Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was mit Ihrer Riester-Rente bei einer Berufsunfähigkeit passiert, ob Sie weiter zulagenberechtigt sind und wieso Sie Ihren Riester-Vertrag nicht kündigen sollten.
Inhalt dieser SeiteDiagnose: Berufsunfähigkeit
Dieses Schicksal kann jeden treffen. Aus diversen Gründen können Sie berufsunfähig werden. Das bedeutet, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihrem aktuellen Beruf nachzugehen. Dabei ist unerheblich, ob Sie im Büro, einer Fertigungshalle oder einer Klinik arbeiten. Neben den gesundheitlichen Problemen, die zu diesem Umstand geführt haben, kann eine Berufsunfähigkeit schnell finanziell bedrohlich werden.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit gehören:
- Psychische Erkrankungen
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Krebs
- Unfälle
Was passiert mit der Riester-Rente bei Berufsunfähigkeit?
Wenn Sie vor einer Berufsunfähigkeit bereits eine Riester-Rente abgeschlossen haben, soll diese immer noch ihren Zweck erfüllen, nach Ihrem Berufsleben eine Zusatzrente zu leisten und Ihre Rentenlücke zu schließen. Ihre Einnahmen sind in dieser Situation jedoch ungewiss und daher ist oft unklar, wie es mit dem Riester-Vertrag weitergehen soll.
Grundsätzlich dient für die Berechnung Ihres Riester-Beitrages das Vorjahresgehalt. Schaffen Sie es also aufgrund der neuen finanziellen Lage nicht, den geforderten Sparbeitrag zu leisten, erhalten Sie auch nur eine gekürzte staatliche Förderung. Den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr sollten Sie jedoch in jedem Fall einzahlen. Andernfalls erhalten Sie für den Zeitraum keine Förderung für den Vertrag. Dabei müssen Sie sich keine Sorgen um zukünftige Zuschüsse machen. Wenn Sie wieder den geforderten Sparbetrag von vier Prozent des Bruttogehaltes erreichen, bekommen Sie auch wieder Ihre Zulagen.
Wie sollen die Riester-Beiträge weiterhin bezahlt werden?
Selbst, wenn Sie berufsunfähig werden sollten, fallen die Einkünfte nicht sofort weg. Sobald Sie erkranken, erhalten Sie eine Lohnfortzahlung. Diese greift sowohl bei einer Grippe, als auch bei einer längerfristigen Ursache. Sechs Wochen erhalten Sie dann weiterhin Ihr reguläres Gehalt. Danach bekommen Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dieses entspricht in der Regel 70 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Diese Zahlungen erhalten Sie ganze 78 Wochen. Das sind mehr als eineinhalb Jahre.
Erst danach sind Sie auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, private Rentenversicherungen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung oder notfalls Grundsicherung angewiesen. In dieser Zeit können Sie sich auch klar werden, ob Sie möglicherweise einen anderen Beruf ausüben oder umschulen können. So könnte sich ein neues Einkommen entwickeln. Je nach Ihrer finanziellen Situation können Sie dann überprüfen, ob Sie weiterhin die Beiträge Ihrer Riester-Rente leisten können, oder diese beitragsfrei stellen möchten.
Riester-Förderberechtigung bei Berufsunfähigkeit
Ob man bei Berufsunfähigkeit weiterhin überhaupt förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente ist, hängt von der Art der Berufs- bzw. Erwerbsfähigkeit ab.
Volle Erwerbsminderung
Wenn Sie komplett aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Sie gar keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, gelten Sie als vollständig erwerbsgemindert. Dann können Sie die staatliche volle Erwerbsminderungsrente beziehen. In einem solchen Fall gelten Sie weiterhin als unmittelbar zulagenberechtigt, was die Riester-Rente angeht. Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag also weiterhin besparen, erhalten Sie auch weiterhin die Riester-Förderung.
Teilweise Erwerbsminderung
Wer trotz Berufsunfähigkeit weiterhin zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kann, ist teilweise erwerbsgemindert und muss auf die Art seiner beruflichen Tätigkeit achten. Nur, wer in einem rentenversicherungspflichtigen Anstellungsverhältnis arbeitet, ist weiterhin unmittelbar zulagenberechtigt. Wer dies nicht tut und eine halbe Erwerbsminderungsrente bezieht, ist nicht förderberechtigt im Sinne der Riester-Rente. Dies wäre in einem solchen Fall nur über den zulagenberechtigten Ehepartner möglich. Dann wäre der berufsunfähige Partner mittelbar begünstigt.
Ob auch der Bezug einer privaten Berufsunfähigkeitsrente in diesen Fall als Einkommen zählt, ist zu klären. Denn diese Rente erhält man bereits, wenn man dem aktuellen Beruf nicht mehr nachgehen kann. Ob man theoretisch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnte, ist irrelevant. Daher ist die Berufsunfähigkeit in diesem Punkt von der Erwerbsunfähigkeit zu trennen.
Bei Berufsunfähigkeit Zulagenberechtigung erhalten
Wenn Sie berufsunfähig, aber nicht vollständig erwerbsunfähig sind, haben Sie eine Möglichkeit, Ihre Zulagenberechtigung zu erhalten. Durch einen Wechsel in einen Beruf, den Sie in der Lage sind, auszuüben, sind Sie weiterhin unmittelbar förderberechtigt, wenn es sich um eine sozial- und rentenversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Sollte es Ihnen also trotz Berufsunfähigkeit möglich sein, einem anderen Beruf nachzugehen, können Sie so weiterhin staatliche Zulagen für Ihre Riester-Rente erhalten.
Was passiert mit bereits eingezahlten Beiträgen und erhaltenen Förderungen?
Das Geld, welches Sie schon in einen laufenden Riester-Vertrag eingezahlt haben, ist natürlich nicht verloren. Es steht Ihnen weiterhin als Auszahlung der Riester-Rente zu Rentenbeginn zu. Die meisten Riester-Produkte garantieren mindestens für einen Erhalt der Einzahlungen. Besparen Sie Ihren Riester-Vertrag weiterhin mit 4 Prozent Ihres Bruttovorjahreseinkommens oder mindestens mit dem Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr, erhalten Sie auch weiterhin Zulagen – auch Ihre bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben unberührt.
Was passiert, wenn Sie Ihren Vertrag kündigen?
Anders verhält es sich, wenn Sie den Riester-Vertrag auflösen. Um bereits erhaltene Zulagen auch ausgezahlt zu bekommen, müssen Sie den Vertrag bis zum Rentenantritt behalten, oder das Geld aus dem Riester-Vertrag mindestens für den Bau oder Kauf einer selbst bewohnten Immobilie verwenden. Andernfalls verwenden Sie den Vertrag „schädlich“. Das bedeutet, Sie erhalten nur den eingezahlten Betrag, abzüglich möglicher Gebühren des Produktes, ausgezahlt. Zulagen sind dann jedoch verloren. Alle weiteren Informationen zur Kündigung – inkl. einer Vorlage, falls Sie doch kündigen möchten, finden Sie hier:
Experten-Tipp:
„Auch wenn Sie die bisherigen Beiträge nicht mehr aufbringen können, ist in der Regel keine Kündigung oder Auflösung des Vertrages nötig. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer und erläutern Sie die Situation. Selbst wenn sich die Raten nicht anpassen lassen, können Sie die Riester-Rente beitragsfrei stellen. Auch wenn das Geld aus dem Riester-Vertrag dringend gebraucht wird, sollte eine Kündigung die letzte Wahl sein.“
Riester-Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz
Ein Schutz der Riester-Rente im Fall der Berufsunfähigkeit ist mit Kombiverträgen möglich. Eine Riester-Rente wird mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert oder um ein Zusatzversicherung ergänzt, damit im Fall der Fälle die monatlichen Beiträge weiterhin geleistet werden. Sprich: Mit einer Riester-Rente mit sog. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zahlt Ihr Versicherer Ihre Riester-Beiträge, wenn Sie berufsunfähig werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema.
Riester-Rente mit BU-Versicherung kombinieren
Ist die Kombination sinnvoll?
Die Kombination einer Riester-Rente mit Berufsunfähigkeitsversicherung hat sicherlich einige Vorteile. Jedoch sollten Sie die Nachteile gewissenhaft abwägen. Sie zahlen zwar nur einen einzigen Beitrag im Monat, dafür schmälert sich Ihre spätere Rente, da ein Teil Ihres Monatsbeitrages immer in die BUZ geflossen ist. Die BUZ ist häufig einzig für den Ausgleich der Riester-Beiträge im Fall der Fälle da.
Möchten Sie sich umfassend gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit absichern, ist es zu empfehlen, eine separate, private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Die Auszahlungen dieser Versicherung sind dann frei verfügbar und können das geringere Gehalt flexibel auffangen. Möglicherweise sind die Kosten für zwei getrennte Verträge sogar geringer. Hier empfehlen sich ein zweiter Blick und die Beratung bei einem Fachmann.
Fazit
Auch im Fall der Berufsunfähigkeit kann die Riester-Rente weitergeführt werden. Selbst, wenn Förderungen entfallen, ist eine Kündigung gegenüber einer Beitragsreduktion oder -freistellung die schlechtere Alternative. Der Abschluss einer Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Riester-Rente ist zwar möglich, aber in vielen Fällen weniger vorteilhaft als der zweier separater Versicherungen.
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