Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung schützt Zahnärzte vor finanziellen Schäden durch Behandlungsfehler.
  • Daher ist sie für die berufliche Ausübung nicht nur unverzichtbar sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
  • Abgedeckt sind Schadensersatzleistungen und die Abwehr unberechtigter Forderungen, inklusive Rechtskostenübernahme.
  • Bei der Wahl des richtigen Tarifs ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz individuell auf die Tätigkeitsbereiche und praxisbezogenen Risiken zugeschnitten ist.
  • Bei uns können sich Zahnärzte bereits ab 330 € im Jahr umfassend absichern.

Das erwartet Sie hier

Was Sie als Zahnarzt über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen sollten, was sie kostet und wie Sie den besten Tarif finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Das müssen Zahnärzte über die Berufs­­haftpflicht wissen
  2. Warum sinnvoll?
  3. Wann leistet sie und wann nicht?
  4. Kosten (inkl. Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. So wählen Sie die richtige Berufs­­haftpflicht
  7. Tipps unserer Experten
Foto von Munkhjin Enkhsaikhan
Zuletzt aktualisiert am

Was muss ein Zahnarzt über die Berufs­haftpflicht­versicherung wissen?

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Eine Berufs­haftpflicht­versicherung ist für Zahnärzte unverzichtbar und im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte gesetzlich vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben. Dies dient dazu, sowohl den Zahnarzt als auch die Patienten vor finanziellen Schäden zu schützen, da hier über die Privat­haftpflicht kein Versicherungsschutz besteht. Die Berufs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden, die durch Behandlungsfehler, Unachtsamkeit oder unvorhergesehene Komplikationen im beruflichen Alltag entstehen können und ist damit die wichtigste Versicherung für Zahnärzte.

Icon Zahn

So funktioniert die Berufs­haftpflicht

In der Berufs­haftpflicht ist in erster Linie die gesetzliche Haftung versichert, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen der versicherten Praxis beziehungsweise der beruflichen Tätigkeit entstehen kann. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden über die Versicherung beglichen, unberechtigte Forderungen werden über die Funktion „passiver Rechtsschutz“ abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten. Damit ist sie eine essenzielle berufliche Absicherung für Ärzte, Zahnärzte, Medizinstudenten und Mediziner in der Facharztausbildung.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte verbindet eine Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung. Da die Bezeichnung „Berufs­haftpflicht­versicherung“ jedoch nicht einheitlich verwendet wird, sollten Sie immer genau hinsehen, was genau ein Tarif umfasst.

Warum ist sie gerade Zahnärzte so wichtig?

Darum ist eine Berufs­haftpflicht sinnvoll und notwendig

Zahnärzte tragen eine hohe Verantwortung, da Behandlungsfehler schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit des Patienten haben können. Im Schadensfall haftet der Zahnarzt persönlich, was ohne Berufs­haftpflicht­versicherung zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann – daher ist sie auch in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Eine Berufs­haftpflicht­versicherung schützt vor finanziellen Risiken und kann den Zahnarzt vor dem Ruin bewahren.

Icon Zahnarzt Geräte

Risiken und Schadenszenarien von Zahnärzten

  • Behandlungsfehler, Fehldiagnosen, Komplikationen bei Operationen
  • Aufklärungs- und Dokumentationsfehler
  • Verletzung der Sorgfaltspflicht, Verletzung der Hygienevorschriften, Beschädigung von Patienteneigentum

Vorteile einer Berufs­haftpflicht für Zahnärzte

  • Abdeckung hoher Kosten durch Schadensersatzforderungen
  • Vermeidung von Privatvermögensverlusten
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche und Rechtskostenübernahme
  • Umfassender Schutz von Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Sicherheit bei kosmetischen und invasiven Eingriffen, besonders in den Bereichen der ästhetischen Zahnmedizin oder bei komplexen Eingriffen
  • Nachhaftung für vergangene Behandlungsfehler
  • Schutz des Praxisbetriebs und Mitarbeiter­versicherung

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Ihr kostenfreies Angebot wird passgenau und individuell von unseren mehrfach ausgezeichneten Experten erstellt.

Wann leistet sie und wann nicht?

Was ist in der Berufs­haftpflicht versichert?

Welche Leistungen konkret abgedeckt sind, hängt vom Anbieter und Tarif der Berufs­haftpflicht ab. In der Regel kann der Leistungsumfang auch individuell angepasst werden – daher ist es umso wichtiger, dass Sie einen auf Sie und Ihre zahnärztliche Tätigkeit zugeschnittenen Versicherungsschutz wählen. Unsere Tipps und Hinweise für Ihren Versicherungsvergleich finden Sie im Kapitel „Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht aus?“ .

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick der versicherten beziehungsweise versicherbaren Leistungen und Risiken:

  • Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die zahnärztliche Tätigkeit
  • Operative Eingriffe/ambulantes Operieren
  • Dienstliche Tätigkeit
  • Praxisvertretungen
  • Ärztliches Restrisiko
  • Gelegentliche außerdienstliche oder freiberufliche ambulante Tätigkeit
  • Zahnärztliche Behandlungen aus ästhetischen Gründen
  • Naturheilverfahren
  • Off-Label-Use und/oder Compassionate Use
  • Mit­versicherung von angestellten Fachärzten, medizinischem Fachpersonal, Ärzten in Ausbildung, Medizinstudenten, Praktikanten (wenn weisungsgebunden)

Was ist in der Berufs­haftpflicht nicht versichert?

Auch die Leistungsausschlüsse können sich von Tarif zu Tarif unterscheiden, daher ist es immer wichtig, genau in die Versicherungs­bedingungen zu schauen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über mögliche Ausschlüsse:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder
    nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Gegebenenfalls spezielle Behandlungen – hier müssen die Versicherungs­bedingungen genau geprüft werden!

Was kostet das Ganze?

Die Kosten einer Berufs­haftpflicht für Zahnärzte lassen sich nicht pauschal beziffern, denn sie hängen immer vom individuellen Risiko ab. Im Folgenden finden Sie ein Rechenbeispiel zur Orientierung. Wir empfehlen darüber hinaus, mit den eigenen Angaben einen Tarifvergleich durchzuführen – zum Beispiel mit unserem kostenfreien Online-Rechner.

Rechenbeispiel: Niedergelassener Zahnarzt

PraxisartEinzelpraxis
Inhaber1
Angestellte2 nicht medizinische Assistenten in Teilzeit
Versicherungssumme5 Mio. €
Selbst­beteiligung0 €
Versicherungsbeitrag im Jahrab 330 €
Icon Beleg

Kostenfaktoren

Diese Faktoren beeinflussen, wie hoch Ihr Versicherungsbeitrag genau ausfällt:

  • Genaue hauptberufliche Tätigkeit
  • Tätigkeitsgebiete, fachspezifische Tätigkeiten
  • Art der Niederlassung
  • Rechtsform der Praxis
  • Anzahl zahnärztliches und nicht zahnärztliches Personal
  • Gewünschte Zusatzleistungen
  • Höhe der Deckungssumme
  • Höhe der Selbst­beteiligung

Was kostet Sie eine Berufs­haftpflicht?

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Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte im Test

Aktuell liegt kein Test vor, der sich spezifisch mit der Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte beschäftigt. Wir haben jedoch aktuelle unabhängige Testergebnisse zur Berufs­haftpflicht­versicherung im Allgemeinen für Sie zusammengetragen und ausgewertet. Auf Zahnärzte zugeschnittene Empfehlungen unserer Experten finden Sie im folgenden Kapitel.

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2024)

AnbieterFocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo Hiscox SAHiscoxGut83

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Berufs­­haftpflicht­­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle Berufs­­haftpflicht­­versicherer im Test (2024)

Wie wählt man die richtige Berufs­haftpflicht­versicherung aus?

Darauf sollten Sie achten

  • Ausreichend hohe Deckungssumme
    Die Versicherungssumme sollte ausreichend hoch gewählt werden, da besonders Personenschäden bei Behandlungsfehlern oft sehr teuer werden können. Wir empfehlen drei bis fünf Millionen Euro pro Schadenfall – damit ist auch die gesetzliche Vorgabe gedeckt. Höhere Summen bieten zusätzlichen Schutz, insbesondere bei komplexen Behandlungen.
  • Deckung spezieller Behandlungen und zahnmedizinischer Risiken
    Zahnärzte, die spezialisierte Leistungen wie Implantologie, ästhetische Zahnmedizin oder chirurgische Eingriffe anbieten, sollten sicherstellen, dass ihre Versicherung diese Bereiche explizit mit abdeckt. Einige Versicherer bieten spezielle Tarife für Zahnärzte an, die risikoreiche Behandlungen umfassen.
  • Optionen der Nachhaftung
    Im besten Falle deckt die Berufs­haftpflicht Schäden ab, die erst nach Vertragsende gemeldet werden, aber während der Versicherungszeit entstanden sind. Das ist besonders wichtig, wenn Zahnärzte ihre Praxis schließen oder die Versicherung wechseln.
  • Absicherung der gesamten Praxis
    Für Zahnarztpraxen ist es wichtig, dass auch Schäden durch Mitarbeiter bzw. des Praxispersonals abgesichert sind, da sie für Schäden ihrer Angestellten haften. Handelt es sich um eine Praxis­gemeinschaft oder Berufsausübungs­gemeinschaft, ist es wichtig, dass die Versicherung alle Partner abdeckt und eine klare Aufteilung der Haftung im Vertrag festgelegt ist.

So gehen Sie beim Abschluss vor

  1. Bedarfsermittlung
    Klären Sie, welche zahnärztlichen Risiken für Sie relevant sind. Je nachdem, wie genau Ihre Tätigkeit aussieht, können jeweils andere Versicherungs­bedingungen besonders wichtig sein.
  2. Tarifvergleich
    Vergleichen Sie die Preise und Leistungen verschiedener Anbieter. Nutzen Sie dafür gern unseren Rechner oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
  3. Überprüfung der Versicherungs­bedingungen
    Lesen Sie die Versicherungs­bedingungen der Angebote genau. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versicherer nach, was gemeint ist.
  4. Vertragsschluss
    Schließen Sie die Versicherung ab, die Sie am meisten überzeugt. Achten Sie darauf, korrekte und vollständige Angaben zu Ihrer Tätigkeit zu machen.
  5. Überprüfung
    Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr aktueller Vertrag noch gut zu Ihnen passt. Unter Umständen ändern sich mit der Zeit Ihre Risiken und Bedürfnisse oder kommen attraktivere Tarife auf den Markt.

Diese Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen Zahnärzten besonders die folgenden Anbieter und Tarife der Berufs­haftpflicht­versicherung:

Icon Goldmedaille

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Diese Fehler sollten Zahnärzte beim Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung vermeiden

lesen
  • Deckungssumme zu niedrig wählen
    Ein häufiger Fehler ist es, die Deckungssumme zu niedrig anzusetzen, um die Versicherungsbeiträge zu senken. Allerdings können gerade Personenschäden hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Zudem sollte die Deckungssumme für mehrere Schadensfälle im Jahr ausreichen, falls es zu mehreren Ansprüchen kommt. Einige Versicherer bieten Tarife an, die nur eine bestimmte Anzahl von Schäden abdecken – dies sollte im Vertrag überprüft werden.
  • Ungenaue Prüfung des Leistungsumfangs
    Einige Zahnärzte wählen eine Standard-Berufs­haftpflicht, die möglicherweise nicht alle berufsspezifischen Risiken abdeckt. Gerade bei spezialisierten Tätigkeiten wie Implantologie oder ästhetischer Zahnmedizin sollte der Vertrag individuell angepasst werden, um die entsprechenden Risiken abzudecken.
  • Kein oder unzureichender Schutz für Mitarbeiter und Praxis­gemeinschaften
    Zahnärzte haften auch für Fehler ihres Praxispersonals. Der Versicherungsschutz sollte daher explizit alle Mitarbeitenden mit einschließen, um Lücken im Schadensfall zu vermeiden. Zahnärzte in Praxis­gemeinschaften oder Berufsausübungs­gemeinschaften sollten sicherstellen, dass alle Partner entsprechend abgesichert sind und die Haftung untereinander klar geregelt ist, um Missverständnisse und Haftungslücken zu vermeiden.
  • Verzicht auf Nachhaftung
    Da viele Behandlungsfehler erst später sichtbar werden, ist es wichtig, dass Schäden auch nach Ende der Vertragslaufzeit noch gedeckt sind, wenn sie während der Versicherungszeit verursacht wurden.
  • Unflexible Vertragsgestaltung
    Eine Versicherung mit starren Laufzeiten und wenigen Anpassungsmöglichkeiten ist für Zahnärzte nachteilig, wenn sich die berufliche Situation verändert (z. B. bei Spezialisierung auf neue Verfahren oder beim Ausbau der Praxis). Achten Sie darauf, dass der Vertrag flexibel anpassbar ist und dass es einfache Möglichkeiten gibt, Deckungen zu erhöhen oder zusätzliche Risiken einzuschließen.
  • Kein Vergleich
    Schließen Sie nicht einfach die nächstbeste Versicherung ab, sondern nehmen Sie sich die Zeit für einen ausführlichen Tarifvergleich.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Gesetzliche Vorgaben zur Versicherungssumme

„Für Vertragsärzte beziehungsweise Kassenärzte gilt nach § 95e SGB V eine Mindest­versicherungssumme von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall. Weiterhin dürfen die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Jahres verursachten Schäden nicht weiter als auf den zweifachen Betrag der Mindest­versicherungssumme begrenzt werden.

Für Vertragsärzte mit angestellten Ärzten, Berufsausübungs­gemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren gilt eine Mindest­versicherungssumme von fünf Millionen Euro sowie eine Maximierung des dreifachen Betrages bei mehreren Schadensfällen im Jahr.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Risikofaktoren und individuelle Anpassungen

„Je nach Spezialisierung und Praxisstruktur können individuelle Risiken und Anforderungen bestehen. Zahnärzte mit bestimmten Behandlungsschwerpunkten (z. B. Implantologie oder Kieferorthopädie) haben möglicherweise ein höheres Risiko, dass ein Behandlungsfehler zu schwerwiegenden Folgen führt. Auch Zahnärzte, die kosmetische Zahnmedizin oder invasive Eingriffe anbieten, sollten ihre Versicherungspolice sorgfältig prüfen und gegebenenfalls anpassen lassen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
Ärztliches Restrisiko nicht unterschätzen

„Unterschätzen Sie nicht das ärztliche Restrisiko, dem Sie unterliegen, wenn Sie Ihre zahnärztliche Tätigkeit aufgeben. Dies ist nicht nur beim Renteneintritt der Fall, sondern auch beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit. In dieser Zeit ergibt sich in der Regel das ärztliche Restrisiko im alltäglichen Leben, beispielsweise aus Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen oder Freundschaftsdiensten im Verwandten- und Bekanntenkreis. Dies ist in der Regel in der Berufs­haftpflicht für Zahnärzte mitversichert.“

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Berater

Experten-Tipp 4:
Versicherungsschutz im Ausland

„Die Berufs­haftpflicht­versicherung gilt grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Gegebenenfalls sind hier die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Es gibt jedoch auch Tarife, die einen weltweiten Versicherungsschutz festlegen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Retroaktive Absicherung und Nachhaftung

„In der Regel sollte eine Berufs­haftpflicht­versicherung für Zahnärzte auch eine sogenannte Nachhaftung beinhalten. Das bedeutet, dass sie auch für Schäden aufkommt, die nach Beendigung der Versicherung auftreten, aber während der Versicherungszeit verursacht wurden. Diese Nachhaftung kann wichtig sein, da manche Fehler oder Beschwerden erst Jahre nach der Behandlung auftreten.

Manche Versicherungen bieten zudem eine retroaktive Absicherung an. Diese schützt den Zahnarzt auch rückwirkend für Schäden, die bereits vor Versicherungsbeginn entstanden sind, aber erst später gemeldet wurden. Diese Klausel ist besonders für Zahnärzte interessant, die die Versicherung wechseln.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 6:
Zusätzliche Absicherungen für Zahnärzte

„Ergänzend zur Berufs­haftpflicht ist eine Rechtsschutz­versicherung für Zahnärzte ratsam, um sich bei Rechtsstreitigkeiten umfassend abzusichern. Diese beinhaltet einen Spezial-Straf-Rechtsschutz bei strafrechtlichen Vorwürfen und den Regress-Rechtsschutz für Konflikte mit Krankenkassen. Im digitalen Zeitalter sind Cyber-Risiken ein wachsendes Problem, gerade im medizinischen Bereich. Eine Cyber-Versicherung für Zahnärzte kann helfen, Kosten bei Datenverlust, Hackerangriffen oder anderen IT-Problemen abzudecken. Bei langfristiger Berufs­unfähigkeit durch Krankheit oder Unfall bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Zahnärzte monatliche Einkommenssicherung. Besonders wichtig ist die Infektionsklausel, die auch bei Infektionen ohne Krankheits­symptome greift.“

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Katharina Burnus
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