Zahnzusatz­versicherung für Kinder Tarifvergleich und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Kinder benötigen eine Zahnspange oder andere kieferorthopädische Behandlungen.
  • Die gesetzliche Krankenkasse leistet nur eingeschränkt.
  • Eine private Zahnzusatz­versicherung ist deshalb für Kinder besonders sinnvoll, da sie Zahnbehandlungen zum Großteil übernimmt.
  • Dies ist für Kinder besonders günstig, da sie noch jung sind. Eltern können bei uns eine Zahnzusatz­versicherung für ihr Kind bereits ab 6,05 € im Monat abschließen.

Das erwartet Sie hier

Was kostet eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder, welche Leistungen sollten auf jeden Fall enthalten sein und was müssen Eltern beachten.

Inhalt dieser Seite
  1. Beste Zahnzusatz­­versicherung abschließen
  2. Lohnt es sich für Kinder?
  3. Wann Sie die Zusatz­­versicherung abschließen sollten
  4. Wichtige Leistungen
  5. Gibt es Wartezeiten?
  6. Kosten (mit Beispiel)
  7. Aktuelle Testergebnisse
  8. Zahnzusatz­­versicherung für Kinder vergleichen
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Wie Sie die beste Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind abschließen

  1. Welche Leistungen benötigt Ihr Kind? Definieren Sie, welche Leistungen besonders wichtig sind, beispielsweise kieferorthopädische Behandlung ab einem bestimmten Schweregrad, Zahnersatz, Prophylaxe, spezielle Behandlungsmethoden)
  2. Bestehen bereits Zahnprobleme? Beispielsweise fehlende Zähne, laufende Behandlung, Zahnfehlstellung. Dies beeinflusst Konditionen und Preis.
  3. Vergleichen Sie verschiedene Angebote auf Basis der individuellen Angaben.
  4. Schließen Sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ab: Die günstigste ist nicht immer die beste Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind.

Vorteile einer Zahnzusatz­versicherung für Kinder

  • Kostenübernahme für Kieferorthopädie und Zahnspange (auch für KFO 1-3)
  • Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe zur Vorbeugung von Karies und Co.
  • Für Kinder besonders günstig
  • Oftmals ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung

Mit uns zur idealen Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind

Wir helfen Ihnen, den idealen Tarif zum besten Preis zu finden – schnell und unkompliziert. Dank der Zusammenarbeit mit finanzgewissen können wir Ihnen exklusive Tarife anzeigen, die Sie direkt online vergleichen und abschließen können. Auch danach sind unsere Partner für Sie da, egal ob Sie weitere Fragen haben oder im Versicherungs­fall Unterstützung brauchen.

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Deshalb lohnt sich eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder

Die Zahnzusatz­versicherung für Kinder ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

  • Bei Kindern liegen in der Regel noch keine Vor­erkrankungen und Schäden an den Zähnen vor. Diese müssen vor Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung angegeben werden und können zu Ausschlüssen und/oder Beitragserhöhungen führen.
  • Kinder und Jugendliche benötigen häufig kieferorthopädische Behandlungen, wie Zahnspangen oder sogar kieferchirurgische Operationen, die von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) nur zum Teil oder gar nicht übernommen werden.
  • Eine gute Zahnzusatz­versicherung übernimmt auch die Kosten für Prophylaxe und eine professionelle Zahnreinigung. Diese ist zur Vorbeugung gegen Karies und Parodontose gerade bei Kindern sinnvoll.

Das zahlt die Krankenkasse für Zahnspangen

Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt zwar die Kosten für Zahnspangen und kieferorthopädische Behandlungen, jedoch erst ab der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) 3. Dies entspricht bereits einer ausgeprägten Fehlstellung (die komplette Tabelle gibt es weiter unten). Bei leichten Fehlstellungen müssen Eltern die Kosten selbst übernehmen. Auch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, so erstattet sie 20 Prozent der Kosten erst, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Dies muss der Zahnarzt oder die Zahnärztin bescheinigen.

Außerdem darf das Kind nicht über 18 Jahre alt sein und die Behandlung muss als medizinisch notwendig gelten.

Das kostet eine Zahnspange

lesen

Für die kieferorthopädische Behandlung zahlen Eltern schnell mal zwischen 2.000 und 7.000 Euro. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung ab KIG 3, kann sich der Eigenanteil auf 500 bis 2.500 Euro belaufen. Diesen Eigenanteil bekommen sie erst wieder, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Tipp: Falls die Leistungen des Kieferorthopäden über die Grundversorgung hinausgeht, sollten Eltern auch kritisch nachfragen, ob eine solche Behandlung auch wirklich nötig ist. Oft argumentieren Ärzte, dass diese für das Kind erfolgs­versprechender, unkomplizierter und schmerzfreier ist. In so einem Fall, lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen.

Besonders für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll

Die private Zahnzusatz­versicherung übernimmt die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung. Unter Umständen bereits ab der KIG 1 – also bereits bei leichten Fehlstellungen – wenn dies medizinisch sinnvoll ist. So können Eltern sicher sein, dass Fehlstellungen bereits im frühen Stadium behandelt werden und sie die Kosten dafür nicht selbst tragen müssen. Gerade wenn Zahnfehlstellungen möglicherweise vererbt werden könnten, lohnt sich ein früher Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung für Kinder.


Wann sollte ich eine Zahnzusatz­versicherung für mein Kind abschließen?

Ab welchem Alter sollten Sie über eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind nachdenken, was bedeutet „frühzeitig“? Wir empfehlen einen Abschluss zwischen dem 4. und 6. Lebensjahr, bevor der Zahnarzt eine kieferorthopädische Einschätzung macht. Denn wichtig ist, dass vor dem Abschluss noch keine Fehlstellungen oder andere Schäden festgestellt wurden. Auch wenn es für Kinder in der Regel keine Wartezeit gibt, wirkt es sich negativ auf den Leistungsumfang oder den Preis aus, wenn ein Zahnarzt bzw. Kieferorthopäde bereits eine Behandlung angeraten hat.

Experten-Tipp:

„Im besten Fall schließen Sie eine Zahnzusatz­versicherung bereits vor dem ersten Zahnarztbesuch ab. Denn sobald eine Auffälligkeit wie eine Zahnfehlstellung oder Karies festgestellt wurde, steht dies auch in der Krankenakte und muss gegenüber der Versicherung angegeben werden. Dies kann die Kosten erhöhen oder sogar dazu führen, dass bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Zum Beispiel eine kieferorthopädische Behandlung.“

Foto von Robert Böhrk
Berater

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Wichtige Leistungen der Zahnzusatz­versicherung für Kinder

Überblick: Leistungen für Kinder


Leistungen im Bereich Kieferorthopädie

Etwa jedes zweite Kind hat eine Korrektur der Zahnstellung nötig. Wie bereits oben erwähnt, kommt die gesetzliche Kranken­versicherung zwar für die Kosten von Zahnspangen oder sonstige kieferorthopädische Behandlungen auf, allerdings längst nicht für alle und das nur im Rahmen der Regelversorgung.

Ob Behandlungen medizinisch notwendig sind oder nicht, beurteilt die gesetzliche Krankenkasse anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Krankenkassen übernehmen in der Regel erst ab KIG 3 die Kosten. Ab dieser Stufe kommt die GKV in der Regel vorerst nur für 80 Prozent der Kosten auf. Die restlichen 20 Prozent werden erst gezahlt, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist.

KIG: Schweregrade der kieferorthopädischen Behandlung

KIG Art der FehlstellungKostenübernahme durch GKV
KIG 1Sehr leichte Fehlstellung, die vor allem aus ästhetischen Gründen korrigiert werden könnte (z.B. Engstand der Zähne oder offener Biss).Nein
KIG 2Leichte Fehlstellung, die zwar aus medizinischen Gründen korrigiert werden sollte, aber die GKV nicht für die Kosten aufkommt (z.B. deutlicher Engstand der Zähne oder Kreuzbiss).Nein
KIG 3Mittlere Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen korrigiert werden muss (z.B. sehr tiefer Biss, großer Platzmangel der Zähne oder beidseitiger Kreuzbiss)Ja
KIG 4Starke Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen dringend korrigiert werden sollte (z.B. Durchbruchsstörungen, deutlicher seitlicher Vorbeibiss der Zahnreihen oder Zahnunterzahl).Ja
KIG 5Sehr starke Fehlstellung, die aus medizinischen Gründen unbedingt korrigiert werden sollte (z.B. angeborener offener Biss mit großem Abstand zwischen den Zahnkanten).Ja

Das leistet die private Zahnzusatz­versicherung

Viele Zahnzusatz­versicherungen übernehmen diesen Eigenanteil von 20 Prozent von Anfang an. Für die Eltern entstehen somit überhaupt keine Kosten. Ebenfalls leistet die Versicherung in der Regel bereits bei leichten Fehlstellungen (KIG 1) und übernimmt die Mehrkosten für hochwertige Therapien, die die Behandlung schneller, angenehmer und effektiver machen. Dazu zählen:

  • innenliegende und transparente Zahnspangen
  • Mini-Brackets für eine kürzere Behandlungszeit und leichtere Reinigung der Zähne
  • Kunststoff und Keramikbrackets
  • farblose Bögen
  • Retainer (Zahnstabilisator)
  • Funktionsanalyse

Zahnzusatz­versicherung für Kinder: Diese Leistungen sind im Bereich der Kieferorthopädie wichtig

  • Die Zahnzusatz­versicherung sollte alle KIG-Stufen beinhalten.
  • Der Versicherer sollte bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 bis 2) keine Summenbegrenzungen vorsehen. Mindestens sollten es aber 3.000 Euro sein.
  • Für Sonderleistungen sollte die Zusatz­versicherung im Bereich KIG 3 bis 5 mindestens 1.000 Euro leisten, besser 1.500 Euro.
  • Insbesondere wenn ein Kind älter als 6 Jahre alt ist, sollte die Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren nicht zu hoch sein. In diesem Alter ist es wahrscheinlich, dass die Behandlung schon bald beginnt.

Leistungen bei Zahnreinigung, Zahnprophylaxe und Fissurbehandlungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Bereich Zahnprophylaxe meist nur die günstigste Variante, dazu gehören:

  • Eine jährliche Erhebung des Mundhygienestatus und Aufklärung
  • Eine jährliche Fluoridierung der Zähne mit Lack oder Gel (4 Mal pro Jahr bei hohem Karies-Risiko)
  • Fissurenversiegelung bei Backenzahn 6 und 7

Doch oft sind diese Leistungen nicht genug für eine optimale Zahngesundheit. Insbesondere wenn das Kariesrisiko hoch ist, kann eine ergänzende Zahnbehandlung sinnvoll sein, die Eltern ohne Zusatz­versicherung selbst zahlen müssen. Der Zahnarzt entfernt dabei harte Beläge wie etwa Zahnstein oder weiche Ablagerungen wie Plaque.

Für Kinder mit Zahnspange ist Zahnreinigung sinnvoll

Gerade bei Kindern, die eine feste Zahnspange tragen, ist die professionelle Zahnreinigung empfehlenswert. Die Reinigung der Zähne ist hier besonders aufwendig und Kindern fehlt häufig die Geduld dies mit der gebotenen Sorgfalt zu tun. Eine gute Zahnzusatz­versicherung sollte auch für regelmäßige Zahnreinigungen den Großteil der Kosten übernehmen, sodass sich Eltern keine Sorgen um hohe Zuzahlungen machen müssen. In der Regel legen die Versicherer hier einen jährlichen Höchstbetrag fest.

Fissuren können Karies vermeiden

Auch müssen nicht selten die Vertiefungen der Kauflächen versiegelt werden – die sogenannten Fissuren können Karies an schwer zu reinigen Stellen vermeiden. Eine Zahnzusatz­versicherung sollte die Fissuren bei sämtlichen Backenzähnen übernehmen und nicht nur wie die gesetzliche Kranken­versicherung bei Backenzahn 6 und 7.


Leistungen bei Zahnbehandlungen und Zahnerhalt

Kinderzähne bekommen schnell mal Löcher. Diese müssen gefüllt werden, um die Zähne zu erhalten. Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt Amalgamfüllungen. Eine gute Zahnzusatz­versicherung für Kinder kommt für 80 bis 100 Prozent der Kosten für hochwertige Kunststofffüllungen auf. Ebenfalls zahlt sie Parodontose- oder Wurzelbehandlungen, auch wenn die Leistungen nicht über die Krankenkasse angerechnet werden können. Idealerweise übernimmt sie 100 Prozent.


Leistungen bei Zahnersatz

Es ist zwar eher selten, dass Kinder Zähne verlieren, trotzdem kommt es vor. Zum Beispiel bei einem Unfall. Fehlt der Zahnersatz, können Kau- oder Sprechschwierigkeiten entstehen. Die gesetzlichen Kranken­versicherungen übernehmen bei Zahnverlust 50 bis 60 Prozent der Regelversorgung. Alles darüber hinaus zahlen die Eltern. Auch wenn sie einen höherwertigen Zahnersatz wünschen.

Beinhaltet die Zahnzusatz­versicherung für Kinder Leistungen im Bereich Zahnersatz, sollte sie für die gesamten Mehrkosten aufkommen.

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Gibt es Wartezeiten bei der Zahnzusatz­versicherung für Kinder?

Fälle während der Wartezeit sind versichert

Grundsätzlich gilt im Bereich Kieferorthopädie eine Wartezeit von 8 Monaten. Jedoch spielt dies für die Absicherung von Kindern eine untergeordnete Rolle, da Versicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten, versichert sind. Einzig der Behandlungsbeginn muss nach diesen 8 Monaten liegen. Schließen Sie also beispielsweise eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind ab und 3 Monate später rät der Zahnarzt eine kieferorthopädische Behandlung an, so werden die Kosten übernommen, wenn die Behandlung erst in 5 Monaten (nach Ablauf der Wartezeit) beginnt.

Übrigens: Es gibt auch Tarife für eine Zahnzusatz­versicherung ohne Wartezeit. Diese finden Sie auch in unserem Online-Rechner!


Leistungen können in den ersten Jahren begrenzt sein

Viele Tarife kommen für zahnärztliche Behandlungen für Kinder in den ersten Versicherungsjahren nur begrenzt auf. Zum Beispiel übernehmen sie erst nach einigen Jahren die gesamten Kosten für eine Zahnspange. Dies bedeutet, dass etwa in den ersten 4 Vertragsjahren nur ein bestimmter Maximalbetrag erstattet wird, unabhängig von der vertraglichen prozentualen Erstattung.

Hat die Behandlung schon begonnen, zahlt die Versicherung nichts

Wichtig ist bei der Zahnzusatz­versicherung für Kinder, dass vor dem Abschuss nicht bereits schon eine Behandlung begonnen hat oder empfohlen wurde. Solche Fälle sind nicht versichert. Es genügt schon, wenn ein einziger Zahn wegen einer Fehlstellung beobachtet wird. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um einen Versicherungsschutz für Ihr Kind.

Wie lang kann mein Kind in der Zahnzusatz­versicherung bleiben?

Prinzipiell kann das Kind bis zu seinem 21. Lebensjahr im „Kinder-Tarif“ versichert bleiben. Danach kann der Vertrag zwar theoretisch weitergeführt werden, jedoch sollten Sie spätestens dann die Leistungen des Tarifs überprüfen und gegebenenfalls den Vertrag ändern lassen. Bei einigen Versicherern kann es darüber hinaus die drei Beitragsstufen Kind, Jugendlicher und Erwachsener geben.

Gerade kieferorthopädische Leistungen sind für Erwachsene kostspielig und werden selten benötigt. Am wichtigsten sind bei der Zahnzusatz­versicherung für Erwachsene gute Leistungen im Bereich Zahnersatz. Es kann von Vorteil sein, den Tarif innerhalb der Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Oft sind dann die Beiträge günstig und es wird von einer Gesundheitsprüfung abgesehen.

Tarif mit Altersrückstellungen?

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Haben Sie für Ihr Kind einen Zahnzusatz-Tarif mit späteren Altersrückstellungen abgeschlossen, so muss in der Regel ab dem 21. Lebensjahr die Rückstellung gebildet werden.

Was kostet eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder?

Eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder kostet ab 6,05 Euro im Monat. De genaue Höhe der Kosten ist abhängig von individuellen Faktoren, wie dem Alter des Kindes bei Vertragsabschluss sowie eventueller bestehender Zahnfehlstellungen sowie vom gewünschten Leistungsumfang und Tarif.

Anhand des folgenden Rechenbeispiels können Sie die Unterschiede im Preis je nach Tarifstufe erkennen.

  • Alter beim Abschluss: 8 Jahre
  • Keine ärztlich festgestellte Zahnfehlstellung
  • Derzeit keine zahnärztliche Behandlung
TarifstufeMonatsbeitrag
Basis6,05 €
Komfort8,97 €
Premium15,70 €

Ist die Zahnzusatz­versicherung für Kinder steuerlich absetzbar?

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Die Zahnzusatz­versicherung für Kinder fällt in der Steuererklärung unter die Rubrik Vorsorgeaufwendungen. Somit ist sie eine Sonderausgabe und ist für die Eltern theoretisch steuerlich absetzbar. Allerdings ist dies nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro möglich und dieser wird in der Regel meist schon durch die Kranken­versicherung oder andere Aufwendungen wie Haftpflicht– oder private Renten­versicherungen überschritten.

Was kostet Sie eine Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind?

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Zahnzusatz­versicherung für Kinder im Test

Zahnzusatz­versicherung für Kinder werden zwar nicht gesondert getestet, dennoch können Sie sich an allgemeinen Testberichten zur Zahnzusatz­versicherung orientieren. So gewinnen Sie einen ersten Eindruck vom Versicherungsmarkt und können ausgewählte Anbieter dann hinsichtlich wichtiger Leistungen für Kinder vergleichen.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnersatz (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaFFFSehr gut88
Logo ERGO Direkt AGErgoFFSehr gut81
Logo LVM VersicherungLVMFFSehr gut81

Ausschnitt der aktuellen Testsieger: Zahnbehandlungen (2024)

AnbieterFranke und
Bornberg Ø
ServiceValue
Fairness
Gesamtwertung
von 100
Logo SIGNAL IDUNASignal IdunaFF+Sehr gut81
Logo ERGO Direkt AGErgoFFSehr gut81
Logo LVM VersicherungLVMFFSehr gut81

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Zahnzusatz­versicherer sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Zahnzusatz­versicherer im Test (2024)

Das sollten Sie beim Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung für Kinder beachten

Kinder brauchen nicht die gleiche Zahnzusatz­versicherung wie Erwachsene. Sonst zahlen Sie schnell mal zu viel. Es gibt mittlerweile aber viele spezielle Zahnzusatz­versicherungen für Kinder, die nur Leistungen umfassen, die für den Nachwuchs auch wirklich von Bedeutung sind. Achten Sie beim Vergleich und Abschluss eines Tarifs darauf, dass Sie nur notwendige Leistungen versichern.


Was ist besonders wichtig für Kinder?

Kieferorthopädie
Zahnprophylaxe
Zahnbehandlungen
Zahnersatz

Dazu zählt in erster Linie die Kostenübernahme für kieferorthopädische Behandlungen, die sonst schnell mal in die Tausende gehen können. Wichtig sind auch Leistungen für professionelle Zahnreinigungen (Prophylaxe) und Zahnbehandlungen, da hier die gesetzliche Versicherung ebenfalls nicht für alle Kosten aufkommt. Im Gegensatz zu Erwachsenen haben Kinder jedoch selten einen Zahnersatz nötig, da ihr Gebiss in der Regel gesund ist. Es kann natürlich immer passieren, dass sie sich bei einem Unfall einen Zahn ausschlagen. Das sind aber Einzelfälle.

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Die häufigsten Fragen zur Zahnzusatz­versicherung für Kinder

Ist eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder sinnvoll?

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In den meisten Fällen ist eine Zahnzusatz­versicherung gerade für Kinder sinnvoll. Früher oder später benötigen die meisten Kinder eine Zahnspange, für die die gesetzliche Krankenkasse nur bedingt die vollen Kosten übernimmt. Ein früher Abschluss lohnt sich nicht nur aufgrund der günstigen Beiträge. Auch sollte es vor Abschluss einer Zahnzusatz­versicherung noch keine Empfehlung vom Zahnarzt für eine kieferorthopädische Behandlung gegeben haben.

Wann sollte man eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder abschließen?

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Eine Zahnzusatz­versicherung kann für ein Kind bereits nach der Geburt abgeschlossen werden, jedoch ergibt dies in der Regel kein Sinn. Vielmehr sollten Sie die Entwicklung des Milchzahngebisses abwarten, da sich erst danach mögliche Fehlstellungen bilden könnten. Sinnvoll ist es, eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder ab 3 Jahren abzuschließen.

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnspangen für Kinder?

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Die gesetzliche Kranken­versicherung übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Zahnspange und kieferorthopädische Behandlung. Die restlichen 20 Prozent zahlen die Eltern erst einmal selbst, erhalten diese jedoch zurück, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Die Krankenkasse zahlt jedoch nur, wenn die Fehlstellung in die kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) 3 bis 5 fällt. Handelt es sich um eine leichte Fehlstellung der KIG 1-2, so zahlt die Krankenkasse nicht.

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Katharina Burnus
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