Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Ob eine Abtretung des Wohn-Riesters möglich ist und welche Regeln und Bedingungen Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Riester-Vertrag beleihen.
Inhalt dieser SeiteAbtretung einer Rentenversicherung – Was ist das?
Versicherungen beleihen: So funktioniert das
Wird ein Kredit bei einer Bank oder einer Privatpersonen aufgenommen, können Versicherte nicht nur ihr z.B. ihr Auto beleihen, sondern auch eine Versicherung als Sicherheit eintragen lassen. Üblicherweise erfolgt dabei die Abtretung bzw. Verpfändung einer Lebensversicherung. Die jeweiligen Ansprüche und Pflichten werden so an den Gläubiger übertragen. Allerdings muss der Versicherte die Beitragszahlungen weiterhin leisten – er zahlt also weiterhin die monatlichen Versicherungsbeiträge.
Eine Lebensversicherung zu beleihen, kann eine attraktivere Option als die Kündigung und vorzeitige Auszahlung des Kapitals sein, um z.B. einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Allerdings gelten hier für verschiedene Arten der Versicherung verschiedene Regeln.
Ist eine Abtretung/Verpfändung bei Wohn-Riester möglich?
Ein Wohn-Riester-Vertrag kann nicht an eine Bank oder an eine Privatperson abgetreten werden. Des Weiteren kann bei der Riester-Rente das angesparte Altersvermögen prinzipiell weder
- abgetreten
- gepfändet
- oder beliehen werden.
Diese Regelung schließt alle riesterfähigen Sparformen ein. Die eine Ausnahme werden Sie jedoch im nächsten Kapitel kennenlernen. Mehr dazu, was eine Riester-Rente pfändungssicher macht, können Sie hier nachlesen:
Wann ist die Riester-Rente pfändbar?
Wohn-Riester beleihen – Ausnahme Eigenheim
Wann können Sie Ihren Wohn-Riester beleihen?
Die Riester-Rente kann zwar normalerweise nicht beliehen werden, aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Zukünftige Bauherren können ihre Riester-Rente dann beleihen, wenn sie als Altersvorsorge ein Eigenheim mit Hilfe der Förderung bauen oder kaufen wollen. Die staatlich geförderten Riester-Zulagen bleiben dabei erhalten, solange das Eigenheim selbstständig genutzt und nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder veräußert wird.
Seit dem 01.01.2014 ist es zudem möglich die Riester-Förderung im Rahmen von Wohn-Riester auch für Altobjekte zu werden. So ist eine Beitragsentnahme aus einem bestehenden Riester-Vertrag auch zur Tilgung oder Umschuldung einer bestehenden Finanzierung möglich.
Was beim Beleihen beachtet werden sollte!
Diese Bedingungen gelten
Darauf sollten zukünftige Bauherren achten, wenn sie ihr Wohn-Riester beleihen wollen:
- Beim Beleihen müssen die Sparer ein Mindestguthaben von 10.000 Euro angespart haben.
- Maximal können bis zu 50.000 Euro zur Finanzierung verwendet werden.
- Es ist eine Entnahme von bis zu 100 Prozent möglich.
- Das geförderte Wohneigentum darf nicht verkauft werden. Ansonsten droht die Rückzahlung der Zulagen.
Die häufigsten Fragen zum Abtreten bzw. Beleihen eines Riester-Vertrags
Kann man einen Riester-Vertrag abtreten?
Es ist nicht möglich, einen Riester-Vertrag zu verpfänden oder abzutreten. Die Ausnahme: Anleger können Ihren Riester-Vertrag für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum beleihen. Allerdings dürfen Sie das so geförderte Wohneigentum nicht verkaufen, da sie sonst die Förderung verlieren, und müssen auch weitere Regeln beachten, z.B. ein Mindestguthaben und eine maximal entnehmbare Summe.
Kann man Wohn-Riester umwandeln?
Es ist möglich, eine bestehende Riester-Rente in einen Wohn-Riester umzuwandeln, ebenso, wie Wohn-Riester auch in eine andere Form der Riester-Rente umgewandelt werden kann. In jedem Fall müssen die Voraussetzungen für staatliche Förderung beachtet werden.
Wann kann man Wohn-Riester auszahlen lassen?
Die Auszahlung des Riester-Vermögens ist schon vor Rentenbeginn möglich, wenn es für den Erwerb oder barrierefreien Umbau eines Eigenheims verwendet wird.
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