Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wie lange es dauert, bis Sie sämtliche Leistungen Ihres Vermieterrechtsschutzes in Anspruch nehmen können, und was Sie tun sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Inhalt dieser SeiteWelche Wartezeiten gelten?
Warum ist Vermieterrechtsschutz von Anfang an attraktiv?
Eine Vermieterrechtsschutzversicherung erbringt zahlreiche Leistungen für Sie. Darunter sind:
Da beim Vermieten einer Immobilie jederzeit überraschend ein Anlass für eine rechtliche Auseinandersetzung auftreten kann, ist es natürlich optimal, von Anfang an durch eine leistungsfähige Rechtsschutzversicherung abgesichert zu sein. Dabei gilt es jedoch, Wartezeiten zu beachten.
Übliche Wartezeit von 3 Monaten
Die in der Versicherungsbranche für viele Rechtsgebiete übliche Wartezeit von 3 Monaten gilt auch für den Vermieterrechtsschutz. Bahnt sich Ärger mit Mietern an und ist zu befürchten, dass ein Anwalt notwendig wird, ist es für den Vermieterrechtsschutz zunächst zu spät. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich so früh wie möglich um die nötige Absicherung zu kümmern. Selbständige Vermieter sollten diesen Schritt in die Anfangsplanung aufnehmen.
Rechtsgebiete mit Wartezeit
Vier Rechtsgebiete, die für den Vermieterrechtsschutz wesentlich sind, haben eine dreimonatige Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift. Das sind im Einzelnen:
- Wohnungs- und Grundstücksrecht
- Verwaltungsrecht
- Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Verfahren zur Enteignung, Planfeststellung oder Flurbereinigung
Die Wartezeit gilt zudem in der Regel auch für Rechtsstreitigkeiten im Vertragsrecht und Steuerrecht. Das heißt, dass auch für Verfahren im Zusammenhang mit Dienstleistern oder mit Finanzbehörden erst nach 3 Monaten die Kosten vom Versicherer übernommen werden können.
Sofortiger Vermieterrechtsschutz
Einige Rechtsgebiete sind bereits ab dem beantragten Versicherungsbeginn von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Das gilt für Verfahren um Ordnungswidrigkeiten und im Bereich des Strafrechts.
Experten-Tipp:
„Auch für Zusatzleistungen wie z. B. einen Mediator oder ein Anwaltstelefon gibt es in der Regel keine Wartezeiten. Diese Leistungen sind ab Beginn des Versicherungsschutzes mit versichert.“
Übersicht – ab wann sind Sie abgesichert?
Hier sind die Wartezeiten noch einmal im Überblick:
keine Wartezeit | Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz, Zusatzleistungen wie Mediationsverfahren oder telefonische Beratung |
i.d.R. 3 Monate Wartezeit | Wohnungs- und Grundstückrecht, Verwaltungsrecht, Erschließungs- und Anliegerabgaben, Verfahren zur Enteignung, Planfeststellung oder Flurbereinigung, Vertragsrecht, Steuerrecht, Mietausfallschutz |
Lesen Sie allerdings die Versicherungsbedingungen Ihres Anbieters genau – es sind Abweichungen möglich, so bietet z.B. mindestens ein Versicherer Steuer-Rechtsschutz ab Versicherungsbeginn an und erlaubt es, einige Zusatzleistungen rückwirkend in Anspruch zu nehmen.
Darauf sollten Sie achten
Wichtig ist, wann ein Streit verursacht wurde
Entscheidend ist, wann das auslösende Ereignis eines Rechtsstreits stattgefunden hat. Geht es um eines der Rechtsgebiete mit Wartezeit, leistet der Versicherer nicht, wenn die Ursache des Versicherungsfalls in den ersten 3 Monaten nach Vertragsschluss liegt.
Vermieterrechtsschutz aktuell halten
Sobald abzusehen ist, dass sich die geschäftliche Situation ändert, sollte man den Vertrag an die neuen Umstände anpassen. Zum Beispiel, wenn man plant, weitere Objekte zur Vermietung zu erwerben, oder sich von Objekten trennen will.
Das gilt auch für deutliche Veränderungen der jeweiligen Jahresbruttomiete. Denn die Beiträge für Vermieterrechtsschutz orientieren sich in erster Linie an diesen beiden Punkten. Entsprechend wird vom Versicherer im Gegenzug der Versicherungsschutz gestaltet.
Keine Wartezeit bei Folgeverträgen
Lückenloser Versicherungsschutz
Versicherte, die ihren ablaufenden Vermieterrechtsschutz fortsetzen wollen, müssen nicht wieder 3 Monate Wartezeit in Kauf nehmen. Bei einem lückenlosen Übergang in den neuen Vertrag verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit. Einige Versicherer ermöglichen das auch, wenn Sie ihren privaten Rechtsschutz um die Komponente Vermieterrechtsschutz erweitern, aber das ist keineswegs immer der Fall. Auch bei Erweiterungen bestehender Versicherungen ist dies unter Umständen möglich.
Behalten Sie den Überblick
Aus diesem Grund ist es für Vermieter wichtig zu wissen, wann ihr derzeitiger Versicherungsvertrag abläuft. Denn um keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen zu lassen, kommt es auf den rechtzeitigen Beginn des Folgevertrags an. Endet beispielsweise der bisherige Vermieterrechtsschutz zum 01.05., muss der neue Vertrag am selben Tag beginnen.
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Fazit
Bei vielen Leistungen einer neuen Vermieterrechtsschutzversicherung gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, auf andere wiederum können die Versicherten sofort zurückgreifen. Vollständiger Versicherungsschutz von Anfang an ist möglich, wenn die Versicherung lückenlos an die vorherige Versicherung anschließt.
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