Höchstbetrag und Mindest­eigen­beitrag in der Riester-Rente: Was Sie einzahlen müssen

Fachlich geprüft durch Chun-Kit Cheung
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel müssen vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen in die Riester-Rente eingezahlt werden. Das ist der Mindest­eigen­beitrag.
  • Liegt der Mindesteigenbeitrag unter 60 € pro Jahr, müssen diese 60 € als Sockelbetrag eingezahlt werden.
  • Der Höchstbetrag liegt bei jährlich 2.100 €. Nur bis zu dieser Obergrenze sind Steuervorteile möglich.
  • Mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen, ist nur in seltenen Fällen sinnvoll.

Das erwartet Sie hier

Wie viel Sie maximal in die Riester-Rente einzahlen können, um von Steuervorteilen zu profitieren, und was Sie mindestens einzahlen müssen, um Geld vom Staat zu erhalten. Mit ausführlichen Rechenbeispielen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag?
  2. Was ist der Sockelbetrag?
  3. Was ist der Höchstbetrag in der Riester Rente?
  4. Wann ist es sinnvoll, mehr einzuzahlen?

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

Der Mindesteigenbeitrag ist die Summe, die Sie als Riester-Sparer pro Jahr mindestens in den Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten.

Der Mindesteigenbeitrag soll zweierlei sicherstellen: Einerseits sollen Riester-Versicherte einen zumindest kleinen Teil ihres Einkommens für die private Altersvorsorge aufwenden, andererseits soll die Haushaltskasse nicht zu stark belastet werden.

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Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

Als Mindesteigenbeitrag müssen Riester-Versicherte 4 % ihres Brutto­vor­jahres­einkommens pro Jahr einzahlen. Es kann jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder mehr eingezahlt werden. Erfahren Sie mehr zum Thema Sockelbetrag und Höchstbetrag.


Wie wird der Mindesteigenbeitrag berechnet?

  • Nehmen Sie Ihr Bruttoeinkommen des vergangenen Jahres.
  • Berechnen Sie davon vier Prozent (zum Beispiel mit 0,04 multiplizieren).
  • Ziehen Sie von dieser Summe etwaige Zulagen ab (Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 185 Euro beziehungsweise 300 Euro, eventuell einmaliger Berufs­einsteiger­bonus 200 Euro).
  • Die Summe, die zum Schluss übrig bleibt, ist Ihr persönlicher Mindesteigenbeitrag im Jahr.

Rechenbeispiel

Bruttoeinkommen des Vorjahres35.000 €
Davon 4 %1.400 €
Abzüglich Grundzulage-175 €
Abzüglich Kinderzulage-300 €
Mindesteigenbeitrag im Jahr925 €

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Was ist der Sockelbetrag und wie hoch ist er?

Der Sockelbetrag ist der Geldbetrag, den Riester-Sparer mindestens einzahlen müssen, um überhaupt Anspruch auf die Zulagen und Förderungen zu erhalten. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Sockelbetrag festgelegt, da es passieren kann, dass der Mindesteigenbeitrag sehr gering ausfällt oder bei 0 Euro liegt, zum Beispiel bei Riester-Sparern mit geringem Einkommen und mehreren Kindern. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Riester-Sparer staatliche Förderung nicht erhalten dürfen, wenn sie wenig oder gar nichts einzahlen. Wird der jährliche Sockelbetrag unterschritten, kann es zu einer Rückforderung der Riester-Zulagen kommen.

Die geringe Höhe des Sockelbetrags ermöglicht es auch Geringverdienern oder Arbeitslosen ihren Riester-Vertrag weiter pflegen zu können, da die Förderungen und Zulagen den selbst eingezahlten Betrag dann deutlich überschreiten. So ist die Riester-Rente auch für diese einkommensschwächeren Gruppen eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Sind Kinder vorhanden, würde sich das Verhältnis zwischen dem Sockelbetrag und den Förderungen noch stärker zugunsten des Riester-Versicherten verändern. Ebenso ermöglicht der geringe Sockelbetrag Berufseinsteigern möglichst frühzeitig vorzusorgen.

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Wie hoch ist der Sockelbetrag?

Der Sockelbetrag liegt derzeit bei fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr.


Rechenbeispiele: Vier Prozent oder 60 Euro?

Nehmen Sie zur Berechnung vier Prozent vom Bruttovorjahreseinkommen und ziehen Sie davon Ihre Zulagen ab. Sofern der ausgerechnete Betrag oberhalb der 60 Euro im Jahr liegt, müssen Sie diesen zahlen. Bewegt er sich darunter, müssen Sie mindestens 60 Euro zahlen. Um dies zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen hier zwei Beispiele gegenüber:

Icon Taschenrechner

Fall 1:

Herr M. verdiente 40.000 Euro brutto im Vorjahr.
Vier Prozent davon wären 1.600 Euro Riester-Beitrag im Jahr.

Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für ein Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 1.125 Euro im Jahr.

Ergebnis: Für ihn gilt die Vier-Prozent-Regel als Mindesteigenbeitrag.

Fall 2:

Herr P. verdiente 13.000 Euro brutto im Vorjahr.
Vier Prozent davon wären 520 Euro Riester-Beitrag im Jahr.

Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für ein Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 45 Euro im Jahr. Der einzuzahlende Riester-Beitrag darf 60 Euro im Jahr jedoch nicht unterschreiten.

Ergebnis: Für ihn gilt der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag.


Mittelbar Begünstige zahlen nur Sockelbeitrag

Nur Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert sind, können selbst eine Riester-Rente abschließen. Für nicht-berufstätige Ehe- oder Lebenspartner (nach Lebenspartnerschaftsgesetz) besteht allerdings die Möglichkeit, ebenso zu riestern. Sie sind dann mittelbar zulagenberechtigt.

Icon Partner Paar

Für sie gelten Besonderheiten bei den Beiträgen zur Riester-Rente. Sie müssen nur den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Vier-Prozent-Regel des Mindesteigenbeitrags ist für sie nicht relevant. Voraussetzung ist, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner zulagenberechtigt ist. Wer genau als mittelbar förderberechtigt gilt und welche Bedingungen noch zu beachten sind, erfahren Sie hier:

Mittelbar begünstigt in der Riester-Rente

Wie hoch ist der Höchstbetrag bzw. Maximalbetrag?

Der Staat fördert die Riester-Rente nicht unbegrenzt. Der Höchstbetrag ist der maximale jährliche Betrag, der staatlich gefördert beziehungsweise steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Höchstbetrag wird in § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.

Wie hoch ist der Höchstbetrag?

Der Höchstbetrag beträgt jährlich 2.100 Euro. Erfahren Sie mehr zu Höchstgrenzen für Ehepaare.


Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten

Der Begriff „Höchstbetrag“ ist missverständlich. Generell schreiben weder der Gesetzgeber noch der Riester-Anbieter eine maximale Höhe der Einzahlungen vor. Wenn Sie also beispielsweise eine sehr hohe Summe jährlich in Ihre Riester-Rente einzahlen möchten, steht Ihnen das durchaus frei. Jedoch wird die Riester-Rente nur bis zu dem Höchstbetrag gefördert.

Den Höchstbetrag überschreiten: Wann ist das sinnvoll?


Rechenbeispiel

Bruttoeinkommen des Vorjahres80.000 €
Davon 4 %3.200 €
Abzüglich Grundzulage-175 €
Abzüglich Kinderzulage-300 €
Mindesteigenbeitrag im Jahr2.725 €
Zu zahlender Maximalbetrag2.100 €

Welche Vorteile Gutverdiener generell von der Riester-Rente haben, erfahren Sie hier:

Riester-Rente für Gutverdiener

Icon Lupe

Automatische Günstigerprüfung

Beachten Sie, dass das Finanzamt eine automatische Günstigerprüfung durchführt. Diese stellt sicher, dass Sie zwischen Steuervorteilen und Zulagen immer die bestmögliche Option für sich beanspruchen. Wie diese Prüfung genau abläuft, lesen Sie hier:

Günstigerprüfung in der Riester-Rente

Ehe­paare: Sonderregelung beim Höchstbetrag

Beide Ehepartner sind unmittelbar zulagenberechtigt

Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, in der Renten­versicherung pflichtversichert und haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen, dann gelten sie als unmittelbar förderberechtigt. In einem solchen Fall verdoppelt sich der Maximalbetrag von 2.100 Euro auf 4.200 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags sind dann folgende Punkte zu beachten:

Icon Paar Partner
  • Die Grundzulage erhalten beide Partner, wenn sie mindestens den Sockelbetrag einzahlen.
  • Die Kinderzulage beträgt 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind und 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden.
  • Die Kinderzulage wird nur an einen Partner in der Ehe ausgezahlt und darf daher nicht doppelt bezogen werden.

Ein Ehepartner ist mittelbar zulagenberechtigt

Ein Ehepartner ist mittelbar begünstigt, wenn er selbst nicht regulär riestern könnte, aber die Riester-Zulage über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner erhält. Der Höchstbetrag wird dann von 2.100 Euro auf 2.160 Euro pro Jahr angehoben. Voraussetzung ist, dass der mittelbar begünstigte Ehepartner mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt.

Icon Halbkreis mit Pfeil

Warum Ehepaare gemeinsam riestern sollten und was sie dabei noch alles beachten müssen, lesen Sie hier:

Riester-Rente für Ehepaare

Den Höchstbetrag überschreiten: Wann ist das sinnvoll?

Grundsätzlich können Riester-Sparer so viel in die Riester-Rente einzahlen, wie sie wollen. Allerdings erhalten sie nur bis zum Höchstbetrag beziehungsweise Maximalbetrag staatliche Förderung und steuerliche Vergünstigungen. Dennoch kann es sich in einigen Fällen lohnen, den Maximalbetrag zu überschreiten.

Wann es sich lohnt: der Riester-Fondssparplan

Mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen, kann für Riester-Sparer mit Riester-Fondssparplänen sinnvoll sein. Zwar erhalten Riester-Versicherte auch hier keine Förderungen und Zulagen für den Teil, der über dem Höchstbetrag liegt. Vorteile entstehen jedoch später in der Auszahlungsphase.

Steuerersparnis in der Auszahlphase

Im Gegensatz zum klassischen, angesparten Riester-Kapital wird zusätzlich gespartes Fondsguthaben später nicht zu 100 Prozent besteuert. Hier gelten ähnliche Regelungen wie bei einer Kapital­lebens­­versicherung, in Form einer hälftigen Besteuerung der Kapitalerträge.

Der Steuersatz für Kapitalerträge, beispielsweise Dividenden oder der Verkauf von Wertpapieren, beträgt zum aktuellen Zeitpunkt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer geleistet werden muss.

Durch die hälftige Besteuerung würden, sofern sich an diesem Steuersatz nichts ändert, lediglich 12,5 Prozent der „überzahlten“ Kapitalerträge versteuert werden. Im Alter kann sich also eine Steuerersparnis ergeben, wenn der Höchstbetrag speziell bei einem Riester-Fondssparplan überschritten wird. Dafür müssen diese Anforderungen erfüllt sein:

  • Der Riester-Fondssparplan muss seit mindestens 12 Jahren ohne Unterbrechung geführt werden.
  • Sofern der Vertrag vor dem Jahr 2011 abgeschlossen wurde, muss der Versicherte sein 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn der Vertrag nach dem Jahr 2011 abgeschlossen wurde, müssen Versicherte bereits ihr 62. Lebensjahr vollendet haben.

Wann sich eine Überzahlung nicht lohnt

Eine Überzahlung erhöht nicht den Bürgergeld- und Insolvenz-Schutz. Bei Privatinsolvenz oder Bürgergeld ist nur der Höchstbetrag von 2.100 Euro geschützt. Überzahlungen werden, anders als häufig angenommen, nicht automatisch mitgeschützt und können daher angerechnet werden. Informationen zum Thema Pfändung der Riester-Rente haben wir Ihnen hier zusammengetragen:

Riester-Rente pfändbar?

Experten-Tipp:
Überzahlung gut abwägen

„Außerhalb der Riester-Fondssparpläne ist eine Überzahlung nur selten lohnenswert, da bei klassischen Riester-Verträgen eine hundertprozentige Besteuerung im Alter stattfindet, statt die (halbierte) Kapitalertragssteuer. Dann ist es oftmals sinnvoller, das zusätzliche Geld in eine andere Altersvorsorge zu investieren oder beispielsweise ein eigenes Depot mit ETFs und Wertpapieren zu unterhalten, welches lediglich mit der Kapitalertragssteuer besteuert wird und außerdem keine Anbieterkosten, wie bei der Riester-Rente, mit sich bringt.“

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.