Riester-Rente umwandeln: So wechseln Sie in den Wohn-Riester

Foto von Talke Flörcken
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können eine Riester-Rente in ein anderes Riester-Produkt umwandeln, etwa einen Wohn-Riester. Dies ist meist finanziell sinnvoller, als sie zu kündigen.
  • Eine Umwandlung in einen Wohn-Riester ist sinnvoll, wenn in eine selbst genutzte Immobilie investiert und dabei von staatlicher Förderung profitiert werden soll.
  • Sie können Ihre Riester-Rente umwandeln, indem Sie einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder einen Wohn-Riester-Darlehensvertrag abschließen.
  • Einem Riester-Vertrag kann aber auch mehrfach einfach Geld entnommen werden, um es für eine Immobilie einzusetzen.

Das erwartet Sie hier

Wie Sie Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umwandeln können und wann das sinnvoll ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Was bedeutet „Umwandlung“ einer Riester Rente?
  2. Wann ist eine Umwandlung sinnvoll und wann nicht?
  3. In Wohn Riester umwandeln: So geht’s

Was bedeutet „Umwandlung“ in einen Wohn-Riester?

Icon Blatt mit Pfeil

Sie können Ihre Riester-Rente in ein anderes Riester-Produkt, zum Beispiel in einen Wohn-Riester, umwandeln. Haben Sie etwa eine Riester-Rente abgeschlossen, möchten nun aber nicht mehr eine monatliche Rente im Ruhestand, sondern Ihr Guthaben in eine selbst genutzte Immobilie investieren, dann kann die Umwandlung in einen Wohn-Riester für Sie sinnvoll sein. Der Wohn-Riester ermöglicht es Riester-Sparern, sich die Finanzierung des Eigenheims durch Steuervorteile und Zulagen staatlich fördern zu lassen.


Diese Umwandlungsoptionen haben Sie

Sie haben grundlegend zwei Möglichkeiten, um mit Ihrem Riester-Vertrag Wohn-Riester-Förderung zu erhalten: Zum einen schließen Sie einen neuen Vertrag ab, zum anderen entnehmen Sie Ihrem bisherigen Riester-Vertrag Geld.

Abschluss eines neuen Vertrags

Eine Möglichkeit, Ihre Riester-Rente in einen Wohn-Riester umzuwandeln, ist, einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag neu abzuschließen. Das setzt in der Regel einen Anbieterwechsel voraus. Bei der Umwandlung wird dann das Kapital dem klassischen oder fondsbasierten Riester-Vertrag entnommen und auf den Bauspar- oder Darlehensvertrag übertragen. Es werden auch Kombinationsprodukte aus Bauspar- und Darlehensvertrag angeboten.

Wohn-Riester-Bausparvertrag

Haben Sie aktuell noch keine Immobilie, in die Sie finanzieren können, dann können Sie Ihren Riester-Vertrag in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag umwandeln. Sie schließen dann einen klassischen Bausparvertrag neu ab, für den Sie auch Riester-Förderung erhalten.

Icon Hand mit Haus
Wohn-Riester-Darlehensvertrag

Nehmen Sie einen Kredit auf, mit dem Sie Ihre Immobilie finanzieren möchten, dann können Sie den Wohn-Riester-Darlehensvertrag nutzen. Das Darlehen zahlen Sie in monatlichen Raten ab. Die jährlichen staatlichen Zulagen fließen direkt in die Tilgung des Kredits.

Icon Bezahlen Geldschein
Umwandlung ist endgültig

Haben Sie Ihre Riester-Rente einmal in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag umgewandelt, ist dies grundsätzlich endgültig. Eine Rückumwandlung in eine klassische Riester-Rente ist nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es allerdings: Sollte die geförderte Immobilie verkauft oder nicht mehr selbst genutzt werden, kann das Guthaben aus dem Wohnförderkonto innerhalb von zwei Jahren wieder in einen klassischen Riester-Vertrag eingezahlt werden.

Alternative: Entnahme aus bestehendem Riester-Vertrag (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag)

Sie müssen nicht notwendig einen neuen Vertrag abschließen, um Ihr Riester-Guthaben in Ihre Immobilie investieren zu können. Während der Ansparphase können Sie Ihrem Riester-Vertrag auch mehrfach Geld entnehmen, um es für Ihre Immobilie einzusetzen.

Diese Regeln müssen Sie dabei beachten: Sie können sich Ihr komplettes Guthaben oder einen Teil auszahlen lassen. Sie stellen dazu einen sogenannten Entnahmeantrag bei der Deutschen Renten­versicherung. Bei einem positiven Bescheid zahlt Ihr Anbieter die gewünschte Summe an Sie aus. Die Deutsche Renten­versicherung prüft 12 Monate nach der Auszahlung, ob Sie das Geld für Ihre Immobilie eingesetzt haben (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Beachten Sie, dass bei einer Teilentnahme je nach Verwendungszweck unterschiedliche Mindestbeträge gelten (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 92a). Zudem müssen in der Regel mindestens 3.000 Euro als Guthaben auf dem Konto verbleiben (Quelle: Deutsche Renten­versicherung).


Voraussetzungen für den Wohn-Riester

Wenn Sie den Wohn-Riester nutzen wollen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens einzahlen.
  • Sie selbst wohnen in der Immobilie.
  • Ihnen gehört die Immobilie.
  • Die Immobilie liegt in Deutschland oder dem EU-Ausland.

Hier erfahren Sie alles zu den Bedingungen und Leistungen des Wohn-Riester:

Alle Informationen zum Wohn-Riester


Diese staatliche Förderung erhalten Sie

Wie bei der Riester-Rente können Sie auch beim Wohn-Riester staatliche Förderung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Grundzulage von 175 Euro
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (185 Euro bei Geburt vor 2008)
  • Steuerliche Absetzung der Riester-Beiträge bis 2.100 Euro

So wird die Riester-Rente staatlich gefördert

Icon Hand mit Euromünze

Wohn-Riester: Wann ist eine Umwandlung sinnvoll und wann nicht?

Wann eine Umwandlung sinnvoll ist

Ihr Ziel: mietfreies Wohnen im Alter

Die Umwandlung einer Riester-Rente in einen Wohn-Riester ist nur sinnvoll, wenn Sie in mietfreies Wohnen im Alter investieren und dabei staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile genießen wollen. Den Wohn-Riester können Sie beispielsweise für diese Investition nutzen:

  • Energetische Sanierungs­maßnahmen
  • Altersgerechter und barrierefreier Umbau
  • Kaufen oder Bauen einer Immobilie
  • Erwerb von Genossen­schaftsanteilen
  • Tilgung eines Kredits
Icon Haus mit Haken Check

Vorteile bei einer Umwandlung

Die Umwandlung in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag kann steuerlich und fördertechnisch vorteilhafter sein als eine direkte Kapitalentnahme:

  • Alle staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten
  • Weitere staatliche Förderung
  • Vermeidung einer sofortigen Besteuerung
  • Mittel können langfristig und planbar für die Baufinanzierung genutzt werden.

Zum Vergleich: Bei einer direkten Entnahme von Guthaben aus dem Riester-Vertrag muss das Geld innerhalb eines bestimmten Zeitraums (sechs Monate vor oder zwölf Monate nach der Auszahlung) für die wohnwirtschaftliche Verwendung eingesetzt werden. Außerdem wird die entnommene Summe auf das Wohnförderkonto übertragen und nachgelagert besteuert.


Wann eine Umwandlung nicht sinnvoll ist

Sie möchten eine Rente

Ist es Ihnen wichtig, im Ruhestand eine monatliche Rente ausgezahlt zu bekommen, ist der Wohn-Riester-Bausparvertrag oder -Darlehensvertrag nicht das richtige Produkt für Sie. Schließen Sie einen dieser Verträge ab, erhalten Sie keine regelmäßigen Rentenzahlungen. Vielmehr können Sie Geld entnehmen, das jedoch nur für Investitionen für ein Eigenheim eingesetzt werden darf.

Icon Zeit ist Geld

Sie sind mit Ihrer Riester-Rente unzufrieden

Sollten Sie mit der Wertentwicklung oder Kostenstruktur Ihres Riester-Vertrags unzufrieden sein, sollten Sie Ihre Riester-Rente nicht kündigen, da dies in der Regel mit großen Verlusten einhergeht. Eine Alternative wäre, Ihren Riester-Vertrag in ein anderes Riester-Produkt, zum Beispiel einen Wohn-Riester-Bausparvertrag, umzuwandeln. Diese Umwandlung ist jedoch nur sinnvoll, wenn Sie wirklich eine Investition in ein Eigenheim planen und dafür staatliche Förderung erhalten wollen. Sinnvoller kann es sein, für ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu einem anderen Anbieter der Riester-Rente zu wechseln.

Icon Daumen runter

Sie möchten Ihre Immobilie renovieren

Nicht alle baulichen Veränderungen an der selbst genutzten Immobilie können mit dem Wohn-Riester finanziert werden. Er kann zwar für alters- und behindertengerechte Umbau­maßnahmen oder auch energetische Sanierungs­maßnahmen verwendet werden. Für andere Umbauarbeiten, wie zum Beispiel Renovierungsarbeiten, die der Verschönerung dienen, können Sie den Wohn-Riester allerdings nicht einsetzen. Prüfen Sie also am besten vor einer Umwandlung Ihrer Riester-Rente, ob Ihr Bauvorhaben durch einen Wohn-Riester abgedeckt ist.

Icon Mauersteine

So wandeln Sie Ihre Riester-Rente in den Wohn-Riester um

Icon Lupe

Schritt 1: Neuen Anbieter finden

Zuerst müssen Riester-Sparer einen Anbieter für einen Wohn-Riester-Bausparvertrag oder Wohn-Riester-Darlehensvertrag ausfindig machen. Wie bei allen Riester-Produkten lohnt sich an dieser Stelle ein Vergleich von Wohn-Riester-Tarifen. Auch aktuelle Testergebnisse können Ihnen bei Ihrer Suche Orientierung geben. Den Vertrag schließen Sie dann beim jeweiligen Anbieter ab.

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Icon gegensätzliche Pfeile

Schritt 2: Wechsel beantragen

Anschließend beantragen Sie einen Wechsel beim neuen Anbieter. Dieser kümmert sich dann um die Kündigung Ihres bestehenden Riester-Vertrags. Dafür benötigt Ihr Versicherer alle allgemeinen Informationen zum laufenden Vertrag von Ihnen. Der neue Anbieter kümmert sich außerdem darum, dass das bereits angesparte Kapital ohne unnötige Verluste in den neuen Wohn-Riester-Vertrag übertragen wird. Um einen Wechsel zu beantragen, reicht ein formloses Schreiben aus. Lassen Sie sich den Wechsel am besten schriftlich bestätigen.


Icon Geldscheine wechseln

Schritt 3: Abschluss der Umwandlung

Wurde das Kapital von Ihrem alten Riester-Vertrag auf das neue Wohn-Riester-Konto übertragen, ist der Wechsel abgeschlossen.


Icon Vertrag kündigen

Schritt 4: Altes Riester-Konto auflösen

In vielen Fällen ergibt Ihr alter Riester-Vertrag dann finanziell keinen Sinn mehr und sollte daher aufgelöst werden. Der Gesetzgeber zahlt die Förderung nur für einen Riester-Vertrag. Dies ist nun Ihr Bauspar- oder Darlehensvertrag. Den alten Vertrag zu besparen, ist also nicht mehr lohnenswert. Die Versteuerung der Beiträge und Förderung im Alter bleibt allerdings trotz Kontoauflösung bestehen.

Haben Sie Ihren Riester-Vertrag nicht in einen Wohn-Riester-Bausparvertrag umgewandelt, sondern Ihrem Riester-Vertrag einfach Guthaben entnommen, dann ist es nicht in jedem Fall sinnvoll, das Konto aufzulösen:

  • Haben Sie das komplette Guthaben entnommen, können Sie Ihren Vertrag kündigen. Ihre bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile können Sie behalten.
  • Haben Sie nur einen Teil entnommen, sollten Sie den Vertrag nicht kündigen. Sie müssen sonst die bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Dies ist in der Regel finanziell nachteilig. Sie können Ihren Vertrag weiter besparen und weiterhin staatliche Förderung erhalten. Allerdings bietet nicht jeder Anbieter diese Möglichkeit an.

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Katharina Burnus
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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.