Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie im Urlaub krank werden und wie Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen.
Inhalt dieser SeiteKrank im Urlaub: Krankschreibung – ja oder nein?
Prinzipiell gilt: Urlaubstage, an denen Sie durch Krankheit arbeitsunfähig waren, zählen nicht zu den Urlaubstagen. Sie können diese Urlaubstage retten. Dafür müssen Sie aber bestimmte Nachweise erbringen und die richtigen Stellen informieren. Wie Sie das machen, erfahren Sie in unserer Checkliste.
Krank im Urlaub? – rechtliche Grundlagen
Rechtlich geregelt ist das im Mindesturlaubsgesetz § 9 “Erkrankung während des Urlaubs”:
„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet” (Quelle: BUrlG § 9).
Krank vor Reise – trotzdem verreisen oder absagen?
Was Sie als Arbeitnehmer beachten sollten, wenn Sie vor dem Urlaub erkranken und ob Sie zwischen Krankheit und Urlaub arbeiten müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag “Krank vor dem Urlaub: Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer?”
Krankschreibung – so machen Sie es richtig
Am ersten Tag handeln
Auch, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes stehen sollte: Werden Sie im Urlaub krank, sollten Sie schon am ersten Tag handeln (und nicht zum Beispiel erst am dritten).
Kann ich mich rückwirkend krankschreiben lassen?
Sie sind im Urlaub krank und wollen jetzt aber erst mal Ihren restlichen Urlaub genießen, bevor Sie sich um den Papierkram kümmern? Ihre durch Krankheit verlorenen Urlaubstage bekommen Sie nur gutgeschrieben, wenn Sie die Fristen und Nachweispflichten des Entgeltfortzahlungsgesetzes einhalten und am besten am ersten Tag Ihrer Krankheit handeln. Mit einer rückwirkende Krankschreibung können Sie Ihre Urlaubstage nicht retten.
Krankschreibung besorgen
Besorgen Sie sich eine Krankschreibung durch Ihren Hausarzt oder einen Arzt am Urlaubsort. Falls Sie zu einem ausländischen Arzt gehen, ist wichtig, dass er Ihnen nicht nur die Krankheit bescheinigt, sondern die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit. Eine Übersetzung oder Beglaubigung des Attests ist nicht erforderlich.
Arbeitsunfähigkeit? – Nicht bei jeder Krankheit
Möchten Sie Ihre Urlaubstage retten, müssen Sie als arbeitsunfähig gelten. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass es Ihnen durch eine Krankheit nicht möglich ist, Ihre Arbeit auszuüben. Nicht bei jeder Krankheit sind Sie automatisch arbeitsunfähig. Einige Menschen erkranken zum Beispiel an Corona, haben aber keine Symptome, die sie bei der Arbeit einschränken würden.
Quarantäne im Urlaub
Seit 2022 wird auch Quarantäne nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sollten Sie also während Ihres Urlaubs die Anweisungen bekommen, sich zu isolieren, gelten diese Tage nicht als Urlaub (Quelle: IfSG § 59). Das war vor der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes nicht eindeutig: Denn eine Person in Quarantäne muss nicht unbedingt arbeitsunfähig sein.
Arbeitgeber (und Krankenkasse) informieren
Teilen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer so schnell wie möglich Ihrem Arbeitgeber oder der Personalabteilung mit. Schnellstmöglich heißt per Telefon, Mail, Messenger oder SMS. Schicken Sie dem Arbeitgeber das Attest, sodass es ihm spätestens bis zum vierten Kalendertag (nicht Werktag) vorliegt. Halten Sie sich bei Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, dann müssen Sie noch drei weitere Dinge tun:
- Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen. Die Kosten für ihre Mitteilung hat der Arbeitgeber zu tragen.
- Wenn Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie auch diese über Ihre Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer informieren.
- Sie kommen aus dem Urlaub nach Deutschland zurück und sind immer noch krank? Dann sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber und der gesetzlichen Krankenkasse Ihre Rückkehr unverzüglich mitzuteilen (Quelle: EntgFG § 5).
Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – was ist der Unterschied?
Oft fallen zwei Begriffe beim Thema “krank im Urlaub”: Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zwischen beiden gibt es wichtige Unterschiede: Sie haben nicht die gleichen rechtlichen Grundlagen, sie gelten für verschiedene Zeiträume und bedeuten unterschiedliche Nachweispflichten:
- Als Arbeitnehmer haben Sie Anrecht auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Lohnfortzahlung im Urlaub wird Urlaubsentgelt genannt (Quelle). Um Ihren Lohn auch im Urlaub zu erhalten, müssen Sie nichts weiter tun.
- Sind Sie im Urlaub krank, erhalten Sie nicht Urlaubsentgelt, sondern eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Das bedeutet: Sie erhalten Ihren Lohn, auch wenn Sie krank sind. Im Krankheitsfall kann Ihnen Ihr Entgelt in der Regel bis zu sechs Wochen gezahlt werden. Dazu müssen Sie dem Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert Ihre Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, sind Sie verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Quelle: EntgFG § 5). Schauen Sie aber zur Sicherheit besser noch einmal in Ihren Arbeitsvertrag, was dort vereinbart ist.
Krank im Urlaub in Deutschland oder im Ausland – wichtige Unterschiede
Krankheit im Urlaub in Deutschland
Information an Arbeitgeber
Krankheit im Urlaub im Ausland
Information an Arbeitgeber
Information an die Krankenkasse
Rückkehr nach Deutschland – weiterhin erkrankt
Was passiert mit meinen Urlaubstagen?
Keine Urlaubsverlängerung durch Krankentage
Nach Ablauf des Urlaubs müssen Sie auf Ihrer Arbeit erscheinen – vorausgesetzt Sie sind wieder gesund. Sie dürfen nicht eigenmächtig Ihre Krankheitstage an den Urlaub anhängen. Ihr Urlaub endet trotz Krankheitsphase zum vereinbarten Termin. Sie können Ihren Arbeitgeber aber um eine Verlängerung Ihres Urlaubs bitten. Ein Anrecht darauf haben Sie allerdings nicht.
Krankentage können nachgeholt werden
Ihr Arbeitgeber muss die Ihnen aufgrund von attestierter Arbeitsunfähigkeit entgangenen Urlaubstage zu passender Zeit nachholen lassen. In der Regel müssen Sie dafür einen neuen Urlaubsantrag stellen.
Ausnahmen: Wann Sie keine Urlaubstage zurückbekommen
Selbstverschuldete Krankheit
Haben Sie Ihre Krankheit selbst verschuldet, sie etwa durch besonders leichtsinniges oder vorsätzliches Verhalten herbeigeführt, dann kann Ihr Arbeitgeber die Fortzahlung des Arbeitsentgelts ablehnen. Was allerdings genau “eigenes Verschulden” bedeutet, ist gesetzlich nicht geregelt. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber: Er muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst herbeigeführt hat (Quelle: EntgFG § 3).
Krankheit während Überstundenabbau
Ob Krankheit in Ihrem Urlaub oder während eines Überstundenabbaus – für Sie bedeutet es im Grunde das Gleiche: Sie sind krank, während Sie freihaben. Der Gesetzgeber behandelt Krankheit während Überstundenabbau jedoch anders als während eines Urlaubs: Wenn Sie krank werden, während Sie Überstunden abbauen, erhalten Sie keinen weiteren Freizeitausgleich für Ihre Krankheit. (Quelle: BAG vom 31. Mai 1989 (Az. 5 AZR 344/88))
Kind im Urlaub krank: Was bedeutet das für Ihren Urlaub?
Wenn nicht Sie, sondern Ihr Kind im Urlaub krank ist, werden diese Urlaubstage Ihnen nicht gutgeschrieben. Rechtlich hilft auch kein ärztliches Attest für Ihr Kind oder das Argument, dass Sie sich während Ihres Urlaubs nicht erholen können, weil Sie sich um Ihr Kind kümmern müssen (Quelle: LAG Berlin-Brandenburg vom 10.11.2010 (11 Sa 1475/10)).
Fazit
Sind Sie im Urlaub krank, sind diese Tage nicht verloren. Sie können sich diese Urlaubstage vom Arbeitgeber gutschreiben lassen und somit retten. Dafür müssen Sie bestimmte Fristen und Nachweispflichten einhalten: Auch wenn es mitunter schwierig ist: Werden Sie am ersten Tag Ihrer Krankheit aktiv. Lassen Sie sich von einem Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit und Dauer. Im Ausland müssen Sie zusätzlich Ihre Kontaktdaten hinterlassen und gegebenenfalls Ihre Krankenkasse informieren.
Trotz Krankheit endet Ihr Urlaub am vereinbarten Termin. Wenn Sie die gutgeschriebenen Urlaubstage nutzen möchten, dann müssen Sie einen neuen Urlaubsantrag bei ihrem Arbeitgeber stellen. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie den Urlaub zu einem passenden Zeitpunkt nachholen zu lassen.
Die häufigsten Fragen zu Krank im Urlaub
Sollte man sich im Urlaub krankschreiben lassen?
Wenn Sie im Urlaub krank werden, sollten Sie sich Ihre Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lassen. Nur mit dieser Krankschreibung besteht die Möglichkeit, dass Ihr Arbeitgeber diese Krankentage Ihrem Jahresurlaub wieder gutschreibt. Sie sind verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit und Ihre voraussichtliche Dauer zu informieren. Halten Sie sich im Ausland auf, müssen Sie gegebenenfalls auch Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen.
Bis wann muss ich mich im Urlaub krankmelden?
Sind Sie in Ihrem Urlaub krank geworden, sollten Sie sich bereits am ersten Tag krankschreiben lassen, auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes, zum Beispiel erst der dritte Tag vereinbart ist. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden im Zweifelsfall Stress mit Ihrem Arbeitgeber.
Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich krank bin?
Die Tage, an denen Sie krank sind, werden Ihrem Jahresurlaub gutgeschrieben. Voraussetzung ist aber, dass ein Arzt Ihnen bescheinigt, dass Sie arbeitsunfähig sind. Sie müssen auch Ihren Arbeitgeber und gegebenfalls Ihre Krankenkasse in Kenntnis setzen. Um die gutgeschriebenen Urlaubstage nutzen zu können, müssen Sie einen neuen Urlaubsantrag stellen.
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