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Ob Wohn-Riester ohne Hauskauf möglich ist, wie sich das auf Förderung und Besteuerung auswirkt und welche Alternativen Sie haben.
Inhalt dieser SeiteWohn-Riester ohne Hauskauf
Wohn-Riester wurde eingeführt, damit Bauherren im Alter mietfrei wohnen können. Jedoch können sich Lebenssituationen immer ändern. Sollten die Sparer sich nun gegen einen Hauskauf entscheiden, besteht die Möglichkeit, den Riester-Vertrag in eine andere geförderte Altersvorsorge zu übertragen.
Bei einer vorzeitigen Kündigung der Riester-Rente entfallen ohne Erwerb einer Immobilie die Zulagen jedoch. Wer den Beitrag freistellen möchte, muss im Alter mit einer Steuerlast rechnen.
Steuer bei der Auszahlung
Mit Beginn der Rente wird auch beim Wohn-Riester eine Steuer erhoben. Dabei geht der Staat von einem durchschnittlichen Zinsgewinn von 2% pro Jahr aus. Ausgangspunkt der Berechnung ist das Wohnförderkonto beim Wohn-Riester. Diese Steuerschuld besteht auch dann, wenn ein Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen wurde und der Sparer keine Immobilie erworben hat.
Wechsel in ein anderes Riester-Produkt
Wurde sich gegen einen den Kauf einer Immobilie entschieden, empfiehlt sich ein Übertrag des Wohn-Riester in eine andere geförderte Altersvorsorge. Bei diesem wird zwar eine Wechselgebühr von üblicherweise 100 Euro fällig, allerdings müssen so die bereits erhaltenen Zulagen und Förderungen nicht zurückgezahlt werden. Eine Kündigung der Riester-Rente bringt ansonsten immer eine Rückforderung der Riester-Zulagen mit sich.
Wer sich also nicht sicher ist, ob er einen Hauskauf tätigen möchte, sollte von vornherein eine Riester-Rente abschließen. Soll dann doch eine Immobilie erworben werden, kann dann noch immer die Riester-Rente umwandeln.
Ohne Wechsel in ein anderes Riester-Produkt
Wer kein Eigenheim erwerben und auch nicht in ein anderes Riester-Produkt wechseln möchte, dem bleiben zwei weitere Möglichkeiten. Zum einen kann der Wohn-Riester gekündigt werden. Dann werden jedoch auch alle erhaltenen Zulagen zurückgefordert. Zum anderen kann man den Wohn-Riester beitragsfrei stellen. In diesem Fall erfolgt keine Rückforderung der Riester-Zulagen. Der Vertrag läuft bis zum Renteneintritt weiter und das Guthaben muss anschließend versteuert werden.
Fazit
Einen Wohn-Riester-Vertrag weiter zu besparen, obwohl keine Immobilie erworben werden soll, bietet nur wenige Vorteile. Generell ist daher in einer solchen Situation ein Wechsel zu einer herkömmlichen Riester-Rente zu empfehlen. Denn eine Steuerschuld entsteht auch ohne Nutzung des Guthabens. Die Wechselgebühr liegt in der Regel bei ungefähr 100 Euro.
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