Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe im Haus zahlt, worauf Sie besonders achten müssen und wie Eigenschulden versichert ist.
Inhalt dieser SeiteScheibe kaputt: Das sollten Sie direkt tun
Sofortmaßnahmen nach einem Glasschaden
Sicherheit gewährleisten
Achten Sie darauf, dass keine Verletzungsgefahr durch Splitter besteht. Sammeln Sie größere Scherben auf und sichern Sie die betroffene Stelle mit Handschuhen.
Provisorische Abdichtung
Um Ihr Zuhause vor Witterungseinflüssen oder Einbruch zu schützen, sollten Sie die kaputte Stelle vorübergehend abdichten. Nutzen Sie dafür Folien, Pappe oder andere stabile Materialien. Dies verhindert weitere Schäden und zeigt der Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Keine vorschnellen Reparaturen
Beauftragen Sie keine dauerhaften Reparaturen, bevor Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung gehalten haben. Eigenmächtige Maßnahmen ohne Freigabe könnten dazu führen, dass die Kosten nicht übernommen werden.
So melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung
- Welche Versicherung ist zuständig?
Je nachdem, welche Scheibe zu Bruch gegangen ist, wer die Scheibe zerbrochen hat und wie der Schaden genau entstanden ist, ist entweder Haftpflicht-, Hausrat- oder eine andere Versicherung zuständig. Schauen Sie dazu in unserer Übersicht nach, damit Sie auch die richtige Versicherung kontaktieren. - Versicherung informieren
Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden. Melden Sie den Vorfall telefonisch, online oder per E‑Mail. Viele Versicherer bieten Schadensformulare auf ihren Webseiten an, die Sie ausfüllen können oder haben eine 24-Stunden-Hotline. - Schaden dokumentieren
Erstellen Sie Fotos der beschädigten Scheibe aus mehreren Perspektiven. Halten Sie die Ursache und den Umfang des Schadens schriftlich fest. Diese Unterlagen erleichtern die Schadensregulierung und dienen als Nachweis. - Schadenursache erläutern
Erklären Sie der Versicherung, wie der Schaden entstanden ist (zum Beispiel durch Sturm, Einbruch oder ein Missgeschick). Die genaue Angabe der Ursache ist entscheidend, damit der Fall korrekt bearbeitet werden kann. - Ergebnis abwarten
Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, prüft die Versicherung, ob und welche Kosten übernommen werden. Erst nach der Freigabe sollten Sie eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen.
Weitere Hinweise: Versicherungsschäden richtig melden
Experten-Tipp:
Damit die Schadenmeldung gelingt
„Um eine schnelle und problemlose Schadensregulierung zu gewährleisten, sollten Sie den Schaden so früh wie möglich bei Ihrer Versicherung melden. Viele Versicherer setzen enge Fristen für die Schadensmeldung, und eine verzögerte Mitteilung kann Ihren Anspruch gefährden. Halten Sie dabei alle relevanten Unterlagen, wie Ihre Versicherungsnummer und Vertragsdetails, griffbereit, um den Prozess zu beschleunigen. Vermeiden Sie es außerdem, vorschnell die Schuld für den Schaden zu übernehmen, da dies Ihre Ansprüche beeinträchtigen könnte. Und lassen Sie die genauen Umstände von der Versicherung prüfen, damit der Fall objektiv bewertet werden kann.“
Welche Versicherung ist in welchem Fall zuständig?
Glasschäden können in vielen unterschiedlichen Situationen auftreten. Um die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe nicht selbst tragen zu müssen, ist es wichtig, die zuständige Versicherung zu kennen.
Welche Versicherung zahlt bei welchen Glasschäden?
Die Zuständigkeit der Versicherung hängt davon ab, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherung für welchen Fall infrage kommt:
Schadensfall | Zuständige Versicherung | Abgedeckt sind… |
---|---|---|
Glasscheiben an eigenen Möbeln / Einrichtung | Hausratversicherung des Bewohners | Schäden an beweglichen Gegenständen, Glasbruch durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Feuer etc. |
Am Gebäude festverbaute Fenster oder Türen | Gebäudeversicherung des Eigentümers | Schäden an fest verbauten Fenstern und Türen, durch Sturm, Hagel, Feuer etc. |
Kaputte Scheibe im eigenen Haushalt durch Eigenverschulden | Hausratversicherung oder Glasversicherung des Bewohners | Selbstverschuldete Schäden an eigenen Scheiben im Haushalt. Glasversicherung deckt zusätzlich spezielle Glasflächen ab. |
Glasscheibe bei Dritten beschädigt (z. B. Nachbarn) | Haftpflichtversicherung oder Hundehaftpflichtversicherung des Verursachers | Schäden an Scheiben einer anderen Person durch sich selbst oder durch den eigenen Hund. |
Glasschäden am Auto (z. B. Windschutzscheibe) | Teil- oder Vollkasko der Kfz-Versicherung | Glasschäden am Auto durch Steinschlag, Vandalismus oder Unfälle, die nicht selbst verschuldet sind. |
Wintergärten, Glastüren oder Spezialverglasungen | Glasversicherung | Schäden an großen, außergewöhnlichen oder empfindlichen Verglasungen. |
Vandalismus oder Einbruch | Hausratversicherung des Bewohners oder Gebäudeversicherung des Eigentümers | Schäden durch Einbruch oder mutwillige Zerstörung an der Inneneinrichtung oder am Gebäude. |
Scheibe in Mietwohnung | Gebäudeversicherung des Vermieters/Eigentümers Haftpflichtversicherung des Mieters | Schäden durch Witterung bzw. Eigenverschulden des Mieters. |
Handyscheibe | Haftpflichtversicherung Handyversicherung | Schäden am Handydisplay einer anderen Person; spezielle Handyversicherung für Schäden am eigenen Smartphone |
Scheibe von Elektrogeräten im Haushalt | Hausratversicherung Herstellergewährleistung | Schäden durch äußere Einwirkungen; Herstellungsfehler können über Garantie oder Gewährleistung reguliert werden. |
Experten-Tipp:
Versicherungsschutz regelmäßig prüfen
„Glasschäden können je nach Ursache und Versicherungsart unterschiedlich geregelt werden. Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Eine zusätzliche Glasversicherung als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausrat- oder Gebäudeversicherung kann sinnvoll sein, um größere oder besondere Verglasungen wie Wintergärten oder Glastüren abzudecken.“
Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschuldung?
Wenn eine Scheibe im eigenen Haushalt durch Eigenverschulden beschädigt wird – sei es durch Sie selbst oder durch Ihre eigenen Kinder –, hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Sie eine passende Versicherung abgeschlossen haben.
Diese Versicherung zahlt bei eigenen Schäden
Glasversicherung
Alle Details zur Glasversicherung
Diese Versicherungen zahlen nicht bei eigenen Schäden
Hausratversicherung
Haftpflichtversicherung
Besonderheiten bei Glasschäden in Mietwohnungen
In Mietwohnungen kann die Verantwortung für Glasschäden je nach Ursache und vertraglicher Vereinbarung unterschiedlich geregelt sein. Es ist daher wichtig, genau zu wissen, wer in welchem Fall für die Reparatur oder den Austausch einer kaputten Scheibe zuständig ist: der Mieter oder der Vermieter.
Wer trägt die Verantwortung: Mieter oder Vermieter?
Die grundsätzliche Verantwortung richtet sich danach, ob die beschädigte Scheibe ein fest verbauter Bestandteil der Wohnung ist oder nicht:
Der Vermieter ist zuständig für
Der Mieter haftet für
Experten-Tipp:
Scheibe am Mobiliar kaputt
„Mieter sollten bei beispielsweise einer kaputten Ofenscheibe im Mietvertrag nachschauen, ob der Ofen zur Mietsache gehört. In dem Fall muss der Schaden dem Vermieter gemeldet werden, der dann einen Glaser beauftragt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.“
Darum ist der Mietvertrag wichtig
Im Mietvertrag können zusätzliche Regelungen getroffen werden, die den Umgang mit Glasschäden betreffen. Besonders häufig sind folgende Vereinbarungen:
- Instandhaltungspflichten des Mieters
Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die kleinere Reparaturen (z. B. bis zu einer festgelegten Summe) oder die regelmäßige Pflege von Fenstern und Türen dem Mieter auferlegen. Solche Klauseln sind nur dann wirksam, wenn sie klar definiert und rechtlich zulässig sind. - Glasbruchversicherung
In einigen Mietverträgen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mieter eine Glasbruchversicherung abschließen sollen, um sich vor hohen Kosten zu schützen. Dies gilt insbesondere in Wohnungen mit vielen Glasflächen wie Wintergärten oder Glastüren. - Haftungsregelungen bei Schäden
Mietverträge können auch Regelungen enthalten, die die Haftung des Mieters bei Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung konkretisieren. Hier lohnt es sich, den Vertrag genau zu prüfen, da unklare oder zu weitgehende Regelungen unwirksam sein können.
Scheibe am äußeren Gebäude kaputt: Wer zahlt?
Das leistet die Gebäudeversicherung
Fensterscheiben, Balkontürscheiben oder Durchzugscheiben, die direkt zum Gebäude gehören, werden von der Gebäudeversicherung des Eigentümers oder Vermieters abgesichert – allerdings nur, wenn der Schaden durch eine der folgenden Gefahren zustande gekommen ist:
Schäden durch andere Gefahren
Wenn der Schaden nicht durch eine dieser Gefahren entstanden ist, greift entweder eine Glasversicherung (wenn man den Schaden selbst herbeigeführt hat) oder eine Haftpflichtversicherung (wenn eine dritte Person, zum Beispiel der Nachbar, für den Schaden verantwortlich ist).
Wer ein Einfamilienhaus besitzt, sollte als Hauseigentümer eine Glasversicherung abschließen. Diese kann in der Regel als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden, teilweise auch zusätzlich zur Hausratversicherung.
Zusätzliche Glasversicherung
Für Eigentümer und Mieter sinnvoll
Eine zusätzliche Glasversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie besonders viele Glasflächen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung haben. Sie schützt Sie vor den Kosten für den Austausch von zerbrochenem Glas, auch wenn der Schaden nicht durch äußere Ereignisse wie Einbruch oder Sturm verursacht wurde.
Der große Vorteil: Eine Glasversicherung ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Dies bedeutet, sie übernimmt jeden Glasschaden, der nicht ausdrücklich im Vertrag von den Leistungen ausgenommen ist. Wurde im Vertrag also lediglich die Kostenübernahme bei beispielsweise kaputten Brillengläsern und Handy-Displays ausgeschlossen, wird die kaputte Ofenscheibe oder der zersprungene Glastisch übernommen.
Wie schließe ich eine zusätzliche Glasversicherung ab?
Sie können eine zusätzliche Glasversicherung als Zusatzbaustein bei einer Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung abschließen. Wenn Sie bereits eine entsprechende Absicherung haben, können Sie diese um den Zusatzbaustein Glasversicherung in der Regel ergänzen.
Mit uns die ideale Gebäudeversicherung finden
Gemeinsam mit unserem langjährigen Partner Mr-Money bieten wir einen transparenten Vergleich zu Gebäudeversicherungen an. Die Testsieger aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:
Die häufigsten Fragen zum Thema Scheibe kaputt
Wer zahlt eine kaputte Scheibe?
Wer für eine kaputte Scheibe aufkommen muss, kommt erst einmal darauf an, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Ist eine Scheibe aus Eigenverschulden kaputtgegangen, muss man die Kosten selbst übernehmen – es sei denn, man hat eine Glasversicherung oder wenn die Scheibe zur Mietsache gehört, kommt evtl. die Haftpflichtversicherung auf. Hat eine andere Person die Scheibe beschädigt, muss dessen Haftpflichtversicherung kontaktiert werden. Ist eine Scheibe durch einen Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, kommt die Gebäudeversicherung des Vermieters bzw. Eigentümers auf.
Wer zahlt eine kaputte Scheibe in einer Mietwohnung?
Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Haftpflichtversicherung oder die Gebäudeversicherung für die Kosten auf. Als Mieter müssen Sie eine kaputte Scheibe nur selbst bezahlen, wenn die Scheibe nicht zur Mietsache gehört. Für Scheiben innerhalb des Wohnraumes ist eine Glasversicherung zuständig.
Wann zahlt die Versicherung bei Glasbruch?
Die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder Einbruchdiebstahl kaputtgingen. Glasversicherungen zahlen hingegen in der Regel bei allen Schadensursachen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Wer zahlt bei einer kaputten Fensterscheibe?
Es hängt davon ab, wer die Fensterscheibe beschädigt hat und wie der Schaden entstanden ist:
- Wenn Sie die Fensterscheibe selbst beschädigen (etwa durch Unachtsamkeit), müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Eine Glas- oder Hausratversicherung übernimmt den Schaden, falls diese abgeschlossen wurde.
- Wenn spielende Kinder oder Besucher die Scheibe zerstören, haftet deren Haftpflichtversicherung. Bei Kindern sind die Eltern verantwortlich, und deren Haftpflichtversicherung springt ein.
- Bei Glasschäden durch Einbruch zahlt entweder die Gebäudeversicherung des Vermieters beziehungsweise Eigentümers oder eine leistungsstarke Hausratversicherung des Mieters oder Eigentümers, sofern Einbruchsschäden mitversichert sind.
- Schäden durch Sturm, Hagel oder einen umgestürzten Baum werden klassischerweise von der Gebäudeversicherung des Vermieters oder Eigentümers übernommen, da diese Naturgewalten abdeckt.
Wer repariert eine kaputte Fensterscheibe?
Fensterscheiben werden in der Regel von professionellen Glasern oder Fensterbauern repariert. Diese werden meist vom Vermieter oder Eigentümer beauftragt.
Wer zahlt, wenn mein Kind eine Scheibe kaputt gemacht hat?
Wenn das eigene Kind eine fremde Scheibe kaputt gemacht hat, haften Eltern für ihre Kinder. Wer bei seiner Haftpflichtversicherung den Familientarif gewählt hat, ist auf der sicheren Seite. Hat das Kind in den eigenen vier Wänden etwas beschädigt, hilft die Glasversicherung. Der Hintergrund: Die Glasversicherung ist eine Allgefahrenversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurden.
Wer hilft bei Streitigkeiten mit Vermieter, Mieter oder Versicherung?
Wenn sich der Vermieter bei der Kostenübernahme der kaputten Scheibe querstellt, hilft ein Anwalt für Mietrecht. Dabei unterstützt Sie auch eine Mietrechtsschutzversicherung, die Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben müssen. Das Gleiche gilt umgekehrt auch für den Vermieter. Bei Uneinigkeiten mit dem Mieter unterstützt ebenfalls der Anwalt oder die Vermieterrechtsschutzversicherung.
Zeigt sich dagegen die Versicherung uneinig und verweigert die Leistung, obwohl der Fall versichert ist, hilft der unabhängige Versicherungsombudsmann oder ein Anwalt für Versicherungsrecht weiter.
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