Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was Vereine über die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung wissen sollten, was sie von einer D&O-Versicherung unterscheidet und worauf sie bei einem Abschluss achten sollten.
Inhalt dieser SeiteWas muss ein Verein über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wissen?
Vereine oder Verbände können durch ihre Arbeit sich selbst oder andere finanziell schädigen. In solchen Fällen haftet ein eingetragener Verein oder Verband mit dem eigenen Vermögen.
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann in solchen Fällen einspringen, sodass dem Verein oder Verband kein finanzieller Nachteil entsteht. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt dabei nicht nur bei gerechtfertigten Schadenersatzforderungen, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.
Beachten Sie dabei Folgendes
- Eine Vermögensschadenhaftpflicht zahlt nur bei sogenannten echten oder reinen Vermögensschäden. Das ist der Fall, wenn eine Person einen finanziellen Schaden hat, ohne dass Sachen oder Personen beschädigt wurden.
- Der echte Vermögensschaden darf in der Regel nur dadurch entstanden sein, dass ein Mitglied fahrlässig, also zu wenig sorgfältig seine Pflichten verletzt hat.
- Die Schäden dürfen nur durch Tätigkeiten entstehen dürfen, die gemäß der Satzung sind.
Für Steuerhilfevereine besteht die Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen
(Quelle: Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e. V.).
Warum brauchen gerade Vereine eine gute Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Beispiele für Vermögensschäden
Die folgenden Beispiele zeigen, in welchen Situationen dem Verein oder Verband selbst oder Dritten ein finanzieller Schaden entstehen kann:
Diese Vermögensschäden können schnell sehr teuer werden. Private Haftpflichtversicherungen von Mitgliedern greifen dann allerdings nicht. Daher ist es wichtig, Vereine oder Verbände mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzusichern. Egal, ob der Verein eingetragen, nicht-eingetragen, gemeinnützig, groß oder klein ist – diese Versicherung ist in der Regel sinnvoll.
Verschiedene Arten von Vereinen
Eingetragene Vereine
Mitglieder können den eigenen eingetragenen Verein oder Verband oder Dritte durch ihre Arbeit finanziell schädigen. Ist der Schaden durch fahrlässiges Handeln entstanden, also durch einen Fehler, Irrtum oder auch ein Versäumnis, haften Vereine und Verbände mit ihrem Vereinsvermögen. Diese gerechtfertigten Schadenersatzforderungen können mitunter sehr hoch, gar existenzbedrohend ausfallen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Vereine und Verbände jedoch dagegen absichern, den Schadenersatz selbst zahlen zu müssen.
Nicht-eingetragene Vereine
Anders als bei einem eingetragenen Verein oder Verband haften in einem nicht eingetragenen Verein oder Verband auch Mitglieder für ihr Handeln und die Folgen. Unter Umständen muss der Einzelne sogar mit seinem Privatvermögen einstehen (Quelle: BGB § 54).
Gemeinnützige Vereine
Gemeinnützigen Vereinen und Verbänden ist es gesetzlich verboten, Vermögen aufzubauen. Zudem müssen sie finanzielle Mittel zeitnah für den Vereinszweck verwenden (Quelle: AO § 55). Sie dürfen nur in Ausnahmefällen finanzielle Rücklagen bilden und dann auch nur in einem überschaubaren Maß (Quelle: AO § 62). Da Vermögensschäden sehr teuer werden können, kann dies im schlimmsten Fall die Existenz eines Vereins oder Verbands finanziell bedrohen. Außerdem kann die Gemeinnützigkeit gefährdet sein.
Größere Vereine und Verbände
Mit jedem haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter im Verein oder Verband, steigt das Risiko für Fehler, die zu Vermögensschäden führen können. Auch gilt: Je größer der Verein beziehungsweise Verband, desto mehr Vermögen hat er in der Regel. Bei hohen Vermögen sind teuer Schäden wahrscheinlicher.
Kleinere Vereine
Aber auch bei kleineren Vereinen oder Verbänden kann eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein: Der Grad der Professionalisierung ist dann bei haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter meist geringer, als bei großen Vereinen und Verbänden. Dadurch können schneller Fehler auftreten, die zu Vermögensschäden führen.
Für welche Vereine kann eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll sein?
Vermögensschadenhaftpflicht vs. D&O-Versicherung
Was ist der Unterschied?
Die “Directors-and-Officers-Versicherung”, kurz D&O-Versicherung, ist auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie richtet sich jedoch an eine andere Zielgruppe als eine Vermögensschadenshaftpflicht für Vereine beziehungsweise Verbände: Während eine Vermögensschadenhaftpflicht alle haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter eines Vereins oder Verbands schützt, richtet sich eine D&O-Versicherung gezielt an diese Mitglieder in leitender Funktion:
- Vorstand
- Geschäftsführung
- Kuratorium
- Präsidium
- Aufsichtsrat
- Verwaltungsrat
- Beirat
- leitende Angestellte
Eine D&O-Versicherung schützt diese Mitglieder, da sie sonst bei finanziellen Schäden unbeschränkt, das heißt auch mit dem Privatvermögen haften, auch wenn sie ehrenamtlich tätig sind. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt hingegen das Vereins- und Verbandsvermögen. Die D&O-Versicherung bietet in der Regel auch eine höhere Versicherungssumme als eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da leitende Mitglieder häufiger teurere Schäden verursachen als andere Mitglieder im Alltagsgeschäft. Eine D&O-Versicherung kann in Vereinen oder Verbänden eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll ergänzen, vor allem wenn leitende Mitglieder oder Angestellte mit höheren Summen zu tun haben (Quelle: procontra).
D&O-Versicherung für Vereine und Verbände
Als Vorstand haften Sie für andere
Für Vorstände von eingetragenen Vereinen und Verbänden gilt eventuell sogar die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass jeder Vorstand für den Vermögensschaden eines anderen Vorstandes haftbar gemacht werden kann (Quelle: BGB § 421). Dies stellt ein unkalkulierbares Risiko dar, vor dem Sie eine D&O-Versicherung schützt. Eine D&O-Versicherung kann entweder vom Verein oder Verband oder vom Vorstand selbst abgeschlossen werden.
Was leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine und Verbände?
Absicherung des Vermögens des Vereins oder Verbands
Reine/echter Vermögensschäden
Alle Mitglieder
Interne und externe Schäden
Pflichtverletzungen
Passiver Rechtsschutz
Wann leistet welche Versicherung für Vereine und Verbände?
Eine Vermögensschadenhaftpflicht sichert Ihren Verein oder Verband allein vor finanziellen Schäden ab. Bei anderen Schäden, etwa Personen- oder Sachschäden, benötigen Sie weitere Versicherungen.
Eine Vereinshaftpflicht ist beispielsweise jedem Verein oder Verband grundsätzlich zu empfehlen. Ebenso kann eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine D&O-Versicherung für Ihren Verein oder Verband Sinn ergeben.
Die folgenden Tabellen geben Ihnen einen ersten Überblick über die Leistungen dieser Versicherungen und über ihre Unterschiede zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Mit einer “Vereinsversicherung” ist übrigens meistens ein Paket aus verschiedenen Versicherungen für Vereine und Verbände gemeint.
Überblick: Welche Versicherung für wen?
Haupt-, neben- und ehrenamtliche Vereinsmitglieder | Leitende Mitglieder und Angestellte | |
---|---|---|
Vermögensschadenhaftpflicht | ||
Vereinshaftpflicht | ||
Veranstalterhaftpflicht | ||
Rechtsschutz | ||
D&O-Versicherung |
Überblick: Leistungen der Versicherungen
Vermögensschadenhaftpflicht | Vereinshaftpflicht | Veranstalterhaftpflicht | Rechtsschutz | D&O-Versicherung | |
---|---|---|---|---|---|
(Echter) Vermögensschäden | (Vereinsvermögen) | (Privatvermögen) | |||
(Unechter) Vermögensschäden (als Folge von Personen- und Sachschäden) | (durch satzungsgemäßen Tätigkeiten) | (bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen) | |||
Personenschäden | (durch satzungsgemäßen Tätigkeiten) | (bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen) | |||
Sachschäden | (durch satzungsgemäßen Tätigkeiten) | (bei nicht satzungsgemäßen Veranstaltungen) | |||
Aktiver Rechtsschutz | |||||
Passiver Rechtsschutz |
Was kostet Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht?
Die Höhe der Versicherungsprämie ist von verschiedenen Faktoren abhängig
- Ziel des Vereins
- Haushaltssumme (also alle Einnahmen durch Beiträge, Spenden, Lizenzrechte, Miet- und Pachteinnahmen etc.)
- Höhe der Versicherungssumme
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Gewählte Leistungen
- Mitgliederanzahl
- Finanzielle Möglichkeiten des Vereins oder Verbands
Kostenbeispiel
Wir haben den jährlichen Beitrag für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für drei Sportvereine mit unterschiedlicher Haushaltssumme, Mitgliederzahl und gewünschter Versicherungssumme berechnet. Dies kann Ihnen zu einer ersten Orientierung dienen:
Sportverein 1 | Sportverein 2 | Sportverein 3 | |
---|---|---|---|
Haushaltssumme | 25.000 € | 100.000 € | 500.000 € |
Mitglieder | 50 | 200 | 1000 |
Versicherungssumme | 50.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
Jahresbeitrag | ab 163,86 € | ab 198,67 € | ab 397,34 € |
Monatsbeitrag* | ab 13,66 € | ab 16,56 € | ab 33,11 € |
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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereine im Test
Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Vereine und Verbände wurden noch nicht durch unabhängige Testinstitute geprüft. Aktuelle Testberichte zur allgemeinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Tipps und Hinweise zur Wahl des richtigen Anbieters sowie Empfehlungen unserer Experten finden Sie aber auf der folgenden Seite:
So findet Ihr Verein oder Verband die ideale Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Die Risiken des Vereins kennen
Jeder Verein oder Verband verfolgt bestimmte Aufgaben und Ziele. Diese hat er in der Satzung festgehalten. Aus den Aufgaben und Zielen ergeben sich Risiken des Vereins oder Verbands (Quelle: Versicherungsbote).
Es ist zum Beispiel wahrscheinlicher, dass ein Lohnsteuerhilfeverein mit mehr als 20.000 Mitgliedern und 13 Beratungsstellen höhere Vermögensschäden verursacht, als ein kleiner Literaturverein, der sich in Kneipen trifft.
Eine Analyse der Risiken Ihres Vereins oder Verbands kann Ihnen bei der Auswahl der nötigen Versicherungen, der passenden Versicherungssumme, der sinnvollen Leistungen und Zusatzoptionen helfen. Mehr dazu finden Sie auch in unseren Experten-Tipps.
Ausreichend hohe Deckungssumme
Wie hoch die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, für Ihren Verein oder Verband sein sollte, hängt von den Ergebnissen Ihrer Risikoanalyse ab. In der Regel können Sie die Deckungssumme nicht frei festlegen, sondern aus unterschiedlich hohen Optionen wählen. Mehr als die Deckungssumme zahlt die Versicherung im Schadenfall nicht. Die Summe sollte also mögliche Schäden abdecken – ansonsten muss der Verein oder Verband die Differenz begleichen.
Wenn Sie sich für ein Kombi-Produkt aus mehreren Versicherungen für Ihren Verein oder Verband entscheiden, dann empfehlen wir Folgendes: Achten Sie darauf, dass Sie die Deckungssumme für alle Schäden, die in den einzelnen Bereichen denkbar sind, ausreichend hoch wählen.
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Welche Fehler Sie als Verein auf keinen Fall bei Abschluss einer Vermögenshaftpflicht begehen sollten
Wichtige Tipps unserer Experten für Sie
Experten-Tipp 1:
Besondere Versicherungen für spezielle Vereine
„Einige Vereine werden von Versicherern besonders behandelt, da sie hohe Haftungsrisiken haben. Dazu können Vereine und Verbände zählen, die in den Bereichen Profisport, Golf, Lohnsteuerhilfe, Pferdezucht, Betreuung, Vermieter- oder Mieterschutz sowie Politische Parteien. Ist Ihr Verein oder Verband in einem dieser Bereiche tätig, dann lassen Sie sich am besten von einem Experten, zum Beispiel unserem Makler-Team, beraten.“
Experten-Tipp 2:
Mit Kombipaketen sparen
„Einige Versicherer bieten an, dass Sie mehrere Versicherungen miteinander kombinieren können. Diese Pakete sind dann günstiger, als wenn Sie die Versicherungen einzeln abschließen. Sinnvoll sind beispielsweise eine D&O-Versicherung, eine Vereinshaftpflicht, eine Veranstalterhaftpflicht oder eine Cyber-Versicherung. Welche Versicherungen für Vereine oder Verbände was leisten, können Sie bei Bedarf in unserer Tabelle noch mal nachlesen. Welche Sie davon wirklich brauchen, ergibt sich aus Ihrer Risikoanalyse.“
Experten-Tipp 3:
Welche (Zusatz-)Leistungen sind Ihnen wichtig?
„Versicherer bieten neben den grundsätzlichen Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Zusatzleistungen an. Hier lohnt sich ein Vergleich. Welche Leistungen und Zusatzleistungen sind bei Ihrem Verein oder Verband wichtig? Benötigen Sie zum Beispiel Schutz vor Schlüsselverlust oder eine Absicherung bei gelegentlichem gastronomischen Service? Oder möchten Sie sich auch gegen Reputationsschäden oder Vertrauensschäden versichern?“
Die häufigsten Fragen zu Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Vereine
Welche Versicherungen muss ein Verein haben?
In der Regel gibt es keine Pflichtversicherungen für Vereine und Verbände in Deutschland. Für Vereine und Verbände sind eine Vereinshaftpflichtversicherung wichtig und eine Vermögensschadenhaftpflicht-, Rechtsschutz- sowie eine D&O-Versicherung empfehlenswert. Ausnahmen gelten etwa für Steuerhilfevereine: Für sie besteht die Pflicht, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Warum eine Vermögensschadenshaftpflicht für Vereine?
Es kann passieren, dass Vereine und Verbände sich selbst oder andere durch ihre Arbeit finanziell schädigen. Ist der Schaden durch einen Fehler, Irrtum oder auch ein Versäumnis, also fahrlässig, entstanden, können auf den Verein oder Verband gerechtfertigte Schadenersatzforderungen zukommen. Diese können mitunter sehr hoch ausfallen. Eingetragene Vereine und Verbände haften dann mit ihrem Vereinsvermögen. Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung können sich Vereine und Verbände jedoch dagegen absichern, den Schadenersatz selbst zahlen zu müssen.
Was deckt die Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine ab?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden aufgrund von schuldhaften Pflichtverletzungen aller Vereinsmitglieder ab. Sie greift bei Schäden für den Verein und Verband selbst, bei Ansprüchen gegenüber Personen des Vereins, sowie bei Schäden für Dritte außerhalb des Vereins beziehungsweise des Verbands. In der Regel sind fahrlässige Pflichtverletzungen versichert. Daneben wehrt eine Vermögensschadenhaftpflicht immer auch unbegründete Ansprüche ab.
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