Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was passiert, wenn Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden und welche Leistungen von Renten- und Krankenversicherung stehen Ihnen dann zu?
Inhalt dieser SeiteSo läuft die Entlassung aus der Reha ab
Prognosen im Entlassungsbericht
Nach einer mehrwöchigen Maßnahme zur gesundheitlichen Rehabilitation (Reha) stellt die Reha-Einrichtung beziehungsweise der Reha-Arzt einen Entlassungsbericht aus. Dieser Bericht enthält wichtige Informationen über die Leistungsfähigkeit des Patienten – quasi wie ein sozialmedizinisches Gutachten. Der Entlassungsbericht ist entscheidend dafür, wie es nach der Reha in Hinsicht auf das Berufsleben des Patienten weitergeht.
Wird Ihnen im Reha-Entlassungsbericht Arbeitsfähigkeit bescheinigt, können Sie in der Regel Ihre vorherige oder eine andere berufliche Tätigkeit im gewohnten Umfang direkt wieder aufnehmen. Bei Arbeitsunfähigkeit hingegen gibt es drei mögliche Prognosen, die jeweils darüber entscheiden, ob und wie eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben stattfindet und welcher Träger dafür verantwortlich ist.
Diese vier Prognosen sind nach einer medizinischen Reha möglich
- Arbeitsfähig und problemlose Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit
- Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf stufenweise Wiedereingliederung
- Arbeitsunfähig, aber Möglichkeit auf berufliche Reha
- Arbeitsunfähig und Aussicht auf dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Wenn die Reha erfolgreich war, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber als gesund und arbeitsfähig melden. Wenn Sie zwischen Reha und Wiedereinstieg noch verbliebene Urlaubsansprüche nutzen möchten, können Sie das tun, wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt.
Nachsorge
Um einen langfristigen Erfolg einer medizinischen Rehabilitation wahrscheinlicher zu machen, können Sie in den 12 Monaten nach dem Abschluss der Reha bestimmte Nachsorgeprogramme in Anspruch nehmen. Das sind zum Beispiel Therapien, Rehasport oder Schulungen. Die Kosten dafür übernimmt die Rentenversicherung (Quelle: DRV).
Arbeitsunfähig mit Aussicht auf Wiedereingliederung
Die erste Möglichkeit, die ein „arbeitsunfähig“ im Entlassungsbericht anbietet, ist die stufenweise Wiedereingliederung in den alten Beruf. Damit wird die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers stückweise getestet.
Wie funktioniert das?
Die stufenweise Wiedereingliederung ist ein gesetzlich geregeltes Programm, damit lange erkrankte Arbeitnehmer stückweise wieder an die Arbeit gewöhnt werden können. Dabei wird ein individueller Stufenplan festgelegt, der die Rahmenbedingungen der Wiedereingliederung bestimmt. Die Wiedereingliederung beginnt spätestens vier Wochen nach dem Ende der Reha.
Während dieser Zeit erhalten Sie Kranken- oder Übergangsgeld, sofern die Lohnfortzahlungen abgelaufen sind. Der Arbeitgeber muss erst wieder zahlen, wenn die Arbeitsfähigkeit voll wiederhergestellt ist.
Berufliche Wiedereingliederung nach langer Krankheit
Voraussetzungen für eine stufenweise Wiedereingliederung
Arbeitsunfähig mit Chance auf berufliche Reha
Was ist eine berufliche Reha
Ist aus gesundheitlichen Gründen die Wiedereinführung in den alten Beruf nicht möglich, aber die Arbeitsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben, kann auf eine berufliche Rehabilitation gesetzt werden. Dabei handelt es sich um verschiedene Sozialleistungen der Deutschen Rentenversicherung, welche die „Teilhabe am Arbeitsleben“ fördern und wiederherstellen sollen. Das können Maßnahmen für den Erhalt des Arbeitsplatzes sein, aber auch solche, die zu einer Aus-, Weiterbildung oder Umschulung verhelfen.
Eine berufliche Reha kann auch einzeln erfolgen, erfolgt jedoch in den meisten Fällen ergänzend zur medizinischen Reha.
Maßnahmen der beruflichen Reha
Wer zahlt für die beruflichen Reha-Leistungen?
Die Kosten für die Maßnahmen werden vom zuständigen Rententräger übernommen. Für die Dauer der beruflichen Reha zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Sie sind auch weiterhin in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert – die Beiträge hierfür übernimmt ebenfalls der Rententräger.
- Bei der medizinischen Reha beträgt das Übergangsgeld 68 Prozent des letzten Nettogehalts. Eltern, die ein Kind mit Kindergeldanspruch haben, und Personen, die von einem Partner gepflegt werden, der aufgrund der Pflege nicht arbeiten kann, erhalten 75 Prozent.
- Bei der beruflichen Reha sind es bei Angestellten ebenfalls 68 oder 75 Prozent des letzten Nettogehalts, bei Selbständigen ebenfalls. Bei ihnen wird jedoch nicht anhand des letzten Nettogehalts gerechnet sonern anhand von 80 Prozent des Einkommens im Vorjahr. Für Personen, die in den letzten drei Jahren vor Beginn der beruflichen Reha nicht arbeiten konnten, beträgt das Übergangsgeld 65 Prozent eines fiktiven Arbeitseinkommens, das anhand ihrer beruflichen Qualifikation und der Bezugsgröße der Rentenversicherung berechnet wird.
Detaillierte Informationen zu den Leistungen und der Kostenübernahme sowie den Antrag auf berufliche Reha-Leistungen finden Sie hier:
Antrag auf berufliche Reha-Leistungen
Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit
Prinzipiell gilt „Reha vor Rente“ – das heißt, die Rentenversicherung versucht zunächst, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, um einen Renteneintritt zu vermeiden. Das ist jedoch nicht immer möglich.
Wann ist man erwerbsunfähig?
Haben die medizinische Reha und auch die Nachversorgung nicht für eine komplette Genesung gesorgt und können Sie in absehbarer Zeit keinen Beruf ausüben, haben Sie unter Umständen einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der deutschen Rentenversicherung. Ob Sie eine halbe oder ganze Erwerbsminderungsrente erhalten, hängt davon ab, ob Sie voll erwerbsunfähig oder teilweise erwerbsunfähig sind.
- Können Sie dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten, gelten Sie als voll erwerbsunfähig.
- Können Sie dauerhaft zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, gelten Sie als teilweise erwerbsunfähig.
Neben den medizinischen Voraussetzungen müssen Sie auch eine ausreichend lange Versicherungszeit in der Rentenversicherung mitbringen, um einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben.
Mehr zur Erwerbsminderungsrente
Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen
Wird nach Ihrer Reha eine Erwerbsunfähigkeit bescheinigt und erfüllen Sie alle Voraussetzungen, müssen Sie in jedem Fall selbst den Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. In der Regel erhalten Sie nach der Reha ein Schreiben, in dem alles noch einmal für Sie zusammengefasst ist.
Umwandlung der Reha in eine Rentenzeit
In einigen Fällen kann Ihr Reha-Antrag auch rückwirkend in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt werden, wenn sich nach der Reha herausstellt, dass Sie erwerbsunfähig sind. Dieser Umwandlung können Sie widersprechen, falls Sie sich selbst für eine Reha entschieden haben. Dann können Sie den Antrag selbst stellen und die Erwerbsminderungsrente ab dem Zeitpunkt des neuen Antrags laufen lassen.
Haben Sie die Reha dagegen nur auf Anraten Ihrer Krankenkasse, dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur gemacht, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Widerspruch und das Gestaltungsrecht liegt bei der Krankenkasse und Co. Dann wird der Reha-Antrag rückwirkend in einen Renten-Antrag umgewandelt.
Arbeitsunfähig nach der Reha: Welche Versicherung zahlt?
Staatliche Leistungen nach der Reha
Krankengeld
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld. Der Anspruch auf Krankengeld besteht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren für maximal 78 Wochen.
Da hiervon die sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zuständig ist, abgezogen werden, verringert sich der Anspruchszeitraum auf 72 Wochen. Während dieser Zeit erhält der Versicherte Krankengeld in Höhe von maximal 70 Prozent seines Bruttolohns.
Wenn Sie nach der Reha weiterhin krankgeschrieben sind, können Sie auch wieder Krankengeld von Ihrer Versicherung erhalten, nachdem während der Reha die Rentenversicherung verantwortlich für die Zahlungen war. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Krankengeld nicht bereits ausgeschöpft wurde.
Arbeitslosengeld
Wenn Sie die 72 Wochen Krankengeld bereits voll ausreizen mussten und weiterhin nicht arbeiten können, können Sie bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn Sie nach wie vor einen Job haben, aber ihn aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben können („Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit“). Diese Zahlungen können Sie zum Beispiel erhalten, während Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente läuft.
Erwerbsminderungsrente
Wird aus einer Arbeitsunfähigkeit eine Erwerbsunfähigkeit, besteht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wie bereits im oberen Abschnitt beschrieben. Für die Bewilligung und Auszahlung dieser Rente ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Nach der Reha früher in Rente
Wenn Sie auf ausreichend Versicherungsjahre in der Rentenversicherung kommen, können Sie auch früher in Rente gehen. Dafür müssen Sie jedoch Abschläge in Kauf nehmen. Wenn Sie die Option haben, ist der Bezug von Arbeitslosengeld oft attraktiver als die Frührente, da das Arbeitslosengeld höher ausfällt und ein späterer Eintritt in die Rente die Abzüge reduziert.
AU – BU – EU: Die Übergänge sind fließend
- Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise zwei Tage krank geschrieben wird.
- Kann der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder Verletzung seinen Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben, wird aus der Arbeitsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeit (BU).
- Erst wenn die betroffene Person gar keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen kann, liegt eine Erwerbsunfähigkeit (EU) vor.
Da zu Beginn einer Erkrankung nicht immer gleich klar ist, wie lange diese andauern wird, ist die Arbeitsunfähigkeit häufig die Vorstufe einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Private Versicherungen nach der Reha
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können, sind Sie schnell mit niedrigen staatlichen Leistungen oder hohen Zugangshürden zu diesen konfrontiert. Aus diesem Grund sollten Sie sich frühzeitig mit einer zusätzlichen privaten Absicherung für Ihre Arbeitskraft auseinandersetzen.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung als leistungsstärkste Alternative
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für alle Arbeitnehmer, die im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht gezwungen sein möchten, in einen weniger attraktiven Beruf zu wechseln oder sich mit einer geringen Erwerbsminderungsrente zu begnügen. Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich dabei nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente können Sie selbst festlegen.
Der große Vorteil gegenüber anderen Formen der Arbeitskraftabsicherung: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn Sie Ihren aktuellen Job für voraussichtlich sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – sei es aus psychischen oder körperlichen Gründen.
Alternative: Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Darüber hinaus gibt es auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die als Teil der privaten Vorsorge abgeschlossen werden können. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist kostengünstiger und hat weniger strenge Annahmekriterien als die Berufsunfähigkeitsversicherung, aber anders als bei der Berufsunfähigkeitsrente ist hier nicht der zuletzt ausgeübte Beruf versichert, sondern die Arbeitsfähigkeit an sich, ähnlich wie bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
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