber erhalten, weshalb der Vertrag beispielsweise nicht aufgelöst werden sollte.
Wer ist zum Erhalt des Berufseinsteigerbonus berechtigt?
Der Gesetzgeber schreibt eine Reihe von Anforderungen vor, die für den Erhalt der Zulage erfüllt sein müssen. Das Alleinstellungsmerkmal ist die Altersbeschränkung, daher auch der Name „Berufseinsteiger“bonus.
Es gelten folgende Voraussetzungen zum Erhalt des Berufseinsteigerbonus:
So erhält man den einmaligen Berufseinsteigerbonus
Der Berufseinsteigerbonus selbst muss nicht separat beantragt werden. Stattdessen wird er gemeinsam mit allen weiteren Zulagen und Förderungen, die eventuell erhalten werden können, automatisch beantragt. Der Zulagenantrag wird dabei jedes Jahr neu gestellt und beim Riester-Anbieter eingereicht. Den Berufseinsteigerbonus gibt es aber nur einmalig! Die Überweisung vom Bonus erfolgt wie alle anderen Zulagen unmittelbar auf das Zulagenkonto der versicherten Person, nicht etwa direkt auf das Girokonto.
Für welche Riester-Art gilt der Berufseinsteigerbonus?
Wie genau „geriestert“ wird, ist für den Bonus unerheblich. Unabhängig von der Art des Riester-Vertrages, bleibt der Berufseinsteigerbonus erhalten, sofern es sich eben um einen Riester-Vertrag handelt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Junge Leute können sich z. B. entscheiden zwischen:
- einer klassischen Riester-Rente
- einem Riester-Banksparplan
- und einem Riester-Fondssparplan
So berechnet sich die persönliche Sparrate
Sind Sie jünger als 25 Jahre, unmittelbar förderberechtigt und haben gerade Ihren Riester-Vertrag neu abgeschlossen, geht es jetzt um die korrekte Zahlung Ihres Riester-Beitrages. Das sind quasi die Kosten der Riester-Rente, die Sie tragen.
Beispielrechnung mit Berufseinsteigerbonus
Nehmen Sie Ihr gesamtes (rentenversicherungspflichtige) Einkommen des letzten Jahres in Brutto | 22.000 € |
Jetzt berechnen Sie 4 % von dieser Summe (Summe * 0,04) | 800 € |
Ziehen Sie Ihre Zulagen ab: Grundzulage | -175 € |
Ziehen Sie Ihre Zulagen ab: Berufseinsteigerbonus | -200 € |
Das ist Ihr persönlicher Riester-Beitrag im ersten Jahr | 425 € |
Beispielrechnung ohne Berufseinsteigerbonus
Der 20-jährige Riester-Sparer muss im ersten Jahr demnach nur 425 Euro (35,42 Euro pro Monat) in seinen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Gibt es keine beruflichen oder familiären Änderungen, muss er im nächsten Jahr jedoch mehr einzahlen, da es sich bei dem Berufseinsteigerbonus um eine einmalige Zahlung handelt:
Vorjahresbruttoeinkommen | 22.000 € |
Davon 4 Prozent | 800 € |
Abzüglich Zulagen (in diesem Fall nur noch die Grundzulage) | -175 € |
Zu zahlender Riester-Beitrag im zweiten Jahr | 625 € |
Im zweiten Jahr muss der Riester-Sparer 625 Euro jährlich bzw. 52,09 Euro pro Monat einzahlen, damit er die volle Grundzulage erhält.
Pflichtbeiträge nachzahlen
Gesetz dem Fall, dass ein Riester-Vertrag nicht pünktlich zum 1. Januar abgeschlossen wird, was meistens der Fall ist, müssen die Neu-Versicherten die bisher fehlenden Monatsbeiträge für das Jahr ausgleichen. Wer also beispielsweise zum 1. März abschließt, muss die Pflichtbeiträge aus dem Januar und Februar als Einmalzahlung nachzahlen, um weiterhin alle Zulagen zu erhalten – darunter auch den Berufseinsteigerbonus.
Wenn die Sparrate unter 60 Euro liegt
Der Berufseinsteiger in unserem Rechenbeispiel hat bereits im vergangenen Jahr als Vollzeitangestellter gearbeitet. Wenn Sie im Jahr vor Ihrem Riester-Vertrag Azubi waren oder in Teilzeit gearbeitet haben, kann Ihr Vorjahresbrutto natürlich auch deutlich darunter liegen. Beachten Sie jedoch, dass der Eigenbeitrag in der Riester-Rente nicht unter 60 Euro im Jahr liegen darf. Wenn nach der Berechnung Ihrer Sparrate ein Betrag von unter 60 Euro herauskommt, dann müssen Sie diesen auf die 60 Euro aufrunden und einzahlen. Dies ist der sog. Sockelbeitrag.
Mindestbeitrag, Höchstbeitrag, Maximalbeitrag: Hier werden alle Begriffe erklärt:
Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag in der Riester-Rente
Junge Leute sollten frühzeitige Auflösung vermeiden
Für junge Leute, die bereits mit unter 25 Jahren ein Produkt der Altersvorsorge abschließen, erscheint die Rente noch unglaublich fern. Trotzdem ist die Kündigung der Riester-Rente in diesem Fall nicht empfohlen! Wie alle Zulagen der Riester-Rente muss auch der Berufseinsteigerbonus an den Gesetzgeber zurückgezahlt werden, wenn der Riester-Vertrag außerplanmäßig und frühzeitig gekündigt wird. Junge Menschen, die sich den aktuellen Mindestbetrag nicht leisten können, sollten ihren Riester-Vertrag dann lieber beitragsfrei stellen. So kann selbiger zu einem späteren Zeitpunkt erneut bespart werden. Alles weitere zur Beitragsfreistellung inkl. Musterschreiben finden Sie hier:
Risiko Arbeitslosigkeit?
Wird ein Arbeitnehmer im Laufe seiner Tätigkeit arbeitslos und muss Hartz IV beantragen, so hat die Riester-Rente keinen Einfluss auf die Höhe der Sozialleistungen. Der Vertragsinhaber muss seinen Altersvorsorgevertrag nicht auflösen, da die Riester-Rente Hartz IV-sicher ist.
Auch als Hartz IV-Empfänger kann man weiterhin für die Rente vorsorgen. Dazu muss lediglich der Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.
Riester-Rente: Förderung berechnen
Häufig fragen sich Anleger, welchen Riester-Beitrag sie zahlen müssen, um sich die staatlichen Zuschüsse zu sichern. Im Allgemeinen lässt sich das anhand einer einfachen Rechnung feststellen, die wir für Sie in einem Beispiel veranschaulicht haben. Beachten Sie auch die jeweiligen Beispielrechnungen in den Kapiteln zur Grundzulage und zum Berufseinsteigerbonus.
Modellbeispiel: Riester-Zulagen
Sabine F. hat zwei Kinder, die 2010 und 2015 geboren wurden. Ihr Bruttojahreseinkommen beträgt 35.000 Euro. Damit die Anlegerin Anspruch auf die staatliche Förderung hat, muss sie insgesamt 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
4 Prozent von 35.000 Euro | 1.400 € |
Abzüglich der Grundzulage | – 175 € |
Abzüglich der Kinderzulage für 2 Kinder | – 600 € |
Jährlicher Riester-Betrag: | 625 € |
Das heißt, Sabine F. muss lediglich 625 Euro pro Jahr in ihren Riester-Rente einzahlen, um die vollen Zulagen in Höhe von 775 Euro zu erhalten.
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Riester-Zulagen beantragen
Um die voll Förderung zu erhalten, muss der Sparer den „Antrag zur Altersvorsorgezulage“ ausfüllen und bei seinem Versicherer einreichen – und zwar jedes Jahr aufs Neue. Wer sich die Arbeit sparen möchte, kann gleich beim Abschluss eines Riester-Vertrags einen Dauerzulagenantrag nutzen. Kommt es hier zu Änderungen, müssen die Zulagen allerdings neu beantragt werden.
Antrag für Riester-Zulage: Darauf müssen Sie achten
Damit Sie bei Ihrem Antrag zur Altersvorsorgezulage alles richtig machen, haben wir die wichtigsten Hinweise einmal zusammengestellt:
Unterlagen für den Zulagenantrag
Halten Sie am besten bereits im Vorfeld die nötigen Unterlagen bereit:
- Vertragsunterlagen zur Riester-Rente: Zuerst benötigen Sie den Vertrag Ihrer Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft. Kontrollieren Sie die Angaben unbedingt auf Richtigkeit.
- Meldung zur Sozialversicherung: Aus Ihren Gehaltsabrechnungen benötigen Sie die „Meldung zur Sozialversicherung nach der DEÜV“. Dieses Dokument erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Häufig wird es im Februar für das vergangene Jahr ausgestellt. Hieraus gehen Ihr Einkommen und auch Ihre Sozialversicherungsnummer hervor. Das Schreiben dient als wesentliche Grundlage für die Zulagenberechnung.
- Aktueller Einkommensbescheid: Ergänzt wird dieses Dokument um den letzten Einkommensteuerbescheid, der Ihnen vorliegt.
- Zulagennummer: Beamte, Richter und Soldaten verfügen übrigens über keine Sozialversicherungsnummer. Die Besoldungsstelle gibt auf Antrag aber eine Zulagennummer bekannt, die dann alternativ verwendet werden kann. Hier werden auch die Daten nicht von der Rentenversicherung übermittelt.
Fristen
Spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Riester-Vertrages und zum Ablauf des Beitragsjahres müssen Sie den Antrag abgegeben haben. Bis Ende 2021 können damit noch Zulagen für Verträge aus 2019 eingereicht werden.
Experten-Tipp: Geben Sie Änderungen an!
„Gibt es Änderungen bei den Zulagen, zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, muss der Dauerzulagenantrag neu gestellt werden. Viele Riester-Sparer missachten das: Fachleute vermuten daher, dass viele Sparer zahlreiche Zulagen ungenutzt lassen. Zulagen können generell bis zum Ende des übernächsten Jahres beantragt werden. Für die Riester-Förderung 2022 heißt das, dass die Beantragung noch bis Ende 2024 rückwirkend erfolgen kann. Für die Förderung 2023 haben Sie bis Ende 2025 Zeit. Danach ist das Geld jedoch verloren.“
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Auszahlung der Riester-Zulagen
Die Zulagen der Riester-Rente werden nicht sofort auf das Girokonto des Vertragsinhabers ausgezahlt, sondern auf einem getrennten Riester-Konto verwahrt. Sie als Sparer haben vorerst keinen Zugriff auf dieses Konto. Erst, wenn die Auszahlung des gesamten Vertrages fällig ist, werden auch die Zulagen an den Vertragsinhaber ausgezahlt. Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt i. d. R. mit dem Renteneintrittsalter.
Verluste bei vorzeitiger Auflösung
Sollten Sie einen Riester-Vertrag vor Rentenbeginn auflösen, liegt meistens eine sogenannte „schädliche Verwendung“ vor. Sie verwenden den Vertrag also nicht für den vorgesehenen Zweck. In diesem Fall ist auch die Grundzulage zurückzuzahlen, beziehungsweise wird gar nicht erst ausgezahlt. Daher ist von einer vorzeitigen Auflösung bzw. Kündigung der Riester-Rente dringend abzuraten. Eine Möglichkeit, den Vertrag ohne schädliche Verwendung zu beenden, ist beispielsweise ein Immobilienkauf zur eigenen Nutzung – der sog. Wohn-Riester.
Können Riester-Zulagen zurückgefordert werden?
Unter bestimmten Umständen können die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente von der ZfA zurückgefordert werden. Wann ein solcher Fall eintreten kann und wie Sie sich gegebenenfalls dagegen wehren können, lesen Sie auf unserer Seite speziell zur Rückforderung von Riester-Zulagen.
Riester-Rente in der Steuererklärung: Vorteile sichern
Die geleisteten Riester-Beiträge können in der Steuererklärung per Sonderausgabenabzug berücksichtigt werden. Insgesamt können Sparer jedes Jahr bis zu 2.100 Euro von der Steuer absetzen. Das Finanzamt prüft dann durch die Günstigerprüfung die Höhe der Steuerersparnis, die dem Sparer durch die Riester-Rente zusteht. Dabei gilt:
Die Steuerersparnis kommt dabei für alle Versicherungsnehmer zur Anwendung, unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags. Das bedeutet, dass auch Versicherte, die lediglich den Sockelbeitrag einzahlen, eine Steuerersparnis geltend machen können. Gerade Geringverdiener oder Empfänger von Hartz IV-Leistungen können so von der Riester-Förderung mit ihren zwei Komponenten (Zulagen plus eventuelle Steuerersparnis) profitieren.
Die häufigsten Fragen zur Riester-Förderung
Was ist der Unterschied zwischen Riester-Zulage und Riester-Förderung?
Die Riester-Förderung darf nicht mit den Riester-Zulagen verwechselt werden. Die Riester-Zulagen meint ausschließlich die staatliche Zulagen in Form der Grundzulage, der Kinderzulage sowie des Berufseinsteigerbonus. Die Riester-Förderung hingegen umfasst sowohl die Zulagen als auch die Steuervergünstigungen.
Was ist der Sockelbeitrag?
Bei dem Sockelbetrag handelt es sich um den jährlichen Mindestbeitrag den Anleger einzahlen müssen, um staatliche Riester-Förderung zu erhalten. Wer die 4 Prozent des Bruttoeinkommens nicht zahlen kann oder wer mittelbar begünstigt ist, muss nur den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren worden, erhalten Familien 185 Euro. Ab Geburtsjahr 2008 zahlt der Staat 300 Euro pro Kind. Darüber hinaus können Sparer jedes Jahr bis zu 2.100 Euro an Riester-Beiträgen von der Steuer absetzen. Für Anleger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vergibt der Staat den sogenannten „Berufseinsteigerbonus„.
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