Schadensfall-Lexikon


Welche Versicherung ist bei welchem Schadensfall zuständig? Was ist im Schadensfall zu tun?

Die beiden wichtigsten Fragen bei einem Schadensfall

Für einen Laien ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, welche Versicherung bei welchem Schadensfall verantwortlich ist. So kann für eine zerbrochene Fensterscheibe sowohl die Gebäude­versicherung als auch die Glas­versicherung zuständig sein.

Wichtig sind zwei Fragen:

  1. Was ist beschädigt worden oder kaputt gegangen?
  2. Wer oder was hat den Schaden verursacht?

Beim Beispiel mit der zerbrochenen Fensterscheibe gibt es zwei mögliche Szenarien.

Szenario 1: Der Sturmschaden

Der Sturm muss nicht unbedingt über die Maßen kräftig wüten, um zum Beispiel eine Balkontür in Gefahr zu bringen. Kracht ein abgebrochener Ast in das Fenster oder bläst der Sturm die nur angekippte Balkontür so heftig zu, dass die Scheibe zu Bruch geht, ist dies ein Fall für die Gebäude­versicherung. Diese kommt immer dann zum Tragen, wenn es Schäden am Bauwerk selbst oder an Einbauten (etwa der Einbauküche) gibt. Abgesichert sind auch fest installierte Teile, wie zum Beispiel der Briefkasten.

Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser herbeigeführt wurde! In allen anderen Fällen muss der Schadensfall anders geregelt werden.

Szenario 2: Der unachtsame Hausherr

Wurde der Schadensfall weder durch eine der o. g. Naturgewalten noch durch Leitungswasser herbeigeführt, kann bei einem Glasschaden die Glas­versicherung der richtige Ansprechpartner sein. Dies gilt nicht nur, wenn der Hausherr die Balkontür versehentlich mit zu großem Schwung zuknallen lässt, sondern auch, wenn zum Beispiel die Tochter oder der Sohn versehentlich den schweren Werkzeugkasten auf den fragilen Glastisch plumpsen lässt.

Eine Glas­versicherung ist eine sogenannte Allgefahren­versicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung bei sämtlichen Schadensfällen greift, die ausdrücklich im Versicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind häufig Schäden am Brillenglas oder am gläsernen Display des Mobiltelefons. Nicht ausgeschlossen sind in der Regel Glasschäden an Gebäude oder Mobiliar – so dass ein Schadensfall an der Balkontür oder dem Glastisch übernommen werden.


So wird ein Versicherungsschaden richtig gemeldet

Wer seiner Versicherung einen Schaden melden möchte, sollte in erster Linie zwei Dinge berücksichtigen:

  1. Lassen Sie Ihre Versicherung keinesfalls warten: Melden Sie Schäden so früh wie nur möglich.
  2. Neben der Verhinderung von weiteren Schäden (zum Beispiel bei einem Wassereinbruch) ist die Dokumentation der Schäden enorm wichtig. Machen Sie Fotos und/oder Videos. In einigen Fällen lohnt es sich, eine kleine Skizze vom Schaden anzufertigen.

Ganz wichtig: Die Verhinderung von weiteren Schäden hat immer Vorrang. Bei einer geplatzten Wasserleitung hat zum Beispiel die Abdichtung des Lecks immer Vorrang vor der Dokumentation des Schadens. Erst wenn kein Wasser mehr austritt, sollten sich Versicherungsnehmer um Fotos etc. kümmern.

Wie viel Zeit für eine ordentliche Schadensmeldung bleibt und welche Unterlagen im konkreten Fall verlangt werden, hängt nicht nur von der Art der Versicherung ab, sondern auch vom Versicherungs­unternehmen. Erfragen Sie die wichtigsten Informationen am besten per Telefon oder erkundigen Sie sich nach den Einzelheiten idealerweise noch bevor ein Schadensfall eingetreten ist.


Die 15 teuersten Schadensfälle der Welt

Die unten stehende Statistik zeigt die 15 teuersten Versicherungsschäden der Welt im Zeitraum zwischen 1970 und 2016. Die Höhe der Versicherungssummen wurde nach Preisen des Jahres 2016 in US-Dollar ermittelt.

EreignisHöhe der versicherten Schäden in US-Dollar
Hurrikan Katrina (2005)80.699.000.000
Erdbeben / Tsunami in Japan (2011)37.344.000.000
Hurrikan Sandy (2012)30.141.000.000
Hurrikan Andrew (1992)27.368.000.000
Terroranschläge 9/11 in den USA (2001)25.456.000.000
Northridge-Erdbeben (1994)24.773.000.000
Hurrikan Ike (2008)22.577.000.000
Erdbeben in Neuseeland (2011)17.072.000.000
Hurrikan Ivan (2004)16.417.000.000
Überschwemmung in Thailand (2011)16.005.000.000
Hurrikan Wilma (2005)15.447.000.000
Wintersturm Vivian (1990)14.524.000.000
Hurrikan Rita (2005)13.199.000.000
Dürre im Corn Belt / USA (2012)11.498.000.000
Hurrikan Charley (2004)10.033.000.000
In die Statistik flossen Sach- und Betriebs­­unterbrechungsschäden ein, ohne Haftpflicht- und Lebens­versicherungsschäden. (Quelle: statista)

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