Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei einem Hundebiss tun können und welche Versicherung in einem solchen Fall zahlt.
Inhalt dieser SeiteHundebiss: Wer haftet und welche Versicherung ist zuständig?
Hundebiss: Wer haftet?
Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Es gilt rechtlich die sogenannte Gefährdungshaftung (Quelle: BGB § 833). Das bedeutet, dass der Hundehalter für die Kosten durch Sachschäden, durch Personenschäden und durch weitere finanzielle Folgen dieser Schäden (sogenannte Vermögensfolgeschäden) selbst aufkommen muss, außer er hat eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Hundehalter haftet übrigens auch, wenn der Hund sonst gehorsam ist und zum Zeitpunkt der Beißattacke angeleint war (Quelle: Bundesgerichtshof, VI ZR 381/23).
Übersicht: Welche Versicherung ist zuständig?
Welche Versicherung zuständig ist, wenn ein Hund zugebissen hat, hängt hauptsächlich vom Geschädigten ab. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Fall welche Schäden möglich sind und welche Versicherung dann grundsätzlich zuständig ist:
Wer hat wen gebissen? | Welche Schäden sind möglich? | Welche Versicherung ist prinzipiell zuständig? |
---|---|---|
Mein Hund hat mich gebissen | Sachschaden, Personenschaden, Vermögensfolgeschaden | Bei sogenannten Eigenschäden leistet keine Versicherung. |
Mein Hund hat eine andere Person gebissen | Schadenersatz, Schmerzensgeld, Entgeltschaden, weitere Ansprüche | Ggf. Ihre Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen | Schadenersatz | Ggf. Ihre Hundehaftpflichtversicherung |
Ich wurde von einem fremden Hund gebissen | Schadenersatz, Schmerzensgeld, Entgeltschaden, weitere Ansprüche | Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters des fremden Hundes |
Mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissen | Schadenersatz | Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters des fremden Hundes |
In den meisten Fällen ist grundsätzlich eine Hundehaftpflichtversicherung zuständig. Ob aber die Versicherung wirklich zahlt, hängt von den Umständen der Bissattacke und der genauen Ausgestaltung des Vertrags ab. Erfahren Sie im Abschnitt „Auf diese Leistungen sollten Sie achten“ worauf Sie bei Ihrer Hundehaftpflichtversicherung achten sollten.
Für diese Schäden müssen Hundehalter aufkommen
Schadensersatz
Sachschäden, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind, müssen vom Hundehalter beglichen werden. Diese können zum Beispiel zerrissene Hosen oder auch kaputte Fahrräder sein, wenn etwa der Hundebiss zu einem Sturz mit dem Fahrrad geführt hat. Außerdem müssen eventuelle Kosten für Hilfs- und Heilmittel vom Halter beziehungsweise, dessen Versicherung erstattet werden, also Medikamente und Gehhilfen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten zählen dazu.
Schmerzensgeld
Wurde eine Person durch einen Hundebiss verletzt, hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem von der Art und der Intensität der Verletzung ab. So kann ein Hundebiss mit eher harmlosen körperlichen Folgen ein Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro nach sich ziehen. Ein Biss, der im Krankenhaus behandelt werden muss und zu einer Infektion führt, kann wiederum schnell zu immateriellen Schäden von mehreren tausend Euro führen.
Entgeltschaden
Wenn der Hundebiss dazu führt, dass der Geschädigte sechs Wochen oder länger nicht arbeiten kann, muss dem Geschädigten das entgangene Entgelt gezahlt werden. Üblicherweise wird dieses mit dem Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, verrechnet.
Weitere Ansprüche
Geschädigte können unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen, wie einen Haushaltsführungsschaden, wenn der eigene Haushalt nach dem Biss des Hundes nicht mehr geführt werden kann.
Mein Hund hat eine Person oder einen Hund gebissen
Mein Hund hat eine Person gebissen
Wenn Ihr Hund eine andere Person gebissen hat, können Sie haftbar gemacht werden. Auf Sie können eine Anzeige und Schadenersatz oder auch Schmerzensgeldforderungen zukommen. Die Kosten können sich hier zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro bewegen, wie die folgenden Gerichtsurteile zeigen:
Haben Sie keinen Versicherungsschutz durch eine Hundehaftpflichtversicherung, dann müssen Sie für diese Forderungen privat aufkommen.
Prüfung durch das Ordnungsamt
Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann. Hier kann er auch eventuelle Zeugen benennen.
Das Ordnungsamt kann nach Abschluss der Prüfung zum Beispiel anordnen, dass der Hund eine Hundeschule besuchen, an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen muss. Zudem kann ein sogenannter Wesenstest angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt.
Mein Hund hat einen Hund gebissen
Hat Ihr Hund einen anderen Hund gebissen, können Sie für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen als Hundehalter können zum Beispiel die Kosten für die tierärztliche Behandlung des gebissenen Hundes in Rechnung gestellt werden. Können Sie nachweisen, dass der gebissene Hund eine Mitschuld trägt, muss auch der andere Hundehalter Kosten übernehmen.
Diese Versicherung leistet
Beißt Ihr Hund eine andere Person oder einen anderen Hund, dann leistet in der Regel Ihre Hundehaftpflichtversicherung. Diese Versicherung kommt zum Beispiel für zerrissene Kleidung der gebissenen Person auf (Sachschaden), für gerechtfertigte Schmerzensgeldforderungen (Personenschaden) oder wenn die Person durch die Verletzung Verdienstausfälle hatte (Vermögensfolgeschaden) – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie übernimmt auch Tierarztkosten für den verwundeten Hund. Diese Versicherung bietet aber auch Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten.
Mehr Informationen zu den Leistungen der Hundehaftpflicht
Das sollten Sie tun
Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie im Schadensfall die Verhaltensvorschriften Ihres Hundehaftpflichtversicherers befolgen. Was der Versicherer genau von Ihnen erwartet, können Sie meistens in Ihren Vertragsbedingungen in einem Abschnitt nachlesen, der „Obliegenheiten bei Schadeneintritt“ oder ähnlich heißt. Sollten Sie diese Vorschriften nicht befolgen, kann der Versicherer sich vorbehalten, nicht in voller Höhe oder gar nicht zu leisten:
Mein Hund hat mich gebissen
Bei Eigenschäden leistet keine Haftpflicht
Hat Ihr Hund Sie gebissen, sind Ihnen vielleicht Kosten durch medizinische Behandlungen, Verdienstausfälle oder auch zerbissene Kleidung entstanden. Auch wenn Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, werden Sie diese Kosten in der Regel selbst tragen müssen. Der Grund ist, dass Hundehaftpflichtversicherungen, aber auch private Haftpflichtversicherungen keinen Schutz vor sogenannten Eigenschäden bieten. Eigenschäden sind Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, seinem Eigentum oder im gleichen Haushalt lebenden Personen entstanden sind.
Wer von seinem eigenen Hund gebissen und schwerer verletzt wurde, kann den Versicherungsschaden höchstens über die Krankentagegeldversicherung abwickeln. Sind Sie so schwer verletzt, dass Sie länger als sechs Wochen nicht arbeitsfähig sind, zum Beispiel aufgrund einer Infektion, übernimmt die Krankenkasse hier zwei Drittel des Gehalts. Das letzte Drittel übernimmt zum Beispiel die private Zusatzversicherung.
Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:
Schäden durch den eigenen Hund – was tun?
Ein fremder Hund hat mich oder meinen Hund gebissen
Diese Versicherung leistet
Hat ein fremder Hund Sie selbst oder Ihren Hund durch Bisse verletzt, dann haftet der Halter des anderen Hundes. Das bedeutet, dass er für Kosten aufkommen muss, die Ihnen durch materielle und immaterielle Schäden infolge des Hundebisses entstehen. Hat er eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, dann leistet sie beispielsweise für Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen oder auch Tierarztkosten.
Ihre eigene Hundehaftpflichtversicherung würde nur leisten, wenn Sie jemand schädigt, diese Person den Schaden jedoch nicht oder nur teilweise bezahlen kann (Forderungsausfalldeckung). Während einige Versicherer anbieten, den Schaden dann in unbegrenzter Höhe zu übernehmen, leisten andere nur bis zu einer Mindestschadenhöhe. Andere schließen diese Leistung ganz aus.
Geringere Versicherungsleistung bei Mitschuld
Nicht immer übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung des Hundehalters des anderen Hundes 100 Prozent der Tierarztkosten. Versicherer können die Übernahme der kompletten Kosten verweigern, wenn Ihrem Hund eine Mitschuld an der Verletzung nachgewiesen wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Hund in der Konfliktsituation auch ein Risiko für unberechenbares Verhalten dargestellt hat. Oft erhalten Sie dann nur 50 Prozent der Tierarztkosten von der gegnerischen Hundehaftpflichtversicherung erstattet. Besitzen Sie eine Hundekrankenversicherung, dann kann mit dieser ein Teil der Restkosten abgedeckt werden.
Alle Infos zur Hundekrankenversicherung
Das sollten Sie tun
Wenn Sie oder Ihr Hund von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch die Tierarztkosten einfordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige infrage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen. Die Verletzung Ihres Hundes sollten Sie ebenso ärztlich abklären und dokumentieren lassen.
So hilft Ihnen die Hundehaftpflichtversicherung
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Sie haben bereits eine Hundehaftpflichtversicherung? Auf diese Leistungen sollten Sie achten
Wenn der eigene Hund zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensfolgeschaden) auf. Auch bietet diese Versicherung rechtliche Unterstützung und wehrt ungerechtfertigte Schmerzensgeldforderungen ab. Ob diese Versicherung tatsächlich leistet, ist allerdings davon abhängig, welche Leistungen genau im Vertrag enthalten sind. Folgende Leistungen können wichtig sein, wenn Ihr Hund eine andere Person oder einen anderen Hund gebissen hat:
Führen ohne Leine
Prüfen Sie, ob auch Schäden mitversichert sind, wenn Ihr Hund nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat. Dies kann wichtig sein, da es unübersichtlich sein kann, wo in Deutschland Hunde angeleint werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Leinenpflicht existiert nicht. Vielmehr ist die Leinenpflicht von den folgenden Faktoren abhängig:
Der Verstoß gegen die Leinenpflicht wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Beachten Sie jedoch, dass Bußgelder von der Hundehaftpflichtversicherung nicht übernommen werden.
Hüten durch dritte Personen
Beißt Ihr Hund eine Person oder einen anderen Hund, während eine andere Person auf den Hund aufgepasst hat, kann die Hundehaftpflichtversicherung es verweigern, zu leisten. Dieser Fall kann aber auch in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Hundehaftpflichtversicherung das Hüten durch dritte Personen mitversichert ist, wenn Ihr Hund auch durch andere Personen betreut wird.
Auch wenn zu hoffen ist, dass Ihr Hund in Zukunft weder Personen noch andere Hunde durch Bisse verletzt: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, ob Sie ausreichend bei einem Hundebiss geschützt sind.
Dann zahlt die Versicherung nicht
Die Hundehaftpflichtversicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:
Sie haben noch keine Hundehaftpflichtversicherung?
Hat der eigene Hund eine andere Person oder einen anderen Hund gebissen, gibt es für den Hundehalter oft ein böses Erwachen: Er wird für den Schaden haftbar gemacht und muss für die Kosten selbst aufkommen, wenn er keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Während Sach- und Tierarztkosten noch verhältnismäßig gering ausfallen können, können Schadenersatzforderungen von verletzten Personen schnell sehr hoch sein.
Eine private Haftpflichtversicherung leistet bei Schäden durch Hundebisse des eigenen Hundes nicht.
Hundehaftpflichtversicherung leistet nicht rückwirkend
Viele betroffene Hundehalter fragen sich, ob eine neu abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den durch den Hundebiss entstandenen Schaden übernehmen würde. Bei Hundehaftpflichtversicherungen gibt es zwar in der Regel keine Wartezeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz an dem von Ihnen gewünschten Termin beginnt. Eine Hundehaftpflichtversicherung leistet allerdings nicht rückwirkend. Hat Ihr Hund also bereits zugebissen und dadurch Schäden verursacht, wird das eine neu abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung nicht übernehmen.
Hundehaftpflicht: in manchen Bundesländern Pflicht
Es gibt nicht nur finanzielle Gründe, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen: In sechs von sechzehn Bundesländern ist diese Versicherung sogar Pflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. Eine Übersicht zu dem Thema „Pflicht zur Hundehaftpflicht“ finden Sie hier:
Wann ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
So sichern Sie sich gegen hohe Kosten ab
Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet in der Regel nur wenige Euro im Monat. Das ist im Vergleich zu den Schadenersatzforderungen, die eine von Ihrem Hund gebissene und schwer verletzte Person von Ihnen einfordern kann, verhältnismäßig wenig. Weiter unten haben Sie die Möglichkeit, Hundehaftpflichtversicherungen zu vergleichen und direkt online abzuschließen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherung für Sie die beste ist, kann Ihnen auch unsere Seite „Hundehaftpflichtversicherung im Test“ eine erste Orientierung bieten. Hier finden Sie nicht nur unsere Empfehlungen, sondern auch aktuelle Testsieger der Hundehaftpflichtversicherungen.
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