Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was eine Veranstalterhaftpflicht für Straßenfeste kostet, welche Leistungen besonders wichtig sind und welche Zusatzversicherungen Sinn machen.
Inhalt dieser SeiteDie optimale Veranstalterhaftpflicht für Straßenfeste
Der Sommer ist die Zeit der Straßenfeste. Allerorts laden Vereine, Städte und Gemeinden in der warmen Jahreszeit zum gemeinsamen Feiern ein. Doch gerade da, wo viele Menschen Spaß haben, kann auch viel passieren. Eine Veranstalterhaftpflicht fürs Straßenfest schützt die Organisatoren im Schadensfall vor hohen Schadensersatzansprüchen Dritter.
Veranstalterhaftpflicht: Einmalig oder als Jahresvertrag
Ein Straßenfest ist in der Regel eine öffentliche Veranstaltung mit mehreren hundert Teilnehmern. Für ein Straßenfest mit bis zu 500 Besuchern und einem Basispaket an Leistungen können Sie die Veranstalterhaftpflicht ab einmaligen 95,20 Euro abschließen. Hier gilt: Je mehr Besucher und je mehr Zusatzrisiken, desto höher die Prämie. Veranstalten Sie mehrere Straßenfeste im Jahr? Dann lohnt sich eine Jahrespolice!
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Warum braucht man eine Veranstalterhaftpflicht für ein Straßenfest?
Was kann passieren?
- Ein Windstoß reißt den Banner los, es weht einem Gast ins Gesicht und verletzt ihn.
- Kinder spielen auf der Hüpfburg, als diese in sich zusammensackt; ein Kind bricht sich den Arm.
- Ein unaufmerksamer Helfer beschädigt während der Aufbauarbeiten die Lichtanlage.
Schadensfälle: Was kann auf Veranstaltungen alles passieren?
Finanzieller Schutz bei Unfällen
Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht für ein Straßenfest ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Organisatoren aber dringend zu empfehlen. Ob Kommune, Verein, Verband, Kirchengemeinde oder ehrenamtlich engagierte Privatperson: Wer ein öffentliches Fest organisiert, sollte für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Denn bei Personen- und Sachschäden an Dritten liegt die Haftpflicht beim Veranstalter.
Kommt es zum Unfall und lässt sich dieser auf Ihr Verschulden zurückführen, haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen. Ein Schadensfall kann für einen Veranstalter schnell den persönlichen Ruin bedeuten. Eine Veranstalterhaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfalls (mehr zu den Leistungen im nächsten Kapitel).
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Welchen Leistungsumfang bietet eine Veranstalterhaftpflicht fürs Straßenfest?
Allgemeine Leistungen der Veranstalterhaftpflicht
- Personen- und Sachschäden an Dritten, die auf das Verschulden des Veranstalters und seiner Helfer zurückzuführen sind.
- Indirekte Vermögensschäden, die als Folge von Sach- und Personenschäden zustande kommen.
- Passiver Rechtsschutz: Alle Ansprüche werden auf Berechtigung geprüft; unberechtigte Forderungen werden abgewehrt.
- Die meisten Tarife beinhalten zudem eine Umwelthaftpflicht, die für Schäden an der Umwelt aufkommt.
- Versicherungsschutz umfasst dabei die eigentliche Veranstaltung sowie einige Tage für Auf- und Abbau.
Wann greift die Veranstalterhaftpflicht für Straßenfeste nicht?
Direkte Vermögensschäden sind in der Veranstalterhaftpflicht in aller Regel nicht mitversichert. Viele Versicherungsunternehmen bieten Ihnen die Option, eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen. Bei Straßenfesten ist dies in der Regel allerdings nicht notwendig. Grobe Fahrlässigkeit sowie Vorsatz sind ebenfalls ausgeschlossen.
Welche zusätzlichen Risiken sollten abgesichert sein?
Der genaue Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflicht unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Bei der Auswahl Ihres Versicherers sollten Sie daher bedenken, welche besonderen Risiken für Ihr Straßenfest zu versichern sind:
- Benötigen Sie teure Bühnentechnik und weitere elektrische Geräte?
- Bauen Sie Zelte, Tribünen oder Absperrungen auf?
- Gibt es Spielgeräte für Kinder, etwa Hüpfburgen?
- Bieten Sie einen Streichelzoo oder Ponyreiten an?
- Geben Sie Speisen und Getränke aus?
- Kommen zum Auf- und Abbau nicht versicherungs- und zulassungspflichtige Fahrzeuge zum Einsatz, etwa Traktoren oder Planierraupen?
- Planen Sie ein Feuerwerk?
Experten-Tipp:
„Die Veranstalterhaftpflicht ist nur für Fremdschäden zuständig. Wenn Sie als Veranstalter nun eigenes Equipment einsetzen, macht womöglich der Abschluss einer Elektronikversicherung Sinn – entweder separat oder innerhalb der Veranstalterhaftpflicht. Damit schützen Sie sich vor möglichen Schäden an PA-Technik, Computern etc.“
Weitere Zusatzbausteine
Gemietetes Equipment
Bei gemietetem Equipment greift wiederum die Veranstalterhaftpflicht. Hier sollten Sie ggf. darauf achten, dass ein Schadensfall beim gewählten Tarif auch wirklich übernommen wird. Außerdem sollte der Name auf dem Mietvertrag mit dem Namen auf der Versicherungspolice übereinstimmen, damit es nicht zu Komplikationen bei der Schadenabwicklung mit dem Versicherer kommt.
Ausfallen des Künstlers
Sollen auf dem Straßenfest Künstler auftreten, ist außerdem der Abschluss einer Nichtauftrittsversicherung sinnvoll. Die schützt Sie vor finanziellen Verlusten, falls die Künstler kurzfristig absagen.
Unfallschutz für Helfer
Einige Tarife für Straßenfeste schließen auch einen Unfallschutz für Helfer mit ein. Gehört diese zusätzliche Absicherung noch nicht zum Leistungspaket der Veranstalterhaftpflicht, kann diese gesondert abgeschlossen werden.
Für wen gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für:
- Den Veranstalter selbst
- Alle weiteren mit der Organisation betrauten Personen (angestellte als auch ehrenamtliche Helfer)
- Eingeladene Künstler und andere besondere Gäste
Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, die sich die Besucher selbst oder untereinander zufügen. Fällt ein Besucher zum Beispiel beim Tanzen hin und verletzt sich, ist das kein Fall für die Veranstalterhaftpflicht. Stolpert der Tänzer dagegen über ein loses Kabel, liegt ein Versicherungsfall vor.
Einmalige Versicherung oder Jahrespolice?
In der Regel schließen Sie eine Veranstalterhaftpflicht für jedes Straßenfest einzeln und einmalig ab. Sie geben den Tag an und die Versicherung gilt dann für den Veranstaltungszeitraum sowie für die Zeit, die Sie für Auf- und Abbau benötigen.
Einzelpolicen können Sie auch kurzfristig vor dem Fest abschließen. Wer mehrere Straßenfeste im Jahr plant, sollte jedoch prüfen, ob eine Jahrespolice günstiger ist. Damit sind gleich alle Veranstaltungen im Jahresverlauf abgedeckt.
Welche Deckungssumme sollten Sie vereinbaren?
Damit alle Schadensfälle ausreichend versichert sind, sollten Sie eine entsprechend hohe Versicherungssumme vereinbaren. Als Richtwert gelten 3 Millionen Euro. Die meisten Versicherer bieten pauschale Deckungssummen von 2 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden an. Bei Bedarf können auch höhere Deckungssummen vereinbart werden.
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Was kostet die Veranstalterhaftpflicht fürs Straßenfest?
Die Versicherungsprämie richtet sich nach dem zu erwartenden Risiko. Um den Versicherungsbeitrag zu berechnen, braucht die Versicherung daher möglichst genaue Angaben. Beeinflussen lässt sich die Höhe der Versicherungsprämie zudem durch die gewählte Deckungssumme und einen eventuellen Selbstbehalt.
Anzahl der Besucher | Einmalige Kosten |
---|---|
500 | ab 95 € |
5.000 | ab 415 € |
10.000 | ab 803 € |
Was tun, wenn die Besucherzahl von der Schätzung abweicht?
Bei Straßenfesten lässt sich die genaue Anzahl der Besucher häufig nur schwer einschätzen. Schlechtes oder unerwartet schönes Wetter können Ihre Schätzung durcheinander bringen. In jedem Fall sollten Sie die Besucherzahl auf dem Fest so genau wie möglich erfassen. Die tatsächliche Zahl der Gäste teilen Sie dann einfach im Nachgang Ihrer Versicherung mit. Der Versicherer nimmt daraufhin eine Nacherhebung vor und passt die Versicherungsprämie ggf. an.
Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht für Ihr Straßenfest?
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Die besten Veranstalterhaftpflichtversicherer: Testsieger (2024)
Aktuell gibt es keine aktuellen Testergebnisse speziell zur Veranstalterhaftpflichtversicherung. Dies liegt unter anderem daran, dass kaum eine Veranstaltung der anderen ähnelt und es daher kaum möglich ist, einen wirklich aussagekräftigen Test durchzuführen. Sobald es unabhängige Testergebnisse von renommierten Analysehäusern und Ratingagenturen gibt, finden Sie diese hier:
Vergleich: Finden Sie die optimale Veranstalterhaftpflicht für Ihr Straßenfest
Anbieter der Veranstalterhaftpflicht passen ihre Tarife an unterschiedliche Zielgruppen an. Dabei unterscheiden sich Versicherer sowohl in den Kosten als auch im Leistungsumfang. Vergleichen Sie daher vorab verschiedene Angebote und schließen Sie das beste Angebot für Ihr Straßenfest ab. Wichtig für den Vergleich ist es, dass Sie so genaue Angaben wie möglich machen.
Diese Angaben sind notwendig
- Veranstaltungsdauer
- Anzahl der erwarteten Besucher
- Anzahl der Helfer
- Art und Menge des zu versichernden Equipments
- Besondere Risiken an, etwa Feuerwerk oder Spielgeräte für Kinder
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Fazit
Kein Straßenfest ist wie das andere. Daher braucht auch jedes Straßenfest eine individuelle Absicherung. Wir kennen die am Markt vertretenen Tarife und können Ihnen einen Versicherer empfehlen, der die optimale Veranstalterhaftpflicht für Straßenfeste bietet. Mit einem unverbindlichen Tarifvergleich können Sie oftmals einige Euro sparen und vermeiden sowohl eine Unter- als auch eine Überversicherung. Nutzen Sie dazu einfach unseren kostenfreien Online-Rechner auf dieser Seite!
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