Riester-Rente für den Hausbau

Foto von Nina Ibach
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Das Wichtigste in Kürze

  • Produkte der Riester-Rente können auch zur kompletten Finanzierung des Hausbaus genutzt werden.
  • Für den Hausbau schließen Sie am besten direkt einen Wohn-Riester-Vertrag ab oder wandeln Ihre bestehende Riester-Rente um.
  • Auch mit dem Ziel eines Hausbaus erhalten Sie die jährlichen staatlichen Riester-Zulagen in Höhe von 175 € pro Person sowie mindestens 185 € pro Kind.
  • Grundvoraussetzung ist, dass das Haus selbst vom Riester-Sparer bewohnt wird.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie mit einer Riester-Rente Ihren Hausbau finanzieren, gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. So nutzen Sie die Riester Rente für den Hausbau
  2. Voraussetzungen
  3. Darlehen oder Kombi Kredit?
  4. Steuerliche Besonderheiten

So nutzen Sie die Riester-Rente für den Hausbau

Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, sollte frühzeitig mit dem Sparen anfangen. Möchten Sie auch noch von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren, können Sie die Riester-Rente für den Hausbau nutzen. Dazu können Sie Geld aus einem bestehenden Riester-Vertrag entnehmen oder diesen in einen Wohn-Riester-Vertrag umwandeln lassen.

Riester-Rente für die eigene Immobilie nutzen

Der Bau eines Eigenheims ist mit hohen Kosten verbunden. Als Altersvorsorge ist die eigene Wohnung oder das eigene Haus jedoch sehr beliebt. Wohnen Sie in den eigenen vier Wänden, müssen Sie sich keine Sorge mehr um die Miete und eventuelle Mietsteigerungen machen. Im Sommer 2008 hat der Staat das sogenannte Eigenheimgesetz erlassen. Seitdem unterstützt er den Erwerb und den Bau von Wohneigentum über Riester-finanzierte Darlehen. Der neue Förderbaustein trägt den Namen Eigenheimrente, ist allerdings besser unter der Bezeichnung Wohn-Riester bekannt.

Vier Varianten der Riester-Rente

Seit Einführung des Wohn-Riesterns gibt es nun vier Varianten der Riester-Rente:

Welche staatlichen Riester-Zulagen gibt es?

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Förderberechtigte Riester-Sparer profitieren von einer Grundzulage in Höhe von maximal 175 Euro im Jahr. Familien mit Kindern erhalten zudem Kinderzulagen. Die Eigenheimfinanzierung über die Riester-Rente entlastet so vor allem Familien. Experten haben ausgerechnet, dass Familien mit Kindern beim Hausbau bis zu 50.000 Euro sparen können.

Wer erhält Riester-Förderung?

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Für die Eigenheimrente gelten dieselben Voraussetzungen wie für alle anderen Riester-Produkte. Förderberechtigt ist, wer zur Einzahlung in die gesetzliche Renten­versicherung verpflichtet ist, ebenso wie Beamte, Empfänger von Amtsbezügen (Arbeitslose) und Freiberufler, die in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen. Anders als bei anderen Riester-Produkten können auch Personen, die eine Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungs­rente erhalten, Wohn-Riester nutzen.

Das sind Ihre Möglichkeiten

Für Anleger gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sie ihre Riester-Rente für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims nutzen können. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

1. Riester-Rente in Wohn-Riester umwandeln

Haben Sie bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen, gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, wie Sie die bestehende Riester-Rente für Ihre Immobilie nutzen können. Zum einen können Sie den Riester-Vertrag in Wohn-Riester umwandeln lassen. Das funktioniert sowohl mit einer Riester-Renten­versicherung als auch mit Riester-Fonds- und –Banksparplänen. Für die Umwandlung schließen Sie zunächst einen neuen Wohn-Riester-Vertrag ab. Anschließend beantragen Sie einen Wechsel vom Anbieter des Altvertrags zum neuen Vertrag. Dafür reicht ein formloses Schreiben. Der Anbieter Ihres Wohn-Riester-Vertrags kümmert sich in aller Regel um die Kündigung des Altvertrags und die förderunschädliche Übertragung.

Icon Münze zwischen Fingern

2. Mit Riester-Rente Hausbau komplett finanzieren

Alternativ zur Umwandlung können Sie Ihren bestehenden Riester-Vertrag auch komplett zur Finanzierung des Hausbaus verwenden. Der Gesetzgeber erlaubt es, jederzeit bis zu 100 Prozent des angesparten Guthabens aus dem Vertrag zu entnehmen und zur Baufinanzierung einzusetzen. Eine andere Möglichkeit des nachgelagerten Wohn-Riesterns besteht darin, sich zum Rentenbeginn das gesamte Guthaben auszahlen zu lassen und damit ein Baudarlehen zu tilgen. Ohne diese Regelung wären Riester-Sparer benachteiligt gewesen, die zur Einführung des Wohn-Riesters im Jahr 2008 schon Verträge abgeschlossen hatten.

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Riester bei Hausbau – Wichtige Voraussetzungen

Neben den herkömmlichen Riester-Bedingungen müssen Anleger beim Hausbau noch weitere Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Immobilie muss 2008 oder später erbaut worden oder erworben sein
  • Die Immobilie muss vom Riester-Sparer selbst genutzt werden (Alternativ können Versicherte mit dem Riester-geförderten Darlehen auch Genossen­schaftsanteile an einer selbst genutzten Wohnung erwerben)
  • Das Kapital kann auch für den barrierefreien Umbau genutzt werden.

Riester-Rente: Bauen mit Darlehen oder Kombi-Kredit 

Entscheiden Sie sich für das Wohn-Riestern, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Darlehen mit Riester-Förderung
  • Kombi-Kredit mit Riester-Förderung

Wer ein Darlehen mit Riester-Förderung wählt, zahlt eine monatliche Rate ein. Diese Rate setzt sich aus dem Tilgungsbetrag plus Zinsen zusammen. Beim Abschluss des Darlehens wählen sie die gewünschte Höhe, die Dauer der Zinsbindung sowie die anfängliche Tilgungsleistung aus.

Die meisten angehenden Hausbesitzer entscheiden sich jedoch für einen Kombi-Kredit mit Riester-Förderung. Dabei handelt es sich um eine Mischfinanzierung aus einem tilgungsfreien Darlehen und einem Bausparvertrag. In den ersten Jahren begleichen Sie lediglich die Zinsen aus dem Darlehen. Statt eine Tilgung zu leisten, zahlen Sie in den Bausparvertrag ein. Haben Sie ausreichend Geld im Bausparvertrag angespart, nutzen Sie diese Summe, um das tilgungsfreie Darlehen zurückzuzahlen. Anschließend müssen Sie nur noch die Raten für das Bauspardarlehen begleichen. Ausführliche Informationen zum Immobilienkredit sowie einen online Kreditvergleich finden Sie hier:

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Wie wird Wohn-Riester besteuert?

Wie alle Riester-Arten wird auch die Eigenheimrente nachgelagert versteuert. Das bedeutet, mit Renteneintritt fallen Steuern auf die angesparte Altersvorsorge an. Als Rentner zahlen Sie üblicherweise einen wesentlich geringeren Steuersatz als während des Erwerbslebens. Das macht es auch aus steuerlichen Gesichtspunkten interessant, die Riester-Rente für die Immobilie zu verwenden. Allerdings steht beim Wohn-Riester zu Beginn der Rentenphase kein tatsächliches Guthaben zur Verfügung, da dieses ja zur Eigenheimfinanzierung verwendet wurde. Beim Finanzamt wird daher ein fiktives Konto geführt, das sogenannte Wohnförderkonto. Auf diesem Konto werden alle förderfähigen Beträge erfasst. Der Betrag wird dabei jährlich um zwei Prozent erhöht. Zu Rentenbeginn können Sie die Steuerschuld dann auf einen Schlag begleichen. Dafür gewährt der Fiskus einen Abschlag von 30 Prozent. Wahlweise zahlen Sie die fällige Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr in Raten ab.


Die häufigsten Fragen zur Nutzung der Riester-Rente für den Hausbau

Was passiert, wenn Sie die Riester-geförderte Immobilie nicht mehr bewohnen können?

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Sie können Ihre Riester-Rente nur dann für die Immobilie nutzen, wenn Sie das Haus oder die Wohnung auch tatsächlich selbst bewohnen. Manchmal spielt das Leben aber anders als gedacht und Sie müssen Ihr Haus doch vermieten oder verkaufen. Ist das der Fall, haben Sie ein Jahr Zeit, den bisher auf dem Wohnförderkonto aufgelaufenen Betrag in einen anderen Riester-Vertrag zu übertragen. Alternativ können Sie sich nach einer anderen Immobilie umsehen, die Sie selbst nutzen. Dafür haben Sie vier Jahre lang Zeit. Andernfalls geht die staatliche Förderung verloren.

Müssen Sie aus beruflichen Gründen umziehen, dürfen Sie die Immobilie allerdings vermieten. Die staatliche Förderung erhalten Sie weiterhin, wenn Sie Ihren Ruhestand im Riester-finanzierten Eigenheim verbringen.

Kann man die Riester-Rente für die Haus-Renovierung nutzen?

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Die Riester-Rente kann nicht für Renovierungs- bzw. Modernisierungsarbeiten genutzt werden. Jedoch für Umbau­maßnahmen durch die neuer Wohnraum entsteht, beispielsweise durch den Ausbau des Daches, ist dies möglich. Dienen die Umbauten der Barrierefreiheit können auch diese mit Hilfe eines Riester-Vertrages gefördert werden. Wichtigste Voraussetzung dabei ist, dass der Wohnraum vom Riester-Sparer selbst genutzt wird.

Ist eine Riester-Entnahme zur Entschuldung von Eigentum möglich?

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Die angesparten Riester-Beiträge können bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit für die Entschuldung von Wohneigentum eingesetzt werden. Der Umfang der Auszahlung kann dabei frei gewählt werden. Wichtig ist nur, dass mindestens 3.000 Euro Restkapital in dem Vertrag verbleiben. Grundvoraussetzung für die Entschuldung ist, dass die Wohnung bzw. das Haus vom Riester-Sparer selbst genutzt wird.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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