Hund hat gebissen: Was tun?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Hundehalter haften für alle Schäden, die der eigene Hund verursacht. Das gilt auch, wenn der Hund jemanden beißt.
  • Nach einem Hundebiss kann der Geschädigte Schmerzensgeld oder auch Schadensersatz fordern. Dies muss der Hundehalter selbst oder seine Hunde­­haftpflicht­­versicherung zahlen.
  • Unter Umständen schaltet sich das Ordnungsamt ein, prüft das Risiko des Hundes und erlässt Maßnahmen.
  • Hat der Hund einen anderen Hund gebissen, haftet der Hundehalter gegenüber dem geschädigten Hundehalter.
  • Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann nicht mit einer Leistung seiner Hunde­­haftpflicht rechnen.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei einem Hundebiss tun können und welche Versicherung in einem solchen Fall zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Hundebiss: Folgen für Hundehalter im Überblick
  2. Mein Hund hat gebissen
  3. Mein Hund hat mich gebissen
  4. Mein Hund oder ich wurden gebissen
  5. So hilft Ihnen die Hunde­­haftpflicht

Hundebiss: Wer haftet und welche Versicherung ist zuständig?

Hundebiss: Wer haftet?

Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Es gilt rechtlich die sogenannte Gefährdungshaftung (Quelle: BGB § 833). Das bedeutet, dass der Hundehalter für die Kosten durch Sachschäden, durch Personenschäden und durch weitere finanzielle Folgen dieser Schäden (sogenannte Vermögensfolgeschäden) selbst aufkommen muss, außer er hat eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen. Der Hundehalter haftet übrigens auch, wenn der Hund sonst gehorsam ist und zum Zeitpunkt der Beißattacke angeleint war (Quelle: Bundesgerichtshof, VI ZR 381/23).

Icon Hund

Übersicht: Welche Versicherung ist zuständig?

Welche Versicherung zuständig ist, wenn ein Hund zugebissen hat, hängt hauptsächlich vom Geschädigten ab. Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, in welchem Fall welche Schäden möglich sind und welche Versicherung dann grundsätzlich zuständig ist:

Wer hat wen gebissen?Welche Schäden sind möglich?Welche Versicherung ist prinzipiell zuständig?
Mein Hund hat mich gebissenSachschaden, Personenschaden, VermögensfolgeschadenBei sogenannten Eigenschäden leistet keine Versicherung.
Mein Hund hat eine andere Person gebissenSchadenersatz, Schmerzensgeld, Entgeltschaden, weitere AnsprücheGgf. Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund hat einen anderen Hund gebissenSchadenersatzGgf. Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung
Ich wurde von einem fremden Hund gebissenSchadenersatz, Schmerzensgeld, Entgeltschaden, weitere AnsprücheHunde­haftpflicht­versicherung des Hundehalters des fremden Hundes
Mein Hund wurde von einem anderen Hund gebissenSchadenersatzHunde­haftpflicht­versicherung des Hundehalters des fremden Hundes

In den meisten Fällen ist grundsätzlich eine Hunde­haftpflicht­versicherung zuständig. Ob aber die Versicherung wirklich zahlt, hängt von den Umständen der Bissattacke und der genauen Ausgestaltung des Vertrags ab. Erfahren Sie im Abschnitt „Auf diese Leistungen sollten Sie achten“ worauf Sie bei Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung achten sollten.


Für diese Schäden müssen Hundehalter aufkommen

Schadensersatz

Sachschäden, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind, müssen vom Hundehalter beglichen werden. Diese können zum Beispiel zerrissene Hosen oder auch kaputte Fahrräder sein, wenn etwa der Hundebiss zu einem Sturz mit dem Fahrrad geführt hat. Außerdem müssen eventuelle Kosten für Hilfs- und Heilmittel vom Halter beziehungsweise, dessen Versicherung erstattet werden, also Medikamente und Gehhilfen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten zählen dazu.

Icon Geldschein mit Kassenzettel

Schmerzensgeld

Wurde eine Person durch einen Hundebiss verletzt, hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem von der Art und der Intensität der Verletzung ab. So kann ein Hundebiss mit eher harmlosen körperlichen Folgen ein Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro nach sich ziehen. Ein Biss, der im Krankenhaus behandelt werden muss und zu einer Infektion führt, kann wiederum schnell zu immateriellen Schäden von mehreren tausend Euro führen.

Beispiele: Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldern

Icon Gesundheitscheck

Entgeltschaden

Wenn der Hundebiss dazu führt, dass der Geschädigte sechs Wochen oder länger nicht arbeiten kann, muss dem Geschädigten das entgangene Entgelt gezahlt werden. Üblicherweise wird dieses mit dem Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, verrechnet.

Icon Zeit ist Geld

Weitere Ansprüche

Geschädigte können unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen, wie einen Haushaltsführungsschaden, wenn der eigene Haushalt nach dem Biss des Hundes nicht mehr geführt werden kann.

Icon Staubsauger

Mein Hund hat eine Person oder einen Hund gebissen

Mein Hund hat eine Person gebissen

Wenn Ihr Hund eine andere Person gebissen hat, können Sie haftbar gemacht werden. Auf Sie können eine Anzeige und Schadenersatz oder auch Schmerzensgeldforderungen zukommen. Die Kosten können sich hier zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro bewegen, wie die folgenden Gerichtsurteile zeigen:

  • 500 Euro
    Das Landgericht Hanau urteilte, dass für eine Biss­verletzung an der Hand der Hundehalter ein Schmerzensgeld von 500 Euro zahlen muss (Quelle: LG Hanau, 2 S 172/07).
  • 4.000 Euro
    Ein Hundehalter wurde vom Landgericht Duisburg zu einem Schmerzensgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil sein Hund eine Frau an der rechten Brust, am rechten Unterarm und am linken Handrücken durch Bisswunden verletzt hatte, von denen Narben zurückblieben (Quelle: Landgericht Duisburg, 8 O 38/06).
  • 22.000 Euro
    Das Landgericht Berlin verpflichtete einen Hundehalter zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 22.000 Euro, da sich sein Hund in das Gesicht eines Kindes verbissen hatte. Das Tier fügte dem Kind so schwerste Gesichts­verletzungen zu (Quelle: Landgericht Berlin, Az: 10 O 415/05).

Haben Sie keinen Versicherungsschutz durch eine Hunde­haftpflicht­versicherung, dann müssen Sie für diese Forderungen privat aufkommen.

Prüfung durch das Ordnungsamt

Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann. Hier kann er auch eventuelle Zeugen benennen.

Icon Polizist

Das Ordnungsamt kann nach Abschluss der Prüfung zum Beispiel anordnen, dass der Hund eine Hundeschule besuchen, an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen muss. Zudem kann ein sogenannter Wesenstest angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt.


Icon Hund

Mein Hund hat einen Hund gebissen

Hat Ihr Hund einen anderen Hund gebissen, können Sie für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden. Ihnen als Hundehalter können zum Beispiel die Kosten für die tierärztliche Behandlung des gebissenen Hundes in Rechnung gestellt werden. Können Sie nachweisen, dass der gebissene Hund eine Mitschuld trägt, muss auch der andere Hundehalter Kosten übernehmen.


Diese Versicherung leistet

Beißt Ihr Hund eine andere Person oder einen anderen Hund, dann leistet in der Regel Ihre Hunde­haftpflicht­versicherung. Diese Versicherung kommt zum Beispiel für zerrissene Kleidung der gebissenen Person auf (Sachschaden), für gerechtfertigte Schmerzensgeldforderungen (Personenschaden) oder wenn die Person durch die Verletzung Verdienstausfälle hatte (Vermögensfolgeschaden) – jeweils bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sie übernimmt auch Tierarztkosten für den verwundeten Hund. Diese Versicherung bietet aber auch Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten.

Mehr Informationen zu den Leistungen der Hunde­haftpflicht


Das sollten Sie tun

Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollten Sie im Schadensfall die Verhaltensvorschriften Ihres Hunde­haftpflicht­versicherers befolgen. Was der Versicherer genau von Ihnen erwartet, können Sie meistens in Ihren Vertragsbedingungen in einem Abschnitt nachlesen, der „Obliegenheiten bei Schadeneintritt“ oder ähnlich heißt. Sollten Sie diese Vorschriften nicht befolgen, kann der Versicherer sich vorbehalten, nicht in voller Höhe oder gar nicht zu leisten:

  • Melden Sie den Hundebiss Ihrer Versicherung
    Hat Ihr Hund eine andere Person gebissen, müssen Sie das Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung zeitnah melden, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben wurden. Einige Versicherer setzen eine Frist, zum Beispiel von einer Woche. Halten Sie diese unbedingt ein.
  • Grenzen Sie den Schaden ein
    Von Ihnen als Hundehalter wird erwartet, dass Sie den Schaden abwenden oder ihn zumindest mindern. Ihr Versicherer kann Sie anweisen, dafür bestimmte Dinge zu unternehmen. Sie müssen diese Anweisungen befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.
  • Helfen Sie dem Versicherer
    Sie müssen für den Versicherer einen ausführlichen und
    wahrheitsgemäßen Schadenbericht verfassen. Auch sonst müssen Sie den Versicherer bei der Ermittelung des Schadens und seiner Abwicklung unterstützen. Geben Sie dem Versicherer alle Informationen, die für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, und senden Sie ihm alle angeforderten Dokumente zu.
  • Teilen Sie dem Versicherer gegen Sie eingeleiteten Maßnahmen mit
    Wird gegen Sie als Hundehalter ein staatsanwaltschaftliches, behördliches oder
    gerichtliches Verfahren eingeleitet oder erhalten Sie einen Mahnbescheid, dann müssen Sie das Ihrem Versicherer unverzüglich mitteilen.
  • Legen Sie Widerspruch ein
    Erhalten Sie einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder
    erforderliche Rechtsbehelfe einlegen.
  • Überlassen Sie die Prozessführung dem Versicherer
    Wird gegen Sie als Hundehalter ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend
    gemacht, müssen Sie es dem Versicherer überlassen, das Verfahren zu führen.
    Der Versicherer beauftragt dann in der Regel einen Rechtsanwalt, dem Sie eine Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen zur Verfügung stellen müssen.

Mein Hund hat mich gebissen

Bei Eigenschäden leistet keine Haftpflicht

Hat Ihr Hund Sie gebissen, sind Ihnen vielleicht Kosten durch medizinische Behandlungen, Verdienstausfälle oder auch zerbissene Kleidung entstanden. Auch wenn Sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen haben, werden Sie diese Kosten in der Regel selbst tragen müssen. Der Grund ist, dass Hunde­haftpflicht­versicherungen, aber auch private Haftpflicht­versicherungen keinen Schutz vor sogenannten Eigenschäden bieten. Eigenschäden sind Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, seinem Eigentum oder im gleichen Haushalt lebenden Personen entstanden sind.

Wer von seinem eigenen Hund gebissen und schwerer verletzt wurde, kann den Versicherungsschaden höchstens über die Krankentagegeld­versicherung abwickeln. Sind Sie so schwer verletzt, dass Sie länger als sechs Wochen nicht arbeitsfähig sind, zum Beispiel aufgrund einer Infektion, übernimmt die Krankenkasse hier zwei Drittel des Gehalts. Das letzte Drittel übernimmt zum Beispiel die private Zusatz­versicherung.

Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:

Schäden durch den eigenen Hund – was tun?

Ein fremder Hund hat mich oder meinen Hund gebissen

Diese Versicherung leistet

Hat ein fremder Hund Sie selbst oder Ihren Hund durch Bisse verletzt, dann haftet der Halter des anderen Hundes. Das bedeutet, dass er für Kosten aufkommen muss, die Ihnen durch materielle und immaterielle Schäden infolge des Hundebisses entstehen. Hat er eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen, dann leistet sie beispielsweise für Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen oder auch Tierarztkosten.

Ihre eigene Hunde­haftpflicht­versicherung würde nur leisten, wenn Sie jemand schädigt, diese Person den Schaden jedoch nicht oder nur teilweise bezahlen kann (Forderungsausfalldeckung). Während einige Versicherer anbieten, den Schaden dann in unbegrenzter Höhe zu übernehmen, leisten andere nur bis zu einer Mindestschadenhöhe. Andere schließen diese Leistung ganz aus.

Geringere Versicherungsleistung bei Mitschuld

Nicht immer übernimmt die Hunde­haftpflicht­versicherung des Hundehalters des anderen Hundes 100 Prozent der Tierarztkosten. Versicherer können die Übernahme der kompletten Kosten verweigern, wenn Ihrem Hund eine Mitschuld an der Verletzung nachgewiesen wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Hund in der Konfliktsituation auch ein Risiko für unberechenbares Verhalten dargestellt hat. Oft erhalten Sie dann nur 50 Prozent der Tierarztkosten von der gegnerischen Hunde­haftpflicht­versicherung erstattet. Besitzen Sie eine Hundekranken­versicherung, dann kann mit dieser ein Teil der Restkosten abgedeckt werden.

Alle Infos zur Hundekranken­versicherung


Das sollten Sie tun

Wenn Sie oder Ihr Hund von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz, Schmerzensgeld oder auch die Tierarztkosten einfordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige infrage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen. Die Verletzung Ihres Hundes sollten Sie ebenso ärztlich abklären und dokumentieren lassen.

Icon Smartphone

So hilft Ihnen die Hunde­haftpflicht­versicherung

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Sie haben bereits eine Hunde­haftpflicht­versicherung? Auf diese Leistungen sollten Sie achten

Wenn der eigene Hund zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hunde­haftpflicht­versicherung grundsätzlich für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensfolgeschaden) auf. Auch bietet diese Versicherung rechtliche Unterstützung und wehrt ungerechtfertigte Schmerzensgeldforderungen ab. Ob diese Versicherung tatsächlich leistet, ist allerdings davon abhängig, welche Leistungen genau im Vertrag enthalten sind. Folgende Leistungen können wichtig sein, wenn Ihr Hund eine andere Person oder einen anderen Hund gebissen hat:

Führen ohne Leine

Prüfen Sie, ob auch Schäden mitversichert sind, wenn Ihr Hund nicht angeleint war oder keinen Maulkorb getragen hat. Dies kann wichtig sein, da es unübersichtlich sein kann, wo in Deutschland Hunde angeleint werden müssen. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Leinenpflicht existiert nicht. Vielmehr ist die Leinenpflicht von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Vom Bundesland (z. B. gilt in Berlin und Hamburg eine allgemeine Leinenpflicht)
  • Von der Stadt oder Gemeinde
  • Von bestimmten Orten (z. B. ist in der Innenstadt, in Naturschutzgebieten, im Wald oder auf Deichen Anleinen in der Regel Pflicht, im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung oder offiziellen Hundeauslaufflächen jedoch nicht)
  • Von Brutzeiten (z. B. besteht im Saarland Leinenzwang von März bis Juni)
Icon Hund mit Leine

Der Verstoß gegen die Leinenpflicht wird als Ordnungswidrigkeit gewertet. Beachten Sie jedoch, dass Bußgelder von der Hunde­haftpflicht­versicherung nicht übernommen werden.

Hüten durch dritte Personen

Beißt Ihr Hund eine Person oder einen anderen Hund, während eine andere Person auf den Hund aufgepasst hat, kann die Hunde­haftpflicht­versicherung es verweigern, zu leisten. Dieser Fall kann aber auch in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Hunde­haftpflicht­versicherung das Hüten durch dritte Personen mitversichert ist, wenn Ihr Hund auch durch andere Personen betreut wird.

Icon blonde Frau

Auch wenn zu hoffen ist, dass Ihr Hund in Zukunft weder Personen noch andere Hunde durch Bisse verletzt: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, ob Sie ausreichend bei einem Hundebiss geschützt sind.

Dann zahlt die Versicherung nicht

Die Hunde­haftpflicht­versicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:

  • Wenn der Schaden zu spät gemeldet wurde.
  • Bei Strafen und Bußgelder müssen Halter selbst aufkommen, unabhängig vom gewählten Versicherungsschutz.
  • Wenn Ihr eigener Hund Schäden bei Ihnen selbst verursacht.

Sie haben noch keine Hunde­haftpflicht­versicherung?

Hat der eigene Hund eine andere Person oder einen anderen Hund gebissen, gibt es für den Hundehalter oft ein böses Erwachen: Er wird für den Schaden haftbar gemacht und muss für die Kosten selbst aufkommen, wenn er keine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen hat. Während Sach- und Tierarztkosten noch verhältnismäßig gering ausfallen können, können Schadenersatz­forderungen von verletzten Personen schnell sehr hoch sein.

Eine private Haftpflicht­versicherung leistet bei Schäden durch Hundebisse des eigenen Hundes nicht.

Hunde­haftpflicht­versicherung leistet nicht rückwirkend

Viele betroffene Hundehalter fragen sich, ob eine neu abgeschlossene Hunde­haftpflicht­versicherung den durch den Hundebiss entstandenen Schaden übernehmen würde. Bei Hunde­haftpflicht­versicherungen gibt es zwar in der Regel keine Wartezeit. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz an dem von Ihnen gewünschten Termin beginnt. Eine Hunde­haftpflicht­versicherung leistet allerdings nicht rückwirkend. Hat Ihr Hund also bereits zugebissen und dadurch Schäden verursacht, wird das eine neu abgeschlossene Hunde­haftpflicht­versicherung nicht übernehmen.

Hunde­haftpflicht: in manchen Bundesländern Pflicht

Es gibt nicht nur finanzielle Gründe, eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen: In sechs von sechzehn Bundesländern ist diese Versicherung sogar Pflicht:

  1. Berlin
  2. Hamburg
  3. Niedersachsen
  4. Sachsen-Anhalt
  5. Schleswig-Holstein
  6. Thüringen
Icon Landkarte

Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. Eine Übersicht zu dem Thema „Pflicht zur Hunde­haftpflicht“ finden Sie hier:

Wann ist die Hunde­haftpflicht Pflicht?

So sichern Sie sich gegen hohe Kosten ab

Eine Hunde­haftpflicht­versicherung kostet in der Regel nur wenige Euro im Monat. Das ist im Vergleich zu den Schadenersatz­forderungen, die eine von Ihrem Hund gebissene und schwer verletzte Person von Ihnen einfordern kann, verhältnismäßig wenig. Weiter unten haben Sie die Möglichkeit, Hunde­haftpflicht­versicherungen zu vergleichen und direkt online abzuschließen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Versicherung für Sie die beste ist, kann Ihnen auch unsere Seite „Hunde­haftpflicht­versicherung im Test“ eine erste Orientierung bieten. Hier finden Sie nicht nur unsere Empfehlungen, sondern auch aktuelle Testsieger der Hunde­haftpflicht­versicherungen.

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