Das können Sie tun, wenn es Probleme mit Ihrer Riester-Rente gibt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Problemen mit dem Riester-Anbieter steht die Ombudsstelle als unabhängiger Streitschlichter zur Verfügung.
  • Bei Problemen mit den staatlichen Zulagen können sich Betroffene an die Zentrale Zulagenstelle wenden.

Das erwartet Sie hier

Was Sie tun können, wenn Sie Probleme mit Ihrem Riester-Anbieter oder mit den Zulagen haben und an welche Anlaufstellen Sie sich wenden können.

Inhalt dieser Seite
  1. Probleme mit dem Anbieter
  2. Probleme mit den Zulagen

Probleme mit dem Riester-Anbieter

Wenn ein Verbraucher Probleme mit seiner Versicherung hat, kann er sich an eine Ombudsstelle wenden. Die jeweiligen Ombudsleute vermitteln zwischen Versicherungsgeber und Versicherungsnehmer und sind zudem berechtigt, einen Schlichterspruch zu fällen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Riester-Rente-Anbieter diesem Schlichterspruch in aller Regel folgen. Der Vorteil einer Ombudsstelle ist, dass die Hilfe für Verbraucher durchweg kostenlos ist. Wie hoch die Kosten einer Riester-Rente im Allgemeinen sind, lesen Sie hier:

Kosten und Beiträge der Riester-Rente

Welche Befugnisse hat eine Ombudstelle?

Ombudstellen helfen Bürgern sowohl bei Problemen in Bereichen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel bei Ämtern, aber auch mit privatwirtschaftlichen Unternehmen. Für die verschiedenen Bereiche gibt es unterschiedliche Ombudstellen. Die Zuständigkeit der Ombudsstelle im Bereich Finanzen erstreckt sich von Versicherungen über Banken bis hin zu Bausparkassen. Das heißt, dass auch bei anderweitigen Problemen mit Finanzdienstleistern Hilfe beansprucht werden kann. Der Verbraucher erhält so die Möglichkeit, eine kostenlose Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Icon Richterhammer und Gesetz

Zu beachten ist allerdings, dass Ombudsleute häufig überlastet sind und die Hilfe mitunter lange Zeit auf sich warten lässt. Sollte der getroffene Schlichterspruch nicht auf Zustimmung des Versicherten treffen, so kann noch immer eine Klage vor Gericht eingereicht werden. Dieses nimmt aber ebenfalls Geld und Zeit in Anspruch.

Welche weiteren Alternativen gibt es bei Problemen mit dem Anbieter?

Bei schwerwiegenden Verstößen ist im Finanzsektor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Die BaFin kommt allerdings immer erst dann ins Spiel, wenn Gesetzesverstöße vermutet werden. Der Zuständigkeitsbereich der BaFin gilt vor allem für Versicherungen und Banken. Ein Schlichterspruch, wie bei der Ombudstelle, kann in diesem Fall jedoch nicht gefällt werden. Diese Befugnis hat die Finanzaufsicht nicht.

Auch können Versicherungsnehmer Beschwerde bei der Bafin einreichen. Daraus erstellt die Aufsicht jährlich eine Beschwerdestatistik. Wie die aktuellen Quoten der Riester-Anbieter aussehen, können Sie auf unserer separaten Seite zum Thema nachschauen:

BaFin-Beschwerdequote der Riester-Anbieter

Probleme mit den Zulagen

Sollte der Kunde beim Riestern Probleme mit den Zulagen haben, so kann die jeweilige Ombudsstelle dem Betroffenen lediglich in einigen Fällen Hilfe zukommen lassen. Das heißt, dass sie nur dann helfen kann, wenn entsprechende Daten des Betroffenen nicht richtig oder nicht zeitgemäß an die zuständige Zulagenstelle übermittelt worden sind. Hierbei hat sich der Verbraucher zunächst an seine Versicherung zu wenden. Diese wird das bestehende Problem an die Zulagenstelle weiterleiten.

Die Zulagenstelle trägt letztendlich Verantwortung für die Kontrolle, die Auszahlung sowie die Berechnung der entsprechenden staatlichen Zulagen der Riester-Rente. Es kann anschließend eine Beschwerde an die Zentrale Zulagenstelle eingereicht werden.

Das Problem mit Bankparplänen

Bietet sich ein Banksparplan für viele Sparer aufgrund seiner hohen Renditechance an, so gibt es meist eine unangenehme Überraschung zu Beginn der Auszahlungsphase. Denn erst dann werden die Konditionen zur Auszahlung der Rente vereinbart. Die Bank muss eine Versicherung abschließen, die die Zahlung ab dem 85. Lebensjahr des Versicherten übernimmt. Diese Versicherung muss von der Bank abgeschlossen werden. Wie viel diese Police kostet, ist jedoch unterschiedlich, denn hierfür gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als die Riester-Rente entwickelt wurde, war vorgesehen, dass solche Policen etwa 10 bis 15 Prozent des angesparten Kapitals kosten sollen, es wurden jedoch keine Einschränkungen getroffen. Viele Versicherer erheben weitaus höhere Beiträge, zum Teil sogar bis zu 30 Prozent.

Gut zu wissen

Bereits während des Vertragsabschlusses kann ein sogenannter Dauerzulagenantrag beim Anbieter eingereicht werden. So werden die Zulagen in jedem Jahr vom Anbieter automatisch beantragt. Dadurch spart sich der Kunde viel Zeit und vor allem jede Menge bürokratischen Aufwand. Vergessen Sie jedoch nicht, bestimmte Änderungen dem Anbieter mitzuteilen – auch trotz Dauerzulagenantrag.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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