Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei einem Hundebiss tun können und welche Versicherung in einem solchen Fall zahlt.
Inhalt dieser SeiteHund hat gebissen: die rechtlichen Folgen
Hundehalter sind dazu verpflichtet, ihren Hund jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beißt der Hund dennoch zu, haftet der Halter. Dies gilt für Sachschäden, für Personenschäden und für Vermögensschäden. Welche rechtlichen Folgen ein Hundebiss hat, hängt sowohl vom Schaden als auch vom Geschädigten ab.
Schäden, für die der Hundehalter aufkommen muss
Schadensersatz
Sachschäden, die auf den Hundebiss zurückzuführen sind, müssen vom Hundehalter beglichen werden. Diese können zum Beispiel zerrissene Hosen oder auch kaputte Fahrräder sein (wenn der Hundebiss zu einem Sturz mit dem Fahrrad geführt hat). Außerdem müssen eventuelle Kosten für Hilfs- und Heilmittel vom Halter bzw. dessen Versicherung erstattet werden, also Medikamente und Gehhilfen. Auch Fahrtkosten zu Ärzten zählen dazu.
Schmerzensgeld
Wurde eine Person durch einen Hundebiss verletzt, hat diese Person Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt unter anderem von der Art und der Intensität der Verletzung ab. So kann ein Hundebiss mit eher harmlosen körperlichen Folgen ein Schmerzensgeld von wenigen hundert Euro nach sich ziehen, während ein Biss, der im Krankenhaus behandelt werden muss und zu einer Infektion führt, schnell zu einem Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro führen kann.
Entgeltschaden
Wenn der Hundebiss dazu führt, dass der Geschädigte 6 Wochen oder länger nicht arbeiten kann, muss dem Geschädigten das entgangene Entgelt gezahlt werden. Üblicherweise wird dieses mit dem Krankengeld, das die Krankenkasse zahlt, verrechnet.
Weitere Ansprüche
Geschädigte können unter Umständen weitere Ansprüche geltend machen wie zum Beispiel einen Haushaltsführungsschaden, wenn der eigene Haushalt nach dem Biss des Hundes nicht mehr geführt werden kann.
Das tut das Ordnungsamt, wenn der Hund gebissen hat
Gibt es nach einem Hundebiss eine Anzeige, prüft das Ordnungsamt, ob der Hund als gefährlich eingestuft werden muss. Der Halter bekommt nach einem gemeldeten Biss in der Regel einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er sich zum Vorfall äußern kann. Hier kann er auch eventuelle Zeugen benennen. Das Ordnungsamt kann nach Abschluss der Prüfung zum Beispiel anordnen, dass der Hund an der Leine geführt werden oder einen Maulkorb tragen muss. Zudem kann ein sog. Wesenstest angeordnet werden, um eingehender zu prüfen, ob der Hund eine Gefahr darstellt.
Mein Hund hat eine Person gebissen – was tun?
Im Grunde ist es egal, wen der Hund beißt. Sei es der Besuch oder der Briefträger, in jedem Fall haftet der Hundehalter für alle Schäden, die sein Hund verursacht.
Folgender Ablauf ist üblich:
- Hat Ihr Hund eine Person gebissen, sodass diese zum Arzt muss, wird der Fall aktenkundig. Denn Hundebisse müssen gemeldet werden.
- Dann schaltet sich die Behörde ein. Je nach Sachlage fordern die Behörden einen Wesenstest für den Hund. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Inhalte dieses Wesenstests. In jedem Fall ist es ratsam, sich frühzeitig auf den Besuch der Behörde einzustellen und Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund keine Möglichkeit mehr hat, jemanden zu beißen.
- Außerdem kann der Geschädigte eventuell Schadensersatz fordern. Dieser wird entweder vom Hundehalter aus eigener Tasche oder seiner Hundehaftpflicht beglichen.
Was tun, wenn mich ein fremder Hund gebissen hat?
Wenn Sie von einem fremden Hund gebissen wurden, sollten Sie sich in jedem Fall die Adresse des Halters notieren und die Verletzungen dokumentieren, für den Fall, dass Sie Schadensersatz fordern möchten. Je nach Schwere der Attacke kommt auch eine Anzeige in Frage. Außerdem sollten Sie einen Arzt aufsuchen und sich gegebenenfalls gegen Tetanus impfen lassen.
Was tun, wenn mich mein eigener Hund gebissen hat?
In einem solchen Fall leistet die eigene Hundehaftpflicht nicht. Wer von seinem eigenen Hund gebissen wurde, kann einen Versicherungsschaden höchstens über die Krankentagegeldversicherung abwickeln. Sind Sie so schwer verletzt, dass Sie länger als 6 Wochen nicht arbeitsfähig sind (zum Beispiel aufgrund einer Infektion), übernimmt die Krankenkasse hier zwei Drittel des Gehalts. Das letzte Drittel übernimmt zum Beispiel die private Zusatzversicherung.
Weitere Informationen, was Sie bei Schäden durch den eigenen Hund tun können, erhalten Sie hier:
Mein Hund hat einen anderen Hund gebissen – was tun?
Auch hier gilt der Grundsatz: Wenn ein Hund durch einen Biss einen Schaden verursacht hat, haftet der Halter. Wenn der Schaden bei einem anderen Hund entstanden ist, haftet der Halter gegenüber dem geschädigten Halter. Ob eine abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung den Schaden übernimmt, ist ebenfalls abhängig davon, ob zum Beispiel gegen eine Leinenpflicht verstoßen wurde oder der Halter bzw. der Hundeführer sorglos gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, springt die Hundehaftpflicht in der Regel ein.
So hilft die Hundehaftpflichtversicherung weiter
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden an Dritten ab:
- Sachschäden,
- Personenschäden und
- Vermögensschäden
Wenn der eigene Hund also zum Beispiel den Pizzaboten gebissen hat, kommt die Hundehaftpflicht für die zerrissene Hose (Sachschaden), für die Arztrechnung (Personenschaden) und für einen eventuellen Verdienstausfall (Vermögensschaden) auf. Eine reguläre Haftpflichtversicherung reicht in vielen Fällen nicht aus, um die Schäden, die der eigene Hund verursacht hat, abzudecken. Eine gute Hundehaftpflicht zu haben, ist also unerlässlich. Wer als Hundehalter keine Versicherung abgeschlossen hat, muss er für sämtliche Kosten selbst aufkommen.
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Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht
Während einige Bundesländer den Hundehaltern freistellen, ob sie eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen, haben andere Bundesländer eine Versicherungspflicht eingeführt. Zuletzt war dieses in 6 Bundesländern der Fall:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Erkundigen Sie sich zum Beispiel bei Ihrem Ordnungsamt, welche Regelungen an Ihrem Wohnort gelten. Eine Übersicht zu den Thema Hundehaftpflicht Pflicht finden Sie hier:
Wann ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Dann zahlt die Versicherung nicht
Die Hundehaftpflichtversicherung verweigert in der Regel die Zahlung in folgenden Fällen:
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