Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie Sie bei einem Unfall im Ausland reagieren sollten und welche Versicherungen Ihnen helfen.
Inhalt dieser SeiteSo sollten Sie bei einem Autounfall im Ausland reagieren
Das ist unmittelbar nach dem Unfall zu tun
Zentralruf der Autoversicherer
Speichern Sie sich zusätzlich die entsprechende Nummer Ihrer Kfz-Versicherung ein.
Wann sollten Sie die Polizei verständigen?
Je nachdem, in welchem Land Sie unterwegs sind, muss die Polizei unter Umständen auch bei kleinen, harmlosen Unfällen verständigt werden, damit die Schadensregulierung durch Versicherer funktioniert. Sie sind auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn sie sie informieren.
Ansonsten sollten Sie die Polizei verständigen, wenn
- es zu schweren Sach- und/oder Personenschäden gekommen ist
- Drogen- oder Alkoholkonsum eine Rolle bei dem Unfall gespielt hat
- es Streit mit dem Unfallgegner gibt
- der Unfallgegner seine Versicherung nicht nachweisen kann
- der Unfallgegner Fahrerflucht begeht
Am besten schreiben Sie sich die Namen und Dienstnummern der Beamten auf, mit denen Sie Kontakt hatten, falls diese in der weiteren Abwicklung wieder relevant werden.
Gut gerüstet für Unfälle: Das sollten Sie immer dabeihaben
Das leistet die Kfz-Versicherung
Services der Kfz-Versicherung
Im Fall eines Unfalls kümmert sich die Kfz-Versicherung um die Schadensregulierung. Das beinhaltet:
Wie funktioniert ein Kfz-Schutzbrief?
In einer Notsituation können Autofahrer Kontakt mit ihrem Kfz-Versicherer aufnehmen. Dieser verweist sie dann an seine Vertragspartner vor Ort, die im Notfall helfen, und übernimmt die oben genannten Kosten. Einige Leistungen, z.B. Krankenrücktransport, sind besonders auf Leistungen im Ausland abgestimmt, aber der Schutzbrief hilft auch bei Pannen im Inland. In der Regel erstreckt sich der Schutz auf das geografische Europa bzw. die europäische Union.
So funktioniert die Schadensregulierung
Wie die Schadensregulierung funktioniert und was Sie tun sollten, hängt von der Unfallsituation ab.
Sie haben den Unfall verursacht
Bei einem reinen Sachschaden melden Sie den Fall einfach Ihrer Kfz-Versicherung. Ist es zum Personenschaden gekommen, sollten Sie sich anwaltliche Hilfe suchen.
Unfall mit einem Mietwagen
Informieren Sie den Autovermieter und warten Sie dessen Anweisungen ab, was Sie nun mit dem Auto tun sollen. Zunächst greift hier die Versicherung des Mietwagens. Bleibt jedoch eine Lücke zwischen deren Deckungssumme und den Kosten des Unfalls, wird diese durch Ihre Kfz-Haftpflicht geschlossen, sofern diese eine sogenannte Mallorca-Police enthält. Dies ist in der Regel der Fall.
Unfall in der EU
Bei einem Unfall in der EU (aber auch in der Schweiz, Liechtenstein, Island oder Norwegen) können Sie den Zentralruf der Autoversicherer anrufen und sich an den zuständigen Schadensregulierungsbeauftragten verweisen lassen.
Unfall im ausländischem Fahrzeug in Deutschland
Hier ist der Ansprechpartner das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK). Dieses vermittelt einen deutschen Haftpflichtversicherer, der sich um die Schadensregulierung kümmert. Falls das gegnerische Fahrzeug nicht versichert war, besteht die Chance auf eine Kostenübernahme durch den Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe.
Unfallgegner bezahlt nicht
Ist der Schuldige nicht greifbar, weil es sich um einen Unfall mit Fahrerflucht handelt, wird die eigene Versicherung einspringen. Das ist ein klassischer Fall in dem die sogenannte Forderungsausfalldeckung wichtig wird. Falls Ihr Unfallgegner nicht zahlt, können Sie sich auch an die Verkehrsopferhilfe wenden. Diese ist nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, aber die Möglichkeit besteht.
Welche Gesetze werden bei der Regulierung angewendet?
Unfall | Welches Recht wird angerechnet? |
---|---|
Unfall zwischen zwei Deutschen im Ausland | Deutsches Schadenersatzrecht |
Unfall zwischen einem Deutschen und einem EU-Ausländer | Schadenersatzrecht des Unfall-Landes, Abwicklung durch den Schadenregulierungsbeauftrageten |
Unfall zwischen einem Deutschen und einem Nicht-EU-Ausländer | Schadenersatzrecht des Unfall-Landes, es sollten dringend Polizei und geg. rechtliche Hilfe geholt werden |
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Die Schadensregulierung kann sich eine Weile hinziehen und es ist durchaus möglich, dass es zum Streit über die Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld kommt, da die Erstattungsbeiträge in anderen Ländern hier hinter den in Deutschland üblichen zurückbleiben können. Oft ist die Differenz durch den Auslandsschadensschutz der Kfz-Versicherung abgesichert. Falls die ausländische Versicherung den Schaden nicht binnen dreier Monate nicht oder nicht ausreichend reguliert, können Sie sich an die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferstelle wenden.
Experten-Tipp:
„Mit der s. g. „Mallorca-Police“ sind Schäden versichert, die der Versicherungsnehmer im europäischen Ausland mit einem Mietwagen verursacht. In der Regel ist die Mallorcapolice beitragsfrei mitversichert (Wichtig: Die Police gilt nicht nur in Mallorca.).
Die Mallorca-Police ist Teil der Kfz-Versicherung und springt ein, wenn die Deckungssumme der Mietwagen-Versicherung zur Begleichung der Schadens nicht ausreicht.“
Sportunfall im Ausland: Wie sind Sie versichert?
Überblick: Welche Versicherung ist für was verantwortlich?
Kosten | Verantwortliche Versicherung |
---|---|
Schadenersatzansprüche des Unfallgegners | Private Haftpflichtversicherung |
Behandlung von Verletzungen | Private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung |
Rücktransport | Auslandskrankenversicherung |
Bergung | Unfallversicherung / Reiseunfallversicherung, Auslandskrankenversicherung |
Kosten der Langzeitfolgen des Unfalls | Unfallversicherung |
Beispiel: Bergung nach Skiunfall
Erleiden Sie in einem EU-Land einen Ski- oder Kletterunfall, haben Sie auf jeden Fall Anspruch auf medizinische Leistungen. Es gibt jedoch keine europaweit geltende Regelung dazu, ob und in welcher Höhe eventuelle Bergungskosten übernommen werden. Z.B. werden die Kosten einer Bergungsaktion in Österreich oder in der Schweiz nur in Form von bestimmten Pauschalen (890 – 2.130 Euro in Österreich) oder bis zu einem Höchstbetrag (etwa 4.275 Euro in der Schweiz) übernommen.
Oft gibt es also eine große Differenz zwischen tatsächlichen Bergungskosten und übernommener Summe, die dann von der verunfallten Person gezahlt werden muss. Eine auch im Ausland geltende private Unfallversicherung übernimmt diese Kosten bis zu einer vertraglich vereinbarten Summe. Auch die Auslandskrankenversicherung zahlt für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen, allerdings ist hier die maximale Summe dafür niedriger.
Was ist versichert?
Überprüfen Sie, wo Ihre Versicherungen gelten – unter Umständen lohnt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung oder Reiseunfallversicherung, um alle Risiken abzudecken. Schauen Sie auch nach, ob Sportunfälle – sogenannte Eigenbewegungsschäden – versichert sind, oder ob Sie eine Versicherung mit einem weiteren Unfallbegriff brauchen.
Achten Sie darauf, welche Sportarten versichert sind – bei Reiseunfallversicherungen gibt es z.B. häufig Leistungsausschlüsse für Extremsportarten. Ebenso können z.B. Berufssportler, Luftsportler oder Teilnehmer an lizenzpflichtigen Wettbewerben von herkömmlichen Policen ausgeschlossen sein. Falls Sie Mitglied eines Sportvereins sind, erkundigen Sie sich, inwieweit Sie im Ausland über diesen versichert sind.
Was ist der Unterschied zwischen Kranken- und Unfallversicherung?
Eine Krankenversicherung zahlt die Heil- und Krankenhauskosten nach einem Unfall, aber geht nicht darüber hinaus. Die Unfallversicherung dagegen ist vor allem eine Absicherung für den Fall bleibender Unfallfolgen. Sie übernimmt z.B. die Kosten für die folgenden Leistungen:
Private Unfallversicherungen lohnen sich deshalb, weil die gesetzliche Unfallversicherung Sie nur in bestimmten Situationen absichert. Sport in der Freizeit oder Unfälle im Urlaub sind hier z.B. nicht mitinbegriffen.
Das leistet die Krankenversicherung
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
Gesetzlich Krankenversicherte haben in den EU-Mitgliedsstaaten und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen, wobei sich diese an den Bedingungen des jeweiligen Landes orientieren. Die Versicherung zahlt nur für die Leistungen, die sie auch in Deutschland übernehmen würde. Ob die Krankenversicherung zahlt, hängt auch davon ab, wo man sich behandeln lässt. Auch Rücktransporte werden in der Regel nicht erstattet.
Wichtig für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Versicherten sollten sich eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC – Europaen Health Insurance Card) ausstellen lassen. Inzwischen ist die EHIC häufig bereits auf der Rückseite der Krankenkassenkarte aufgedruckt.
Krank im Urlaub: Wie ist das für Arbeitnehmer geregelt?
Was zahlt die private Krankenversicherung?
Der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung (PKV) unterscheidet sich je nach Anbieter und PKV-Tarif. Im Allgemeinen können Versicherte jedoch davon ausgehen, dass der Versicherungsschutz innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt besteht. Im außereuropäischen Ausland ist der Versicherungsschutz zumeist mindestens zeitlich begrenzt. In jedem Fall sollten Versicherte, die ins Ausland reisen, Rücksprache mit ihrem Versicherer halten und gegebenenfalls eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Mehr zur privaten Krankenversicherung im Ausland
Zahlt die Versicherung für den Rücktransport?
Wird nach einem Unfall im Ausland ein Rücktransport fällig, kann es zu Problemen kommen. Nicht selten verweigern die Krankenversicherungen die Leistung. Darum sollten Sie vor dem Transport Rücksprache mit Ihrem Versicherer halten und erfragen, ob die Kosten übernommen werden. Die Kosten für einen Rücktransport nach einem Unfall im Ausland liegen im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich.
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise
Informieren Sie sich vor der Reise, wie der Versicherungsschutz im Ausland aussieht und welche Gesetze und Regelungen gelten. Um einen Rücktransport oder umfassendere medizinische Leistungen abzusichern, empfiehlt sich unter Umständen der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung.
Mehr zur Auslandskrankenversicherung
Fazit
Idealerweise sollten Sie sich mit der Möglichkeit eines Unfalls im Ausland auseinandersetzen, noch bevor Sie verreisen – lesen Sie nach, auf welche Länder sich der Schutz Ihrer Versicherungen erstreckt, und was diese im Schadensfall für Sie tun. Unter Umständen lohnt es sich, Ihren Versicherungsschutz vor der Reise zu erweitern. Kommt es zum Unfall, handeln Sie nicht übereilt und halten Sie Rücksprache mit den relevanten Versicherungen, um nicht unerwartet auf Kosten sitzen zu bleiben.
Die häufigsten Fragen zu Unfällen im Ausland
Wer zahlt bei einem Unfall im Ausland?
Haben Sie den Schaden verursacht, zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, vorausgesetzt, der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Land, in dem der Unfall passiert ist.
Was tun bei einem Autounfall im Ausland?
Zunächst reagieren Sie, wie Sie es auch bei einem Unfall im Inland tun würden: Bleiben Sie am Unfallort, sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie das Geschehen. Je nach Landesgesetzen kann es nötig sein, die Polizei hinzuzuziehen. Rufen Sie den Zentralruf der Autoversicherer an, um herauszufinden, wer für die Schadensregulierung zuständig ist.
Was, wenn man im Ausland eine Panne hat?
Bei einer Panne im Ausland gelten die üblichen Regeln: Sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie den Notruf 112 an, falls es zu einem Unfall mit Verletzten gekommen ist. Wenn Sie zusammen mit Ihrer Kfz-Versicherung einen Schutzbrief abgeschlossen haben oder Mitglied in einem Automobilklub sind, können Sie dort anrufen und erhalten Hilfe.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Solange ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Land, in dem die Behandlung nötig wird, besteht, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten, die sie auch bei einer vergleichbaren Behandlung in der Bundesrepublik übernommen hätte.
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