Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Sie bei Problemen mit dem Arbeitgeber tun können, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben und welche Versicherung Sie unterstützt.
Inhalt dieser SeiteProbleme mit dem Arbeitgeber: Wer hilft?
Wer Probleme mit seinem Arbeitgeber hat, kann sich an einige Anlaufstellen wenden – entweder externe Stellen oder firmeninterne Verantwortliche:
Fristen beachten!
Je nach Problem – besonders bei ausgebliebenen Gehaltszahlungen – kann es sein, dass Arbeitnehmer für bestimmte Schritte Fristen beachten müssen. Halten Sie im Zweifelsfall möglichst früh Rücksprache mit einem fachkundigen Berater oder einem Rechtsbeistand.
In den folgenden Kapiteln erläutern wir Ihnen verschiedene Szenarien, wo es häufige Probleme mit dem Arbeitgeber gibt und was man in einem solchen Fall beachten muss.
Was tun bei Problemen mit einer Kündigung?
Folgende Dinge sollte Arbeitnehmer prüfen, wenn Zweifel bestehen, ob eine Kündigung rechtens ist.
Wann gilt ein Kündigungsschutz?
Beschäftigt ein Unternehmen regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Bei der Ermittlung der Mitarbeiterzahl werden Mitarbeiter in Teilzeit anteilig berücksichtigt (nach einem Faktor – zum Beispiel Faktor 0,5, wenn ein Teilzeitmitarbeiter weniger als 20 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig ist).
Beachten Sie
Die Vorschriften zum Arbeitsrecht sind nicht nur zahlreich, sondern zudem auch recht unübersichtlich. Das Hinzuziehen eines Fachanwalts ist also dringend zu empfehlen. Wer sich gegen die Kosten absichern möchte, kann dieses mit einer Arbeitsrechtsschutzversicherung tun.
3 Arten von Kündigungen
Der häufigste Streitfall bei einer Kündigung ist der Kündigungsgrund. Juristen unterscheiden hier zwischen 3 Arten von Kündigungen.
Kündigung – eine einseitige Sache
Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig (also von einer der beiden Vertragsparteien – entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer) beendet. Die Zustimmung der anderen Seite ist nicht notwendig. Allerdings ist eine Kündigung an zahlreiche rechtliche Anforderungen geknüpft, damit diese wirksam ist.
Am Anwalt führt oft kein Weg vorbei
Wer der Meinung ist, dass die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht rechtens ist, wird ohne fachkundige Hilfe kaum weiterkommen. Gibt es keinen Betriebsrat im Unternehmen, helfen entweder freie Beratungsstellen weiter, die mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammenarbeiten. Oder man wendet sich direkt an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Kosten für den Anwalt und den Prozess übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung, wenn diese rechtzeitig abgeschlossen wurde.
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Was tun, wenn es Probleme wegen der Schwangerschaft gibt?
Besonderer Kündigungsschutz
Werdende Mütter genießen durch das Arbeitsrecht besonderen Kündigungsschutz – eine Kündigung während der Schwangerschaft ist im Normalfall nicht möglich. Gleiches gilt für den Zeitraum von 4 Monaten nach der Entbindung.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft erfahren. Aus diesem Grund gibt es für Schwangere eine Mitteilungspflicht, nach der dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin mitgeteilt werden. Dieses gilt natürlich erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft auch tatsächlich bekannt ist.
Wann kann der Chef dennoch kündigen?
Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und der anschließenden vier Monate dennoch möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. In der Praxis ist dies allerdings ausgesprochen selten. So ein Fall muss durch die zuständige oberste Landesbehörde für zulässig erklärt werden. Dafür muss der Arbeitgeber eine entsprechende Genehmigung einholen.
Probleme, Arbeitgeber während der Schwangerschaft zu finden? Lügen erlaubt!
Arbeitgeber dürfen Bewerberinnen nicht ablehnen, weil sie schwanger sind. Häufig wird allerdings eine Ausrede herangezogen, um eine Einstellung dennoch zu vermeiden. Schließlich ist eine (werdende) Mutter mindestens 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach nicht arbeitsfähig – bei voller Gehaltszahlung. Viele Schwangere sagen deshalb im Bewerbungsgespräch nicht die Wahrheit. Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass eine Lüge in diesem Bereich im Bewerbungsgespräch zulässig sei. Eine spätere Anfechtung des Arbeitsvertrages bleibt damit ohne Erfolgsaussichten.
Wer hilft bei Problemen nach der Elternzeit?
Ab dem Augenblick, ab dem die Elternzeit verlangt worden ist, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht mehr kündigen. Dies gilt jedoch höchstens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und natürlich während der Elternzeit selbst. Sobald die Elternzeit beendet ist, gilt der Kündigungsschutz allerdings nicht mehr.
Bei Problemen mit dem Arbeitgeber nach der Elternzeit gilt kein besonderer Kündigungsschutz mehr. Das heißt, eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich rechtens, wenn sie die Vorschriften des Arbeitsrechts beachtet.
Probleme mit dem Arbeitgeber wegen Krankheit
Wann darf der Arbeitgeber Kündigung aussprechen?
Entgegen der weitläufigen Meinung kann der Arbeitgeber eine Kündigung auch während der Krankheit des Arbeitnehmers aussprechen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Krankheit sogar der Grund für eine rechtmäßige Kündigung sein.
Anlass für eine Kündigung können sein:
- eine anhaltende Erkrankung
- zahlreiche Kurzerkrankungen
- krankheitsbedingte Minderleistung.
Voraussetzungen, damit die Kündigung rechtens ist
Gemeinhin gilt: Folgende 3 Punkte müssen allesamt erfüllt sein, damit eine Kündigung aus Krankheitsgründen rechtens ist.
Liegen nur zwei oder gar nur einer der genannten Gründe vor, ist eine Kündigung wegen Krankheit nicht rechtens. Allgemein gilt, dass eine krankheitsbedingte Kündigung nur das letzte Mittel des Arbeitgebers sein darf.
Krank vor dem Urlaub? Diese Rechte haben Arbeitnehmer
Was tun, wenn das Gehalt nicht gezahlt wird?
Wenn das Gehalt nicht auf dem Konto eingegangen ist, hat der Arbeitnehmer drei Möglichkeiten, zu seinem Recht zu kommen.
Kontakt zum Arbeitgeber suchen
Bevor man etwas unternimmt, muss man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen – was ohnehin ratsam ist, da es in seltenen Fällen auch sein kann, dass nicht das Unternehmen den Zahlungsverzug zu verantworten hat, sondern z. B. die Bank.
Sollte ein persönliches Gespräch nicht zur Klärung beitragen, sollte der Arbeitnehmer schriftlich dazu auffordern, das Gehalt zu zahlen. In dem Brief sollte sowohl die ausstehende Summe als auch eine Frist genannt werden, bis zu der die Zahlung erfolgen muss.
Den Zahlungsverzug anmahnen
Hat der Arbeitgeber die Zahlungsfrist verstreichen lassen, sollten Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Mahnung zukommen lassen. Dies ist wichtig für eventuelle weitere Schritte, die der Arbeitnehmer einleiten kann, wenn die Gehalts- oder Lohnzahlung weiter ausbleiben sollte.
Beachten Sie: In Arbeitsverträgen und Tarifverträgen sind mitunter Fristen festgehalten, die eingehalten werden müssen. Diese liegen in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten.
Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Sollte auch die Mahnung ohne Erfolg geblieben sein, können Arbeitnehmer eine Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht einreichen. Dieses ist grundsätzlich auch ohne einen Anwalt über die Rechtsantragsstelle im Arbeitsgericht möglich. Die Hinzunahme eines Rechtsanwaltes ist dennoch ratsam. Die Kosten können von der Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht getragen werden, wenn diese rechtzeitig abgeschlossen wurde.
Gehalt bei Insolvenz nicht verloren!
Wenn Gehaltszahlungen ausstehen und das Unternehmen insolvent ist, wenden sich Arbeitnehmer an den Insolvenzverwalter und melden dort ihre Ansprüche an. Zugleich sollten sie bei der Bundesagentur für Arbeit das sog. Insolvenzgeld beantragen, das ggf. für die letzten 3 Monate gezahlt wird. Mehr Infos dazu hier.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Artikel:
Probleme mit Ex-Arbeitgeber – Was darf er dem neuen Chef verraten?
Gesetzlich verpflichtet ist der Ex-Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines schriftlichen Zeugnisses. Wenn der ehemalige Mitarbeiter zustimmt, darf er auch darüber hinausgehende Informationen weitergeben.
Doch auch wenn die Zustimmung durch den ehemaligen Angestellten fehlt, kann der ehemalige Chef Informationen weitergeben. Dies betrifft oftmals: Auskünfte zur Person aber auch Informationen zum Verhalten des ehemaligen Angestellten.
Nur wahrheitsgemäße und relevante Auskünfte
Alle Auskünfte müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, die ein berechtigtes Interesse an den Informationen haben. Dies trifft auf einen eventuellen neuen Arbeitgeber zu.
Ex-Arbeitgeber gibt unrichtige oder unzulässige Auskünfte
Wenn ehemalige Arbeitgeber (oder auch seine Mitarbeiter) jedoch rechtswidrig und schuldhaft falsche oder unzulässige Informationen verbreiten, kann der Betroffene dagegen vorgehen und das Unternehmen auf Unterlassung und Schadensersatz verklagen. Die Kosten dafür trägt eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein Arbeitsrecht.
Fazit
Gründe für Probleme mit dem Arbeitgeber gibt es viele: Das Gehalt wird nicht gezahlt, die Kündigung ist unberechtigt oder der Arbeitgeber kündigt nach längerer Krankheit. Wenn Sie unkorrektes Verhalten vom Arbeitgeber vermuten, können Sie sich an freie Beratungsstellen, an Ihren Betriebsrat oder direkt an einen Fachanwalt wenden. Beachten Sie auch stets die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages.
In vielen Fällen kann es sich lohnen, vorsorglich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten, falls es zum Rechtsstreit kommt. Wichtig ist jedoch, dass diese rechtzeitig abgeschlossen wird, denn es gilt hier eine Wartezeit von 3 Monaten.
Beachten Sie: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder sonstige Fachberatung. Sämtliche Angaben dieses Beitrags ohne Gewähr.
Die häufigsten Fragen zum Thema Probleme mit dem Arbeitgeber
Wer hilft mir bei Problemen mit dem Arbeitgeber?
Bei Problemen mit dem Arbeitgeber hilft der Betriebsrat, wenn das Unternehmen einen hat, die Gewerkschaft, wenn man einer zugehört oder freie Beratungsstellen und -vereine. Wer rechtlich vorgehen möchte, wendet sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wie kann man sich gegen den Arbeitgeber wehren?
Bei Problemen sollte man natürlich zunächst das Gespräch suchen mit dem Arbeitgeber suchen. Berufen Sie sich stets auf rechtliche Grundlagen, wie Regelungen im Arbeitsrecht. Zum Thema Regeln für Überstunden oder den Anspruch auf Elternzeit gibt es klare gesetzliche Richtlinien. Schauen Sie auch in Ihren Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer können jederzeit vor dem Arbeitsgericht klagen.
Wer hilft bei arbeitsrechtlichen Fragen?
Es gibt eine Vielzahl an freien Beratungsstellen und Beratungsvereine. Gegen eine Mitgliedschaftsgebühr erhält man dort rechtliche Beratung, quasi wie ein Mieterverein für Arbeitnehmer.
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