Das Wichtigste in Kürze
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Warum Riester-Zulagen zurückgefordert werden können, wie hoch eine Rückforderung ausfallen kann (inklusive Beispielrechnungen) und wie Sie gegen unberechtigte Forderungen vorgehen.
Inhalt dieser SeiteGründe für eine Rückforderung
Haben Sie eine staatlich geförderte Riester-Rente abgeschlossen, kann der Staat Zulagen und auch Steuervorteile von Ihnen zurückfordern, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen. Damit verlieren Riester-Sparer jedoch einen Teil oder vollständig genau die finanzielle Unterstützung vom Staat, mit der sie fürs Alter vorsorgen wollten. Sie müssen etwa in den folgenden Situationen Ihre Riester-Zulagen dem Staat zurückzahlen:
Mindesteigenbeitrag nicht erreicht
Zulagen und Steuervorteile in voller Höhe erhalten Riester-Sparer nur, wenn Sie vier Prozent Bruttovorjahreseinkommens pro Jahr einzahlen. Wurde dieser sogenannte Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, ist dies ein Grund für eine Rückforderung oder Kürzung der Zulagen. Eine Nachzahlung für das zurückliegende Kalenderjahr ist in diesem Fall nicht möglich und es kann auch kein Einspruch mittels Festsetzungsantrag bei der ZfA erhoben werden. Erfahren Sie mehr über den Höchstbetrag und Mindesteigenbetrag in der Riester-Rente:
Vertrag falsch geführt
Eine Rückforderung von Zulagen ist zudem berechtigt, wenn ein Riester-Vertrag falsch geführt wird. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn eine mittelbar förderberechtigte Person diesen nicht als solche führt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn eine selbständig tätige Person in ein Angestelltenverhältnis wechselt, dies dem Versicherer aber nicht mitteilt.
Fehler des Altersvorsorge-Anbieters
Mehrere Gerichte bestätigten geforderte Rückzahlungen, auch wenn der Grund dafür nicht unmittelbar beim Versicherten lag (Quelle: Bundesfinanzhof). Die Richter sprachen sich dafür aus, dass selbst Fehler des Riester-Anbieters zulasten des Versicherten gehen können. Rückzahlungen sind selbst dann zu leisten, wenn Fehler von der Behörde zuerst nicht erkannt wurden oder wenn der Versicherte den Fehler selbst nicht verschuldet hat.
Umzug ins Ausland
Zieht ein Riester-Sparer dauerhaft ins Nicht-EU-Ausland, ist dies ein Grund für eine Rückforderung der Zulagen und auch Steuervorteile. Nur in der EU und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen) haben Sie Anrecht auf staatliche Förderung. Lesen Sie mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente im Ausland:
Förderschädliche Verwendung
Zulagen und Steuererstattungen werden auch zurückgefordert, wenn die Riester-Rente förderschädlich verwendet wird. Ein Beispiel für eine förderschädliche Verwendung ist: Riester-Sparer können sich ihre Rente nicht nur monatlich auszahlen lassen. Auch eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent des Guthabens ist möglich. Wenn sich Versicherte allerdings mehr als diesen Betrag oder sogar die komplette Rente auf einmal auszahlen lassen, müssen sie die Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen, da das Geld nicht für die Altersvorsorge genutzt wird. Befindet sich jedoch auf dem Riester-Konto nur ein geringer Betrag (Kleinbetragsrente), ist eine komplette Auszahlung des Guthabens möglich.
Kündigung der Riester-Rente
Kündigen Riester-Sparer ihre Riester-Rente, müssen sie ihre Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Zudem entstehen noch weitere Kosten durch zum Beispiel Vertriebs- und Abschlusskosten des Versicherers oder gegebenenfalls Steuern auf Kapitalerträge und Wertsteigerungen. Somit ist der sogenannte Rückkaufwert einer Riester-Rente immer deutlich niedriger als das vorherige Vertragsguthaben. Eine Kündigung der Riester-Rente ist daher in der Regel verlustreich und in den seltensten Fällen zu empfehlen. Auf unserer separaten Seite finden Sie Tipps, was Sie machen können, wenn die Riester-Beiträge für Sie aktuell zu teuer sind oder Sie sich mehr oder andere Riester-Leistungen wünschen:
Bei geerbter Riester-Rente
Ein Riester-Sparer kann vertraglich vereinbaren, dass sein Riester-Kapital auf Hinterbliebene übertragen wird, sollte er während der Sparphase versterben. Allerdings fordert der Staat in solch einem Fall Zulagen und Steuererstattungen zurück. Wenn die Rückforderungen die Guthabenauszahlungen übersteigen würden, kann es daher sinnvoll sein, das Erbe der Riester-Rente auszuschlagen. Alles Weitere zum Thema finden Sie hier:
Welche Zulagen können zurückgefordert werden?
Grundsätzlich können alle Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert werden, die Sie im Rahmen eines Riester-Vertrags erhalten können. Dazu gehören:
Für welchen Zeitraum das Finanzamt Steuervorteile oder die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Zulagen zurückfordert, ist von Ihrem individuellen Fall abhängig. Sowohl Rückforderungen für allein das letzte Jahr als auch für mehrere Jahre oder Jahrzehnte sind grundsätzlich denkbar.
Neuerungen 2025: In Zukunft keine Rückforderungen mehr?
Der Staat möchte die Rückforderung von Zulagen in Zukunft vermeiden. Daher wird ab 2025 das Zulagenverfahren geändert: Alle Zulagenanträge werden künftig vor der Auszahlung maschinell daraufhin geprüft, ob eine Zulagenberechtigung besteht. Nur dann zahlt der Staat die Zulagen an den Anbieter aus (Quelle: Bundesgesetzblatt, S. 2304; Versicherungsbote). Dennoch kann es trotz des neuen Prüfverfahrens zukünftig zu Rückforderungen kommen. Dies kann hauptsächlich Riester-Sparer betreffen, die Anspruch auf Kinderzulage haben, wie die folgenden Beispiele zeigen:
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Rechenbeispiel: So kann eine Rückforderung aussehen
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Beispiel:
Rückzahlung von einem Jahr
Herr M. hat den Mindesteigenbeitrag nicht erreicht. Die ZfA fordert daraufhin die Zulagen für das letzte Jahr zurück. Herr M. ist kinderlos und erhält allein die Grundzulage. Er muss also 175 Euro zurückzahlen. Auch die Steuererstattungen muss er dem Finanzamt zurücküberweisen.
Beispiel:
Rückzahlung von fünf Jahren
Frau R. ist verheiratet. Ihr Mann ist unmittelbar zulagenberechtigter Riester-Sparer. Früher arbeitete sie als selbständiger Designer und konnte daher einen Riester-Vertrag als mittelbar Begünstigte abschließen. Vor drei Jahren wechselte sie zu einer Agentur und ist dort nun angestellt beschäftigt. Damit verlor sie eigentlich ihren Status als mittelbar Begünstigte. Allerdings zeigte sie diesen Wechsel nicht korrekt an. Die Folge: Zulagen werden von ihr zurückgefordert.
Zulagen 2019 bis 2024 | |
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Grundzulage (pro Jahr 175 Euro) | 875 € |
Rückforderung insgesamt | 875 € |
Beispiel:
Rückzahlung von fünfzehn Jahren
Herr W. lebt in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft mit seinem Mann. Er ist Vater von zwei Kindern im Alter von neun und 11 Jahren. Nun möchte er mit seiner Familie nach Kanada auswandern. Eine Rückkehr nach Deutschland planen sie nicht. Aufgrund ihres Umzugs ins Ausland werden die Zulagen und auch die Steuervorteile von ihm zurückgefordert.
Zulagen 2009 bis 2024 | |
---|---|
Grundzulage (pro Jahr 175 Euro) | 2.625 € |
Kinderzulage (pro Kind und pro Jahr 300 Euro) | 5.400 € |
Rückforderung insgesamt | 8.025 € |
Was tun bei unberechtigten Rückforderungen?
Der Gesetzgeber ermöglicht es Ihnen, gegen eine unberechtigte Rückforderung zu wehren. Dabei ist zwischen dem zuständigen regionalen Finanzamt und der eben genannten ZfA zu unterscheiden.
Wenn die ZfA zurückfordert
Für Riester-Zulagen ist die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zuständig. Im Falle einer Rückforderung informiert sie den Riester-Sparer und sendet ihm einen Festsetzungsbescheid zu. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Erhalt Einspruch eingelegt werden.
Wenn das Finanzamt zurückfordert
Das Finanzamt kann unberechtigte Steuervorteile über die Bescheinigung zur Einkommensteuererklärung von Riester-Rentnern zurückfordern. Dazu informiert das Finanzamt direkt den Steuerzahler. Dieser hat dann einen Monat Zeit, um gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen.
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Beispiel für unberechtigte Rückforderungen
Unberechtigte Rückforderungen, die aufgrund von Pannen auftreten, sind keineswegs selten. So kam es zu einer größeren Panne bei der AOK Nordost. Das Finanzamt forderte Kunden der AOK Nordost auf, die steuerliche Riester-Förderung für das vergangene Jahr zurückzuzahlen. Als Grund führte es an, dass sie vermeintlich nicht bei der Rentenversicherung gemeldet und somit förderberechtigt seien. Diese wurde im Jahr 2015 von der Stiftung Warentest aufgedeckt und betraf etwa 11.000 Versicherte (Quelle: Versicherungsbote). Eine regelmäßige Überprüfung über gezahlte Zulagen und Steuererstattungen ist daher immer empfehlenswert.
Zeitraum für die Rückforderung
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