Rürup-Rente – Kritik und Nachteile

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rürup-Rente geht oft mit hohen Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten einher, welche die Rendite reduzieren.
  • Die Rürup-Rente ist sehr inflexibel: eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals ist ausgeschlossen und es wird ausschließlich als Rente ausgezahlt.
  • Da die Förderung ausschließlich über Steuervorteile erfolgen, profitiert nur, wer hohe Steuern zahlt.

Das erwartet Sie hier

4 Gründe, wieso die Rürup-Rente nicht immer die beste Lösung für die Altersvorsorge ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Hohe Abschlusskosten
  2. Fehlende Flexibilität
  3. Rürup Rente in der Steuer
  4. Nachteile für Selbständige
  5. Fazit

Hohe Abschlusskosten

Sehen Sie bei den Kosten genau hin

Der Hauptkritikpunkt an der Rürup-Rente sind in der Regel die Abschlusskosten. Diese können z.B. 2,4 Prozent, aber auch 4 Prozent aller Bruttoprämien betragen.


Beispiel: So wirken sich 4 Prozent Abschlusskosten aus

Ein Beispiel, wie sich Abschlusskosten von 4 Prozent auswirken können: Bei einem 25-jährigen Sparer, der bis zum 65. Lebensjahr einzahlt, beträgt die Bruttoprämie 72.000 Euro. Davon 4 Prozent sind 2.880 Euro. Diese Summe wird nicht auf die Einzahlungen aufgeteilt, sondern sofort einbehalten. Das heißt, der Sparer sammelt erst nach 19 Monaten Kapital an.


Schauen Sie sich das Produktinformationsblatt an

Bei den Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, die zusammen die Effektivkosten des Vertrags bilden, gibt es Unterschiede bei den Anbietern. Schauen Sie bei der Lektüre des Produktinformationsblattes zur Rürup-Rente genau hin – dort werden diese übersichtlich angegeben. Auf den Seiten der verschiedenen Anbieter finden Sie Muster-Produktinformationsblätter. Wir unterstützen Sie auch gern mit einem maßgeschneiderten Tarifvergleich zur Rürup-Rente bei der Auswahl eines günstigen Rürup-Vertrags.

Fehlende Flexibilität der Rürup-Rente

Der Vertrag ist an den Sparer gebunden

Der Rürup-Vertrag ist an den jeweiligen Sparer gebunden. Wenn der Rürup-Sparer während der Ansparphase verstirbt, dann ist das Geld ohne zusätzliche Hinterbliebenen­versicherung verloren. Das heißt, es geht in den Besitz der Versicherungs­gemeinschaft über und die Hinterbliebenen gehen leer aus. Verstirbt der Sparer in der Auszahlungsphase, so endet die Rentenzahlung des Verstorbenen, die Rente wird nicht weiter an die Angehörigen gezahlt.

Es gibt verschiedene Optionen, wie sich Hinterbliebene durch Bausteine der Rürup-Rente absichern lassen können, z.B. eine Beitragsrückgewähr oder eine Hinterbliebenenrente. Der Preis dafür ist, dass die Rente niedriger ausfällt. Achten Sie auch darauf, wann der Schutz für die Hinterbliebenen ausläuft.


Keine Kündigung

Eine Kündigung durch den Sparer ist ebenfalls ausgeschlossen. Wenn der Sparer in finanzielle Not gerät und den Vertrag nicht weiter bespannen kann, ist es somit nicht möglich, den Rückkaufswert zu erhalten. Es ist lediglich möglich, die Beiträge zu senken oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Es gibt auch keine festen Regelungen für den Wechsel von einem Anbieter der Rürup-Rente zu einem anderen. Entsprechend können Kunden Kosten entstehen, wenn sie dies tun. Aber auch hierzu finden Sie auf Ihrem Produktinformationsblatt Informationen.

Besteuerung der Rürup-Rente

Steuer auf die Auszahlungen

Die Rürup-Rente muss ab Beginn der Auszahlungsphase versteuert werden. (Mehr dazu hier: Rürup-Rente in der Steuer) Hierbei gilt das sogenannte „Kohortenprinzip“. Hierbei werden Rürup-Verträge nach ihrem Abschlussjahr gruppiert und in gleicher Höhe versteuert: Je nachdem zu welcher Jahrgangsgruppe man gehört, muss man kann man seinen Vertrag in mehr oder weniger hohem Maße versteuern.

Bis 2040 sind die monatlichen Leistungen der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Bei Beginn des Rentenbezuges wird der Steuersatz festgelegt und ein Leben lang beibehalten. Je später die Rente abgeschlossen wurde, desto höher ist der Anteil, der versteuert werden muss.

RentenbeginnBesteuerungsanteil
201876 %
201978 %
202080 %
202181 %
202282 %
202383 %
202484 %
2040100 %

Rürup-Rente und Hartz-IV

Während der Ansparphase ist das in der Rürup-Rente angesparte Vermögen sicher und muss nicht aufgebraucht werden, bevor Sozialhilfe ausgezahlt wird. Es ist auch bei Insolvenz und vor Pfändung geschützt. In der Auszahlungsphase werden Rürup-Renten-Zahlungen jedoch auf die Grundsicherung angerechnet.

Nachteile für Selbständige und Freiberufler

Unflexible Auszahlung

Obwohl die Rürup-Rente speziell für Selbständige konzipiert wurde, birgt sie viele Nachteile für diese Berufsgruppe. Ein großer Nachteil dieser Form der privaten Altersvorsorge ist, dass die Beiträge, sind sie einmal einbezahlt, nur noch für Zwecke der Altersvorsorge verwendet werden können. Wenn der Selbständige einmal einen finanziellen Engpass hat, hat er keinen Zugriff auf das Kapital. Es kann ebenfalls nicht beliehen werden und ist damit auch nicht zur Verwendung als Sicherheit für den Erwerb eines Eigenheims geeignet.


Förderung nur in Form von Steuererleichterungen

Während es bei der Riester-Rente auch eine Förderung durch staatliche Zulagen gibt, wird die Rürup-Rente nur über Steuererleichterungen gefördert – wer viel verdient, spart hier beträchtlich, da er hohe Summen absetzen kann. Selbständige, die wegen niedriger Einnahmen ohnehin nur geringe Steuern zahlen, profitieren hier jedoch nicht so sehr. Eine Alternative ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Renten­versicherung. Mehr dazu, welche Optionen für die Altersvorsorge es neben der Rürup-Rente gibt, können Sie hier nachlesen:

Verschiedene Formen der Altersvorsorge im Überblick

Fazit

Vor dem Abschluss einer Rürup-Rente ist es sinnvoll, sich die Vor- und Nachteile genau anzuschauen und nicht nur verschiedene Arten und Anbieter der Rürup-Rente miteinander zu vergleichen, sondern auch zu überlegen, ob die Rürup-Rente an sich zu Ihrer beruflichen und finanziellen Situation passt.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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