Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Was kostet die ideale Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen sind wirklich wichtig und wie schließen Sie die beste Zahnzusatzversicherung schnell und einfach ab, auch ohne Wartezeit.
Inhalt dieser SeiteWas zahlen gesetzliche Krankenkassen für Zahnbehandlungen?
Nur grundlegende Leistungen der Regelversorgung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt ausschließlich Anteile der Regelversorgung ab. Dies bedeutet beispielsweise für Zahnersatz wie Brücken, Implantate und Kronen, einen Festzuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten. Außerdem wird nur die günstigste Ausführung übernommen, wie etwa die Amalgamfüllung. Hochwertigere Materialien werden von den Krankenkassen nicht übernommen, da dies nicht medizinisch notwendig und wirtschaftlich für die Krankenkasse ist. Implantate sind besonders teuer und gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Hier können Patienten mit nur einem geringen Festzuschuss rechnen. Wer bessere Leistungen als Kassenpatient möchte, der muss die Kosten dafür selbst tragen.
Kein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung
Obwohl eine professionelle Zahnreinigung zur effektiven Zahnvorsorge gehört und mindestens zwei Mal im Jahr empfohlen wird, vergeben nur wenige Krankenkassen einen Zuschuss zur Zahnreinigung. In der Regel tragen Sie die Kosten von 80-120 Euro pro Zahnreinigung selbst.
Bonusheft beim Zahnarzt spart etwas Geld
Das Bonusheft ist eine Möglichkeit, als Kassenpatient bei den Zahnarztkosten zu sparen. Dazu müssen Sie regelmäßig zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen und dies im Bonusheft eintragen lassen. Nach fünf Jahren erhöht sich dann erstmals Ihr Festzuschuss auf 70 Prozent, nach zehn Jahren auf 75 Prozent, wie die folgende Tabelle zeigt:
Dauer Bonusheft | Zuschuss |
---|---|
weniger als 5 Jahre | 60 % |
Ab 5 Jahre | 70 % |
Ab 10 Jahre | 75 % |
Wie spart man effektiv mit dem Bonusheft beim Zahnarzt?
Leistungen: Wie funktioniert eine Zahnzusatzversicherung?
Die 4 Bausteine der Zahnzusatzversicherung
Zahnersatz und Implantate
Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate
Zahnbehandlung und -füllung
Wurzelbehandlung, Füllungen, Fissurenversiegelung
Prophylaxe und Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung, zusätzliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Erstattungsbeispiele: Was kosten Behandlungen beim Zahnarzt?
Professionelle Zahnreinigung
Kosten | 90 € |
Ihre Kosten mit ZZV | 0 € |
Ihre Kosten ohne ZZV | 90 € |
Zahnersatz mit Keramikkrone
Kosten | 700 € |
Ihre Kosten mit ZZV | 55 € |
Ihre Kosten ohne ZZV | 549 € |
Kunststofffüllung
Kosten | 300 € |
Ihre Kosten mit ZZV | 25 € |
Ihre Kosten ohne ZZV | 247 € |
Implantat mit Keramikkrone
Kosten | 3.500 € |
Ihre Kosten mit ZZV | 295 € |
Ihre Kosten ohne ZZV | 2.950 € |
*ZZV = Zahnzusatzversicherung. Mehr dazu, was die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnbehandlungen und Zahnersatz zahlen, erfahren Sie im Kapitel „Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?“
Was bedeutet die Zahnstaffel?
Zahnstaffel meint die anfängliche Summen- oder Leistungsbegrenzung in den ersten Versicherungsjahren. Dies bedeutet, dass die Versicherung unabhängig vom prozentualen Erstattungssatz (z.B. 100 Prozent) nur einen Maximalbetrag für die versicherten Leistungen zahlt. Dies ist häufig der Fall bei Tarifen, die auf die Wartezeit verzichten.
Dies kann dann beispielsweise so aussehen:
Versicherungsjahr | Erstattungsgrenze |
---|---|
1.-3. | 3.000 € |
3.-4. | 6.000 € |
ab 5. | wie vertraglich vereinbart (z.B. ohne Begrenzung) |
Wie lang sind die Wartezeiten?
Häufig müssen Patienten bei einer Zahnzusatzversicherung nach Vertragsabschluss mit einer Wartezeiten rechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung erst nach Ablauf dieser Wartezeit für Behandlungen und weitere Leistungen zahlt. Häufig beträgt die Wartezeit drei Monate. Bei Zahnersatz oder einer Zahnbehandlung aufgrund eines Unfalls entfällt die Wartezeit grundsätzlich.
Es gibt jedoch auch Angebote ohne Wartezeit, die sogenannte Sofortleistungen bzw. Sofortzuschüsse gewähren. Mehr zu solchen Tarifen erfahren Sie im Kapitel „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen“ .
Experten-Tipp:
„Zahnzusatzversicherungen sollten nicht erst dann abgeschlossen werden, wenn die Behandlung schon beschlossene Sache ist. Denn in der Regel gewähren Versicherungen in einem solchen Fall nicht die vollen oder gar keine Leistungen. Auch gibt es oft Wartefristen, bis eine Behandlung übernommen wird. In den ersten Jahren sind zudem Leistungseinschränkungen möglich.“
Gesundheitsfragen für die Zahnzusatzversicherung
Auch für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden. Dazu gehören Fragen wie etwa:
- „Sind Sie aktuell in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?“
- „Fehlen Ihnen Zähne? Wenn ja: Wie viele?“
Bei einigen Versicherern werden nur diese 2 Fragen gestellt, bei anderen fällt die Gesundheitsprüfung länger aus. In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
Rechnungen einreichen und Kosten erstattet bekommen
Stellt der Zahnarzt bei einer Untersuchung fest, dass größere Behandlungsmaßnahmen im Bereich der Zähne notwendig sind, erstellt er einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Dieser wird anschließend an die Krankenkasse und den Zusatzversicherer weitergegeben. Nach Beendigung der Behandlung erhält der Patient vom Zahnarzt eine Rechnung, bei der der Anteil, der auf die Krankenkasse entfällt, bereits abgezogen ist.
Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrem Zahnzusatzversicherer ein. Bei vielen Versicherern geht dies mittlerweile einfach online oder über eine Smartphone App. Die Kosten erhalten Sie dann vom Versicherer auf Ihr Konto erstattet und können die Zahnarztrechnung begleichen. In einigen Fällen kann es sein, dass Sie beim Zahnarzt erst einmal in Vorleistung gehen müssen
Gleiches Prinzip: Rechnungen bei der privaten Krankenversicherung einreichen
Wann zahlt die Zahnzusatzversicherung nicht?
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Zahnbehandlungen sind absehbar
Dass teure Zahnbehandlungen nötig werden, ist für viele Menschen bereits vorhersehbar. Zum Beispiel:
- Nach Wurzelbehandlungen: Ihr Risiko ist höher, dass der behandelte Zahn irgendwann gezogen und durch ein Implantat oder eine Brücke ersetzt werden muss.
- Mit Füllungen: Häufig braucht es an diesen Zähnen irgendwann Kronen oder Inlays.
- Mit bereits ältere Kronen, Brücken oder sonstigen Zahnersatz: Diese müssen irgendwann ausgetauscht werden. Häufig nach 15 oder 20 Jahren.
- Mit Parodontitis: Oft verlieren diese Personen schon früh Zähne und benötigen einen Ersatz.
Zahnbehandlungen sind teuer
Während sich die Zuzahlungen bei Kronen und Brücken im Vergleich noch in Grenzen halten, kann ein Implantat ein komplettes Monatsgehalt kosten. Gerade im Bereich Zahnersatz sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen oft nicht ausreichend (mehr dazu im Kapitel „Was zahlen gesetzliche Krankenkassen?“). Anhand des folgenden Rechenbeispiels sehen Sie, wie sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnen kann:
Einfache Brücke | Implantat | |
---|---|---|
Gesamtkosten | 800 € | 2.500 € |
Gesetzliche Krankenkasse übernimmt | 400 € | 400 € |
Zahnarzt stellt in Rechnung | 400 € | 2.100 € |
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung | 400 € | 2.100 € |
Zusatzversicherung übernimmt | 400 € | 1.850 € |
Eigenanteil mit Zusatzversicherung | 0 € | 250 € |
4 gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung
Was spricht gegen eine Zahnzusatzversicherung?
- Lohnt sich nicht, wenn seltener oder kein teuren Zahnersatz benötigen wird.
- Für junge, gesunde Leute relativ günstig, jedoch brauchen diese in der Regel keine teuren Zahnbehandlungen. Ältere Leute erhalten die Versicherung wiederum für einen recht hohen Beitrag.
- Viele Tarife beinhalten eine Wartezeit.
- Trotz Zahnzusatzversicherung kann ein Eigenanteil von 10-20 Prozent anfallen.
- Wer sehr schlechte Zähne hat, ist womöglich nicht versicherbar.
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Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?
Bereits ab drei Jahren kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist jedoch, dass der entsprechende Tarif speziell an den Bedarf des Kindes angepasst wird. Während der Zahnersatz eher eine geringe Rolle spielt, sind Leistungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie und Zahnbehandlungen von hoher Bedeutung.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren halbjährlich eine sogenannte Basisprophylaxe. Für eine optimale Versorgung der Zähne sind jedoch oftmals weiterführende Maßnahmen erforderlich, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören. Kosten von 3.000 bis 7.000 Euro sind keine Seltenheit. Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die Monatsbeiträge aus. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bereits für Kinder eine solche Zahnversicherung abzuschließen.
So schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind ab
Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Geringverdiener?
Ob jemand, der sehr wenig Geld hat, eine Zahnzusatzversicherung abschließen soll, ist eher fraglich. Schließlich muss er die Beiträge bezahlen können. Wer beispielsweise als Alleinstehender weniger als 1.414 Euro pro Monat (Stand 2024) verdient, kann zudem von den sogenannten Härtefallregelungen profitieren. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die vollen Kosten für die Regelversorgung. Am besten, Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Eine Zahnzusatzversicherung kostet im Basis-Tarif ab 8,73 Euro im Monat. Je nach gewünschtem Leistungsumfang und Tarifstufe können die Kosten höher ausfallen. Eine entscheidende Rolle spielt auch, wie der Zustand Ihrer Zähne zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist. Unter Berücksichtigung dieser und einiger weiterer Faktoren wird der Versicherungsbeitrag individuell kalkuliert.
Wir haben Ihnen im folgenden ein Rechenbeispiel zur Orientierung erstellt. Daran erkennen Sie, wie die Preise je nach Tarifstufe variieren.
Zahnzusatzversicherung: Tarife im Vergleich
*Musterkunde: Eintrittsalter 28 Jahre, keine laufenden Zahnbehandlungen, keine fehlenden Zähne. Mehr zum Leistungsumfang einer Zahnzusatzversicherung finden Sie im Abschnitt „Leistungen und Funktionsweise“.
Steigen die Beiträge mit dem Alter?
Ja, grundsätzlich werden die Beiträge ansteigen, je älter Sie werden. Versicherer ziehen dafür eine Einteilung in Altersgruppen heran, nach denen sie auch die Erstbeiträge bei Vertragsabschluss kalkulieren. Fallen Sie mit Ihrem Alter in eine neue Altersgruppe, so erhöht sich Ihr Versicherungsbeitrag entsprechend. Beachten Sie: In welche Altersgruppen eingeteilt wird, kann bei jedem Versicherer anders aussehen.
Beispiel: Altersgruppen der Versicherer
- 0-20 Jahre
- 21-40 Jahre
- 41-60 Jahre
- ab 61 Jahre
Zwei Arten der Beitragsberechnung
Ob die Beiträge im Alter ansteigen, wird auch von der Art der Beitragsberechnung des Versicherers beeinflusst. Prinzipiell gibt es folgende zwei Arten, wie die Beiträge kalkuliert werden:
- Mit Altersrückstellungen: Jeden Monat wird ein Betrag „zur Seite gelegt“, damit die steigenden Beiträge im Alter damit ausgeglichen werden können. Die Monatsbeiträge sind damit etwas höher. Dies entspricht der Beitragskalkulation von den meisten Lebensversicherungen. Erhöhungen aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen sind jedoch auch hier grundsätzlich möglich.
- Ohne Altersrückstellungen: Diese Variante ist in der Zahnzusatzversicherung sehr häufig und ähnelt der Kalkulation von Sachversicherungen. Der Monatsbeitrag ist niedriger. Dafür steigen die Beiträge entsprechend der Altersgruppeneinteilung später an.
Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?
Sie können die Beiträge zu Ihrer Zahnzusatzversicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen. In den meisten Fällen wirken sich diese Beiträge jedoch nicht aus. Grund dafür ist die maximale Höchstgrenze von 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbständige. Diese Höchstgrenzen werden oftmals bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung und anderen Positionen aufgebraucht.
Mehr zu Krankenzusatzversicherungen in der Steuer
Experten-Tipp:
„Die Zahnzusatzversicherung ist relativ günstig und sollte möglichst noch in jungen Jahren abgeschlossen werden – im Idealfall, bevor der Zahnarzt etwas feststellt. Denn gibt es bereits eine Diagnose des Arztes, kommt die Versicherung nicht für die bevorstehende Behandlung auf.“
Was kostet Sie eine Zahnzusatzversicherung?
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Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abschließen
Sofortschutz ohne Wartezeit
Häufig kommt der Gedanke an eine Zahnzusatzversicherung erst auf, wenn bereits ein Zahnproblem vermutet wird. Bisher haben nur wenige Versicherer eine sogenannte Sofortleistungsoption angeboten. Bei uns können Sie jedoch unkompliziert eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung abschließen, die selbst dann noch leistet, wenn bereits eine Behandlung beim Zahnarzt angeraten oder begonnen wurde.
Unsere Empfehlungen für Tarife ohne Wartezeit
die Bayerische
ZAHN Sofort
Ergo
Kieferorthopädie Sofort (KFO)
UKV – Union Krankenversicherung
ZahnPRIVAT Premium
Zahnzusatzversicherung im Test
Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnersatz (2024)
Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnbehandlungen (2024)
Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Zahnzusatzversicherer sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:
Alle Zahnzusatzversicherer im Test (2024)
Zahnzusatzversicherungen richtig vergleichen: Das ist wichtig
Ein Vergleich von verschiedenen Tarifen mehrerer Versicherer ist für Sie von Vorteil. Zum einen können Sie so aus einer Vielzahl von Zahntarifen das Angebot auswählen, was wirklich zu Ihnen passt. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis: Denn die günstigste ist nicht zwingend die beste Zahnzusatzversicherung. Schauen Sie vielmehr auf ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?
Ist es Ihnen wichtig, dass teurer Zahnersatz übernommen wird, so achten Sie auf den Erstattungssatz in diesem Bereich. Die meisten Versicherer bieten eine Kostenübernahme bis zu 90 Prozent an. Genügt Ihnen auch eine Übernahme von 70 Prozent, können Sie eine niedrigere Tarifstufe wählen. Zahnbehandlungen werden meist bis zu 100 Prozent übernommen. Die Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung variieren dagegen.
Auf diese Leistungen kommt es an
Anforderungen für Kinder sind anders
Möchten Sie für Ihr Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen, sollten Sie vor allem darauf achten, dass umfangreiche Leistungen im Bereich Kieferorthopädie vorhanden sind.
Worauf Sie bei der Zahnzusatzversicherung für Kinder achten müssen
Vertragsbedingungen genau anschauen
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Erwachsene sollte vor allem einen großen Teil der Kosten für den Zahnersatz übernehmen. Bei den Implantaten sollte der Knochenaufbau mitversichert werden.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach
Viele gesetzliche Krankenkassen mit privaten Krankenversicherungen zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es dem gesetzlich Versicherten, ohne großen Aufwand eine Zusatzversicherung über die eigene Krankenkasse abzuschließen. Teilweise erhalten Versicherungsnehmer auf diesem Weg einen kleinen Rabatt auf bestimmte Tarife. Dieser Rabattvorteil lohnt sich jedoch nur, wenn die Kasse einen guten und vor allem passenden Zahntarif anbietet.
Zusammengefasst: So schließen Sie die beste Zahnzusatzversicherung ab
- Ermitteln Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und welche eher nicht.
- Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote – und zwar nur die, die Ihren Wünschen entsprechen.
- Lassen Sie nicht zu viel Zeit verstreichen, wenn Sie über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken. Ein Versicherungsschutz ist bei vielen Versicherungen nicht in jedem Alter erhältlich.
- Beachten Sie mögliche Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren.
Daran erkennen Sie eine gute Zahnzusatzversicherung
- Leistungsumfang kann individuell gestalten werden
- Leistungen in den Bereichen Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Zahnprophylaxe
- Kostenerstattung in Höhe von mind. 75 Prozent
- Keine oder geringe Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren (Zahnstaffel)
- Keine Wartezeiten nach Unfall oder für eine professionelle Zahnreinigung
- Leistungsumfang und Versicherungsunternehmen positiv in unabhängigen Testberichten bewertet
Mit uns zur idealen Zahnzusatzversicherung
Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit finanzgewissen können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungsfall Unterstützung brauchen.
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Fazit
Zahnzusatzversicherung – lohnt sie sich oder nicht?
Die Zahnzusatzversicherung ist im Grunde für alle sinnvoll, die gesetzlich versichert sind und sich vor hohen Zuzahlungen schützen möchten. Vor allem dann, wenn ihnen eine höherwertige Versorgung und die Zahnästhetik wichtig ist und ihnen die Regelversorgung der gesetzlichen Versicherung nicht genügt.
Die Leistungen im Bereich Zahnersatz, Kieferorthopädie und Prophylaxe sind in der gesetzlichen Krankenversicherung eher gering. Selbst für die Regelversorgung müssen Versicherte rund 35 bis 50 Prozent der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Gerade ein Zahnersatz kann ein ganzes Monatsgehalt ausmachen. Mit einer Zahnzusatzversicherung lässt sich der Eigenanteil bis auf 0 Prozent senken. Um den besten Tarif für sich persönlich zu finden, lohnt sich ein individueller Tarifvergleich. Nutzen Sie hierfür unseren kostenfreien Online-Rechner!
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Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Grundsätzlich gilt: Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist sie. Zudem stellt man sich den günstigen Tarif langfristig sicher, wenn Altersrückstellungen gebildet werden. Ewig warten mit dem Abschluss der Zahnzusatzversicherung sollte man sowieso nicht. Denn haben die Zähne bereits Schäden, drohen Leistungsausschlüsse. Sinnvoll ist es, im Alter zwischen 30 und 40 Jahren mit dieser Versicherung zu beginnen, da danach Zähne häufiger ersetzt werden müssen.
Was ist die beste Zahnzusatzversicherung?
Zu den aktuell besten Zahnzusatzversicherern gehören laut unabhängiger Testinstitute u.a. Allianz, Arag, Deutsche Familienversicherung, Barmenia und Ergo sowie viele weitere.
Wann ist die Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Eine Zahnzusatzversicherung ist für alle sinnvoll, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und denen die Leistungen der Krankenkasse im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie nicht ausreichen. Sinnvoll ist sie auch für Personen, die Zahnprobleme möglicherweise vererbt bekommen haben und später mit teuren Zahnbehandlungen rechnen können.
Was sollte bei einer Zahnzusatzversicherung enthalten sein?
Grundsätzlich sind in einer Zahnzusatzversicherung die folgenden 4 Bereiche versichert:
- Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlung, Paradontitisbehandlung)
- Zahnersatz (Implantate, Kronen, Inlays, Brücken)
- Zahnprophylaxe (professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung)
- Kieferorthopädie (Zahnspange)
Kann ich meine Zahnzusatzversicherung wechseln?
Prinzipiell können Sie Ihre Zahnzusatzversicherung wechseln. Beachten Sie dazu die Kündigungsfrist Ihres Vertrages, in der Regel sind dies 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, können Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Achten Sie bei einem Wechsel darauf, dass Sie sich zunächst einen neuen Tarif aussuchen, damit Sie keine Unterbrechung Ihres Versicherungsschutzes haben. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Ihr alter Vertrag Altersrückstellungen vorsieht. Falls ja, dann gehen diese bei einem Anbieterwechsel verloren.
Wie unterscheiden sich Zahnzusatz- und Zahnersatzversicherung?
Eine Zahnersatzversicherung ist für den Versicherten zunächst günstiger, da die Prämien geringer sind als bei einer Zahnzusatzversicherung. Es gilt jedoch zu bedenken, dass auch der Leistungsumfang im Schadensfall geringer ausfällt und sich ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen bezieht. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur einen prozentualen Anteil bei einem Zahnersatz, sondern bietet zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Prophylaxe und Implantate an. Der Eigenanteil liegt in diesem Fall entsprechend höher.
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