Scheibe kaputt – Welche Versicherung zahlt?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe zahlt, hängt davon ab, welche Scheibe durch wen und wie beschädigt wurde.
  • Wurde eine fest am Gebäude verbaute Glasscheibe, etwa Fensterscheiben, beschädigt, zahlt die Wohngebäude­versicherung des Vermieters oder Eigentümers. Jedoch nur, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder andere äußere Kräfte zerstört wurde.
  • Haben Sie (oder Ihre Kinder) den Schaden selbst verursacht, benötigen Sie eine gesonderte Glas­versicherung. Es sei denn, die Scheibe gehört zur Mietsache in Ihrer Mietwohnung.
  • Hat jemand anderes eine Scheibe bei Ihnen beschädigt, kommt dessen Haftpflicht­­versicherung dafür auf.
  • Wenn Sie größere oder besondere Verglasungen wie Wintergärten haben, empfiehlt sich eine zusätzliche Glas­versicherung.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherung bei einer kaputten Scheibe im Haus zahlt, worauf Sie besonders achten müssen und wie Eigenschulden versichert ist.

Inhalt dieser Seite
  1. Scheibe kaputt: Sofort­­maßnahmen
  2. Überblick: Welche Versicherung in welchem Fall?
  3. Wer zahlt bei eigenen Schäden?
  4. Besonderheiten für Mieter
  5. Fensterscheibe am Gebäude kaputt
  6. Zusätzliche Glas­­versicherung

Scheibe kaputt: Das sollten Sie direkt tun

Sofort­maßnahmen nach einem Glasschaden

Sicherheit gewährleisten

Achten Sie darauf, dass keine Verletzungsgefahr durch Splitter besteht. Sammeln Sie größere Scherben auf und sichern Sie die betroffene Stelle mit Handschuhen.

Provisorische Abdichtung

Um Ihr Zuhause vor Witterungseinflüssen oder Einbruch zu schützen, sollten Sie die kaputte Stelle vorübergehend abdichten. Nutzen Sie dafür Folien, Pappe oder andere stabile Materialien. Dies verhindert weitere Schäden und zeigt der Versicherung, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Keine vorschnellen Reparaturen

Beauftragen Sie keine dauerhaften Reparaturen, bevor Sie Rücksprache mit Ihrer Versicherung gehalten haben. Eigenmächtige Maßnahmen ohne Freigabe könnten dazu führen, dass die Kosten nicht übernommen werden.

Icon Werkzeug

So melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung

  1. Welche Versicherung ist zuständig?
    Je nachdem, welche Scheibe zu Bruch gegangen ist, wer die Scheibe zerbrochen hat und wie der Schaden genau entstanden ist, ist entweder Haftpflicht-, Hausrat- oder eine andere Versicherung zuständig. Schauen Sie dazu in unserer Übersicht nach, damit Sie auch die richtige Versicherung kontaktieren.
  2. Versicherung informieren
    Informieren Sie Ihre Versicherung so schnell wie möglich über den Schaden. Melden Sie den Vorfall telefonisch, online oder per E‑Mail. Viele Versicherer bieten Schadensformulare auf ihren Webseiten an, die Sie ausfüllen können oder haben eine 24-Stunden-Hotline.
  3. Schaden dokumentieren
    Erstellen Sie Fotos der beschädigten Scheibe aus mehreren Perspektiven. Halten Sie die Ursache und den Umfang des Schadens schriftlich fest. Diese Unterlagen erleichtern die Schadensregulierung und dienen als Nachweis.
  4. Schadenursache erläutern
    Erklären Sie der Versicherung, wie der Schaden entstanden ist (zum Beispiel durch Sturm, Einbruch oder ein Missgeschick). Die genaue Angabe der Ursache ist entscheidend, damit der Fall korrekt bearbeitet werden kann.
  5. Ergebnis abwarten
    Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, prüft die Versicherung, ob und welche Kosten übernommen werden. Erst nach der Freigabe sollten Sie eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen.

Weitere Hinweise: Versicherungsschäden richtig melden

Experten-Tipp:
Damit die Schadenmeldung gelingt

„Um eine schnelle und problemlose Schadensregulierung zu gewährleisten, sollten Sie den Schaden so früh wie möglich bei Ihrer Versicherung melden. Viele Versicherer setzen enge Fristen für die Schadensmeldung, und eine verzögerte Mitteilung kann Ihren Anspruch gefährden. Halten Sie dabei alle relevanten Unterlagen, wie Ihre Versicherungsnummer und Vertragsdetails, griffbereit, um den Prozess zu beschleunigen. Vermeiden Sie es außerdem, vorschnell die Schuld für den Schaden zu übernehmen, da dies Ihre Ansprüche beeinträchtigen könnte. Und lassen Sie die genauen Umstände von der Versicherung prüfen, damit der Fall objektiv bewertet werden kann.“

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Berater

Welche Versicherung ist in welchem Fall zuständig?

Glasschäden können in vielen unterschiedlichen Situationen auftreten. Um die Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Scheibe nicht selbst tragen zu müssen, ist es wichtig, die zuständige Versicherung zu kennen.

Welche Versicherung zahlt bei welchen Glasschäden?

Die Zuständigkeit der Versicherung hängt davon ab, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Die folgende Übersicht zeigt, welche Versicherung für welchen Fall infrage kommt:

SchadensfallZuständige VersicherungAbgedeckt sind…
Glasscheiben an eigenen Möbeln / EinrichtungHausrat­versicherung des BewohnersSchäden an beweglichen Gegenständen, Glasbruch durch Einbruchdiebstahl, Sturm, Feuer etc.
Am Gebäude festverbaute Fenster oder TürenGebäude­versicherung des EigentümersSchäden an fest verbauten Fenstern und Türen, durch Sturm, Hagel, Feuer etc.
Kaputte Scheibe im eigenen Haushalt durch EigenverschuldenHausrat­versicherung oder Glas­versicherung des BewohnersSelbstverschuldete Schäden an eigenen Scheiben im Haushalt. Glas­versicherung deckt zusätzlich spezielle Glasflächen ab.
Glasscheibe bei Dritten beschädigt (z. B. Nachbarn)Haftpflicht­versicherung oder Hunde­haftpflicht­versicherung des VerursachersSchäden an Scheiben einer anderen Person durch sich selbst oder durch den eigenen Hund.
Glasschäden am Auto (z. B. Windschutzscheibe)Teil- oder Vollkasko der Kfz-VersicherungGlasschäden am Auto durch Steinschlag, Vandalismus oder Unfälle, die nicht selbst verschuldet sind.
Wintergärten, Glastüren oder SpezialverglasungenGlas­versicherung Schäden an großen, außergewöhnlichen oder empfindlichen Verglasungen.
Vandalismus oder EinbruchHausrat­versicherung des Bewohners oder Gebäude­versicherung des EigentümersSchäden durch Einbruch oder mutwillige Zerstörung an der Inneneinrichtung oder am Gebäude.
Scheibe in MietwohnungGebäude­versicherung des Vermieters/Eigentümers
Haftpflicht­versicherung des Mieters
Schäden durch Witterung bzw. Eigenverschulden des Mieters.
HandyscheibeHaftpflicht­versicherung
Handy­versicherung
Schäden am Handydisplay einer anderen Person; spezielle Handy­versicherung für Schäden am eigenen Smartphone
Scheibe von Elektrogeräten im HaushaltHausrat­versicherung
Herstellergewährleistung
Schäden durch äußere Einwirkungen; Herstellungsfehler können über Garantie oder Gewährleistung reguliert werden.

Experten-Tipp:
Versicherungsschutz regelmäßig prüfen

„Glasschäden können je nach Ursache und Versicherungsart unterschiedlich geregelt werden. Um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen. Eine zusätzliche Glas­versicherung als Zusatzbaustein zur bestehenden Hausrat- oder Gebäude­versicherung kann sinnvoll sein, um größere oder besondere Verglasungen wie Wintergärten oder Glastüren abzudecken.“

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Berater

Welche Versicherung zahlt bei Eigenverschuldung?

Wenn eine Scheibe im eigenen Haushalt durch Eigenverschulden beschädigt wird – sei es durch Sie selbst oder durch Ihre eigenen Kinder –, hängt die Kostenübernahme davon ab, ob Sie eine passende Versicherung abgeschlossen haben.

Diese Versicherung zahlt bei eigenen Schäden

Glas­versicherung

  • Die Glas­versicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäude­versicherung. Sie deckt Schäden an Glasscheiben, die durch Eigenverschuldung entstehen, unabhängig von der Ursache.
  • Abgedeckt sind zum Beispiel: Fensterscheiben, Glastüren, Duschkabinen, Wintergärten, Glasplatten, Glastische oder Spiegelflächen, unabhängig von der Ursache.
  • Beispiele: Ihre Kinder beschädigen beim Spielen die Fensterscheibe. Sie beschädigen eine Glastür in Ihrem Zuhause. Sie stoßen beim Umräumen einen Glastisch um.

Alle Details zur Glas­versicherung


Diese Versicherungen zahlen nicht bei eigenen Schäden

Hausrat­versicherung

  • Die Hausrat­versicherung kommt für Schäden an beweglichen Gegenständen oder durch bestimmte Schadensursachen, wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl, auf.
  • Schäden an Fenstern, Türen oder Glastischen durch eigene Missgeschicke sind in der Regel nicht durch die Hausrat­versicherung gedeckt, es sei denn, sie betreffen bewegliche Gegenstände und fallen unter die genannten Ursachen.
  • Beispiel: Die Hausrat­versicherung zahlt nicht, wenn Sie beim Putzen versehentlich eine Fensterscheibe zerschlagen.

Haftpflicht­versicherung

  • Die Privat­haftpflicht­versicherung deckt Schäden ab, die Sie oder Ihre Kinder an fremdem Eigentum verursachen. Sie greift jedoch nicht bei Schäden, die an Ihrem eigenen Eigentum oder im eigenen Haushalt entstehen.
  • Beispiel: Wenn Ihr Kind beim Spielen die Scheibe des Nachbarn beschädigt, übernimmt die Privat­haftpflicht­versicherung die Reparaturkosten. Für Schäden im eigenen Haushalt greift sie nicht, es sei denn, Sie verursachen Schäden an der Mietsache.

Besonderheiten bei Glasschäden in Mietwohnungen

In Mietwohnungen kann die Verantwortung für Glasschäden je nach Ursache und vertraglicher Vereinbarung unterschiedlich geregelt sein. Es ist daher wichtig, genau zu wissen, wer in welchem Fall für die Reparatur oder den Austausch einer kaputten Scheibe zuständig ist: der Mieter oder der Vermieter.

Wer trägt die Verantwortung: Mieter oder Vermieter?

Die grundsätzliche Verantwortung richtet sich danach, ob die beschädigte Scheibe ein fest verbauter Bestandteil der Wohnung ist oder nicht:

Der Vermieter ist zuständig für

  • Alle fest verbauten Bestandteile der Wohnung, wie Fenster, Türen oder Glastüren, wenn die Beschädigung durch äußere Einflüsse wie Sturm, Hagel oder Vandalismus verursacht wurde. In solchen Fällen greift in der Regel die Wohngebäude­versicherung des Vermieters.

Der Mieter haftet für

  • Schäden, die er selbst verursacht hat. Dazu zählt beispielsweise, wenn durch ein Missgeschick oder unsachgemäßen Umgang eine Fensterscheibe oder Tür beschädigt wird. In diesem Fall kann die Privat­haftpflicht­versicherung des Mieters einspringen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde.
  • Schäden an Scheiben, die nicht zur Mietsache gehören, sondern zum eigenen Inventar, etwa Ihr eigener Glastisch oder Glasvitrine. In solchen Fällen zahlt Ihre Hausrat­versicherung, falls der Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl verursacht wurde.
  • Schäden, die Sie selbst oder andere Mitglieder Ihres Haushalts (inklusive Ihrer Kinder) an Ihren eigenen Scheiben verursacht haben. Im Falle eines Eigenschadens greift nur eine gesonderte Glas­versicherung.

Experten-Tipp:
Scheibe am Mobiliar kaputt

„Mieter sollten bei beispielsweise einer kaputten Ofenscheibe im Mietvertrag nachschauen, ob der Ofen zur Mietsache gehört. In dem Fall muss der Schaden dem Vermieter gemeldet werden, der dann einen Glaser beauftragt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn der Schaden nicht mutwillig herbeigeführt worden ist.“

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Berater

Darum ist der Mietvertrag wichtig

Im Mietvertrag können zusätzliche Regelungen getroffen werden, die den Umgang mit Glasschäden betreffen. Besonders häufig sind folgende Vereinbarungen:

Icon Vertrag
  1. Instandhaltungs­pflichten des Mieters
    Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die kleinere Reparaturen (z. B. bis zu einer festgelegten Summe) oder die regelmäßige Pflege von Fenstern und Türen dem Mieter auferlegen. Solche Klauseln sind nur dann wirksam, wenn sie klar definiert und rechtlich zulässig sind.
  2. Glasbruch­versicherung
    In einigen Mietverträgen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mieter eine Glasbruch­versicherung abschließen sollen, um sich vor hohen Kosten zu schützen. Dies gilt insbesondere in Wohnungen mit vielen Glasflächen wie Wintergärten oder Glastüren.
  3. Haftungsregelungen bei Schäden
    Mietverträge können auch Regelungen enthalten, die die Haftung des Mieters bei Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung konkretisieren. Hier lohnt es sich, den Vertrag genau zu prüfen, da unklare oder zu weitgehende Regelungen unwirksam sein können.

Scheibe am äußeren Gebäude kaputt: Wer zahlt?

Das leistet die Gebäude­versicherung

Fensterscheiben, Balkontürscheiben oder Durchzugscheiben, die direkt zum Gebäude gehören, werden von der Gebäude­versicherung des Eigentümers oder Vermieters abgesichert – allerdings nur, wenn der Schaden durch eine der folgenden Gefahren zustande gekommen ist:

  • Sturm oder Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Icon Fenster mit Vorhang

Schäden durch andere Gefahren

Wenn der Schaden nicht durch eine dieser Gefahren entstanden ist, greift entweder eine Glas­versicherung (wenn man den Schaden selbst herbeigeführt hat) oder eine Haftpflicht­versicherung (wenn eine dritte Person, zum Beispiel der Nachbar, für den Schaden verantwortlich ist).

Wer ein Einfamilienhaus besitzt, sollte als Hauseigentümer eine Glas­versicherung abschließen. Diese kann in der Regel als Zusatzbaustein zur Gebäude­versicherung abgeschlossen werden, teilweise auch zusätzlich zur Hausrat­versicherung.

Zusätzliche Glas­versicherung

Für Eigentümer und Mieter sinnvoll

Eine zusätzliche Glas­versicherung kann eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn Sie besonders viele Glasflächen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung haben. Sie schützt Sie vor den Kosten für den Austausch von zerbrochenem Glas, auch wenn der Schaden nicht durch äußere Ereignisse wie Einbruch oder Sturm verursacht wurde.

Icon Glas Fenster

Der große Vorteil: Eine Glas­versicherung ist eine sogenannte Allgefahren­versicherung. Dies bedeutet, sie übernimmt jeden Glasschaden, der nicht ausdrücklich im Vertrag von den Leistungen ausgenommen ist. Wurde im Vertrag also lediglich die Kostenübernahme bei beispielsweise kaputten Brillengläsern und Handy-Displays ausgeschlossen, wird die kaputte Ofenscheibe oder der zersprungene Glastisch übernommen.


Wie schließe ich eine zusätzliche Glas­versicherung ab?

Sie können eine zusätzliche Glas­versicherung als Zusatzbaustein bei einer Hausrat­versicherung oder Gebäude­versicherung abschließen. Wenn Sie bereits eine entsprechende Absicherung haben, können Sie diese um den Zusatzbaustein Glas­versicherung in der Regel ergänzen.

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Die häufigsten Fragen zum Thema Scheibe kaputt

Wer zahlt eine kaputte Scheibe?

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Wer für eine kaputte Scheibe aufkommen muss, kommt erst einmal darauf an, wer welche Scheibe wie beschädigt hat. Ist eine Scheibe aus Eigenverschulden kaputtgegangen, muss man die Kosten selbst übernehmen – es sei denn, man hat eine Glas­versicherung oder wenn die Scheibe zur Mietsache gehört, kommt evtl. die Haftpflicht­versicherung auf. Hat eine andere Person die Scheibe beschädigt, muss dessen Haftpflicht­versicherung kontaktiert werden. Ist eine Scheibe durch einen Sturm oder Hagel zu Bruch gegangen, kommt die Gebäude­versicherung des Vermieters bzw. Eigentümers auf.

Wer zahlt eine kaputte Scheibe in einer Mietwohnung?

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Geht in einer Mietwohnung eine Scheibe kaputt, kommt je nach Ursache die Haftpflicht­versicherung oder die Gebäude­versicherung für die Kosten auf. Als Mieter müssen Sie eine kaputte Scheibe nur selbst bezahlen, wenn die Scheibe nicht zur Mietsache gehört. Für Scheiben innerhalb des Wohnraumes ist eine Glas­versicherung zuständig.

Wann zahlt die Versicherung bei Glasbruch?

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Die Hausrat­versicherung und die Gebäude­versicherung zahlen kaputte Scheiben grundsätzlich nur dann, wenn sie infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel oder Einbruchdiebstahl kaputtgingen. Glas­versicherungen zahlen hingegen in der Regel bei allen Schadensursachen, die nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurden.

Wer zahlt bei einer kaputten Fensterscheibe?

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Es hängt davon ab, wer die Fensterscheibe beschädigt hat und wie der Schaden entstanden ist:

  • Wenn Sie die Fensterscheibe selbst beschädigen (etwa durch Unachtsamkeit), müssen Sie die Kosten in der Regel selbst tragen. Eine Glas- oder Hausrat­versicherung übernimmt den Schaden, falls diese abgeschlossen wurde.
  • Wenn spielende Kinder oder Besucher die Scheibe zerstören, haftet deren Haftpflicht­versicherung. Bei Kindern sind die Eltern verantwortlich, und deren Haftpflicht­versicherung springt ein.
  • Bei Glasschäden durch Einbruch zahlt entweder die Gebäude­versicherung des Vermieters beziehungsweise Eigentümers oder eine leistungsstarke Hausrat­versicherung des Mieters oder Eigentümers, sofern Einbruchsschäden mitversichert sind.
  • Schäden durch Sturm, Hagel oder einen umgestürzten Baum werden klassischerweise von der Gebäude­versicherung des Vermieters oder Eigentümers übernommen, da diese Naturgewalten abdeckt.

Wer repariert eine kaputte Fensterscheibe?

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Fensterscheiben werden in der Regel von professionellen Glasern oder Fensterbauern repariert. Diese werden meist vom Vermieter oder Eigentümer beauftragt.

Wer zahlt, wenn mein Kind eine Scheibe kaputt gemacht hat?

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Wenn das eigene Kind eine fremde Scheibe kaputt gemacht hat, haften Eltern für ihre Kinder. Wer bei seiner Haftpflicht­versicherung den Familientarif gewählt hat, ist auf der sicheren Seite. Hat das Kind in den eigenen vier Wänden etwas beschädigt, hilft die Glas­versicherung. Der Hintergrund: Die Glas­versicherung ist eine Allgefahren­versicherung. Das bedeutet, dass die Versicherung alle Schäden übernimmt, die nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurden.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit Vermieter, Mieter oder Versicherung?

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Wenn sich der Vermieter bei der Kostenübernahme der kaputten Scheibe querstellt, hilft ein Anwalt für Mietrecht. Dabei unterstützt Sie auch eine Miet­rechtsschutz­versicherung, die Sie allerdings rechtzeitig abgeschlossen haben müssen. Das Gleiche gilt umgekehrt auch für den Vermieter. Bei Uneinigkeiten mit dem Mieter unterstützt ebenfalls der Anwalt oder die Vermieter­rechtsschutz­versicherung.

Zeigt sich dagegen die Versicherung uneinig und verweigert die Leistung, obwohl der Fall versichert ist, hilft der unabhängige Versicherungs­ombudsmann oder ein Anwalt für Versicherungs­recht weiter.

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Katharina Burnus
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