Das Wichtigste in Kürze
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Wie viel Sie maximal in die Riester-Rente einzahlen können, um von Steuervorteilen zu profitieren, und was Sie mindestens einzahlen müssen, um Geld vom Staat zu erhalten. Mit ausführlichen Rechenbeispielen.
Inhalt dieser SeiteWas ist der Mindesteigenbeitrag?
Der Mindesteigenbeitrag ist die Summe, die Sie als Riester-Sparer pro Jahr mindestens in den Riester-Vertrag einzahlen müssen, um die volle staatliche Riester-Förderung zu erhalten.
Der Mindesteigenbeitrag soll zweierlei sicherstellen: Einerseits sollen Riester-Versicherte einen zumindest kleinen Teil ihres Einkommens für die private Altersvorsorge aufwenden, andererseits soll die Haushaltskasse nicht zu stark belastet werden.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Als Mindesteigenbeitrag müssen Riester-Versicherte 4 % ihres Bruttovorjahreseinkommens pro Jahr einzahlen. Es kann jedoch auch unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder mehr eingezahlt werden. Erfahren Sie mehr zum Thema Sockelbetrag und Höchstbetrag.
Wie wird der Mindesteigenbeitrag berechnet?
Rechenbeispiel
Bruttoeinkommen des Vorjahres | 35.000 € |
Davon 4 % | 1.400 € |
Abzüglich Grundzulage | -175 € |
Abzüglich Kinderzulage | -300 € |
Mindesteigenbeitrag im Jahr | 925 € |
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Was ist der Sockelbetrag und wie hoch ist er?
Der Sockelbetrag ist der Geldbetrag, den Riester-Sparer mindestens einzahlen müssen, um überhaupt Anspruch auf die Zulagen und Förderungen zu erhalten. Der Gesetzgeber hat den sogenannten Sockelbetrag festgelegt, da es passieren kann, dass der Mindesteigenbeitrag sehr gering ausfällt oder bei 0 Euro liegt, zum Beispiel bei Riester-Sparern mit geringem Einkommen und mehreren Kindern. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass Riester-Sparer staatliche Förderung nicht erhalten dürfen, wenn sie wenig oder gar nichts einzahlen. Wird der jährliche Sockelbetrag unterschritten, kann es zu einer Rückforderung der Riester-Zulagen kommen.
Die geringe Höhe des Sockelbetrags ermöglicht es auch Geringverdienern oder Arbeitslosen ihren Riester-Vertrag weiter pflegen zu können, da die Förderungen und Zulagen den selbst eingezahlten Betrag dann deutlich überschreiten. So ist die Riester-Rente auch für diese einkommensschwächeren Gruppen eine Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge. Sind Kinder vorhanden, würde sich das Verhältnis zwischen dem Sockelbetrag und den Förderungen noch stärker zugunsten des Riester-Versicherten verändern. Ebenso ermöglicht der geringe Sockelbetrag Berufseinsteigern möglichst frühzeitig vorzusorgen.
Wie hoch ist der Sockelbetrag?
Der Sockelbetrag liegt derzeit bei fünf Euro im Monat beziehungsweise 60 Euro im Jahr.
Rechenbeispiele: Vier Prozent oder 60 Euro?
Nehmen Sie zur Berechnung vier Prozent vom Bruttovorjahreseinkommen und ziehen Sie davon Ihre Zulagen ab. Sofern der ausgerechnete Betrag oberhalb der 60 Euro im Jahr liegt, müssen Sie diesen zahlen. Bewegt er sich darunter, müssen Sie mindestens 60 Euro zahlen. Um dies zu verdeutlichen, stellen wir Ihnen hier zwei Beispiele gegenüber:
Fall 1:
Herr M. verdiente 40.000 Euro brutto im Vorjahr.
Vier Prozent davon wären 1.600 Euro Riester-Beitrag im Jahr.
Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für ein Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 1.125 Euro im Jahr.
Ergebnis: Für ihn gilt die Vier-Prozent-Regel als Mindesteigenbeitrag.
Fall 2:
Herr P. verdiente 13.000 Euro brutto im Vorjahr.
Vier Prozent davon wären 520 Euro Riester-Beitrag im Jahr.
Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro sowie der Kinderzulage für ein Kind von 300 Euro kommt er auf einen persönlichen Mindesteigenbeitrag von 45 Euro im Jahr. Der einzuzahlende Riester-Beitrag darf 60 Euro im Jahr jedoch nicht unterschreiten.
Ergebnis: Für ihn gilt der Sockelbetrag als Mindesteigenbeitrag.
Mittelbar Begünstige zahlen nur Sockelbeitrag
Nur Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können selbst eine Riester-Rente abschließen. Für nicht-berufstätige Ehe- oder Lebenspartner (nach Lebenspartnerschaftsgesetz) besteht allerdings die Möglichkeit, ebenso zu riestern. Sie sind dann mittelbar zulagenberechtigt.
Für sie gelten Besonderheiten bei den Beiträgen zur Riester-Rente. Sie müssen nur den Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Die Vier-Prozent-Regel des Mindesteigenbeitrags ist für sie nicht relevant. Voraussetzung ist, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehe- oder Lebenspartner zulagenberechtigt ist. Wer genau als mittelbar förderberechtigt gilt und welche Bedingungen noch zu beachten sind, erfahren Sie hier:
Mittelbar begünstigt in der Riester-Rente
Wie hoch ist der Höchstbetrag bzw. Maximalbetrag?
Der Staat fördert die Riester-Rente nicht unbegrenzt. Der Höchstbetrag ist der maximale jährliche Betrag, der staatlich gefördert beziehungsweise steuerlich geltend gemacht werden kann. Der Höchstbetrag wird in § 10a des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.
Wie hoch ist der Höchstbetrag?
Der Höchstbetrag beträgt jährlich 2.100 Euro. Erfahren Sie mehr zu Höchstgrenzen für Ehepaare.
Sie können so viel einzahlen, wie Sie möchten
Der Begriff „Höchstbetrag“ ist missverständlich. Generell schreiben weder der Gesetzgeber noch der Riester-Anbieter eine maximale Höhe der Einzahlungen vor. Wenn Sie also beispielsweise eine sehr hohe Summe jährlich in Ihre Riester-Rente einzahlen möchten, steht Ihnen das durchaus frei. Jedoch wird die Riester-Rente nur bis zu dem Höchstbetrag gefördert.
Den Höchstbetrag überschreiten: Wann ist das sinnvoll?
Rechenbeispiel
Bruttoeinkommen des Vorjahres | 80.000 € |
Davon 4 % | 3.200 € |
Abzüglich Grundzulage | -175 € |
Abzüglich Kinderzulage | -300 € |
Mindesteigenbeitrag im Jahr | 2.725 € |
Zu zahlender Maximalbetrag | 2.100 € |
Welche Vorteile Gutverdiener generell von der Riester-Rente haben, erfahren Sie hier:
Riester-Rente für Gutverdiener
Automatische Günstigerprüfung
Beachten Sie, dass das Finanzamt eine automatische Günstigerprüfung durchführt. Diese stellt sicher, dass Sie zwischen Steuervorteilen und Zulagen immer die bestmögliche Option für sich beanspruchen. Wie diese Prüfung genau abläuft, lesen Sie hier:
Ehepaare: Sonderregelung beim Höchstbetrag
Beide Ehepartner sind unmittelbar zulagenberechtigt
Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, in der Rentenversicherung pflichtversichert und haben einen Riester-Vertrag abgeschlossen, dann gelten sie als unmittelbar förderberechtigt. In einem solchen Fall verdoppelt sich der Maximalbetrag von 2.100 Euro auf 4.200 Euro pro Jahr. Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags sind dann folgende Punkte zu beachten:
Ein Ehepartner ist mittelbar zulagenberechtigt
Ein Ehepartner ist mittelbar begünstigt, wenn er selbst nicht regulär riestern könnte, aber die Riester-Zulage über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner erhält. Der Höchstbetrag wird dann von 2.100 Euro auf 2.160 Euro pro Jahr angehoben. Voraussetzung ist, dass der mittelbar begünstigte Ehepartner mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlt.
Warum Ehepaare gemeinsam riestern sollten und was sie dabei noch alles beachten müssen, lesen Sie hier:
Den Höchstbetrag überschreiten: Wann ist das sinnvoll?
Grundsätzlich können Riester-Sparer so viel in die Riester-Rente einzahlen, wie sie wollen. Allerdings erhalten sie nur bis zum Höchstbetrag beziehungsweise Maximalbetrag staatliche Förderung und steuerliche Vergünstigungen. Dennoch kann es sich in einigen Fällen lohnen, den Maximalbetrag zu überschreiten.
Wann es sich lohnt: der Riester-Fondssparplan
Mehr als den Höchstbetrag einzuzahlen, kann für Riester-Sparer mit Riester-Fondssparplänen sinnvoll sein. Zwar erhalten Riester-Versicherte auch hier keine Förderungen und Zulagen für den Teil, der über dem Höchstbetrag liegt. Vorteile entstehen jedoch später in der Auszahlungsphase.
Steuerersparnis in der Auszahlphase
Im Gegensatz zum klassischen, angesparten Riester-Kapital wird zusätzlich gespartes Fondsguthaben später nicht zu 100 Prozent besteuert. Hier gelten ähnliche Regelungen wie bei einer Kapitallebensversicherung, in Form einer hälftigen Besteuerung der Kapitalerträge.
Der Steuersatz für Kapitalerträge, beispielsweise Dividenden oder der Verkauf von Wertpapieren, beträgt zum aktuellen Zeitpunkt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer geleistet werden muss.
Durch die hälftige Besteuerung würden, sofern sich an diesem Steuersatz nichts ändert, lediglich 12,5 Prozent der „überzahlten“ Kapitalerträge versteuert werden. Im Alter kann sich also eine Steuerersparnis ergeben, wenn der Höchstbetrag speziell bei einem Riester-Fondssparplan überschritten wird. Dafür müssen diese Anforderungen erfüllt sein:
Wann sich eine Überzahlung nicht lohnt
Eine Überzahlung erhöht nicht den Bürgergeld- und Insolvenz-Schutz. Bei Privatinsolvenz oder Bürgergeld ist nur der Höchstbetrag von 2.100 Euro geschützt. Überzahlungen werden, anders als häufig angenommen, nicht automatisch mitgeschützt und können daher angerechnet werden. Informationen zum Thema Pfändung der Riester-Rente haben wir Ihnen hier zusammengetragen:
Experten-Tipp:
Überzahlung gut abwägen
„Außerhalb der Riester-Fondssparpläne ist eine Überzahlung nur selten lohnenswert, da bei klassischen Riester-Verträgen eine hundertprozentige Besteuerung im Alter stattfindet, statt die (halbierte) Kapitalertragssteuer. Dann ist es oftmals sinnvoller, das zusätzliche Geld in eine andere Altersvorsorge zu investieren oder beispielsweise ein eigenes Depot mit ETFs und Wertpapieren zu unterhalten, welches lediglich mit der Kapitalertragssteuer besteuert wird und außerdem keine Anbieterkosten, wie bei der Riester-Rente, mit sich bringt.“
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