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Was Ehepaare über die Riester-Rente wissen sollten, wie sie voneinander profitieren können und welche Voraussetzungen gelten.
Inhalt dieser SeiteWas müssen Ehepaare über die Riester-Rente wissen?
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Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die sich für Ehepaare lohnen kann. Der größte Vorteil ist die Möglichkeit auf Übertragung der Zulagenberechtigung: All diejenigen, die normalerweise nicht förderberechtigt und mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer verheiratet sind, gelten als mittelbar begünstigt.
Die Besonderheit für Ehepaare
Prinzipiell kann jeder eine Riester-Rente abschließen – jedoch bekommt man die staatliche Förderung nur, wenn man erwerbstätig ist. Ehepartner sind die Einzigen, die diese Regel legal umgehen können. Durch die mittelbare Begünstigung kann der nicht erwerbstätige Partner einen eigenen Riester-Vertrag mit reduzierten Beiträgen abschließen und trotzdem von den vollen staatlichen Zulagen profitieren kann.
Darum ist die Riester-Rente gerade für Ehepaare besonders sinnvoll
Mit der „doppelten“ Riester-Rente für Ehepaare berücksichtigt der Gesetzgeber, dass Eheleute einen höheren finanziellen Vorsorgebedarf haben als Einzelpersonen. Die staatliche Förderung – sei es über Zulagen oder mittels Steuervorteilen – wirkt sich unter dem Strich positiv auf die Rendite von Riester-Verträgen aus. Für Ehepaare lohnt sich die Riester-Rente besonders, da sie ihren Förderstatus miteinander teilen können. Hier profitiert vor allem der Ehepartner, der sonst keine staatliche Riester-Förderung bekommen würde.
Vorteile der Riester-Rente für Ehepaare
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Voraussetzungen, damit Ehepaare von der Riester-Rente profitieren
Damit Ehepaare Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung haben, müssen zwei grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein.
Eine funktionierende Ehe
Um die mittelbare Zulagenberechtigung zu erhalten, muss es sich um eine „funktionierende Ehe“ handeln. Damit ist gemeint, dass Sie nicht geschieden sind und sich nicht in Trennung befinden.
Gemeinsamer Wohnsitz (EU)
Das Ehepaar muss seinen ständigen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum besitzen. Zudem müssen sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Beispielfälle: Wann Sie als Ehepaar förderfähig sind
Kosten und Gebühren der Riester-Rente für Ehepaare
Was müssen Ehepaare einzahlen?
Um die Riester-Rente mit den vollen staatlichen Zulagen zu nutzen, müssen Sparer Mindest- und Höchstgrenzen bei den jährlichen Einzahlungen einhalten. Die Mindestgrenze liegt bei 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts, wobei diese mit mindestens 60 Euro pro Jahr gesockelt ist. Wer weniger einzahlt, verliert seinen Anspruch auf Zulagen. Der maximal geförderte Beitrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr und Person.
Bei mittelbar begünstigten Ehepartnern reicht es aus, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner 4 Prozent des Vorjahresbruttogehalts einzahlt, der andere Ehepartner (mittelbar begünstigt) kann dann auch nur den Sockelbeitrag von 60 Euro einzahlen, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten. Staatliche Zulagen werden vom Einzahlungsbeitrag abgezogen, da sie als staatlicher Zuschuss direkt auf dem Riester-Konto landen.
Rechenbeispiel: Ehepaar mit einem Kind (nach 2008 geboren)
Unmittelbar begünstigter | Mittelbar begünstigter | |
---|---|---|
Einkommen Vorjahr | 40.000 € | 0 € |
Einzahlungsbeitrag | 1.600 € | 60 € (Sockelbeitrag) |
Grundzulage (Zuschuss) | 175 € | 175 € |
Kinderzulage (Zuschuss) | 300 € | – |
Einzahlung Riester-Konto gesamt | 1.600 € | 235 € |
Effektiver Eigenbeitrag pro Jahr | 1.125 € | 60 € |
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So finden Ehepaare die richtige Riester-Rente
Darauf sollten Sie achten
Diese Fehler sollten Sie als Ehepaar beim Abschluss einer Riester-Rente unbedingt vermeiden
So gehen Sie beim Abschluss vor
- Anbieter- und Produktvergleich: Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten der Riester-Rente und vergleichen Sie verschiedene Angebote mehrerer Versicherer miteinander.
- Beitragsberechnung: Berechnen Sie die erforderlichen Beiträge, um maximale staatliche Zulagen zu erhalten, und berücksichtigen Sie dabei die mittelbare Begünstigung.
- Anbieterauswahl: Wählen Sie einen Anbieter, der Ihren Anforderungen entspricht und vertrauenswürdig ist. Schauen Sie sich auch unabhängige Testberichte an.
- Professionelle Beratung: Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung von unseren Experten für private Altersvorsorge und Riester-Rente beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Absicherung für Sie.
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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Wechsel des Förderstatus melden
„Sollte sich etwas an Ihrem Förderstatus ändern, dann vergessen Sie nicht, dies Ihrem Anbieter der Riester-Rente mitzuteilen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie zuvor angestellt und damit unmittelbar förderberechtigt waren und sich nun selbständig gemacht haben, jedoch weiterhin mittelbar förderberechtigt durch Ihren Ehepartner sind. Melden Sie dies nicht rechtzeitig, weiß die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nicht, dass Sie nach wie vor Anspruch auf Förderung haben, obwohl Sie nicht mehr angestellt sind.“
Experten-Tipp 2:
Mit Rentenbeginn ändert sich Ihr Status
„Gehen Sie in Rente, zählen Sie nicht mehr zum förderberechtigten Personenkreis. Dementsprechend ist auch Ihr Ehepartner, wenn er nicht selbst zum förderberechtigten Personenkreis gehört, nicht mehr mittelbar förderberechtigt. Er erhält also keine Zulagen mehr zur Riester-Rente.“
Experten-Tipp 3:
Gleichgeschlechtliche Paare sind gleichberechtigt
„Natürlich kann jedes Ehepaar die Vorteile des gemeinsamen Riester-Sparens nutzen. Dies gilt somit auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare. Was diese ansonsten noch in der Riester-Rente beachten müssen, erfahren Sie hier: Riester-Rente für homosexuelle Paare.“
Experten-Tipp 4:
Wie viel von der Riester-Rente können Ehepaare von in der Steuer absetzen?
Grundsätzlich liegt der Betrag, den Riester-Sparer in der Steuererklärung geltend machen können, bei 2.100 Euro pro Jahr. Wenn beide Ehepartner mindestens 4 Prozent des Vorjahresbrutto einzahlen, können sie als Ehepaar demnach maximal 4.200 Euro als Sonderausgaben absetzen. Zahlt jedoch ein Ehepartner nur den Sockelbeitrag von 60 Euro ein, kann das Ehepaar nur maximal 2.160 Euro in der Steuererklärung angeben.
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Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Ehepaare
Was ist, wenn das Ehepaar Nachwuchs bekommt?
Beim Thema Nachwuchs bekommen ändert sich der Förderstatus des Elternteils, welches die Elternzeit in Anspruch nimmt. War beispielsweise ein Ehepartner zuvor mittelbar berechtigt, wird er für den Zeitraum der Elternzeit bzw. Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Zudem muss während der Elternzeit nur der Sockelbeitrag von 60 Euro eingezahlt werden.
Vergessen Sie nicht, bei Geburt des Kindes die Kinderzulage zu beantragen. Aktuell liegt diese für alle nach 2008 geborenen Kinder bei 300 Euro pro Jahr pro Kind. Beachten Sie: Die Kinderzulage erhält nur ein Ehepartner, in der Regel der Partner, der auch das Kindergeld erhält. Im Regelfall ist dies die Mutter. Lesen Sie mehr zum Thema Riester-Rente für Familien.
Was ist, wenn sich das Ehepaar scheiden lässt?
Ist einer der Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt, verliert er diesen Status mit einer Trennung. Die Berechtigung zur mittelbaren Förderberechtigung ist an die Bedingung einer funktionierenden Ehe gebunden. Sollte derjenige Ehepartner nach der Scheidung keiner rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen oder erneut einen unmittelbar Förderberechtigten heiraten, wird seine Riester-Rente nicht mehr mit Zulagen gefördert. Erfahren Sie mehr zum Thema Riester-Rente Scheidung.
Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Verstirbt der Riester-Sparer, ist der Ehepartner als einziger dazu berechtigt, das Riester-Vermögen inklusive aller erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteilen zu „erben“. Dazu muss sich der Ehepartner die Riester-Rente des Verstorbenen auf das eigene Riester-Konto übertragen lassen. Wichtige Tipps zum Thema Riester-Rente erben und vererben.
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