So sparen Sie mit der Sofortrente Steuern

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sofortrente unterliegt der Steuerpflicht.
  • Allerdings muss nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden – bei einem 65-jährigen Rentner sind das lediglich 18 Prozent.
  • Der Ertragsanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet – dieser ist für Rentner viel geringer als Erwerbstätige.
  • Die steuerlich bevorzugte Behandlung der Sofortrente ist einer der größten Vorteile dieses Altersvorsorgeprodukts.

Das erwartet Sie hier

Welche Steuervorteile Sie von der Sofortrente haben und wie hoch Ihr zu versteuernder Ertragsanteil ist. Inklusive Rechenbeispielen.

Inhalt dieser Seite
  1. So sparen Sie Steuern mit der Sofortrente
  2. Wie hoch ist der Ertragsanteil?
  3. Rechenbeispiele
  4. Weitere Besonderheiten
  5. Fazit

So sparen Sie Steuern mit der Sofortrente

Schließen Sie eine Sofortrente ab, profitieren Sie von Steuervorteilen. Denn: Bei den monatlichen Rentenzahlungen aus der Sofortrente entfällt die Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. Es muss nur der Ertragsanteil mit Ihrem persönlichen Steuersatz als Rentner versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz eines Rentners erheblich günstiger ist als der Steuersatz eines Berufstätigen, profitieren Rentner von der niedrigen Besteuerung der Sofortrente.


Wie hoch ist der zu versteuernde Ertragsanteil?

Der zu versteuernde Ertragsanteil hängt vom Renteneintrittsalter ab und wird einmalig bei Auszahlungsbeginn festgelegt. Dies bedeutet auch: Der Ertragsanteil gilt ein Leben lang.

Rentenbeginn mit…Zu versteuernder Anteil
55 Jahren26 %
60 Jahren22 %
65 Jahren18 %
70 Jahren15 %
75 Jahren11 %

Wie viel Steuern zahle ich dann?

Wie viel Steuern Sie im Endeffekt auf Ihren Ertragsanteil zahlen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Dieser Steuersatz ist jedoch als Rentner um einiges geringer als im Erwerbsleben. Häufig beträgt er 18 Prozent.

Rechenbeispiele: Steuervorteile durch Sofortrente

Höhe der Steuer varriert

Wenn Sie beispielsweise eine Sofortrente von 1.000 Euro ab einem Alter von 60 Jahren nutzen, sieht die Versteuerung wie folgt aus:

Zu versteuernder Ertragsanteil22 %220 €
Persönlicher Steuersatz25 %
Steuern55 €

Ein 65 Jahre alter Rentner erhält monatlich 500 Euro Sofortrente:

Zu versteuernder Ertragsanteil18 %90 €
Persönlicher Steuersatz18 %
Steuern16,20 €

Steuerersparnis im Gegensatz zu Kapitalerträgen

Erwirtschaftet Ihr Kapital Erträge, müssen Sie normalerweise auf diese Erträge 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen. Bei der Verrentung wird jedoch nur Steuer auf den Ertragsanteil fällig. Welche Ersparnis Ihnen das bringt, sehen Sie hier:

Kapital Verrentung
Höhe100.000 €300 € monatlich
Erträge1 % (1.000 €)
Abgeltungssteuer25 % (250 €)
Zu versteuernder Ertragsanteil18 %
Persönlicher Steuersatz18 %
Steuer auf Ertragsanteil16,20 €
Steuern im Jahr250 € 194,40 €

Behalten Sie Ihr Kapital in der gesamtem Summe, zahlen Sie darauf 250 Euro Steuern. Zahlen Sie es dagegen in eine Sofortrente ein und lassen sich die Summe monatlich verteilt als Rente auszahlen, dann zahlen Sie jährlich nur 194,40 Euro Steuern.

Weitere steuerlichen Besonderheiten der Sofortrente

Steuererleichterung auch in Ansparphase möglich

Wer in der Ansparphase Steuervorteile aus einer Sofortrente erzielen will, kann eine Rürup-Rente mit Einmalzahlung abschließen. Hier darf der Versicherte 100 Prozent von maximal 27.565 Euro steuerlich geltend machen und von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Achtung: Entscheidet man sich für den Steuervorteil in der Ansparphase, greift in der Auszahlungsphase die nachgelagerte Besteuerung der Rürup-Rente.


Andere Regeln bei Kapitalentnahmen

Wird ein Teil des angesparten Kapitals als Einmalzahlung entnommen, gilt eine andere Form der Besteuerung. In diesem Fall muss der steuerpflichtige Ertrag mit der Abgeltungssteuer belegt werden (Wie die Abgeltungssteuer funktioniert, lesen Sie hier). Diese fällt mit 25 Prozent deutlich höher aus als die Besteuerung des Ertragsanteils bei einer lebenslangen Rentenzahlung, wie wir Ihnen ja bereits mit dem Rechenbeispiel gezeigt haben.

Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist also in jedem Fall der lebenslangen Rentenzahlung der Vorzug zu geben, da der Versicherte hier eine geringere Steuerlast auf seiner Sofortrente zu tragen hat.

Fazit

Die Sofortrente überzeugt neben der lebenslangen Rentenzahlung, der Garantieverzinsung und Überschussbeteiligung vor allem mit ihren Steuervorteilen. Sie zahlen als Rentner nur Steuern auf den Ertragsanteil Ihrer monatlichen Rentenzahlung. Verrechnet wird dieser mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

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Katharina Burnus
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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