Schäden durch den eigenen Hund

Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Schäden, die der eigene Hund verursacht, haftet prinzipiell der Hundehalter.
  • Verursacht der Hund einen Personen- oder Sachschaden bei einem Dritten, leistet eine Hunde­haft­pflicht­ver­siche­rung. Eine private Haftpflicht­versicherung schützt Sie nicht.
  • Eine Hunde­haft­pflicht­versicherung leistet in der Regel nicht bei Eigen­schäden, also Schäden, die der Hund dem Hundehalter, Personen im Haushalt oder dem Eigentum zufügt.

Das erwartet Sie hier

Wer haftet, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht hat, und wann die Versicherung die Kosten (nicht) übernimmt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wer haftet und wer zahlt?
  2. So schützt die Hunde­­haftpflicht
  3. Beispiele: Schäden durch den eigenen Hund
  4. Was tun im Schadensfall?

Schäden durch den eigenen Hund: die rechtlichen Folgen

Sie haften bei Schäden durch den eigenen Hund

Schnell kann es passieren, dass ein Hund eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Wenn der eigene Hund einen Schaden verursacht, haften Sie als Hundehalter, denn Sie sind grundsätzlich dafür verantwortlich, Ihren Hund zu jeder Zeit unter Kontrolle zu halten.

Icon Richterhammer und Gesetz

Es handelt sich hierbei um die sogenannte Gefährdungshaftung: Hundehalter müssen auch dann für von Ihrem Haustier verursachte Schäden aufkommen, wenn sie sich vollkommen korrekt verhalten haben. Es ist also unerheblich, ob jemand über die Hundeleine gestolpert ist, oder ob der Hund zugebissen hat. Auch wenn der Hund gehorsam ist und angeleint war, haftet der Hundehalter (Quelle: Bundesgerichtshof, VI ZR 381/23).

Geregelt wird die Tierhalterhaftung im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ (Quelle: BGB § 833)


Ausnahmen: Wann Sie nicht alleine haften

In einigen Fällen kann Ihnen als Hundehalter die Schuld an einem durch Ihren Hund verursachten Unfall nicht eindeutig zugeordnet werden. Dann können nicht nur Sie, sondern auch etwa der Geschädigte haftbar gemacht werden. Dies ist der Fall, wenn beim Geschädigten rechtlich eine Mitschuld gesehen wird, wie in den folgenden Situationen:

  • Der Geschädigte hat den Hund vorab provoziert.
  • Der Geschädigte hat Warnhinweise, etwa des Hundehalters, missachtet.
  • Ein Hundehalter hat in einen Kampf zwischen Hunden eingegriffen und wurde dabei gebissen (Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg; Landgericht Koblenz).
  • Ein Fahrradfahrer wird von einem Hund angebellt und fällt als Folge vom Rad. Dies wird ihm gerichtlich als überzogene Schreckreaktion ausgelegt (Quelle: Landgericht Coburg).

Eine Mitschuld des Geschädigten führt gemeinhin dazu, dass etwa Schmerzensgeldforderungen gegen Sie geringer ausfallen. Das Mitverschulden des Geschädigten wird dafür je nach Fall individuell rechtlich bewertet und eine sogenannte Haftungsquote gebildet. Diese gibt an, wie hoch prozentual die Schuld bei den Beteiligten gesehen wird, zum Beispiel 70 Prozent zu 30 Prozent. Haben beide Parteien gleich viel Schuld, dann beträgt die Haftungsquote 50 Prozent zu 50 Prozent.


Überblick: Welche Versicherung ist bei Schäden durch den eigenen Hund zuständig?

Was ist passiert?Welcher Schaden ist entstanden?Welche Versicherung ist zuständig?
Mein Hund hat beim Spielen einen anderen Hund verletztSachschaden*Hunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund hat das Sofa eines Freundes beschädigtSachschadenHunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund hat den Briefträger ins Bein gebissenPersonenschadenHunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund ist vor ein Fahrrad gelaufenSach- und PersonenschadenHunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund hat eine Tür in meiner Mietwohnung zerkratztMietsachschadenHunde­haftpflicht­versicherung
Mein Hund hat meine bei mir wohnhafte Tochter gebissenPersonenschadenBei Eigenschäden leisten die meisten Versicherer in der Regel nicht.

*Hunde gelten zwar nicht als Sachen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch § 90a), jedoch als Eigentum des Halters und daher wird das Verletzen oder Töten eines Hundes als Sachbeschädigung eingestuft (Quelle: Stiftung für das Tier im Recht).


Eigenschäden sind nicht versichert

Bei Eigenschäden, also Schäden, die Ihnen oder einer anderen Person aus Ihrem Haushalt durch den eigenen Hund entstehen, leisten in der Regel weder die Hunde­haftpflicht­versicherung, noch die private Haftpflicht­versicherung oder die Hausrat­versicherung. Der Schaden muss in der Regel selbst gezahlt werden. Einige Versicherer können jedoch auch bei bestimmten Schäden mitversicherter Personen leisten – prüfen Sie stets die Versicherungs­bedingungen.

Mehr zu Eigenschäden in der Hunde­haftpflicht

So schützt Sie die Hunde­haftpflicht

Eine Hunde­haftpflicht­versicherung kann Sie vor den mitunter hohen Kosten schützen, die Ihr Hund durch Schäden verursacht. Schließen Sie daher am besten eine Hunde­haftpflicht­versicherung neu ab, oder prüfen Sie, ob der Schutz Ihrer bereits bestehenden Versicherung ausreichend ist.

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Sie haben bereits eine Hunde­haftpflicht

Leistungen genau prüfen

Hat Ihr Hund Schäden verursacht, die Ihnen Kosten verursachen, leistet eine Hunde­haftpflicht­versicherung grundsätzlich bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden finanziellen Folgeschäden bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Ob Sie jedoch wirklich durch Ihre Versicherung abgesichert sind, hängt von den vertraglich vereinbarten Leistungen ab. Prüfen Sie also, ob die folgenden Leistungen in Ihrem Fall sinnvoll sein könnten und passen Sie Ihren Versicherungsschutz entsprechend an:

Icon Lupe
  • Mietsachschäden
    Mietsachschäden, also Schäden in der eigenen Mietwohnung, in Hotelzimmern oder auch Ferienwohnungen sind häufig in Tarifen enthalten, allerdings nicht immer.
  • Auslandsschutz
    Falls Sie mit Ihrem Hund regelmäßig verreisen, sollten auch Schäden im Ausland versichert sein. Die meisten Tarife gelten weltweit, einige schränken aber den Geltungszeitraum auf drei oder fünf Jahre ein.
  • Flurschäden
    Verursacht Ihr Hund Schäden in Gärten, auf öffentlichen Grünanlagen oder landwirtschaftlichen Flächen, zum Beispiel durch Graben von Löchern oder Zerstören von Pflanzen, ist dies in manchen Tarifen abgesichert.
  • Leinenpflicht
    In Deutschland ist es recht unübersichtlich, wann Hunde angeleint werden müssen. Dies kann abhängig sein vom Bundesland, von der Gemeinde und Stadt sowie vom konkreten Ort (zum Beispiel in Naturschutzgebieten). Auch Brutzeiten können eine Rolle spielen. Bei vielen Hunde­haftpflicht­versicherungen können Sie vereinbaren, dass auch Schäden versichert sind, die Ihr Hund unangeleint verursacht hat.
  • Weitere Leistungen
    Eine Hunde­haftpflicht­versicherung kann ebenso den Schutz vor Schäden umfassen, die Ihr Hund verursacht hat, während er durch Dritte gehütet wurde oder er einen anderen Hund decken wollte.

Sie besitzen noch keine Hunde­haftpflicht­versicherung

Finanzielle Entlastung durch Hunde­haftpflicht

Halter haften in den allermeisten Fällen für Schäden, die ihr Hund bei Dritten verursacht, in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen. Während bei Sachschäden, wie beschädigter Kleidung, zerstörten Möbeln oder auch zerkratzten Böden, die Kosten noch überschaubar sein können, können Schmerzensgeldforderungen aufgrund von Hundebissen mitunter schnell fünfstellig sein.

Eine private Haftpflicht­versicherung ist in solch einem Fall jedoch nicht zuständig. Eine Hunde­haftpflicht­versicherung bietet hingegen finanziellen Schutz, falls Ihr Hund eine andere Person verletzt (Personenschaden), das Eigentum einer anderen Person beschädigt (Sachschaden) oder daraus finanzielle Kosten resultieren (Vermögensfolgeschaden). Sie überprüft auch, ob Schadenersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind. Entweder wehrt sie diese in Ihrem Namen ab oder leistet maximal bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme Schadenersatz. Sie zahlen nur den Selbstbehalt, falls dies vereinbart wurde.

Mehr zu den Leistungen der Hunde­haftpflicht­versicherung können Sie auf unserer gesonderten Seite zum Thema nachlesen:

Alle Infos zur Hunde­haftpflicht­versicherung

Beachten Sie, dass in einigen Bundesländern eine Hunde­haftpflicht­versicherung Pflicht ist. In anderen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht nur für bestimmte Listenhunde. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern steht es den Hundehaltern vollkommen frei, eine Hunde­haftpflicht­versicherung abzuschließen.


Hunde­haftpflicht: notwendig und empfohlen

Hat Ihr Hund bereits einen Schaden verursacht, zum Beispiel den Postboten gebissen oder einen anderen Hund beim Spielen verletzt, dann wird eine neu abgeschlossene Hunde­haftpflicht­versicherung die Kosten nicht übernehmen. Hunde­haftpflicht­versicherungen leisten nicht rückwirkend. Diese Versicherung muss also vorausschauend abgeschlossen werden. Schließen Sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung neu ab, gilt der Versicherungsschutz direkt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn – es existiert keine Wartezeit in der Tierhalter­haftpflicht­versicherung.

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Wann zahlt die Haftpflicht­versicherung nicht?

  • bei Strafen und Bußgeldern
  • Bei Vorsatz und bei Schäden, die auf offensichtlich gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind

Absicherung von Berufshunden

Gewerblich genutzte Hunde, also zum Beispiel Wachhunde, Hütehunde oder auch Therapiehunde, sind oft vom Versicherungsschutz der Hunde­haftpflicht­versicherung ausgeschlossen. Für sie muss in der Regel eine Betriebs­haftpflicht­versicherung abgeschlossen werden.

Mehr zur betrieblichen Hunde­versicherung

Icon schwimmender Hund

Absicherung von Listenhunden

Sogenannte Listenhunde, oft auch Kampfhunde genannt, sind Hunderassen oder deren Mischlinge, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Für Listenhunde können besondere Regelungen gelten, zum Beispiel Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Versicherungspflicht. Diese Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden. In vielen Bundesländern gelten zum Beispiel Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Rottweiler oder auch bestimmte Doggenarten als Listenhunde. Viele Versicherer lehnen Listenhunde ab – mittlerweile gibt es jedoch auch einige Versicherer, die auch Kampfhunde versichern.

Alle Infos zur Hunde­haftpflicht für Listenhunde

Schadensbeispiele

Wer haftet im Schadensfall und was zahlt die Versicherung? Schauen Sie es sich anhand einiger weiterer Beispiele an:

Icon Hund

Mein Hund hat beim Spielen einen anderen Hund verletzt

Verletzt Ihr Hund einen anderen Hund, dann haften Sie als Hundehalter. In der Regel entstehen dem Halter des verletzten Hundes Tierarztkosten, für die Sie grundsätzlich aufkommen müssen. Haben Sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.

Alle Infos zum Thema „Hund hat gebissen: Was tun?“


Icon gelber Sessel

Mein Hund hat das Sofa eines Freundes beschädigt

Hat Ihr Hund Möbel oder Gegenstände einer anderen Person beschädigt oder zerstört, dann müssen Sie für den Schaden aufkommen. Haben Sie eine Hunde­haftpflicht­versicherung abgeschlossen, leistet diese bis zur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Sachschaden.


Icon unerwünschte E‑Mail

Mein Hund hat den Briefträger ins Bein gebissen

Beißt Ihr Hund eine Person, dann tragen Sie als Hundehalter die Verantwortung. Mitunter können auf Sie hohe Kosten durch Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen zukommen. Auch für Verdienstausfälle infolge der Verletzungen müssen Sie zahlen. Eine Hunde­haftpflicht­versicherung schützt Sie vor diesen Kosten und unterstützt Sie auch, indem sie ungerechtfertigte Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld in Ihrem Namen abwehrt.

Alle Infos zum Thema „Hund hat gebissen: Was tun?“


Icon Fahrrad

Mein Hund ist vor ein Fahrrad gelaufen

Läuft Ihr Hund vor ein Fahrrad und verursacht dadurch einen Unfall, haften Sie als Hundebesitzer. Meist handelt es sich nur um einen leichten Personen- und Sachschaden, doch es kann auch zu schweren Verletzungen kommen. In welcher Höhe der Halter für die Schäden am Rad und Schmerzensgeld aufkommen muss, hängt oft von den jeweiligen Umständen des Unfalls zwischen Fahrradfahrer und Hund ab.


Icon Tür

Mein Hund hat eine Tür in meiner Mietwohnung zerkratzt

Hat Ihr Hund eine Tür zerkratzt, um ins Schlafzimmer, in den Garten oder ins Freie zu gelangen, stehen Sie als Hundehalter grundsätzlich bei solchen Sachschäden in der Pflicht. Einige Hunde­haftpflicht­versicherungen leisten jedoch auch bei Schäden in Mietwohnungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung eine sogenannte Mietsachschaden-Klausel enthält und sich diese sowohl auf bewegliche als auch unbewegliche Gegenstände bezieht. Diese Klausel schützt Sie auch, wenn Ihr Hund Schäden in einer Ferienwohnung verursacht. Schäden, die durch die bloße Anwesenheit Ihres Hundes in Ihrer Mietwohnung entstehen, wie Kratzspuren auf dem Parkett, sind allerdings nicht durch die Mietsachschaden-Klausel abgedeckt.

Schaden gerade passiert, was ist zu tun?

Hat Ihr Hund einen Schaden verursacht, sollten Sie – je nachdem, was in der jeweiligen Situation geboten ist – zunächst Erste Hilfe für Mensch und Tier leisten, die Ausweitung des Schadens verhindern und die Unfallstelle sichern oder auch die Polizei informieren. Was viele nicht wissen: Damit eine Hunde­haftpflicht­versicherung auch uneingeschränkt leistet, müssen Sie im Schadensfall bestimmten Pflichten nachkommen. Welche „Obliegenheiten“ Sie genau haben, können Sie meist Ihrem Vertrag entnehmen. In der Regel erwartet Ihr Versicherer folgendes Verhalten:


Icon Smartphone

1. Schadens­meldung beim Versicherer

Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer, auch wenn noch kein Schadenersatz von Ihnen gefordert wurde. Beachten Sie hierbei die Fristen des Versicherers.

Icon Pilon

2. Schadens­abwendung und -minderung

Grenzen Sie den Schaden ein. Wenn Ihr Versicherer Ihnen diesbezüglich Anweisungen gibt, müssen Sie diese – soweit zumutbar – befolgen.

Icon Händeschütteln

3. Mithilfe

Stellen Sie dem Versicherer alle Informationen zur Verfügung, die er benötigt, um den Schaden zu prüfen, zu bearbeiten und abzuwickeln.

Icon Telefon

4. Anzeige von gegen Sie eingeleiteten Maßnahmen

Erhalten Sie einen Mahnbescheid oder wird gegen Sie ein Verfahren eingeleitet, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem Versicherer mitzuteilen.

Icon gegensätzliche Pfeile

5. Widerspruchs­pflicht

Sie sind auch ohne Aufforderung des Versicherers verpflichtet, Widerspruch einzulegen, falls Sie einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungsbehörden erhalten.

Icon Richterhammer und Gesetz

6. Überlassung der Prozessführung

Kommt es zu einem Verfahren gegen Sie, müssen Sie dies dem Versicherer überlassen. Der Versicherer beauftragt in der Regel auch den Rechtsanwalt.

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Lena Mierbach
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