Höchstbetrag und Mindest­eigen­beitrag in der Riester-Rente: Was Sie einzahlen müssen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindest­eigen­beitrag wird aus 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen gebildet.
  • Wer den Mindestbeitrag nicht erreicht, zahlt den Sockelbetrag in Höhe von 60 € pro Jahr.
  • Der Höchstbetrag beträgt jährlich 2.100 Euro. Dies ist auch der Maximalbetrag, der steuerlich absetzbar ist.
  • Mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen, macht nur in seltenen Fällen Sinn.

Das erwartet Sie hier

Wieviel Sie maximal einzahlen können, um von Steuervorteilen zu profitieren und was Sie mindestens einzahlen müssen, um Geld vom Staat zu erhalten. Mit ausführlichen Rechenbeispielen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
  2. Was ist der Sockelbetrag?
  3. Höchst bzw. Maximalbetrag in der Riester Rente
  4. Wann ist es sinnvoll, mehr einzuzahlen?
  5. Fazit

Der Mindesteigenbetrag für die Riester-Rente

Wie die Bezeichnung schon deutlich macht, handelt es sich hierbei um die Summe, die pro Jahr mindestens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden muss. Dies ist Voraussetzung dafür, dass man als Riester-Sparer die volle Riester-Förderung erhält. Die staatliche Förderung durch Riester-Zulagen ist ein wichtiger Ren­ta­bilitäts­faktor und generell das Allein­stellungs­merkmal der Riester-Rente.

Als Mindesteigenbetrag müssen Riester-Versicherte 4 Prozent ihres Brutto­vor­jahres­einkommens einzahlen, mindestens aber 5 Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr. Geschieht dies nicht, kann es zu einer Rückforderung der Riester-Zulagen kommen.

Wie wird der Mindesteigenbeitrag berechnet?

  • Nehmen Sie Ihr Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres
  • Berechnen Sie davon 4 Prozent (mit 0,04 multiplizieren)
  • Ziehen Sie von dieser Summe etwaige Zulagen ab (Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 185 Euro bzw. 300 Euro, eventuell einmaliger Berufs­einsteiger­bonus 200 Euro)
  • Die Summe, die zum Schluss übrig bleibt, ist Ihr persönlicher Mindesteigenbeitrag im Jahr.

Rechenbeispiel

Bruttoeinkommen des Vorjahres35.000 €
Davon 4 %1.400 €
Minus Grundzulage (175 €) und Kinderzulage (300 €)925 €
Mindesteigenbeitrag im Jahr925 €

Was ist der Sockel­betrag?

Wenn man den Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, kommt der sog. Sockelbetrag ins Spiel. Der „Sockelbetrag“ ist der Geldbetrag, der erforderlich ist, um überhaupt Anspruch auf die verfügbaren Zulagen und Förderungen zu erhalten.

Um auf die Zulagen Anspruch zu haben, müssen mindestens 60 Euro im Jahr entrichtet werden – also der Sockelbetrag. Die geringe Höhe führt in dieser Situation dazu, dass auch Geringverdiener oder Arbeitslose ihren Riester-Vertrag weiter pflegen können, da die Förderungen und Zulagen den selbst eingezahlten Betrag dann deutlich überschreiten. So ist die Riester-Rente eben auch für diese einkommensschwächeren Gruppen eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Sind Kinder vorhanden, würde das Verhältnis zwischen dem Sockelbetrag und den Förderungen noch stärker zu Gunsten des Riester-Versicherten kippen.

Rechenbeispiel: 4 % oder 60 €?

Nehmen Sie zur Berechnung also 4 Prozent vom Bruttovorjahreseinkommen und ziehen Sie davon Ihre Zulagen ab. Sofern der ausgerechnete Betrag oberhalb der 60 Euro im Jahr liegt, müssen Sie diesen zahlen. Bewegt er sich darunter, müssen Sie mindestens 60 Euro zahlen. Um dies zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen hier zwei Beispiele gegenüber:

Icon Taschenrechner

Fall 1:

  • Herr M. verdiente 40.000 Euro Brutto im Vorjahr.
  • 4 Prozent davon wären 1.600 Euro Riester-Beitrag im Jahr.
  • Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für 1 Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 1.125 Euro im Jahr.
  • Für ihn gilt die 4-Prozent-Regel als Mindesteigenbeitrag.

Fall 2:

  • Herr P. verdiente 13.000 Euro Brutto im Vorjahr.
  • 4 Prozent davon wären 520 Euro Riester-Beitrag im Jahr.
  • Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für 1 Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 45 Euro im Jahr. Der einzuzahlende Riester-Beitrag darf 60 Euro im Jahr jedoch nicht unterschreiten.
  • Für ihn gilt der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag.

Wozu überhaupt ein Mindesteigenbeitrag?

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Der Mindesteigenbeitrag soll zweierlei sicherstellen: einerseits sollen Riester-Versicherte einen zumindest kleinen Teil ihres Einkommens für die private Altersvorsorge aufwenden, andererseits soll er so niedrig sein, dass auch Geringverdiener oder Arbeitslose weiterhin „riestern“ können. Die Mindesthöhe von 5 Euro pro Monat sollte daher auch Beziehern von ALG II möglich sein, die damit weiterhin vorsorgen können. Ebenso ermöglicht der geringe Sockelbetrag Berufseinsteigern möglichst frühzeitig vorzusorgen. Gleichermaßen ist die Grenze mit 4 Prozent vom Bruttoeinkommen niedrig genug, um die Haushaltskasse durch die Riester-Rente nicht zu stark zu belasten.

Icon Partner Paar

Mittelbar Begünstige zahlen nur Sockelbeitrag

Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten gelten als mittelbar begünstigt. Diese Personen müssen erst gar nicht mit der 4-Prozent-Regel nachrechnen. Sie erhalten die volle Förderung, wenn sie den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr einzahlen. Wichtig ist, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehepartner stets seinen Mindesteigenbeitrag einzahlt. Wer genau als mittelbar förderberechtigt gilt und welche Bedingungen noch zu beachten sind, erfahren Sie hier:

Mittelbar begünstigt in der Riester-Rente

Gibt es einen Höchst­betrag bzw. Maximal­betrag in der Riester-Rente?

Gemeint ist mit dem Höchstbetrag der maximal eingezahlte Betrag, der staatlich gefördert bzw. steuerlich geltend gemacht werden kann. Wenn dieser Begriff benutzt wird, findet also bereits eine Berücksichtigung des Riester-Versicherten und seinem Anspruch auf Steuererleichterungen beziehungsweise Förderungen statt. In einem Großteil aller Fälle ist es tatsächlich nicht lohnenswert diesen zu überschreiten – über eine Ausnahme davon klären wir Sie später in diesem Artikel auf.

Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten

Der Begriff „Höchstbetrag“ wird in Verbindung mit der Riester-Rente oftmals nicht ganz korrekt verstanden. Generell schreiben weder der Gesetzgeber noch der Riester-Anbieter eine maximale Höhe vor. Wenn Sie also beispielsweise eine sehr hohe Summe jährlich einzahlen möchten, steht Ihnen das durchaus frei. Jedoch wird die Riester-Rente nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag gefördert – und dies ist der sog. Höchstbetrag.

Icon Euroscheine und Münzen

Wie hoch ist der Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag wird im § 10a vom Einkommensteuergesetz (EStG) definiert und beträgt jährlich 2.100 Euro. Bis zu dieser Höhe können Beträge für die Riester-Rente nämlich steuerreduzierend geltend gemacht werden – was für den Riester-Versicherten natürlich zum konkreten finanziellen Vorteil wird. Bedenken Sie außerdem, dass sich Ihr persönlicher Steuersatz mit einem hohen Einkommen steigert. Die durch die Riester-Rente erreichte Steuerersparnis hat bei einem hohen persönlichen Steuersatz also einen noch größeren Effekt.

Gutverdiener erhalten durch den Höchstbetrag eine Einzahlungsgrenze

Ebenfalls zu berücksichtigen ist erneut die eingangs erwähnte 4-Prozent-Grenze vom Bruttoeinkommen des Vorjahres. Gutverdiener, die so viel verdienen, dass die 4 Prozent sehr viel Geld ausmachen würden, erhalten durch den Höchstbetrag von 2.100 Euro faktisch eine Grenze. Sie muss demnach auch bei einem exzellenten Einkommen nicht überschritten werden, die Vorteile der Riester-Rente bleiben jedoch erhalten.

Beispiel:

  • Herr S. verdiente 80.000 Euro Brutto im Vorjahr.
  • 4 Prozent davon wären 3.200 Euro Riester-Beitrag im Jahr.
  • Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für 1 Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 2.725 Euro im Jahr.
  • Durch den Maximalbetrag in der Riester-Rente muss er jedoch nur 2.100 Euro einzahlen, obwohl dies niedriger ist, als 4 Prozent seines Vorjahesbruttos.

Welche Vorteile Gutverdiener generell von der Riester-Rente haben, erfahren Sie hier:

Riester-Rente für Gutverdiener

Sonderregelung zum Höchstbetrag für Ehe­paare

Für Ehepaare gibt es eine Sonderregelung zu berücksichtigen, die dann greift, wenn beide Partner in die Renten­versicherung einzahlen. Dann sind beide unmittelbar förderberechtigt. In einem solchen Fall verdoppelt sich der Maximalbetrag von 2.100 Euro auf nun 4.200 Euro. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

  • die Grundzulage erhalten beide Partner, wenn sie mindestens den Sockelbetrag einzahlen
  • die Kinderzulage beträgt 185 Euro für Kinder die vor 2008 geboren sind und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden
  • die Kinderzulage wird nur an einen Partner in der Ehe ausgezahlt und darf daher nicht doppelt bezogen werden

Wenn nur ein Ehepartner unmittelbar begünstigt ist

Ein weiterer besonderer Fall entsteht, wenn zwischen den Ehepartnern nur einer in die Renten­versicherung einzahlt. Der Partner, der nicht in die Rentenkasse einzahlt, wird durch die Ehe aber mittelbar begünstigt. Er kann die Grundzulage dann erhalten, wenn mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt wird. In diesem Fall wird der Höchstbetrag zwischen den Eheleuten von 2.100 Euro auf 2.160 Euro pro Jahr angehoben.

Warum Ehepaare gemeinsam riestern sollten und was sie dabei noch alles beachten müssen, lesen Sie hier:

Riester-Rente für Ehepaare

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Den Höchstbetrag überschreiten: Wann ist das sinnvoll?

Pauschal steht es Riester-Versicherten natürlich frei, wie viel sie in ihren Vertrag und damit die Altersvorsorge einzahlen möchten. Die Höchstgrenze soll vor allem bei Gutverdienern eine Obergrenze schaffen, außerdem wird die Differenz zum Höchstbetrag nicht mehr zusätzlich gefördert. Dennoch existieren Fälle und Situationen, in denen es sich lohnen würde, den Maximalbetrag zu überschreiten.

Icon Graph

Der Riester-Fondssparplan

Besondere Erwähnung verdient an dieser Stelle das Modell der Riester-Fondssparpläne. Zwar bleibt der Verzicht auf die Förderungen und Zulagen zur überschrittenen Differenz erhalten, Vorteile entstehen später aber in der Auszahlungsphase.

Hälftige Besteuerung für Fondsguthaben

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Im Gegensatz zum klassischen, angesparten Riester-Kapital wird zusätzlich gespartes Fondsguthaben später nicht zu 100 Prozent besteuert. Hier gelten die ähnlichen Regelungen, die auch bei einer Kapital­lebens­­versicherung greifen würden, in Form einer hälftigen Besteuerung der Kapitalerträge.

Pauschaler Steuersatz für Kapitalerträge

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Zu bedenken ist außerdem, dass der Steuersatz für Kapitalerträge greift, nicht der klassische persönliche Ein­kommens­steuer­satz. Der Steuersatz für Kapitalerträge, beispielsweise Dividenden oder der Verkauf von Wertpapieren, beträgt zum aktuellen Zeitpunkt pauschal 25 Prozent.

Steuerersparnis im Alter

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Durch die hälftige Besteuerung würden, sofern sich an diesem Steuersatz nichts ändert, lediglich 12,5 Prozent der „überzahlten“ Kapitalerträge versteuert werden. Im Alter kann sich, wenn der Höchstbetrag speziell bei einem Riester-Fondssparplan überschritten wird, also eine attraktive Steuerersparnis ergeben. Dafür müssen diese Anforderungen erfüllt sein:

  • der Riester-Fondssparplan muss seit mindestens 12 Jahren ohne Unterbrechung geführt werden
  • sofern der Vertrag vor dem Jahr 2011 abgeschlossen wurde, muss der Versicherte sein 60. Lebensjahr vollendet haben
  • wenn der Vertrag nach dem Jahr 2011 abgeschlossen wurde, müssen Versicherte bereits ihr 62. Lebensjahr vollendet haben
Icon Lupe

Automatische Günstigerprüfung

Beachten Sie in dieser Situation und auch generell bei allen Riester-Verträgen, dass das Finanzamt eine automatische Günstigerprüfung vollzieht. Diese stellt sicher, dass Sie zwischen Steuervorteilen und Zulagen immer die bestmögliche Option für sich beanspruchen. Wie diese Prüfung genau abläuft, lesen Sie hier:

Günstigerprüfung in der Riester-Rente

Wann sich eine Überzahlung nicht lohnt

Eine Überzahlung erhöht nicht den Hartz-IV- und Insolvenz-Schutz. Bei Privatinsolvenz oder Hartz IV ist nur der Höchstbetrag von 2.100 Euro geschützt. Überzahlungen werden, anders als häufig angenommen, nicht automatisch mitgeschützt und können daher angerechnet werden. Informationen zum Thema Pfändung der Riester-Rente haben wir Ihnen hier zusammengetragen:

Riester-Rente pfändbar?

Experten-Tipp:

„Außerhalb der Riester-Fondssparpläne ist eine Überzahlung nur selten lohnenswert, da bei klassischen Riester-Verträgen eine hundertprozentige Besteuerung im Alter stattfindet, statt die (halbierte) Kapitalertragssteuer. Dann ist es oftmals sinnvoller, das zusätzliche Geld in eine andere Altersvorsorge zu investieren oder beispielsweise ein eigenes Depot mit ETFs und Wertpapieren zu unterhalten, welches lediglich mit der Kapitalertragssteuer besteuert wird und außerdem keine Anbieterkosten, wie bei der Riester-Rente, mit sich bringt.“

Fazit

Für die Riester-Rente lässt sich zusammenfassen: Es müssen mindestens 60 Euro und maximal 2.100 Euro im Jahr eingezahlt werden. Prinzipiell können Sie in Ihren Riester-Vertrag jedoch so viel einzahlen, wie Sie möchten. Beachten sollten Sie dabei jedoch, dass nur bis zum Höchstbeitrag von 2.100 Euro im Jahr staatlich gefördert wird. Mehr Beitrag bedeutet also nicht mehr Zulagen. Andersherum gilt wiederum: Wenn der Mindesteigenbetrag nicht erreicht wird, verringern sich die Zulagen anteilig. Sollte der errechnete Mindesteigenbetrag unter 60 Euro fallen, wird dieser auf diese 60 Euro im Jahr angehoben.

Vorteil für mittelbar Begünstigte: Diese müssen in jedem Fall nur den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Mehr zu den Kosten und Beiträgen für eine Riester-Rente lesen Sie auch auf unserer Hauptseite zum Thema Riester-Rente.

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Katharina Burnus
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