Vermieter­rechtsschutz ohne Wartezeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Vermieter­rechtsschutz gilt für mehrere wichtige Rechtsgebiete eine Wartezeit von meistens 3 Monaten. Darum sollten Sie sich frühzeitig um die Versicherung kümmern.
  • Zusatzleistungen und Straf- und Ordnungswidrigkeiten­rechtsschutz hingegen können von Anfang an genutzt werden.
  • Keine Wartezeit gibt es, wenn der Vertrag lückenlos an einen vorherigen anschließt.

Das erwartet Sie hier

Wie lange es dauert, bis Sie sämtliche Leistungen Ihres Vermieter­rechtsschutzes in Anspruch nehmen können, und was Sie tun sollten, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Inhalt dieser Seite
  1. Diese Wartezeit gilt
  2. Das ist zu beachten
  3. Keine Wartezeit bei Folgeverträgen
  4. Fazit

Welche Wartezeiten gelten?

Warum ist Vermieter­rechtsschutz von Anfang an attraktiv?

Eine Vermieter­rechtsschutz­versicherung erbringt zahlreiche Leistungen für Sie. Darunter sind:

  • Schutz vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten
  • Mediation
  • telefonische Beratung durch Fachanwälte

Da beim Vermieten einer Immobilie jederzeit überraschend ein Anlass für eine rechtliche Auseinandersetzung auftreten kann, ist es natürlich optimal, von Anfang an durch eine leistungsfähige Rechtsschutz­versicherung abgesichert zu sein. Dabei gilt es jedoch, Wartezeiten zu beachten.

Übliche Wartezeit von 3 Monaten

Die in der Versicherungsbranche für viele Rechtsgebiete übliche Wartezeit von 3 Monaten gilt auch für den Vermieter­rechtsschutz. Bahnt sich Ärger mit Mietern an und ist zu befürchten, dass ein Anwalt notwendig wird, ist es für den Vermieter­rechtsschutz zunächst zu spät. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich so früh wie möglich um die nötige Absicherung zu kümmern. Selbständige Vermieter sollten diesen Schritt in die Anfangsplanung aufnehmen.

Mehr zu Wartezeiten für verschiedene Rechtsgebiete

Rechtsgebiete mit Wartezeit

Vier Rechtsgebiete, die für den Vermieter­rechtsschutz wesentlich sind, haben eine dreimonatige Wartezeit, bis der Versicherungsschutz greift. Das sind im Einzelnen:

  • Wohnungs- und Grundstücksrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Verfahren zur Enteignung, Planfeststellung oder Flurbereinigung

Die Wartezeit gilt zudem in der Regel auch für Rechtsstreitigkeiten im Vertragsrecht und Steuerrecht. Das heißt, dass auch für Verfahren im Zusammenhang mit Dienstleistern oder mit Finanzbehörden erst nach 3 Monaten die Kosten vom Versicherer übernommen werden können.


Sofortiger Vermieter­rechtsschutz

Einige Rechtsgebiete sind bereits ab dem beantragten Versicherungsbeginn von der Rechtsschutz­versicherung abgedeckt. Das gilt für Verfahren um Ordnungswidrigkeiten und im Bereich des Strafrechts.

Experten-Tipp:

„Auch für Zusatzleistungen wie z. B. einen Mediator oder ein Anwaltstelefon gibt es in der Regel keine Wartezeiten. Diese Leistungen sind ab Beginn des Versicherungsschutzes mit versichert.“

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Berater

Übersicht – ab wann sind Sie abgesichert?

Hier sind die Wartezeiten noch einmal im Überblick:

keine WartezeitOrdnungswidrigkeiten- und Straf­rechtsschutz,
Zusatzleistungen wie Mediationsverfahren oder telefonische Beratung
i.d.R. 3 Monate WartezeitWohnungs- und Grundstückrecht,
Verwaltungsrecht,
Erschließungs- und Anliegerabgaben,
Verfahren zur Enteignung, Planfeststellung oder Flurbereinigung,
Vertragsrecht,
Steuerrecht,
Mietausfallschutz

Lesen Sie allerdings die Versicherungs­bedingungen Ihres Anbieters genau – es sind Abweichungen möglich, so bietet z.B. mindestens ein Versicherer Steuer-Rechtsschutz ab Versicherungsbeginn an und erlaubt es, einige Zusatzleistungen rückwirkend in Anspruch zu nehmen.

Darauf sollten Sie achten

Wichtig ist, wann ein Streit verursacht wurde

Entscheidend ist, wann das auslösende Ereignis eines Rechtsstreits stattgefunden hat. Geht es um eines der Rechtsgebiete mit Wartezeit, leistet der Versicherer nicht, wenn die Ursache des Versicherungsfalls in den ersten 3 Monaten nach Vertragsschluss liegt.

Vermieter­rechtsschutz aktuell halten

Sobald abzusehen ist, dass sich die geschäftliche Situation ändert, sollte man den Vertrag an die neuen Umstände anpassen. Zum Beispiel, wenn man plant, weitere Objekte zur Vermietung zu erwerben, oder sich von Objekten trennen will.

Das gilt auch für deutliche Veränderungen der jeweiligen Jahresbruttomiete. Denn die Beiträge für Vermieter­rechtsschutz orientieren sich in erster Linie an diesen beiden Punkten. Entsprechend wird vom Versicherer im Gegenzug der Versicherungsschutz gestaltet.

Keine Wartezeit bei Folgeverträgen

Lückenloser Versicherungsschutz

Versicherte, die ihren ablaufenden Vermieter­rechtsschutz fortsetzen wollen, müssen nicht wieder 3 Monate Wartezeit in Kauf nehmen. Bei einem lückenlosen Übergang in den neuen Vertrag verzichtet der Versicherer auf die Wartezeit. Einige Versicherer ermöglichen das auch, wenn Sie ihren privaten Rechtsschutz um die Komponente Vermieter­rechtsschutz erweitern, aber das ist keineswegs immer der Fall. Auch bei Erweiterungen bestehender Versicherungen ist dies unter Umständen möglich.


Behalten Sie den Überblick

Aus diesem Grund ist es für Vermieter wichtig zu wissen, wann ihr derzeitiger Versicherungsvertrag abläuft. Denn um keine Lücke im Versicherungsschutz entstehen zu lassen, kommt es auf den rechtzeitigen Beginn des Folgevertrags an. Endet beispielsweise der bisherige Vermieter­rechtsschutz zum 01.05., muss der neue Vertrag am selben Tag beginnen.

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Fazit

Bei vielen Leistungen einer neuen Vermieter­rechtsschutz­versicherung gilt eine Wartezeit von 3 Monaten, auf andere wiederum können die Versicherten sofort zurückgreifen. Vollständiger Versicherungsschutz von Anfang an ist möglich, wenn die Versicherung lückenlos an die vorherige Versicherung anschließt.

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