Berufs­unfähigkeits­ver­siche­rung bei Berufswechsel

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Das Wichtigste in Kürze

  • In der Regel müssen Sie einen Berufswechsel Ihrem BU-Versicherer nicht mitteilen. Entsprechend bleibt Ihre BU unverändert.
  • Mitunter kann eine freiwillige Meldung vorteilhaft sein, wenn Ihr neuer Beruf ein geringeres Risiko für eine Berufs­unfähigkeit birgt.
  • In sehr seltenen Fällen sind Sie vertraglich verpflichtet, einen Jobwechsel zu melden. Dann kann der Versicherer Ihren Beitrag entsprechend anpassen.

Das erwartet Sie hier

Wann Sie Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung einen Berufswechsel melden müssen und wann sich eine freiwillige Meldung für Sie lohnt.

Inhalt dieser Seite
  1. Berufswechsel: Ändert sich die BU?
  2. Wann Sie einen Berufswechsel melden müssen
  3. So wirkt sich ein Berufswechsel auf Ihre Beiträge aus
  4. Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Ändert sich die Berufs­unfähigkeits­ver­siche­rung bei einem neuen Job?

Wechseln Sie Ihren Job, ändert sich bei Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung in der Regel nichts. Gewöhnlich müssen Sie den neuen Beruf Ihrem BU-Versicherer nicht mal melden. Auch bei einem Wechsel der Branche und Ausrichtung, etwa von einem kaufmännischen in einen handwerklichen Beruf, ist typischerweise keine Meldung vorgesehen.

  • Ihre Beiträge ändern sich nicht.
  • Kommt es nach dem Wechsel des Jobs zu einer Berufs­unfähigkeit, ist der aktuell ausgeübte Beruf für den Versicherer ausschlaggebend.
  • Der Berufswechsel hat auch keinen Einfluss auf die Berufs­unfähigkeitsrente. Die Höhe der BU-Rente bleibt, wie Sie sie vertraglich vereinbart haben.
Icon gegensätzliche Pfeile

Birgt Ihr neuer Job weniger Risiken für eine Berufs­unfähigkeit als der alte, kann es aber vorteilhaft sein, den Wechsel freiwillig zu melden: Ihre Beiträge können sinken. Nur in äußerst seltenen Fällen sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, einen Berufswechsel dem Versicherer schriftlich mitzuteilen. Dieser kann dann Ihre Beiträge an das veränderte Berufsrisiko anpassen.

Wann Sie einen Berufswechsel melden müssen

Die meisten Berufs­unfähigkeits­versicherer fordern keine Meldung des Jobwechsels. Einige wenige Versicherer ver­pflichten jedoch weiterhin vertraglich dazu, zum Beispiel bei Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Schüler. Daher sollten Sie am besten die Vertragsbedingungen auf diese sogenannte Nachmeldepflicht hin überprüfen.

Achten Sie auf diese Formulierungen im Vertrag

Icon Daumen hoch

Ohne Nachmeldepflicht

  • Berufswechsel sind dem Versicherer nicht anzuzeigen, wenn dies im BU-Vertrag explizit ausgeschlossen wird, zum Beispiel so: „Ein Berufswechsel ist uns nicht anzuzeigen.“ oder auch „Einen Berufswechsel während der Vertragslaufzeit müssen Sie uns nicht anzeigen.“
  • Eine Meldepflicht besteht auch nicht, wenn sich in den Vertragsbedingungen keine Informationen zu diesem Thema finden.
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Mit Nachmeldepflicht

Die folgenden Begriffe und Formulierungen in den Vertragsbedingungen können auf Regelungen zur Nachmeldepflicht hindeuten: „Berufswechsel“, „Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit“, „Anzeigepflicht“ oder auch „Änderungsanzeige“. Diese Abschnitte sollten Sie genau lesen.

So kann die Formulierung in den Versicherungs­bedingungen aussehen:

Ausschnitt aus den AVB der Berufsunfähigkeitsversicherung der Baloise. Punkt 30 besagt, dass Versicherte einen Wechsel ihres Berufs nicht mitteilen müssen, aber prüfen lassen können, ob er zu einer günstigeren Einstufung führt.
Quelle: Baloise, Oktober 2024

Müssen Elternzeit oder Sabbatical gemeldet werden?

Genauso wie Sie in der Regel der Berufs­unfähigkeits­versicherung keinen Tätigkeitswechsel anzeigen müssen, müssen Sie auch Elternzeit oder ein Sabbatical nicht melden. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung kann in diesem Zeitraum unverändert weiterlaufen. In den Versicherungs­bedingungen sieht das beispielsweise so aus:

Ausschnitt aus den AVB der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV1871. Der Abschnitt, der besagt, dass bei einer vorübergehenden Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit der bisherige Beruf für die Bestimmung der Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt wird, ist rot umrandet.
Quelle: LV1871, Oktober 2024

Je nach Versicherer ist es auch möglich, den Vertrag für diese Zeit beitragsfrei zu stellen. Das ist auch bei diesem Tarif der Fall:

Ausschnitt aus den AVB der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV18771. Er besagt, dass die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung möglich ist.
Quelle: LV1871, Oktober 2024

Hier sollten Sie dringend in den Versicherungs­bedingungen nachlesen oder sich vorher beim Versicherer erkundigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche Nachteile sich daraus gegebenenfalls ergeben.

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Wie sich ein Berufswechsel auf Ihre Beiträge auswirkt

Die Höhe Ihrer BU-Beiträge ist unter anderem abhängig davon, welche Risiken Ihr Beruf für eine Berufs­unfähigkeit birgt. Grundsätzlich gilt: je geringer das Risiko, desto niedriger die Beiträge.

Berufe haben ein unterschiedliches Risiko für Berufs­unfähigkeit

Um das Risiko eines Berufs einschätzen zu können, werden sie von Versicherungs­unternehmen in sogenannte Risiko­stufen oder Gefahren­klassen eingestuft. Oft wird in drei übergeordnete Gefahren­klassen eingeteilt. Diese sind meist in weitere Unterkategorien gegliedert. Die Einstufung ist in erster Linie von der Branche, dem Arbeitsort sowie der zu erwartenden körperlichen und psychischen Belastung im Job abhängig. Jedes Versicherungs­unternehmen hat jedoch andere Gefahren­klassen. Einige Versicherer ordnen beispielsweise nicht nach der körperlichen Tätigkeit, sondern nach der psychischen Belastung.

Icon Person am Schreibtisch

Gefahren­klasse A: Geringe körperliche Belastung

Typische Jobs der Versicherungsklasse A sind kaufmännische Berufe sowie Büroarbeiten. Dazu gehören beispielsweise kaufmännische Angestellte, Sekretäre oder Makler. Diese Berufe gelten als risikoarm, da sie vorwiegend sitzend in geschlossenen Räumen ausgeübt werden.

Icon Bauarbeiter

Gefahren­klasse B: Hohe körperliche Belastung

In die Risikoklasse B werden körperlich herausfordernde Berufe eingeordnet. Dazu gehören handwerkliche Tätigkeiten wie Dachdecker, Schreiner oder Maurer. Auch Labortätigkeiten fallen in diese Risikoklasse, ebenso wie Mechaniker.

Icon Bome

Gefahren­klasse C: Nicht versicherbare Berufe aufgrund zu hohen Risikos

Die Gefahren­klasse C beinhaltet Berufe, deren Risiko sich nicht abschätzen lässt oder zu hoch ist. Ein Beispiel ist der Dienst als Soldat.

Wie sich ein Berufswechsel auf Ihre Beiträge auswirken kann

Icon Blatt mit Pfeil

Ohne Nachmeldepflicht

Die allermeisten Versicherer verzichten darauf, dass Sie einen Berufswechsel melden müssen. Die Höhe Ihrer Beiträge und auch die Ihrer BU-Rente bleibt somit unverändert.

Es kann sich jedoch mitunter für Sie finanziell lohnen, einen Jobwechsel freiwillig zu melden. Sind mit Ihrem neuen Job weniger Risiken für eine Berufs­unfähigkeit verbunden als mit Ihrem alten, kann der Versicherer entsprechend Ihre Beiträge senken. Damit der Versicherer den neuen Beruf berücksichtigt, müssen Sie ihn oft schon eine gewisse Zeit ausüben, zum Beispiel sechs Monate. Ihre Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­versicherung können nach solche einer freiwilligen Nachmeldung nie teuer werden – im schlimmsten Fall bleiben sie unverändert. Allerdings können sich Versicherer eine neue Risikoprüfung vorbehalten.

Icon Personalbeschaffung

Mit Nachmeldepflicht

Sind Sie hingegen verpflichtet, Ihrem Versicherer einen Berufswechsel mitzuteilen – das ist mittlerweile nur noch sehr selten der Fall – kann dieser die Beiträge entsprechend dem veränderten Berufsrisikos anpassen. Es kann dann also nicht nur sein, dass Sie weniger Beitrag oder das Gleiche zahlen – grundsätzlich können Ihre Beiträge auch steigen.

Gesundheits- oder Risikoprüfung beachten

Melden Sie einen Berufs­wechsel, behalten sich einige BU-Anbieter eine erneute Gesundheits oder Risikoprüfung vor – andere jedoch nicht. Mit dieser Prüfung wollen Berufs­unfähigkeits­versicherer herausfinden, ob Versicherte berechtigt sind, aufgrund einer geringeren Gefahren­klasse auch geringere Beiträge zu zahlen. Bei dieser erneuten Risikoprüfung wird meist Ihr aktueller Gesundheitsstatus abgefragt, aber auch andere Risikofaktoren, wie gefährliche Hobbys oder geplante Auslandsaufenthalte. Versicherer haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Arztberichte anzufordern, um das gesundheitliche Risiko besser einschätzen zu können.

Typische Gesundheitsfragen in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Icon Vertrag kündigen

Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass der Versicherer auf eine Meldung bei einem Berufswechsel verzichtet. Genau hinschauen sollten Sie besonders bei Berufs­unfähigkeits­versicherungen für Schüler. Wir haben Ihnen weiter oben Formulierungen und Begriffe zusammengestellt, die im Vertrag auf eine Meldepflicht hindeuten können.

Icon Lupe

Falls Sie doch eine BU mit Meldepflicht in die engere Auswahl ziehen, lesen Sie in den Vertragsbedingungen genau nach, was das für Sie bedeuten könnte:

  • Behält sich der Versicherer zum Beispiel eine erneute Gesundheits- oder gar Risikoprüfung vor und könnte das für Sie problematisch werden?
  • Müssen Sie bei der Meldung Ihres Berufswechsels eine Frist einhalten?
  • Welcher Beruf ist beim Eintritt der Berufs­unfähigkeit maßgebend?

Die häufigsten Fragen zum Berufswechsel in der Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Bei einem Berufswechsel bleibt die Berufs­unfähigkeits­versicherung in den allermeisten Fällen unverändert bestehen. Achten Sie in Ihrem Vertrag auf den Verzicht der Meldepflicht bei Berufswechsel. Dies ist jedoch bei den meisten Berufs­unfähigkeits­versicherern mittlerweile üblich.

Wann kann sich die Meldung eines Berufswechsels lohnen?

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Wechseln Sie in einen risikoärmeren Beruf, dann können auch Ihre Beiträge sinken, da Sie ein geringeres Risiko für eine Berufs­unfähigkeit für den Versicherer darstellen. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, der Versicherung den Berufswechsel zu melden. Beachten Sie, dass der Versicherer dann eine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung durchführen kann.

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