Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umwandeln können und wann das sinnvoll ist.
Inhalt dieser SeiteWas bedeutet „Umwandlung“ in einen Wohn-Riester?
Sie können Ihre Riester-Rente in ein anderes Riester-Produkt, zum Beispiel in einen Wohn-Riester, umwandeln. Haben Sie etwa eine Riester-Rente abgeschlossen, möchten nun aber nicht mehr eine monatliche Rente im Ruhestand, sondern Ihr Guthaben in eine selbst genutzte Immobilie investieren, dann kann die Umwandlung in einen Wohn-Riester für Sie sinnvoll sein. Der Wohn-Riester ermöglicht es Riester-Sparern, sich die Finanzierung des Eigenheims durch Steuervorteile und Zulagen staatlich fördern zu lassen.
Diese Umwandlungsoptionen haben Sie
Sie haben grundlegend zwei Möglichkeiten, um mit Ihrem Riester-Vertrag Wohn-Riester-Förderung zu erhalten: Zum einen schließen Sie einen neuen Vertrag ab, zum anderen entnehmen Sie Ihrem bisherigen Riester-Vertrag Geld.
Abschluss eines neuen Vertrags
Eine Möglichkeit, Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umzuwandeln, ist, einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag neu abzuschließen. Das setzt in der Regel einen Anbieterwechsel voraus. Bei der Umwandlung wird dann das Kapital dem klassischen oder fondsbasierten Riester-Vertrag entnommen und auf den Bauspar- oder Darlehensvertrag übertragen. Es werden auch Kombinationsprodukte aus Bauspar- und Darlehensvertrag angeboten.
Wohn-Riester-Bausparvertrag
Haben Sie aktuell noch keine Immobilie, in die Sie finanzieren können, dann können Sie Ihren Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag umwandeln. Sie schließen dann einen klassischen Bausparvertrag neu ab, für den Sie auch Riester-Förderung erhalten.
Wohn-Riester-Darlehensvertrag
Nehmen Sie einen Kredit auf, mit dem Sie Ihre Immobilie finanzieren möchten, dann können Sie den Wohn-Riester-Darlehensvertrag nutzen. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten ab. Die jährlichen staatlichen Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Kredits.
Umwandlung ist endgültig
Haben Sie Ihre Riester-Rente einmal in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag umgewandelt, ist dies grundsätzlich endgültig. Eine Rückumwandlung in eine klassische Riester-Rente ist nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Sollte die geförderte Immobilie verkauft oder nicht mehr selbst genutzt werden, kann das Guthaben aus dem Wohnförderkonto innerhalb von zwei Jahren wieder in einen klassischen Riester-Vertrag eingezahlt werden.
Alternative: Entnahme aus bestehendem Riester-Vertrag (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag)
Sie müssen nicht notwendig einen neuen Vertrag abschließen, um Ihr Riester-Guthaben in Ihre Immobilie investieren zu können. Während der Ansparphase können Sie Ihrem Riester-Vertrag auch mehrfach Geld entnehmen, um es für Ihre Immobilie einzusetzen.
Diese Regeln müssen Sie dabei beachten: Sie können sich Ihr komplettes Guthaben oder einen Teil auszahlen lassen. Sie stellen dazu einen sogenannten Entnahmeantrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Bei einem positiven Bescheid zahlt Ihr Anbieter die gewünschte Summe an Sie aus. Die Deutsche Rentenversicherung prüft 12 Monate nach der Auszahlung, ob Sie das Geld für Ihre Immobilie eingesetzt haben (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Beachten Sie, dass bei einer Teilentnahme je nach Verwendungszweck unterschiedliche Mindestbeträge gelten (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 92a). Zudem müssen in der Regel mindestens 3.000 Euro als Guthaben auf dem Konto verbleiben (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Voraussetzungen für den Wohn-Riester
Wenn Sie den Wohn-Riester nutzen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Hier erfahren Sie alles zu den Bedingungen und Leistungen des Wohn-Riester:
Alle Informationen zum Wohn-Riester
Diese staatliche Förderung erhalten Sie
Wie bei der Riester-Rente können Sie auch beim Wohn-Riester staatliche Förderung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Wohn-Riester: Wann ist eine Umwandlung sinnvoll und wann nicht?
Wann eine Umwandlung sinnvoll ist
Ihr Ziel: mietfreies Wohnen im Alter
Die Umwandlung einer Riester-Rente in einen Wohn-Riester ist nur sinnvoll, wenn Sie in mietfreies Wohnen im Alter investieren und dabei staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile genießen wollen. Den Wohn-Riester können Sie beispielsweise für diese Investition nutzen:
Vorteile bei einer Umwandlung
Die Umwandlung in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag kann steuerlich und fördertechnisch vorteilhafter sein als eine direkte Kapitalentnahme:
Zum Vergleich: Bei einer direkten Entnahme von Guthaben aus dem Riester-Vertrag muss das Geld innerhalb eines bestimmten Zeitraums (sechs Monate vor oder zwölf Monate nach der Auszahlung) für die wohnwirtschaftliche Verwendung eingesetzt werden. Außerdem wird die entnommene Summe auf das Wohnförderkonto übertragen und nachgelagert besteuert.
Wann eine Umwandlung nicht sinnvoll ist
Sie möchten eine Rente
Ist es Ihnen wichtig, im Ruhestand eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen, ist der Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag nicht das richtige Produkt für Sie. Schließen Sie einen dieser Verträge ab, erhalten Sie keine regelmäßigen Rentenzahlungen. Vielmehr können Sie Geld entnehmen, das jedoch nur für Investitionen für ein Eigenheim eingesetzt werden darf.
Sie sind mit Ihrer Riester-Rente unzufrieden
Sollten Sie mit der Wertentwicklung oder Kostenstruktur Ihres Riester-Vertrags unzufrieden sein, sollten Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen, da dies in der Regel mit großen Verlusten einhergeht. Eine Alternative wäre, Ihren Riester-Vertrag in ein anderes Riester-Produkt, zum Beispiel einen Wohn-Riester-Bausparvertrag, umzuwandeln. Diese Umwandlung ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie wirklich eine Investition in ein Eigenheim planen und dafür staatliche Förderung erhalten wollen. Sinnvoller kann es sein, für ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu einem anderen Anbieter der Riester-Rente zu wechseln.
Sie möchten Ihre Immobilie renovieren
Nicht alle baulichen Veränderungen an der selbst genutzten Immobilie können mit dem Wohn-Riester finanziert werden. Er kann zwar für alters- und behindertengerechte Umbaumaßnahmen oder auch energetische Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Für andere Umbauarbeiten, wie zum Beispiel Renovierungsarbeiten, die der Verschönerung dienen, können Sie den Wohn-Riester allerdings nicht einsetzen. Prüfen Sie also am besten vor einer Umwandlung Ihrer Riester-Rente, ob Ihr Bauvorhaben durch einen Wohn-Riester abgedeckt ist.
So wandeln Sie Ihre Riester-Rente in den Wohn-Riester um
Schritt 1: Neuen Anbieter finden
Zuerst müssen Riester-Sparer einen Anbieter für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder Wohn-Riester-Darlehensvertrag ausfindig machen. Wie bei allen Riester-Produkten lohnt sich an dieser Stelle ein Vergleich von Wohn-Riester-Tarifen. Auch aktuelle Testergebnisse können Ihnen bei Ihrer Suche Orientierung geben. Den Vertrag schließen Sie dann beim jeweiligen Anbieter ab.
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Schritt 2: Wechsel beantragen
Anschließend beantragen Sie einen Wechsel beim neuen Anbieter. Dieser kümmert sich dann um die Kündigung Ihres bestehenden Riester-Vertrags. Dafür benötigt Ihr Versicherer alle allgemeinen Informationen zum laufenden Vertrag von Ihnen. Der neue Anbieter kümmert sich außerdem darum, dass das bereits angesparte Kapital ohne unnötige Verluste in den neuen Wohn-Riester-Vertrag übertragen wird. Um einen Wechsel zu beantragen, reicht ein formloses Schreiben aus. Lassen Sie sich den Wechsel am besten schriftlich bestätigen.
Schritt 3: Abschluss der Umwandlung
Wurde das Kapital von Ihrem alten Riester-Vertrag auf das neue Wohn-Riester-Konto übertragen, ist der Wechsel abgeschlossen.
Schritt 4: Altes Riester-Konto auflösen
In vielen Fällen ergibt Ihr alter Riester-Vertrag dann finanziell keinen Sinn mehr und sollte daher aufgelöst werden. Der Gesetzgeber zahlt die Förderung nur für einen Riester-Vertrag. Dies ist nun Ihr Bauspar- oder Darlehensvertrag. Den alten Vertrag zu besparen, ist also nicht mehr lohnenswert. Die Versteuerung der Beiträge und Förderung im Alter bleibt allerdings trotz Kontoauflösung bestehen.
Haben Sie Ihren Riester-Vertrag nicht in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag umgewandelt, sondern Ihrem Riester-Vertrag einfach Guthaben entnommen, dann ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, das Konto aufzulösen:
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