Versicherungs­recht beim Rechtsschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die rechtlichen Grundlagen für sämtliche Versicherungen des Rechtsschutzbereichs basieren auf dem Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) sowie auf dem Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG).
  • Der Bereich Rechtsschutz reicht vom Arbeits­rechtsschutz über den Verkehrs­rechtsschutz bis hin zum Vertrags­rechtsschutz.

Das erwartet Sie hier

Wie der Rechtsbereich Rechtsschutz im Versicherungs­recht aussieht.

Inhalt dieser Seite
  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Themenfelder

Rechtliche Grundlagen

Icon Vertrag

Versicherungs­vertragsgesetz

Wie auch in anderen Bereichen des Versicherungs­rechts regelt im Bereich Rechtsschutz das Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG) die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Rechtsschutz­versicherungsvertrages. Zugleich gelten die Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) des Versicherers und gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen.


Versicherungs­aufsichtsgesetz

In einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber kann, je nach Ausgangslage, auch das Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) eine Rolle spielen. Dieses definiert unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des Geschäftsbetriebs von Versicherungsgeschäften und zudem von Pensionsfondsgeschäften. Die Aufsicht über das Versicherungs­aufsichts­gesetz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die grundsätzlich für Versicherungen und Banken, inklusive Wertpapierhandel, zuständig ist. Dies gilt allerdings nicht für Sozial­versicherungsunternehmen.

Icon Richterhammer und Gesetz

Das ist im Versicherungs­aufsichtsgesetz festgelegt

Das Versicherungs­aufsichts­gesetz bestimmt nach europäischem Recht den geforderten Mindestumfang der Details eines Versicherungsvertrages. Auch werden Vorgaben zur Gestaltung der Anträge und der Verbraucherinformationen gemacht. Im Versicherungs­aufsichts­gesetz ist außerdem festgelegt, welche Unternehmen dem Gesetz unterliegen und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden. Dies sind nicht nur Unternehmen, die selbst Versicherungsgeschäfte tätigen, sondern auch Unternehmen, die an Versicherern beteiligt sind.

Themenfelder

Icon Waage

Welche Rechtssprechung Anwendung findet, ist von der Art der Rechtsschutz­versicherung abhängig. So ist beispielsweise das Verkehrsrecht Grundlage bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Verkehrs­rechtsschutz­versicherung. Das Arbeitsrecht ist wiederum Grundlage, wenn es um eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung geht.

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an Rechts- und Fachanwalt für Versicherungs­recht:

Dr. Knut Pilz

E‑Mail: pilz@pwp.berlin
Telefon: +49 (0) 30 89730890

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