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Wie Sie Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umwandeln können und wann das sinnvoll ist.
Inhalt dieser SeiteUmwandlung der Riester-Rente zu Wohn-Riester
Das Modell Wohn-Riester existiert seit 2008 und ermöglicht Riester-Sparern, die Finanzierung des Eigenheims mit Vorteilen wie staatlichen Förderungen und Zulagen abzuschließen. Das im Riester-Vertrag enthaltene Kapital darf immer zu 100% entnommen und für das Eigenheim genutzt werden. Bedingung des Wohn-Riester ist, dass die Immobilie anschließend zur Eigennutzung dient. Hier erfahren Sie alles zum Aufbau und der Funktion des Wohn-Riester:
Alle Informationen zum Wohn-Riester
Was ist bei der Umwandlung zu beachten?
Bei der Umwandlung verzichten Riester-Sparer auf die spätere monatliche Auszahlung der Riester-Rente. Stattdessen wird das Kapital zur Finanzierung des Eigenheims genutzt. Möglich ist das, indem ein Wohn-Riester zusammen mit einem Bausparvertrag abgeschlossen wird. Der Bausparvertrag muss dabei als Riester-Produkt zertifiziert sein. Jedoch lassen sich auch bestehende Bausparverträge umwandeln, sofern diese die dafür nötigen Bedingungen erfüllen. Bei der Umwandlung wird dann das Kapital dem klassischen oder fondsbasierten Riester-Vertrag entnommen und auf den Wohn-Riester-Vertrag übertragen.
Erneuter Wechsel nicht möglich
Riester-Sparer sollten bedenken, dass ein erneuter Wechsel nicht möglich ist. Wer seinen Riester-Vertrag einmal zur Wohn-Riester umgewandelt hat, ist fortan an eben diesen Wohn-Riester-Vertrag gebunden. Eine erneute Umwandlung, beispielsweise zu einer fondsbasierten Riester-Rente, ist vom Gesetzgeber nicht erlaubt. Aus diesem Grund sollte der Wechsel stets sehr gut überlegt sein.
Schritt für Schritt: Umwandlung zum Wohn-Riester
Neuen Anbieter finden
Zuerst müssen Riester-Sparer einen Anbieter für Wohn-Riester ausfindig machen. Wie bei allen Riester-Produkten lohnt sich an dieser Stelle ein Vergleich von Wohn-Riester-Tarifen. Der Wohn-Riester ist dann beim jeweiligen Anbieter vertraglich zu eröffnen.
Wechsel beantragen
Anschließend wird beim neuen Anbieter ein Wechsel beantragt. Selbiger sorgt sich um die Kündigung des bestehenden Riester-Vertrags. Dafür sind diesem alle generellen Informationen bezüglich des laufenden Vertrags mitzuteilen. Der neue Anbieter kümmert sich außerdem darum, dass das bereits angesparte Kapital ohne unnötige Verluste in den neuen Wohn-Riester-Vertrag übertragen wird. Zur Beantragung des Wechsels reicht ein formloses Schreiben aus, eine schriftliche Bestätigung sollte dennoch eingefordert werden.
Kapital übertragen lassen
Der Wechsel ist mit der Übertragung des Kapitals abgeschlossen.
Förderungen und Zulagen beim Wohn-Riester-Vertrag
Beim Wohn-Riester gelten die typischen Anforderungen zur Förderung der Riester-Rente. Ebenso wie andere Riester-Modelle, wird der Wohn-Riester staatlich gefördert.
Es gelten die identischen Voraussetzungen, weshalb Riester-Sparer beispielsweise jährlich vier Prozent ihres Bruttoeinkommens einzahlen müssen, um die staatliche Grundzulage zu erhalten. Vorgaben hinsichtlich der Kinderzulage bleiben ebenso erhalten.
Wann ergibt die Umwandlung der Riester-Rente Sinn?
Eine Umwandlung der Riester-Rente ist nicht immer notwendig. Den Altvertrag umzuwandeln ergibt vor allem dann Sinn, wenn Sie mit der bisherigen Wertentwicklung nicht zufrieden sind. Die Gründe dafür können vielschichtig sein.
Unter Umständen ist die Kostenstruktur des alten Anbieters der Riester-Rente wenig vorteilhaft oder aber das Geld wird für Ihren Geschmack zu konservativ verwaltet. In dieser Situation ergibt ein Wechsel der Riester-Versicherung immer Sinn, unabhängig davon, ob Sie anschließend einen Wohn-Riester abschließen. Ein reiner Wechsel des Anbieters, bei dem das gewählte Riester-Modell erhalten bleibt, ist also auch möglich. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer separaten Seite zum Thema:
Eine Umwandlung ist nicht immer notwendig
Speziell mit Hinblick auf das Eigenheim ist eine Umwandlung der Riester-Rente aber ebenso nicht notwendig. Eine beliebte Alternative wäre beispielsweise, dass der laufende Vertrag fortgeführt und weiter bespart wird. Im Rentenalter könnte das darin befindliche Kapital, inklusive aller Zuschüsse und Förderungen, zur Tilgung einer Baufinanzierung verwendet werden. In dieser Situation spricht man von einem nachgelagerten Wohn-Riester. Zwar wird ein anderes Riester-Modell bespart, das Ersparte wird letztlich aber zur Tilgung laufender Kredite, die in Verbindung mit dem Eigenheim stehen, genutzt.
Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit geschaffen, um Riester-Sparer nicht zu benachteiligen, die ihren Vertrag schon vor 2008 abgeschlossen haben. Da der Wohn-Riester zum damaligen Zeitpunkt noch nicht existierte, sind solche frühen Riester-Sparer dank des nachgelagerten Wohn-Riester nicht schlechter gestellt.
Neue Regelungen seit 2014
Im Jahr 2014 ergab sich durch Gesetzesanpassungen weitere Flexibilität. Riester-Sparer können ihr angespartes Kapital nun schon vor dem Rentenalter zur Finanzierung des Eigenheims entnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Riester-Vertrag mit mindestens 3.000 Euro bespart wurde. Die Entnahme muss direkt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), nicht beim Versicherer, beantragt werden.
Mit dieser Änderung erfolgten weitere Anpassungen. So ist es nun möglich, das Riester-Ersparte für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen des Eigenheims zu nutzen. Die Anschlussfinanzierung der eigenen vier Wände wird ebenfalls durch Riester-Darlehen ermöglicht. Unabhängig davon, wie genau der Riester-Vertrag eingesetzt wird, sind die Entnahmefristen aus Ihrem persönlichen Vertrag zu berücksichtigen. Normalerweise ist eine Entnahme von Kapital immer zum Quartalsende möglich.
Umwandlung von Bank- und Fondssparplänen: Das ist zu beachten
Eine Umwandlung lohnt sich vor allem dann, wenn der bisherige Riester-Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, keine zufriedenstellende Rendite abwirft. Außerdem ist eine Umwandlung immer dann lohnenswert, wenn die Darlehenszinsen die Renditezinsen des Riester-Vertrags übersteigen. Ebenfalls gilt eine Umwandlung von Riester-Fondssparplänen (und den seltener angebotenen Banksparplänen) als lohnenswert, da anders als bei der klassischen Riester-Versicherung weniger Gebühren dafür anfallen. Speziell bei kapitalmarktgebundenen Riester-Verträgen ist aber zu beachten, dass diese nicht gerade dann aufgelöst werden, wenn darin befindliche Kapitalmarktprodukte (Aktien, Fonds) aktuell Verluste verzeichnen.
Was passiert mit dem alten Riester-Vertrag?
Haben Sie den alten Riester-Vertrag umgewandelt, sollte dieser aufgelöst werden. Der Gesetzgeber zahlt die Förderung nur für einen Riester-Vertrag, was dann der Wohn-Riester wäre. Den alten Vertrag zu besparen, ist also nicht mehr lohnenswert. Selbiges gilt auch dann, wenn Sie das bisher angesparte Riester-Kapital nutzen, um einen Kredit zu tilgen. Der alte Vertrag ist also in jeder Situation überflüssig und gehört daher aufgelöst, nachdem das Kapital daraus entnommen wurde.
Wer keine Umwandlung durchführt, sondern stattdessen Geld entnommen hat, könnte den alten Vertrag theoretisch weiter besparen. Normalerweise ist das aber nicht lohnenswert, da die Zinsen auf den Bau- bzw. Immobilienkredit höher ausfallen, als die Zinsen des Riester-Produkts. Mehr Sinn ergibt aus Sicht des Riester-Sparers daher, das frei verfügbare Kapital lieber zur Tilgung des Darlehens zu verwenden, statt es anzusparen.
Fazit
Wenn Sie mit Ihrer Riester-Rente unzufrieden sind, können Sie diese in eine andere Art der Riester-Rente, z.B. in eine fondsbasierte Riester-Rente oder einen Wohn-Riester umwandeln. Eine solche Umwandlung sollte gut überlegt sein, ist aber in jedem Fall vorteilhafter als eine Kündigung.
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