Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wer haftet, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht hat, und wann die Versicherung die Kosten (nicht) übernimmt.
Inhalt dieser SeiteSchäden durch den eigenen Hund: die rechtlichen Folgen
Sie haften bei Schäden durch den eigenen Hund
Schnell kann es passieren, dass ein Hund eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht, haften Sie als Hundehalter, denn Sie sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Ihren Hund zu jeder Zeit unter Kontrolle zu halten.
Es handelt sich hierbei um die sogenannte Gefährdungshaftung: Hundehalter müssen auch dann für von Ihrem Haustier verursachte Schäden aufkommen, wenn sie sich vollkommen korrekt verhalten haben. Es ist also unerheblich, ob jemand über die Hundeleine gestolpert ist, oder ob der Hund zugebissen hat. Auch wenn der Hund gehorsam ist und angeleint war, haftet der Hundehalter (Quelle: Bundesgerichtshof, VI ZR 381/23).
Geregelt wird die Tierhalterhaftung im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ (Quelle: BGB § 833)
Ausnahmen: Wann Sie nicht alleine haften
In einigen Fällen kann Ihnen als Hundehalter die Schuld an einem durch Ihren Hund verursachten Unfall nicht eindeutig zugeordnet werden. Dann können nicht nur Sie, sondern auch etwa der Geschädigte haftbar gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn beim Geschädigten rechtlich eine Mitschuld gesehen wird, wie in den folgenden Situationen:
Eine Mitschuld des Geschädigten führt gemeinhin dazu, dass etwa Schmerzensgeldforderungen gegen Sie geringer ausfallen. Das Mitverschulden des Geschädigten wird dafür je nach Fall individuell rechtlich bewertet und eine sogenannte Haftungsquote gebildet. Diese gibt an, wie hoch prozentual die Schuld bei den Beteiligten gesehen wird, zum Beispiel 70 Prozent zu 30 Prozent. Haben beide Parteien gleich viel Schuld, dann beträgt die Haftungsquote 50 Prozent zu 50 Prozent.
Überblick: Welche Versicherung ist bei Schäden durch den eigenen Hund zuständig?
Was ist passiert? | Welcher Schaden ist entstanden? | Welche Versicherung ist zuständig? |
---|---|---|
Mein Hund hat beim Spielen einen anderen Hund verletzt | Sachschaden* | Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund hat das Sofa eines Freundes beschädigt | Sachschaden | Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund hat den Briefträger ins Bein gebissen | Personenschaden | Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund ist vor ein Fahrrad gelaufen | Sach- und Personenschaden | Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund hat eine Tür in meiner Mietwohnung zerkratzt | Mietsachschaden | Hundehaftpflichtversicherung |
Mein Hund hat meine bei mir wohnhafte Tochter gebissen | Personenschaden | Bei Eigenschäden leisten die meisten Versicherer in der Regel nicht. |
*Hunde gelten zwar nicht als Sachen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 90a), jedoch als Eigentum des Halters und daher wird das Verletzen oder Töten eines Hundes als Sachbeschädigung eingestuft (Quelle: Stiftung für das Tier im Recht).
Eigenschäden sind nicht versichert
Bei Eigenschäden, also Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrem Haushalt durch den eigenen Hund entstehen, leisten in der Regel weder die Hundehaftpflichtversicherung, noch die private Haftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung. Der Schaden muss in der Regel selbst gezahlt werden. Einige Versicherer können jedoch auch bei bestimmten Schäden mitversicherter Personen leisten – prüfen Sie stets die Versicherungsbedingungen.
Mehr zu Eigenschäden in der Hundehaftpflicht
So schützt Sie die Hundehaftpflicht
Eine Hundehaftpflichtversicherung kann Sie vor den mitunter hohen Kosten schützen, die Ihr Hund durch Schäden verursacht. Schließen Sie daher am besten eine Hundehaftpflichtversicherung neu ab, oder prüfen Sie, ob der Schutz Ihrer bereits bestehenden Versicherung ausreichend ist.
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Sie haben bereits eine Hundehaftpflicht
Leistungen genau prüfen
Hat Ihr Hund Schäden verursacht, die Ihnen Kosten verursachen, leistet eine Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden finanziellen Folgeschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Ob Sie jedoch wirklich durch Ihre Versicherung abgesichert sind, hängt von den vertraglich vereinbarten Leistungen ab. Prüfen Sie also, ob die folgenden Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sein könnten und passen Sie Ihren Versicherungsschutz entsprechend an:
Sie besitzen noch keine Hundehaftpflichtversicherung
Finanzielle Entlastung durch Hundehaftpflicht
Halter haften in den allermeisten Fällen für Schäden, die ihr Hund bei Dritten verursacht, in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen. Während bei Sachschäden, wie beschädigter Kleidung, zerstörten Möbeln oder auch zerkratzten Böden, die Kosten noch überschaubar sein können, können Schmerzensgeldforderungen aufgrund von Hundebissen mitunter schnell fünfstellig sein.
Eine private Haftpflichtversicherung ist in solch einem Fall jedoch nicht zuständig. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet hingegen finanziellen Schutz, falls Ihr Hund eine andere Person verletzt (Personenschaden), das Eigentum einer anderen Person beschädigt (Sachschaden) oder daraus finanzielle Kosten resultieren (Vermögensfolgeschaden). Sie überprüft auch, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind. Entweder wehrt sie diese in Ihrem Namen ab oder leistet maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme Schadenersatz. Sie zahlen nur den Selbstbehalt, falls dies vereinbart wurde.
Mehr zu den Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung können Sie auf unserer gesonderten Seite zum Thema nachlesen:
Alle Infos zur Hundehaftpflichtversicherung
Beachten Sie, dass in einigen Bundesländern eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist. In anderen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht nur für bestimmte Listenhunde. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern steht es den Hundehaltern vollkommen frei, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.
Hundehaftpflicht: notwendig und empfohlen
Hat Ihr Hund bereits einen Schaden verursacht, zum Beispiel den Postboten gebissen oder einen anderen Hund beim Spielen verletzt, dann wird eine neu abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung die Kosten nicht übernehmen. Hundehaftpflichtversicherungen leisten nicht rückwirkend. Diese Versicherung muss also vorausschauend abgeschlossen werden. Schließen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung neu ab, gilt der Versicherungsschutz direkt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn – es existiert keine Wartezeit in der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Absicherung von Berufshunden
Gewerblich genutzte Hunde, also zum Beispiel Wachhunde, Hütehunde oder auch Therapiehunde, sind oft vom Versicherungsschutz der Hundehaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für sie muss in der Regel eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Absicherung von Listenhunden
Sogenannte Listenhunde, oft auch Kampfhunde genannt, sind Hunderassen oder deren Mischlinge, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Listenhunde können besondere Regelungen gelten, zum Beispiel Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Diese Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden. In vielen Bundesländern gelten zum Beispiel Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Rottweiler oder auch bestimmte Doggenarten als Listenhunde. Viele Versicherer lehnen Listenhunde ab – mittlerweile gibt es jedoch auch einige Versicherer, die auch Kampfhunde versichern.
Alle Infos zur Hundehaftpflicht für Listenhunde
Schadensbeispiele
Wer haftet im Schadensfall und was zahlt die Versicherung? Schauen Sie es sich anhand einiger weiterer Beispiele an:
Mein Hund hat beim Spielen einen anderen Hund verletzt
Verletzt Ihr Hund einen anderen Hund, dann haften Sie als Hundehalter. In der Regel entstehen dem Halter des verletzten Hundes Tierarztkosten, für die Sie grundsätzlich aufkommen müssen. Haben Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Mein Hund hat das Sofa eines Freundes beschädigt
Hat Ihr Hund Möbel oder Gegenstände einer anderen Person beschädigt oder zerstört, dann müssen Sie für den Schaden aufkommen. Haben Sie eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, leistet diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Sachschaden.
Mein Hund hat den Briefträger ins Bein gebissen
Beißt Ihr Hund eine Person, dann tragen Sie als Hundehalter die Verantwortung. Mitunter können auf Sie hohe Kosten durch Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen zukommen. Auch für Verdienstausfälle infolge der Verletzungen müssen Sie zahlen. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Kosten und unterstützt Sie auch, indem sie ungerechtfertigte Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld in Ihrem Namen abwehrt.
Mein Hund ist vor ein Fahrrad gelaufen
Läuft Ihr Hund vor ein Fahrrad und verursacht dadurch einen Unfall, haften Sie als Hundebesitzer. Meist handelt es sich nur um einen leichten Personen- und Sachschaden, doch es kann auch zu schweren Verletzungen kommen. In welcher Höhe der Halter für die Schäden am Rad und Schmerzensgeld aufkommen muss, hängt oft von den jeweiligen Umständen des Unfalls zwischen Fahrradfahrer und Hund ab.
Mein Hund hat eine Tür in meiner Mietwohnung zerkratzt
Hat Ihr Hund eine Tür zerkratzt, um ins Schlafzimmer, in den Garten oder ins Freie zu gelangen, stehen Sie als Hundehalter grundsätzlich bei solchen Sachschäden in der Pflicht. Einige Hundehaftpflichtversicherungen leisten jedoch auch bei Schäden in Mietwohnungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung eine sogenannte Mietsachschaden-Klausel enthält und sich diese sowohl auf bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände bezieht. Diese Klausel schützt Sie auch, wenn Ihr Hund Schäden in einer Ferienwohnung verursacht. Schäden, die durch die bloße Anwesenheit Ihres Hundes in Ihrer Mietwohnung entstehen, wie Kratzspuren auf dem Parkett, sind allerdings nicht durch die Mietsachschaden-Klausel abgedeckt.
Schaden gerade passiert, was ist zu tun?
Hat Ihr Hund einen Schaden verursacht, sollten Sie – je nachdem, was in der jeweiligen Situation geboten ist – zunächst Erste Hilfe für Mensch und Tier leisten, die Ausweitung des Schadens verhindern und die Unfallstelle sichern oder auch die Polizei informieren. Was viele nicht wissen: Damit eine Hundehaftpflichtversicherung auch uneingeschränkt leistet, müssen Sie im Schadensfall bestimmten Pflichten nachkommen. Welche „Obliegenheiten“ Sie genau haben, können Sie meist Ihrem Vertrag entnehmen. In der Regel erwartet Ihr Versicherer folgendes Verhalten:
1. Schadensmeldung beim Versicherer
Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer, auch wenn noch kein Schadenersatz von Ihnen gefordert wurde. Beachten Sie hierbei die Fristen des Versicherers.
2. Schadensabwendung und -minderung
Grenzen Sie den Schaden ein. Wenn Ihr Versicherer Ihnen diesbezüglich Anweisungen gibt, müssen Sie diese – soweit zumutbar – befolgen.
3. Mithilfe
Stellen Sie dem Versicherer alle Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um den Schaden zu prüfen, zu bearbeiten und abzuwickeln.
4. Anzeige von gegen Sie eingeleiteten Maßnahmen
Erhalten Sie einen Mahnbescheid oder wird gegen Sie ein Verfahren eingeleitet, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Versicherer mitzuteilen.
5. Widerspruchspflicht
Sie sind auch ohne Aufforderung des Versicherers verpflichtet, Widerspruch einzulegen, falls Sie einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden erhalten.
6. Überlassung der Prozessführung
Kommt es zu einem Verfahren gegen Sie, müssen Sie dies dem Versicherer überlassen. Der Versicherer beauftragt in der Regel auch den Rechtsanwalt.
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