Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, wer braucht sie und was kostet sie.
Inhalt dieser SeiteWas ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Form der gewerblichen Haftpflichtversicherung, die leistet, wenn Sie aufgrund von beruflichen Fehlern einen finanziellen Schaden bei Dritten verursachen. Dies kann durch beispielsweise Beratungs- oder Rechenfehler, Fristversäumnisse oder falsche Auskünfte passieren. Kunden oder Mandanten können daraufhin Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe stellen, für die Sie im Zweifelsfall mit Ihrem gesamten (privaten) Vermögen haften. Daher ist für viele Berufe der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht.
Wie funktioniert die Vermögensschadenhaftpflicht?
Werden Schadensersatzforderungen von Dritten an Sie gestellt, prüft der Versicherer in einem ersten Schritt, ob diese berechtigt sind – ob also wirklich ein finanzieller Nachteil für den Kunden vorliegt oder ob dieser Schaden wirklich durch Ihr Verschulden im beruflichen Kontext entstanden ist. Ist dies nicht der Fall, werden die Forderungen durch den Versicherer abgewehrt. Dies nennt sich passiver Rechtsschutz. Sind die Forderungen berechtigt, werden die Zahlungen vom Versicherer getätigt. Dabei sind sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Angestellten und Mitarbeiter – sogenannte Erfüllungshilfen – versichert.
Was ist ein Vermögensschaden?
Bei Vermögensschäden wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn einer natürlichen oder juristischen Person ein finanzieller Schaden entsteht, der nicht durch einen Personen- oder Sachschaden hervorgerufen wurde.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet nicht bei unechten Vermögensschäden, also finanziellen Schäden, die infolge von Personen- oder Sachschäden entstehen. Diese Schäden sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wer braucht sie?
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine beratende, begutachtende und aufsichtsführende Tätigkeit ausüben, benötigen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Für einige Berufen ist eine solche Versicherung sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Bedingung für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und es gibt Vorschriften für die Höhe der Deckungssumme.
Diese Berufe brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht
Sind Sie Arzt, Apotheker, Gastronom, Psychotherapeut, üben einen Heilnebenberuf aus oder führen einen landwirtschaftlichen Betrieb, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung!
Vorteile einer guten Vermögensschadenshaftpflicht
Sonderinformationen für bestimmte Berufsgruppen
Wann und was genau zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht?
Wie der Name bereits sagt, leistet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nur bei echten Vermögensschäden.
Wann zahlt die Versicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet bei Vermögensschäden durch beispielsweise:
Welche Kosten werden übernommen?
Je nach Tarif leistet sie auch – oft jedoch in gegenüber der Deckungssumme eingeschränkter Höhe – in diesen Fällen:
Wer ist versichert?
- Angestellte
- Führungskräfte im operativen Geschäft
- Freie Mitarbeiter
- Trainees, Volontäre, Werkstudenten, Praktikanten
- Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen
- Subunternehmer
Schadensbeispiele: In diesen Fällen springt die Berufshaftpflichtversicherung ein
- Sekretärin vergisst Brief
Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat zu versenden. Unterwegs traf sie eine Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in ihrem Auto liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe. - Falschberatung durch Steuerberater
Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise falsch heraus.
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Wann zahlt sie nicht?
In diesen Fällen zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht nicht
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Rechenbeispiel: Selbständiger Unternehmensberater, 60.000 Euro Jahresumsatz
Tarif | Deckungssumme | Beitrag jährlich | Beitrag monatlich* |
---|---|---|---|
Tarif 1 | 300.000 € | ab 183,51 € | ab 15,29 € |
Tarif 2 | 500.000 € | ab 256,91 € | ab 21,41 € |
Tarif 3 | 1.000.000 € | ab 517,65 € | ab 43,14 € |
Wichtige Faktoren für die Berechnung der Prämie
- Risiko bzw. Umfang der beruflichen Tätigkeit
- Größe des Unternehmens
- Jährlicher Umsatz
- Höhe der Deckungssumme
- Höhe des Selbstbehalts
- Zahlungsintervall (jährlich, halbjährlich, monatlich …)
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Ihre Firma?
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Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Test
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird selten von unabhängigen Testinstituten geprüft. Wir geben Ihnen auf unserer separaten Seite zum Thema eine Zusammenfassung der aktuellen Testberichte, die existieren, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie unsere Experten-Empfehlungen:
So finden Sie die richtige Vermögensschadenhaftpflicht
Darauf sollten Sie achten
Bei dem Vergleich verschiedener Versicherungen sollten Sie u. a. auf folgendes achten:
- Wie hoch ist die Versicherungssumme? Entspricht sie ggf. relevanten gesetzlichen Bestimmungen und den Risiken in Ihrem Berufsalltag?
- Welche Eigenschäden sind versichert?
- Handelt es sich um eine offene oder geschlossene Deckung (Sind nur die explizit im Vertrag angegebenen Tätigkeiten versichert, oder können Sie das Spektrum Ihrer Tätigkeiten erweitern, ohne den Vertrag anzupassen)?
- Lohnt sich die Ergänzung durch eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Jeder Versicherer bietet zudem andere Zusatzbausteine oder zusätzliche Leistungen an. Je nach Bedarf lassen sich so maßgeschneiderte und auf das Unternehmen passende Versicherungsprodukte zusammenstellen. Nutzen Sie gern unseren Rechner, um eine übersichtliche Darstellung der Preise und Leistungen verschiedener Tarife zu erhalten.
Das sind unsere Empfehlungen
Unsere Experten für die Vermögensschadenhaftpflicht empfehlen die folgenden Anbieter. Welcher Anbieter mit welchem Tarif für Sie der beste ist, kommt jedoch stark auf Ihr individuelles Gewerbe an. Lassen Sie sich daher immer einen kostenfreien und persönlich Tarifvergleich von unseren Experten erstellen und anschließend umfassend beraten.
So gehen Sie beim Abschluss vor
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Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
So hoch sollte die Deckungssumme sein
„Die Mindesthöhe liegt bei den meisten Anbietern bei 100.000 Euro pro Schadensfall. Für einige Berufsgruppen gelten gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen von 250.000 Euro oder sogar von 500.000 Euro. Abhängig vom beruflichen Risiko können höhere Summen vereinbart werden. Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen risikoreichen Berufen wird eine Deckungssumme von 1 Million Euro empfohlen.“
Experten-Tipp 2:
Die Höhe der Selbstbeteiligung
„Bei der Vermögensschadenhaftpflicht kann der Versicherungsnehmer durch die Wahl einer Selbstbeteiligung die Höhe des Versicherungsbeitrages senken. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger die Versicherungsprämie. Tritt ein Schaden ein, muss der Versicherte den Schaden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst begleichen. Die Versicherung übernimmt dann die Kosten, die über die Selbstbeteiligung bzw. den Selbsthalt hinausgehen. Sie sollten eine Selbstbeteiligung in einer Höhe wählen, die für Sie jederzeit gut tragbar ist.“
Experten-Tipp 3:
Schadensersatzansprüche sind auch Jahre später möglich
„Vermögensschäden können auch noch Jahre später geltend gemacht werden. Die Anzahl an Schadensfällen pro Jahr ist im Vorfeld also schwer einschätzbar. Versicherungsnehmer sollten beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Die Versicherungssumme kann auch noch während der Vertragslaufzeit erhöht werden.
Um sich vor Schadensersatzansprüchen aus der Vergangenheit abzusichern, sollten Versicherungsnehmer auf die sogenannte Rückwärtsversicherung achten. Ein solcher Rückwärtsschutz führt gegebenenfalls zu höheren Prämien, greift jedoch bei berechtigten Schadensersatzforderungen, wenn die Schadensursache vor Versicherungsbeginn liegt. Wichtig hierbei ist, dass die Schäden beim Abschluss des Versicherungsvertrages noch nicht bekannt waren.“
Experten-Tipp 4:
Passiver Rechtsschutz
„Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz. Die Versicherung prüft, ob die Schadensansprüche gegen den Versicherten gerechtfertigt sind. Bei berechtigten Ansprüchen der Kunden, Mandanten oder Patienten gleicht die Versicherung diese Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme aus. Unberechtigte oder zu hohe Ansprüche hingegen werden abgewehrt. Der Versicherer übernimmt dabei auch die Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte.“
Experten-Tipp 5:
Tarifoptionen bei der Vermögensschadenhaftpflicht
„Die Vermögensschadenhaftpflicht kann mit mehreren anderen Versicherungsverträgen kombiniert werden:
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Existenzgründer
- D&O-Versicherung für Führungskräfte
Dies kann je nach individueller Situation und Unternehmensstruktur sinnvoller und günstiger sein. Lassen Sie sich dazu gern von uns beraten.“
Die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenshaftpflicht
Was deckt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung leistet bei sogenannten „echten“ Vermögensschäden, also Situationen, in denen der Vermögensschaden, für den jemand Schadensersatz fordert, nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens ist. In diesem Fall wehrt die Versicherung unberechtigte Schadensersatzforderungen ab und zahlt bei berechtigten Forderungen anstelle des Versicherungsnehmers. Je nach Tarif sind unter Umständen auch verschiedene Eigenschäden versichert.
Wie teuer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Beiträge für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind von der Branche, der Versicherungssumme, der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren wie zum Beispiel der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig. In unserem Rechenbeispiel kann sich ein Unternehmensberater für IT-Fragen für umgerechnet 15,28 Euro im Monat mit einer Deckungssumme von 300.000 Euro versichern, aber es sind sowohl höhere als auch niedrigere Kosten möglich.
Was ist ein Beispiel für einen Vermögensschaden?
Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden: Vermögensschäden, die infolge eines Sach- oder Personenschadens entstehen (zum Beispiel entgangene Einnahmen, wenn jemand nach einem Unfall für mehrere Monate nicht mehr arbeiten kann) und sogenannte „echte“ Vermögensschäden. Ein Beispiel für letzteres wäre zum Beispiel ein Unternehmen, das Geld verliert, weil ein Unternehmensberater ihm einen schlechten Ratschlag gegeben hat.
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