Unfall­versicherung – Typische Schadensfälle

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Das Wichtigste in Kürze

  • Informieren Sie Ihre Unfall­versicherung nach einem Unfall so schnell wie möglich und beachten Sie die in den Versicherungs­bedingungen festgelegten Fristen.
  • Kommt es zu einem Unfall, der bleibende Schäden nach sich zieht, können die Leistungen der privaten Unfall­versicherung eine große Entlastung bedeuten.
  • Auch wenn keine dauerhaften Schäden bleiben, helfen einige Tarife der Unfall­versicherung z.B. mit einem Krankenhaustagegeld.

Das erwartet Sie hier

Anhand von 2 Beispielen erklärt: Wie die private Unfall­versicherung im Schadensfall hilft und worauf Sie achten müssen, um die Ihnen zustehenden Leistungen auch tatsächlich zu erhalten.

Inhalt dieser Seite
  1. Schäden richtig melden
  2. Beispiel 1: Verkehrsunfall
  3. Beispiel 2: Skiunfall
  4. Fazit

Unfall an die Unfall­versicherung melden: So gehen Sie vor

Das ist nach einem Unfall zu tun

Informieren Sie so schnell wie möglich Ihren Versicherer. Dass Sie schnell reagieren ist wichtig, um eine reibungslose und vollständige Leistung im Schadensfall zu gewährleisten.

Lassen Sie sich entsprechend den Anweisungen Ihres Versicherers von einem Arzt untersuchen und den Grad Ihrer Invalidität durch die Unfallfolgen feststellen.

Beachten Sie die Fristen ihrer Versicherung, bis wann Sie Ihren Antrag auf die Geltendmachung der Unfallfolgen und das ärztliche Attest einreichen müssen.

Bei allgemeinen Ansprüchen hat der Versicherer einen Monat, bei Invaliditätsansprüchen jedoch mehr Zeit, um über den Leistungsumfang zu entscheiden.


Weitere Tipps

  • Informieren Sie Ihren Versicherer schriftlich und am besten per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Sie ihrer Verpflichtung, ihn schnell zu informieren, nachgekommen sind. Das Sie die Versicherung rechtzeitig informieren, ist unter Umständen entscheidend, damit Ihre Ansprüche nicht verfallen. Falls es um die Todesfallleistung geht, informieren Sie den Versicherer innerhalb von 48 Stunden.
  • Schauen Sie sich noch einmal an, was genau alles in Ihrem Tarif enthalten ist. Einige Versicherer bieten neben finanzieller Hilfe auch Beratung und Unterstützung beim Organisieren von Hilfe nach Unfällen an. Unter Umständen kann das in einer solchen Situation eine große Entlastung sein.
  • In der Regel gibt es kurz vor dem Ablauf des dritten Jahrs nach dem Unfall eine weitere Untersuchung, in der endgültig über den Invaliditätsgrad und die daraus resultierenden Ansprüche entschieden wird.

Die Unfall­versicherung im Überblick

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Fallbeispiel 1: Verkehrsunfall

Unfall ohne bleibende Schäden

Herr Meier geht spazieren und wird bei dem Überqueren der Straße in einer Kurve von einem Auto angefahren. Dabei bricht er sich zwei Rippen und ein Bein. Es entstehen zwar keine bleibenden Schäden, doch Herr Meier muss ein paar Tage im Krankenhaus verbringen und anschließend eine Kur mit Reha-Maßnahmen machen. Der Aufenthalt im Krankenhaus kostet den Verunfallten jeden Tag 10 Euro, die Kosten für die Reha übernimmt die Kranken­versicherung.

Verkehrsunfall ohne private Unfall­versicherung

Hat Herr Meier keine private Unfall­versicherung mit Krankenhaustagegeld abgeschlossen, muss er die im Krankenhaus täglich anfallenden 10 Euro selbst zahlen.

Verkehrsunfall mit privater Unfall­versicherung

Wenn Herr Meier eine private Unfall­versicherung mit einem Krankenhaustagegeld von 10 Euro abgeschlossen hat, muss er nichts für seinen Krankenhausaufenthalt bezahlen. Hier war es nicht nötig, aber je nach Tarif ist in der privaten Unfall­versicherung auch eine Bezuschussung oder Übernahme von Reha- und Kurkosten möglich, um eine drohende Invalidität abzuwenden oder zu reduzieren.

Beispiel 2: Skiunfall

Unfall mit bleibenden Schäden

Herr Meier stürzt beim Skifahren im Winterurlaub und verletzt sich so stark, dass ihm bleibende Schäden am Kopf und an den Beinen entstehen. Er ist in seiner Arbeitsfähigkeit stark eingeschränkt und kann nicht mehr seinen Beruf ausüben.

Skiunfall ohne private Unfallersicherung

Hat Herr Meier in diesem Fall keine private Unfall­versicherung abgeschlossen, erhält er keine Rentenzahlung durch die Versicherung und auch keine einmalige Invaliditätsleistung. Dadurch bedeuten die Unfallfolgen eine große finanzielle Belastung für ihn.

Skiunfall mit privater Unfall­versicherung

Hat Herr Meier eine private Unfall­versicherung mit einer hohen Summe für die Invaliditätsleistung und einer monatlichen Unfallrente in Höhe von 500 Euro abgeschlossen, so bekommt er von der Versicherung nicht nur eine einmalige Invaliditätsleistung von 135.000 Euro für sein verletztes Bein, sondern auch eine monatliche Unfallrente in Höhe von 500 Euro ausgezahlt. Dank der Auszahlung kann er seine Lebenserhaltungskosten weiter bezahlen, während er eine Umschulung zu einem anderen Beruf absolviert.

Fazit

Kommt es zu einem Unfall, gilt es, schnell zu reagieren und die Unfall­versicherung zu informieren. Angesichts der unter Umständen gravierenden finanziellen Folgen eines Unfalls (z.B. eingeschränkter Arbeitsfähigkeit, Notwendigkeit kosmetischer Operationen oder teurer Umbauten und Hilfsmittel) kann eine Unfall­versicherung im Schadensfall große finanzielle Verluste von den Versicherten abwenden.

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Die häufigsten Fragen zu Schadensfällen in der privaten Unfall­versicherung

Was gehört zur Unfall­versicherung?

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Neben einer Invaliditätsleistung im Fall eines schwerwiegenden bleibenden Gesundheitsschaden sind je nach Tarif auch viele andere Leistungen in der Unfall­versicherung möglich. Das können Übergangsleitungen für die Zeit sein, in der noch nicht feststeht, ob es eine bleibende Invalidität gibt, aber die Arbeitsfähigkeit trotzdem eingeschränkt ist, Assistance-Leistungen wie z.B. Hilfe bei der Organisation häuslicher Pflege oder die Übernahme von Kosten für die Bergung und den Transport ins Krankenhaus nach einem Unfall, für Hilfsmittel und kosmetische Operationen sind oft Teil der Leistungen.

Wann gibt es Geld von der Unfall­versicherung?

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Bei der Invaliditätsleistung muss der Invaliditätsgrad feststehen, bevor die Leistung erfolgt – in einigen Fällen dauert diese Feststellung länger als in anderen, z.B. wenn es die Möglichkeit gibt, dass eine Heilbehandlung Invalidität abschwächt oder abwendet. Hier kann die Versicherung also länger warten und unter Umständen zunächst nur einen Teilbetrag auszahlen. Andere Leistungen hingegen, für die nicht erst die Feststellung des Invaliditätsgrads notwendig ist, werden früher ausgezahlt.

Wie wird der Invaliditätsgrad ermittelt?

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Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades sind ein ärztliches Gutachten und die Gliedertaxe der Versicherung. Letztere legt fest, welchem körperlichen Schaden welcher Grad der Invalidität entspricht. (Der Verlust eines Arms kann z.B. 70 Prozent Invalidität bedeuten).

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Katharina Burnus
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