Probleme mit dem Arbeitgeber: Wer hilft?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Probleme mit dem Arbeitgeber kann es aufgrund von Elternzeit, Krankheit oder Schwangerschaft geben.
  • Unberechtigte Kündigungen oder fehlendes Gehalt zählen zu den häufigsten Streitgründen.
  • Arbeitnehmer können sich an interne und auch externe Anlaufstellen wenden.
  • In vielen Fällen hilft nur noch der Gang zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
  • Droht ein Rechtsstreit, ist es von Vorteil, eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung zu haben. Diese übernimmt alle Anwalts- und Prozesskosten.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei Problemen mit dem Arbeitgeber tun können, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und welche Versicherung Sie unterstützt.

Inhalt dieser Seite
  1. An wen Sie sich wenden können
  2. Probleme mit Kündigung
  3. Probleme mit Schwangerschaft
  4. Probleme nach Elternzeit
  5. Probleme wegen Krankheit
  6. Gehalt wird nicht gezahlt
  7. Probleme mit früheren Arbeitgeber
  8. Fazit

Probleme mit dem Arbeitgeber: Wer hilft?

Wer Probleme mit seinem Arbeitgeber hat, kann sich an einige Anlaufstellen wenden – entweder externe Stellen oder firmeninterne Verantwortliche:

  • freie Beratungsstellen und -vereine (Hinweis: Hier zahlt man entweder ein einmaliges Beratungshonorar oder vereinbart eine Mitgliedschaft in der Beratungsstelle. Diese ist oftmals gegen eine geringe Jahresgebühr im unteren zweistelligen Euro-Bereich zu haben.)
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Gewerkschaft
  • Betriebsrat des Unternehmens
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Fristen beachten!

Je nach Problem – besonders bei ausgebliebenen Gehaltszahlungen – kann es sein, dass Arbeitnehmer für bestimmte Schritte Fristen beachten müssen. Halten Sie im Zweifelsfall möglichst früh Rücksprache mit einem fachkundigen Berater oder einem Rechtsbeistand.

In den folgenden Kapiteln erläutern wir Ihnen verschiedene Szenarien, wo es häufige Probleme mit dem Arbeitgeber gibt und was man in einem solchen Fall beachten muss.

Was tun bei Problemen mit einer Kündigung?

Folgende Dinge sollte Arbeitnehmer prüfen, wenn Zweifel bestehen, ob eine Kündigung rechtens ist.

  • Ist im Arbeitsvertrag, in einem eventuellen Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen?
  • Gilt im konkreten Fall ein allgemeiner Kündigungsschutz? Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Elternzeit, Schwerbehinderung oder Mitgliedschaft in einem Betriebsrat.
  • Muss im konkreten Fall der Betriebsrat oder der Personalrat einer Kündigung zustimmen?
  • Wurde bei einer Massenentlassung Rücksprache mit der Agentur für Arbeit gehalten? In einigen Fällen ist dies vorgeschrieben.

Wann gilt ein Kündigungsschutz?

Beschäftigt ein Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Mitarbeiter in Teilzeit anteilig berücksichtigt (nach einem Faktor – zum Beispiel Faktor 0,5, wenn ein Teilzeitmitarbeiter weniger als 20 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig ist).

Icon Achtung

Beachten Sie

Die Vorschriften zum Arbeitsrecht sind nicht nur zahlreich, sondern zudem auch recht unübersichtlich. Das Hinzuziehen eines Fachanwalts ist also dringend zu empfehlen. Wer sich gegen die Kosten absichern möchte, kann dieses mit einer Arbeits­rechtsschutz­versicherung tun.

3 Arten von Kündigungen

Der häufigste Streitfall bei einer Kündigung ist der Kündigungsgrund. Juristen unterscheiden hier zwischen 3 Arten von Kündigungen.

  • Eine betriebsbedingte Kündigung kann zum Beispiel ausgesprochen werden, wenn die Firma nur noch wenige Kundenaufträge erhält.
  • Eine personenbedingte Kündigung ist gültig, wenn die Gründe für die Kündigung beim Arbeitnehmer liegen (zum Beispiel bei anhaltender Krankheit – mehr dazu im Abschnitt „Probleme mit Arbeitgeber wegen Krankheit“ ).
  • Eine verhaltensbedingte Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer in erheblichen Maße seine Pflichten verletzt hat (zum Beispiel bei häufigen Verspätungen oder bei Verweigerung der Arbeit).

Icon Schriftrolle

Kündigung – eine einseitige Sache

Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig (also von einer der beiden Vertragsparteien – entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer) beendet. Die Zustimmung der anderen Seite ist nicht notwendig. Allerdings ist eine Kündigung an zahlreiche rechtliche Anforderungen geknüpft, damit diese wirksam ist.


Am Anwalt führt oft kein Weg vorbei

Wer der Meinung ist, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtens ist, wird ohne fachkundige Hilfe kaum weiterkommen. Gibt es keinen Betriebsrat im Unternehmen, helfen entweder freie Beratungsstellen weiter, die mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammenarbeiten. Oder man wendet sich direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess übernimmt eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung, wenn diese rechtzeitig abgeschlossen wurde.

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Was tun, wenn es Probleme wegen der Schwangerschaft gibt?

Besonderer Kündigungsschutz

Werdende Mütter genießen durch das Arbeitsrecht besonderen Kündigungsschutz – eine Kündigung während der Schwangerschaft ist im Normalfall nicht möglich. Gleiches gilt für den Zeitraum von 4 Monaten nach der Entbindung.

Icon Milchfläschchen

Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft erfahren. Aus diesem Grund gibt es für Schwangere eine Mitteilungspflicht, nach der dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin mitgeteilt werden. Dieses gilt natürlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft auch tatsächlich bekannt ist.

Wann kann der Chef dennoch kündigen?

Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und der anschließenden vier Monate dennoch möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. In der Praxis ist dies allerdings ausgesprochen selten. So ein Fall muss durch die zuständige oberste Landesbehörde für zulässig erklärt werden. Dafür muss der Arbeitgeber eine entsprechende Genehmigung einholen.

Probleme, Arbeitgeber während der Schwangerschaft zu finden? Lügen erlaubt!

Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen nicht ablehnen, weil sie schwanger sind. Häufig wird allerdings eine Ausrede herangezogen, um eine Einstellung dennoch zu vermeiden. Schließlich ist eine (werdende) Mutter mindestens 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach nicht arbeitsfähig – bei voller Gehaltszahlung. Viele Schwangere sagen deshalb im Bewerbungsgespräch nicht die Wahrheit. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass eine Lüge in diesem Bereich im Bewerbungsgespräch zulässig sei. Eine spätere Anfechtung des Arbeitsvertrages bleibt damit ohne Erfolgsaussichten.

Wer hilft bei Problemen nach der Elternzeit?

Ab dem Augenblick, ab dem die Elternzeit verlangt worden ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr kündigen. Dies gilt jedoch höchstens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und natürlich während der Elternzeit selbst. Sobald die Elternzeit beendet ist, gilt der Kündigungsschutz allerdings nicht mehr.

Bei Problemen mit dem Arbeitgeber nach der Elternzeit gilt kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Das heißt, eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich rechtens, wenn sie die Vorschriften des Arbeitsrechts beachtet.

Probleme mit dem Arbeitgeber wegen Krankheit

Wann darf der Arbeitgeber Kündigung aussprechen?

Entgegen der weitläufigen Meinung kann der Arbeitgeber eine Kündigung auch während der Krankheit des Arbeitnehmers aussprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankheit sogar der Grund für eine rechtmäßige Kündigung sein.

Anlass für eine Kündigung können sein:

  • eine anhaltende Erkrankung
  • zahlreiche Kurz­erkrankungen
  • krankheitsbedingte Minderleistung.

Voraussetzungen, damit die Kündigung rechtens ist

Gemeinhin gilt: Folgende 3 Punkte müssen allesamt erfüllt sein, damit eine Kündigung aus Krankheits­gründen rechtens ist.

  • Zum Zeitpunkt der Kündigung muss die medizinische Prognose so sein, dass die Erkrankung auch künftig im bisherigen Umfang zu erwarten ist.
  • Die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers müssen die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens erheblich beeinträchtigen.
  • Eine Interessenabwägung muss ergeben, dass zum Beispiel eine Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einer anderen freien Arbeitsstelle im Unternehmen nicht möglich ist.

Liegen nur zwei oder gar nur einer der genannten Gründe vor, ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht rechtens. Allgemein gilt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung nur das letzte Mittel des Arbeitgebers sein darf.

Krank vor dem Urlaub? Diese Rechte haben Arbeitnehmer

Was tun, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird?

Wenn das Gehalt nicht auf dem Konto eingegangen ist, hat der Arbeitnehmer drei Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen.

Kontakt zum Arbeitgeber suchen

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Bevor man etwas unternimmt, muss man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – was ohnehin ratsam ist, da es in seltenen Fällen auch sein kann, dass nicht das Unternehmen den Zahlungsverzug zu verantworten hat, sondern z. B. die Bank.

Sollte ein persönliches Gespräch nicht zur Klärung beitragen, sollte der Arbeitnehmer schriftlich dazu auffordern, das Gehalt zu zahlen. In dem Brief sollte sowohl die ausstehende Summe als auch eine Frist genannt werden, bis zu der die Zahlung erfolgen muss.

Den Zahlungsverzug anmahnen

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Hat der Arbeitgeber die Zahlungsfrist verstreichen lassen, sollten Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Mahnung zukommen lassen. Dies ist wichtig für eventuelle weitere Schritte, die der Arbeitnehmer einleiten kann, wenn die Gehalts- oder Lohnzahlung weiter ausbleiben sollte.

Beachten Sie: In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen sind mitunter Fristen festgehalten, die eingehalten werden müssen. Diese liegen in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.

Klage beim Arbeitsgericht einreichen

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Sollte auch die Mahnung ohne Erfolg geblieben sein, können Arbeitnehmer eine Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dieses ist grundsätzlich auch ohne einen Anwalt über die Rechtsantragsstelle im Arbeitsgericht möglich. Die Hinzunahme eines Rechtsanwaltes ist dennoch ratsam. Die Kosten können von der Rechtsschutz­versicherung mit Arbeitsrecht getragen werden, wenn diese rechtzeitig abgeschlossen wurde.

Gehalt bei Insolvenz nicht verloren!

Wenn Gehaltszahlungen ausstehen und das Unternehmen insolvent ist, wenden sich Arbeitnehmer an den Insolvenzverwalter und melden dort ihre Ansprüche an. Zugleich sollten sie bei der Bundesagentur für Arbeit das sog. Insolvenzgeld beantragen, das ggf. für die letzten 3 Monate gezahlt wird. Mehr Infos dazu hier.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel:

Arbeitgeber zahlt nicht – was tun?

Probleme mit Ex-Arbeitgeber – Was darf er dem neuen Chef verraten?

Gesetzlich verpflichtet ist der Ex-Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses. Wenn der ehemalige Mitarbeiter zustimmt, darf er auch darüber hinausgehende Informationen weitergeben.

Doch auch wenn die Zustimmung durch den ehemaligen Angestellten fehlt, kann der ehemalige Chef Informationen weitergeben. Dies betrifft oftmals: Auskünfte zur Person aber auch Informationen zum Verhalten des ehemaligen Angestellten.

Icon Angestellte

Nur wahrheitsgemäße und relevante Auskünfte

Alle Auskünfte müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben. Dies trifft auf einen eventuellen neuen Arbeitgeber zu.

Ex-Arbeitgeber gibt unrichtige oder unzulässige Auskünfte

Wenn ehemalige Arbeitgeber (oder auch seine Mitarbeiter) jedoch rechtswidrig und schuldhaft falsche oder unzulässige Informationen verbreiten, kann der Betroffene dagegen vorgehen und das Unternehmen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Die Kosten dafür trägt eine Rechtsschutz­versicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht.

Fazit

Gründe für Probleme mit dem Arbeitgeber gibt es viele: Das Gehalt wird nicht gezahlt, die Kündigung ist unberechtigt oder der Arbeitgeber kündigt nach längerer Krankheit. Wenn Sie unkorrektes Verhalten vom Arbeitgeber vermuten, können Sie sich an freie Beratungsstellen, an Ihren Betriebsrat oder direkt an einen Fachanwalt wenden. Beachten Sie auch stets die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages.

In vielen Fällen kann es sich lohnen, vorsorglich eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, falls es zum Rechtsstreit kommt. Wichtig ist jedoch, dass diese rechtzeitig abgeschlossen wird, denn es gilt hier eine Wartezeit von 3 Monaten.

Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder sonstige Fachberatung. Sämtliche Angaben dieses Beitrags ohne Gewähr.


Die häufigsten Fragen zum Thema Probleme mit dem Arbeitgeber

Wer hilft mir bei Problemen mit dem Arbeitgeber?

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Bei Problemen mit dem Arbeitgeber hilft der Betriebsrat, wenn das Unternehmen einen hat, die Gewerkschaft, wenn man einer zugehört oder freie Beratungsstellen und -vereine. Wer rechtlich vorgehen möchte, wendet sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wie kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?

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Bei Problemen sollte man natürlich zunächst das Gespräch suchen mit dem Arbeitgeber suchen. Berufen Sie sich stets auf rechtliche Grundlagen, wie Regelungen im Arbeitsrecht. Zum Thema Regeln für Überstunden oder den Anspruch auf Elternzeit gibt es klare gesetzliche Richtlinien. Schauen Sie auch in Ihren Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer können jederzeit vor dem Arbeitsgericht klagen.

Wer hilft bei arbeitsrechtlichen Fragen?

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Es gibt eine Vielzahl an freien Beratungsstellen und Beratungsvereine. Gegen eine Mitgliedschaftsgebühr erhält man dort rechtliche Beratung, quasi wie ein Mieterverein für Arbeitnehmer.

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