Probleme mit dem Vermieter – Was tun?

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
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Das Wichtigste in Kürze

  • Häufige Streitpunkte mit dem Vermieter sind die Nebenkostenabrechnung, die Mietkaution oder Mängel in der Wohnung.
  • Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen sind mögliche Anlaufstellen.
  • Wer rechtlich vorgehen möchte, wendet sich am Besten an einen Fachanwalt für Mietrecht.
  • Mittels einer Sofort-Rechtsschutz­versicherung können Sie Ihr Recht außergerichtlich durchsetzen und bekommen die Kosten erstattet.

Das erwartet Sie hier

Was Sie bei Problemen mit dem Vermieter tun können, wo Sie Hilfe bekommen und welche Versicherung Sie unterstützt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer hilft Ihnen weiter?
  2. Probleme wegen Nebenkostenabrechnung
  3. Probleme wegen Mängeln in der Wohnung
  4. Zu hohe Mietkaution
  5. Probleme mit ehemaligen Vermieter
  6. Vermieter von Ferienwohnungen

Probleme mit dem Vermieter: An diese Anlaufstellen können Sie sich wenden

Je nachdem, worum es sich thematisch bei dem Problem handelt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich Hilfe zu suchen. Was Sie in einzelnen Spezialfällen tun können, erläutern wir Ihnen in den folgenden Kapiteln.

1. Direkte Hilfe mit dem Sofort-Rechtsschutz

Gemeinsam mit unserem Partner können wir Ihnen eine besondere Rechtsschutz­­versicherung anbieten, die Sie bei einem bestehenden Konflikt mit Ihrem Vermieter sofort unterstützt:

  • Übernahme von außergerichtlichen Kosten
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  • Bis zu 12 Monate rückwirkend
  • Ab 48,51 € im Monat

2. Verbraucherzentralen und Verbraucherschutzverbände

Verbraucherzentralen bieten Mietern eine kostengünstige oder kostenlose rechtliche Beratung zu verschiedenen Mietrechtsfragen, etwa einer unrechtmäßigen Mieterhöhung oder fehlerhaften Nebenkostenabrechnungen. Sie können Unterlagen auf Fehler oder unzulässige Klauseln prüfen und Mietern ihre Rechte erklären. Außerdem stellen sie Musterbriefe bereit und unterstützen bei der Kommunikation mit dem Vermieter, um Ansprüche durchzusetzen.

Mieter können sich einfach an die Verbraucherzentrale wenden, oft telefonisch oder online einen Termin vereinbaren und die relevanten Unterlagen wie Mietvertrag oder Abrechnungen mitbringen. Die Beratung erfolgt durch Experten, die sich auf Mietrecht spezialisiert haben.

Zur Beratung bei der Verbraucherzentrale


3. Mieterschutzbund oder Mieterverein

Mieter, die Probleme mit ihrem Vermieter haben und Mitglied in einem Mieterverein oder beim Mieterschutzbund sind, können sich dort an einen Ansprechpartner wenden. Es gibt überregionale und regionale Anbieter. Gegen einen Mitgliedsbeitrag kann man bei Problemen wie einer Mieterhöhung oder der fehlerhaften Nebenkostenabrechnung zu den Anwälten des Mietervereins gehen und sich dort beraten lassen. Mitglieder erhalten Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte, zum Beispiel durch das Erstellen von Schreiben an den Vermieter oder bei der Vorbereitung rechtlicher Schritte. Kommt der Fall vor Gericht, kann in einigen Fällen Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Zur Beratung beim Mieterverein


4. Fachanwalt für Mietrecht

Ein Fachanwalt für Mietrecht bietet professionelle und rechtssichere Unterstützung bei Streitigkeiten mit dem Vermieter. Er prüft Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen, vertritt Mieter bei Konflikten wie unrechtmäßigen Kündigungen, Mängeln in der Wohnung oder überhöhten Mieterhöhungen und führt gegebenenfalls Verhandlungen mit dem Vermieter. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, übernimmt der Anwalt die rechtliche Vertretung des Mieters. Die Kosten hängen von der Art der Beratung ab, können aber durch eine Miet­rechtsschutz­versicherung abgedeckt werden. Der Anwalt sorgt dafür, dass die Rechte des Mieters konsequent durchgesetzt werden.

Zur Anwaltssuche


5. Andere Mieter

Auch andere Mieter im Haus können eine wertvolle Unterstützung bei Konflikten mit dem Vermieter sein. Sie können gemeinsam auftreten, um Anliegen wie nicht durchgeführte Reparaturen, Schimmelprobleme oder Streitigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen vorzubringen. Eine geschlossene Gruppe von Mietern hat oft mehr Einfluss, da der Vermieter größere Probleme vermeiden möchte. Andere Mieter können zudem hilfreiche Informationen teilen, zum Beispiel über ihre eigenen Erfahrungen oder rechtliche Schritte, die sie bereits unternommen haben.

Experten-Tipp:

Unterschreiben Sie nichts voreilig. Sind zum Beispiel Vereinbarungen und Mieterhöhungen erst einmal unterschrieben, haben Sie schlechte Karten, dies rückgängig zu machen oder rechtlich dagegen vorzugehen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Probleme mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung

Eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung gehört zu den häufigsten Gründen für Probleme mit dem Vermieter. Mieter haben grundsätzlich das Recht, die Nebenkostenabrechnungen einzusehen. Weigert sich der Vermieter, können Mieter ihr Einsichtsrecht von Gericht einklagen.

Icon Wasserhahn

Doch selbst, wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung zur Einsicht zur Verfügung stellt, empfiehlt es sich, die Abrechnung einem Experten (beim Mieterverein, Verbraucherzentrale oder Fachanwalt) vorzulegen und prüfen zu lassen. Dieser erkennt, ob die Nebenkostenabrechnung tatsächlich fehlerhaft ist oder nicht. Auch sollte geprüft werden, ob es sich um einen formellen oder materiellen Fehler handelt.

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung – So gehen Sie vor

  1. Vermuten Sie, dass die Nebenkostenabrechnung falsch ist, dann lassen Sie sie prüfen.
  2. Bewahrheitet sich der Verdacht, dann können Sie einen Widerspruch bei Ihrem Vermieter einlegen.
  3. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und klare Begründungen enthalten.
  4. Für einen Widerspruch haben Sie 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung Zeit.
  5. Sie müssen grundsätzlich auch trotz Widerspruch die geforderte Nachzahlung begleichen. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, dann haben Sie ein Rückforderungsrecht auf das Geld, das Sie zu viel gezahlt haben.
  6. Fordern Sie eine neue und korrigierte Nebenkostenabrechnung an.

Muss der Vermieter auf einen Widerspruch reagieren?

Der Vermieter ist verpflichtet, auf einen Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu reagieren. Wenn der Mieter Fehler in der Abrechnung vermutet und diese schriftlich beanstandet, muss der Vermieter die Beanstandungen prüfen und darauf eingehen. Dies ist Teil seiner vertraglichen Pflichten aus dem Mietverhältnis.

Was tun, wenn der Vermieter nicht reagiert oder antwortet?

Wenn der Vermieter nicht auf den Widerspruch eingeht, hat der Mieter das Recht, den beanstandeten Teil der Nachzahlung vorerst zurückzuhalten. Der Mieter kann außerdem Verbraucherzentralen, Mietervereine oder einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten, um seine Rechte durchzusetzen. Letztlich kann der Mieter die Abrechnung auch gerichtlich prüfen lassen.

Probleme wegen Mängel in der Wohnung

Probleme mit Vermieter wegen Schimmel

Bemerkt der Mieter Schimmel in der Wohnung, muss er den Vermieter darüber informieren. Meist wird dann schnell über die Schuldfrage debattiert. Vermieter suchen bei Schimmelproblemen vornehmlich die Schuld beim Mieter. Diese wird beschuldigt, falsch zu lüften und zu wenig zu heizen. Der Mieter wiederum wird die Schuld eher beim Vermieter suchen. Kommt es hier nicht zu einer Einigung, können Probleme mit dem Vermieter wegen Schimmels schnell zu einem rechtlichen Problem werden. Dann muss mithilfe eines Gutachters geklärt werden, wer für den Schimmel verantwortlich ist und dementsprechend auch die Kosten für die Beseitigung tragen muss.

Kann ich aufgrund von Schimmel eine Mietminderung erwirken?

Je nachdem, wie groß das Problem ist, kann der Mieter eine Mietminderung vornehmen. Das sollten Mieter jedoch nur tun, wenn sie sicher sind, dass die Ursachen der Schimmelprobleme im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.

Schimmel in der Wohnung – was tun?


Probleme mit der Heizung – Aufgabe des Vermieters?

Wenn es Probleme mit der Heizung gibt, sollte der Vermieter schnellstmöglich darüber informiert werden. Sollte die Heizung gar nicht funktionieren und die Außentemperaturen so niedrig sein, dass die Mieter ohne Heizung frieren oder gar ihre Gesundheit gefährdet ist, ist der Vermieter verpflichtet, das Problem mit der Heizung so schnell wie möglich zu beheben. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach, ist eine Mietminderung möglich.

Icon Haus Achtung

Wann ist die Heizperiode?

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Die Heizperiode ist häufig im Mietvertrag festgeschrieben und umfasst meist den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April. Vom Landgericht Berlin liegt ein Urteil aus dem Jahr 1998 vor, das Folgendes besagt:

Während der Heizperiode müssen Wohnräume in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr auf mindestens 20 bis 22 Grad beheizbar sein. In den Nachtstunden muss eine Mindesttemperatur von 18 Grad möglich sein.

Was tun, wenn der Vermieter die Mängel nicht behebt?

Wenn der Vermieter Mängel in der Wohnung nicht behebt, sollten Sie zuerst eine schriftliche Mängelanzeige erstellen. In diesem Schreiben beschreiben Sie den Mangel genau, setzen eine angemessene Frist zur Behebung und schicken das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. So können Sie nachweisen, dass der Vermieter über das Problem informiert wurde. Sollte der Vermieter nicht reagieren, haben Sie das Recht, die Miete zu mindern, wenn der Mangel die Wohnqualität erheblich beeinträchtigt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Mangels. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, bevor Sie die Minderung vornehmen.

Bei dringenden Mängeln, wie einem Heizungsausfall im Winter oder einem Wasserrohrbruch, können Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben, falls der Vermieter nicht rechtzeitig handelt. Die Kosten dafür dürfen Sie vom Vermieter zurückfordern oder mit der Miete verrechnen. Allerdings sollten Sie vorher sicherstellen, dass die Situation tatsächlich als dringlich einzustufen ist und die Maßnahme rechtlich abgesichert ist.

Probleme mit dem Vermieter wegen der Mietkaution

Wenn der Vermieter eine zu hohe Kaution verlangt

Nicht selten fordern Vermieter höhere Zahlungen als gesetzlich zulässig oder zögern die Rückzahlung nach dem Auszug des Mieters hinaus (mehr dazu im Abschnitt „Kaution bei Auszug“). Die Höhe der Kaution ist jedoch gesetzlich nach oben begrenzt – das Bürgerliche Gesetzbuch definiert den gesetzlichen Rahmen, in dem sich der Vermieter bewegen darf. § 551 regelt, dass die Höhe der Kaution das Dreifache der Monatskaltmiete nicht übersteigen darf.

Icon Geldschein mit Kassenzettel

Das steht im § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

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  1. „Die Höhe der Kaution darf nicht über dem Dreifachen der Monatsmiete, ohne Betriebskosten liegen.
  2. Die Kaution kann in drei Raten gezahlt werden. Wobei die erste Teilzahlung zum Beginn des Mietverhältnisses gezahlt werden muss. Die nächsten zwei Raten werden gemeinsam mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
  3. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Zinserträge stehen dem Vermieter zu.
  4. Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen, die nachteilig für den Mieter sind, sind unwirksam.“

Zu hohe Mietkaution – So gehen Sie vor

  1. Wenn Sie bei Vertragsschluss im Mietvertrag lesen, dass mehr als drei Monatsmieten als Kaution vereinbart wurden, dann weisen Sie auf die Unwirksamkeit der Klausel laut § 551 BGB hin.
  2. Haben Sie bereits zu viel Kaution gezahlt, dann können Sie von Ihrem Rückzahlungsanspruch Gebrauch machen. Dieser Anspruch verjährt nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, wo Sie die Kaution gezahlt haben.
  3. Zahlt der Vermieter die zu viel gezahlte Mietkaution daraufhin nicht zurück, können Sie ihn schriftlich erneut dazu auffordern und eine Frist zur Rückzahlung setzen.

Probleme mit dem Vermieter beim Auszug

Die Probleme, die sich nach dem Auszug mit dem Vermieter ergeben können, sind vielfältig. Meist geht es jedoch um die Kaution, aber auch um die Nebenkostenabrechnung oder den Zustand der Wohnung bei der Rückgabe.

Für die Rückzahlung der Kaution hat der Vermieter in der Regel bis zu sechs Monate Zeit. Der Grund sind eventuell noch offene Forderungen, die aufseiten des Vermieters entstehen können, etwa eine ausstehende Nebenkostenzahlung, Schadensersatzansprüche wegen Schäden oder Kosten für Schönheitsreparaturen.

Probleme mit dem ehemaligen Vermieter

Übergabeprotokoll entscheidend

Probleme mit einem ehemaligen Vermieter können Nerven kosten, vor allem, wenn der Mieter nicht mehr in derselben Stadt wohnt. Damit der Vermieter zumindest nachträglich keine Wohnungsmängel vorschieben kann, ist es wichtig, ein Protokoll der Wohnungsübergabe anzufertigen und im besten Fall einen oder mehrere Zeugen mitzunehmen.

Icon Liste

Das Übergabeprotokoll ist insofern wichtig, als es den entscheidenden Beweis für alle im Nachhinein entstehenden Diskussionen bildet. Mängel, die der Vermieter nach Auszug beanstandet und die nicht im Protokoll festgehalten sind, sind sozusagen unwirksam. Möchte der Vermieter dies trotzdem durchsetzen, liegt die Beweislast bei ihm. Gerade bei offensichtlichen Mängeln ist es in der Praxis jedoch nahezu unmöglich, zu beweisen, dass diese bei der Wohnungsübergabe übersehen wurden.

Was tun, wenn der Vermieter nach Auszug die Behebung von Mängeln verlangt?

Nicht selten senden ehemalige Vermieter ein Schreiben auf, in dem zahlreiche Mängel und fehlende Einrichtungsgegenstände aufgezählt und deren Behebung beziehungsweise Erstattung fordern. Dazu wird meist eine unrealistisch knappe Frist für den ehemaligen Mieter gesetzt – andernfalls werde der Vermieter die Leistungen von einer externen Firma durchführen lassen und in Rechnung stellen. Auf solche Forderungen müssen sich die ehemaligen Mieter jedoch nicht immer einlassen.

Denn auch hier ist das Übergabeprotokoll entscheidend. Sind die angesprochenen Mängel nicht im Protokoll vermerkt, hat der Vermieter wenig Chancen. Aus taktischen Gründen und bei berechtigten Mängeln kann es für die Mieter jedoch von Vorteil sein, kleinere Reparaturen ohne Diskussion durchzuführen. Andernfalls ist das Hinzuziehen eines Anwalts zu empfehlen.

Probleme mit Vermietern von Ferienwohnungen

Auch im Urlaub hat man nicht selten mit Vermietern zu tun. Mit diversen Internetplattformen zur vorübergehenden Wohnungs­vermietung ist die Zahl der Urlauber, die sich Unterkünfte mieten, stark angestiegen. Um bei Problemen in einer gemieteten Ferienwohnung vorzugehen, ist darauf zu achten, welches Recht gilt: Im Ausland gilt oftmals das jeweilige Landesrecht. Achten Sie also bei Buchung darauf, ob das deutsche Mietrecht gilt.

Icon Liegestuhl

Probleme in Ferienwohnungen – So gehen Sie vor

  1. Dokumentieren Sie jegliche Mängel und Schäden, am besten im Beisein von Zeugen.
  2. Leiten Sie die Mängeldokumentation direkt zum Eigentümer der Ferienwohnung (Achtung: Internetplattformen sind nicht der Vertragspartner, sondern in vielen Fällen nur der Vermittler und somit nicht für die Beseitigung von Mängeln oder andere Leistungen zuständig.)
  3. Der Eigentümer bzw. Vermieter der Ferienwohnung muss Ihnen so schnell wie möglich ein Ersatzobjekt zur Verfügung stellen.
  4. Geschieht dies nicht und Sie müssen sich selbst Ersatz suchen, können Sie diese Mehrkosten beim Vermieter geltend machen.

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