Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Besonderheiten es bei der Riester-Rente für Grenzgänger gibt, warum der Wohn- und Arbeitsort entscheidend ist und welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung in Frage kommen.
Inhalt dieser SeiteWie können Grenzgänger die Riester-Rente für sich nutzen?
Das Alleinstellungsmerkmal der Riester-Rente sind die Förderungen, die von staatlicher Hand ausgezahlt werden. Das sind die Grundzulage und die Kinderzulage, wenn bereits Nachwuchs existiert. Grenzgänger, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, können auch den einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten.
Damit das gelingt, müssen Betroffene Zugriff auf die Förderungen haben. Zur Erinnerung: Riestern ist maßgeblich an die Förderungen geknüpft. Grenzgänger sind unter bestimmten Voraussetzungen für eben diese Förderungen berechtigt und können folglich einen Vertrag zur Riester-Rente abschließen. Dies ist durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2009 möglich. Zuvor wurden Grenzgänger im Regelfall pauschal von der Riester-Rente ausgeschlossen.
Situation vor 2010
Vor dem Urteil war entscheidend, wo der Betroffene steuerpflichtig war. Es war also möglich, dass er in Deutschland Steuern zahlte, aber im Ausland einer Rentenversicherung angehörte. Im Gegenzug wurden Personen ausgeschlossen, die in Deutschland in die Rentenversicherung zahlten, aber in einem anderen Land steuerpflichtig waren.
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Voraussetzungen für Grenzgänger bei der Riester-Rente
Entscheidend für die Förderung ist die Zugehörigkeit zur Pflichtversicherung der Rentenkasse. Wer in die Rentenversicherung einzahlt, genießt auch einen Anspruch auf die Förderungen und kann damit eine Riester-Rente abschließen. Hierbei handelt es sich um die wichtigste Voraussetzung.
Wohn- und Arbeitsort entscheidend
Ebenso entscheidend ist das Land, in dem der Grenzgänger arbeitet beziehungsweise wohnt. Es muss sich hierbei um Staaten handeln, die zur Europäischen Union gehören oder der EU über den erweiterten europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugehörig sind. Das sind unter anderem diese, von Deutschland aus gut erreichbare Staaten:
Grenzgänger des EWR
Auch wenn die Schweiz kein Bestandteil der Europäischen Union ist, gehört sie dem erweiterten europäischen Wirtschaftsraum an. Ebenso wie Liechtenstein und Norwegen. Grenzgänger der Schweiz sind daher unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum Erhalt der Riester-Förderung berechtigt. Was Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz sonst noch in Sachen Versicherungen beachten müssen, erfahren Sie hier:
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Beispiele für Grenzgänger und die Riester-Rente
Grenzgänger wohnt in Deutschland und arbeitet in einem anderen EU-Land
In diesem Fall ist der Grenzgänger üblicherweise im Land seiner Arbeit sozialversichert. Arbeitet er beispielsweise in der Schweiz, gehört er der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) an. Es werden also keine Rentenbeiträge in Deutschland abgeführt, selbst wenn derjenige in Deutschland wohnt. Deshalb besteht kein Anspruch auf eine direkte Riester-Förderung für diese Person.
Ausnahme
Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass Grenzgänger ihren schon vor dem Urteil existierenden Vertrag fortführen dürfen, sofern:
- der Vertrag vom Grenzgänger vor dem Jahr 2010 abgeschlossen wurde und seither in unveränderter Form weiter besteht
- wenn alle Beiträge für diesen Vertrag rechtzeitig und ohne Unterbrechung oder Aufschub eingezahlt wurden
- wenn der Grenzgänger seit dem Jahr 2010 ohne Unterbrechung als Grenzgänger arbeitet
Bereits seit längerer Zeit laufende Verträge wurden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes also nicht nullifiziert. Diese Regelungen können aber nicht für Personen greifen, die erst seit dem Jahr 2010 Grenzgänger sind oder ihren Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen haben.
Experten-Tipp:
„Hat ein Arbeitnehmer einen Riester-Vertrag, in den bereits Zulagen geflossen sind, und wechselt dann zu einem Arbeitgeber ins Ausland, muss er die Zulagen für den vergangenen Zeitraum nicht zurückzahlen. Für den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses im Ausland hat er dann jedoch keinen Anspruch auf weitere Zulagen.“
Grenzgänger wohnt in einem EU-Land, arbeitet aber in Deutschland
In dieser Situation sind Betroffene in der Pflichtversicherung der deutschen Rentenkasse versichert. Daraus wiederum ergibt sich ein Anspruch auf die unmittelbare Förderung der Riester-Rente – selbst wenn die Personen gar nicht in Deutschland wohnen. Grund hierfür ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Wer in Deutschland Sozialbeiträge entrichtet, zu denen die Pflichtversicherung der Rentenkasse gehört, muss auch einen Anspruch auf die staatlichen Förderungen der privaten Altersvorsorge haben.
Arbeitgeber entsendet ins Ausland
Förderberechtigt bleibt ebenfalls, wer von seinem Arbeitgeber für eine absehbare Zeit ins Ausland entsendet wird. Voraussetzung ist hier, dass der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland rentenversicherungspflichtig ist. Mehr zur Auslands-Thematik haben wir Ihnen auf einer extra Seite bereit gestellt:
Regelung für Rentner im Ausland
Grenzgänger, die in den Ruhestand gehen und dann im EU-Ausland wohnhaft werden, müssen die bisher als Grenzgänger erhaltenen Förderungen und Zulagen nicht zurückzahlen. Das wurde ebenfalls in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes festgesetzt. Wer also beispielsweise in Österreich lebt, aber als Grenzgänger in Deutschland arbeitete, kann die Förderungen auch dann noch behalten, wenn sein Lebensmittelpunkt im Ruhestand nur noch in Österreich liegt.
Unterscheidung zwischen mittelbarer und unmittelbarer Förderung bei Grenzgängern
Diese Regelung trifft auch auf Grenzgänger zu. Wir erinnern uns: eine unmittelbare Förderung besteht, wenn direkt in die Pflichtversicherung der Rentenkasse eingezahlt wird. Eine mittelbare Förderung hingegen dann, wenn der Ehepartner in diese Pflichtversicherung einzahlt, der Betroffene selbst aber nicht. Die Ansprüche des Ehepartners werden dann mit dem Betroffenen geteilt. Lesen Sie hierzu auch unseren ausführlichen Artikel:
Mittelbare Förderung in der Riester-Rente
Auswirkungen auf Grenzgänger
Mit der Regelung ist es möglich, dass Sie auch als Grenzgänger, der in Deutschland wohnt und in einem anderen EU-Land arbeitet, von der Riester-Rente zu profitieren. Dann wären diese Punkte für Sie wichtig:
- Sie arbeiten in einem EU-Land, aber nicht Deutschland
- Sie befinden sich in einer Ehe, Ihr Ehe-Partner ist unmittelbar förderberechtigt
- Sie werden dadurch auch als Grenzgänger mittelbar förderberechtigt
Nicht nur erhalten Sie damit Anspruch auf die Förderungen, ebenso müssten Sie nur noch den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Dieser Fall lässt sich umgekehrt natürlich auch darauf anwenden, wenn Sie in Deutschland arbeiten aber im EU-Ausland wohnen. Dann können Sie Ihre Ansprüche mit Ihrem Ehepartner, der im Ausland arbeitet, teilen.
Achtung bei der Kinderzulage
Die Kinderzulage wird immer nur an eine Person ausgestellt. Nämlich die, die das Kindergeld erhält. Grenzgänger sollten das bei der Beantragung des Kindergelds, sofern darauf ein Anspruch besteht, berücksichtigen. Alles rund um die Kinderzulage erfahren Sie hier:
Riester-Rente für Grenzgänger im Test
Wir haben für Sie aktuelle Testergebnisse zur Riester-Rente zusammengefasst. Auch wenn es noch keine Tests zu speziell einer Riester-Rente für Grenzgänger von unabhängigen Instituten gibt: Allgemeine Testberichte gelten ebenso für Grenzgänger und bieten Ihnen zusammen mit unseren Empfehlungen eine erste Orientierung bei der Wahl von Anbietern und Tarifen.
Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Riester-Rente sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Riester-Renten-Anbieter im Test (2024)
Fazit: Riester-Renten vergleichen
Die Riester-Rente ist für einige Grenzgänger eine sinnvolle Variante der privaten Altersvorsorge. Doch ob Riester-Rente oder andere Vorsorgeformen: Sie sollten stets vor Vertragsabschluss verschiedene Angebote einholen und miteinander vergleichen. Gerade das Thema Altersvorsorge ist sehr individuell und wird durch Ihre besondere berufliche Situation noch spezieller.
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