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Wie der Rechtsbereich Rechtsschutz im Versicherungsrecht aussieht.
Inhalt dieser SeiteRechtliche Grundlagen
Versicherungsvertragsgesetz
Wie auch in anderen Bereichen des Versicherungsrechts regelt im Bereich Rechtsschutz das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) die besonderen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eines Rechtsschutzversicherungsvertrages. Zugleich gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers und gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen.
Versicherungsaufsichtsgesetz
In einem Rechtsstreit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber kann, je nach Ausgangslage, auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) eine Rolle spielen. Dieses definiert unter anderem die gesetzlichen Vorgaben des Geschäftsbetriebs von Versicherungsgeschäften und zudem von Pensionsfondsgeschäften. Die Aufsicht über das Versicherungsaufsichtsgesetz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die grundsätzlich für Versicherungen und Banken, inklusive Wertpapierhandel, zuständig ist. Dies gilt allerdings nicht für Sozialversicherungsunternehmen.
Das ist im Versicherungsaufsichtsgesetz festgelegt
Das Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt nach europäischem Recht den geforderten Mindestumfang der Details eines Versicherungsvertrages. Auch werden Vorgaben zur Gestaltung der Anträge und der Verbraucherinformationen gemacht. Im Versicherungsaufsichtsgesetz ist außerdem festgelegt, welche Unternehmen dem Gesetz unterliegen und von der Aufsichtsbehörde überwacht werden. Dies sind nicht nur Unternehmen, die selbst Versicherungsgeschäfte tätigen, sondern auch Unternehmen, die an Versicherern beteiligt sind.
Themenfelder
Welche Rechtssprechung Anwendung findet, ist von der Art der Rechtsschutzversicherung abhängig. So ist beispielsweise das Verkehrsrecht Grundlage bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Arbeitsrecht ist wiederum Grundlage, wenn es um eine Arbeitsrechtsschutzversicherung geht.
Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an Rechts- und Fachanwalt für Versicherungsrecht:
Dr. Knut Pilz
E‑Mail: pilz@pwp.berlin
Telefon: +49 (0) 30 89730890
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