Das Wichtigste in Kürze
Das erwartet Sie hier
Wann Sie Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Berufswechsel melden müssen und wann sich eine freiwillige Meldung für Sie lohnt.
Inhalt dieser SeiteÄndert sich die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem neuen Job?
Wechseln Sie Ihren Job, ändert sich bei Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nichts. Gewöhnlich müssen Sie den neuen Beruf Ihrem BU-Versicherer nicht mal melden. Auch bei einem Wechsel der Branche und Ausrichtung, etwa von einem kaufmännischen in einen handwerklichen Beruf, ist typischerweise keine Meldung vorgesehen.
Birgt Ihr neuer Job weniger Risiken für eine Berufsunfähigkeit als der alte, kann es aber vorteilhaft sein, den Wechsel freiwillig zu melden: Ihre Beiträge können sinken. Nur in äußerst seltenen Fällen sind Sie vertraglich dazu verpflichtet, einen Berufswechsel dem Versicherer schriftlich mitzuteilen. Dieser kann dann Ihre Beiträge an das veränderte Berufsrisiko anpassen.
Wann Sie einen Berufswechsel melden müssen
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherer fordern keine Meldung des Jobwechsels. Einige wenige Versicherer verpflichten jedoch weiterhin vertraglich dazu, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler. Daher sollten Sie am besten die Vertragsbedingungen auf diese sogenannte Nachmeldepflicht hin überprüfen.
Achten Sie auf diese Formulierungen im Vertrag
Ohne Nachmeldepflicht
Mit Nachmeldepflicht
Die folgenden Begriffe und Formulierungen in den Vertragsbedingungen können auf Regelungen zur Nachmeldepflicht hindeuten: „Berufswechsel“, „Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit“, „Anzeigepflicht“ oder auch „Änderungsanzeige“. Diese Abschnitte sollten Sie genau lesen.
So kann die Formulierung in den Versicherungsbedingungen aussehen:
Müssen Elternzeit oder Sabbatical gemeldet werden?
Genauso wie Sie in der Regel der Berufsunfähigkeitsversicherung keinen Tätigkeitswechsel anzeigen müssen, müssen Sie auch Elternzeit oder ein Sabbatical nicht melden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann in diesem Zeitraum unverändert weiterlaufen. In den Versicherungsbedingungen sieht das beispielsweise so aus:
Je nach Versicherer ist es auch möglich, den Vertrag für diese Zeit beitragsfrei zu stellen. Das ist auch bei diesem Tarif der Fall:
Hier sollten Sie dringend in den Versicherungsbedingungen nachlesen oder sich vorher beim Versicherer erkundigen, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und welche Nachteile sich daraus gegebenenfalls ergeben.
So passen Sie Ihre BU während der Elternzeit an
Wie sich ein Berufswechsel auf Ihre Beiträge auswirkt
Die Höhe Ihrer BU-Beiträge ist unter anderem abhängig davon, welche Risiken Ihr Beruf für eine Berufsunfähigkeit birgt. Grundsätzlich gilt: je geringer das Risiko, desto niedriger die Beiträge.
Berufe haben ein unterschiedliches Risiko für Berufsunfähigkeit
Um das Risiko eines Berufs einschätzen zu können, werden sie von Versicherungsunternehmen in sogenannte Risikostufen oder Gefahrenklassen eingestuft. Oft wird in drei übergeordnete Gefahrenklassen eingeteilt. Diese sind meist in weitere Unterkategorien gegliedert. Die Einstufung ist in erster Linie von der Branche, dem Arbeitsort sowie der zu erwartenden körperlichen und psychischen Belastung im Job abhängig. Jedes Versicherungsunternehmen hat jedoch andere Gefahrenklassen. Einige Versicherer ordnen beispielsweise nicht nach der körperlichen Tätigkeit, sondern nach der psychischen Belastung.
Gefahrenklasse A: Geringe körperliche Belastung
Typische Jobs der Versicherungsklasse A sind kaufmännische Berufe sowie Büroarbeiten. Dazu gehören beispielsweise kaufmännische Angestellte, Sekretäre oder Makler. Diese Berufe gelten als risikoarm, da sie vorwiegend sitzend in geschlossenen Räumen ausgeübt werden.
Gefahrenklasse B: Hohe körperliche Belastung
In die Risikoklasse B werden körperlich herausfordernde Berufe eingeordnet. Dazu gehören handwerkliche Tätigkeiten wie Dachdecker, Schreiner oder Maurer. Auch Labortätigkeiten fallen in diese Risikoklasse, ebenso wie Mechaniker.
Gefahrenklasse C: Nicht versicherbare Berufe aufgrund zu hohen Risikos
Die Gefahrenklasse C beinhaltet Berufe, deren Risiko sich nicht abschätzen lässt oder zu hoch ist. Ein Beispiel ist der Dienst als Soldat.
Wie sich ein Berufswechsel auf Ihre Beiträge auswirken kann
Ohne Nachmeldepflicht
Die allermeisten Versicherer verzichten darauf, dass Sie einen Berufswechsel melden müssen. Die Höhe Ihrer Beiträge und auch die Ihrer BU-Rente bleibt somit unverändert.
Es kann sich jedoch mitunter für Sie finanziell lohnen, einen Jobwechsel freiwillig zu melden. Sind mit Ihrem neuen Job weniger Risiken für eine Berufsunfähigkeit verbunden als mit Ihrem alten, kann der Versicherer entsprechend Ihre Beiträge senken. Damit der Versicherer den neuen Beruf berücksichtigt, müssen Sie ihn oft schon eine gewisse Zeit ausüben, zum Beispiel sechs Monate. Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können nach solche einer freiwilligen Nachmeldung nie teuer werden – im schlimmsten Fall bleiben sie unverändert. Allerdings können sich Versicherer eine neue Risikoprüfung vorbehalten.
Mit Nachmeldepflicht
Sind Sie hingegen verpflichtet, Ihrem Versicherer einen Berufswechsel mitzuteilen – das ist mittlerweile nur noch sehr selten der Fall – kann dieser die Beiträge entsprechend dem veränderten Berufsrisikos anpassen. Es kann dann also nicht nur sein, dass Sie weniger Beitrag oder das Gleiche zahlen – grundsätzlich können Ihre Beiträge auch steigen.
Gesundheits- oder Risikoprüfung beachten
Melden Sie einen Berufswechsel, behalten sich einige BU-Anbieter eine erneute Gesundheits oder Risikoprüfung vor – andere jedoch nicht. Mit dieser Prüfung wollen Berufsunfähigkeitsversicherer herausfinden, ob Versicherte berechtigt sind, aufgrund einer geringeren Gefahrenklasse auch geringere Beiträge zu zahlen. Bei dieser erneuten Risikoprüfung wird meist Ihr aktueller Gesundheitsstatus abgefragt, aber auch andere Risikofaktoren, wie gefährliche Hobbys oder geplante Auslandsaufenthalte. Versicherer haben zudem die Möglichkeit, zusätzliche Arztberichte anzufordern, um das gesundheitliche Risiko besser einschätzen zu können.
Typische Gesundheitsfragen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Darauf sollten Sie bei Vertragsabschluss achten
Darauf sollten Sie beim Vergleich achten
Achten Sie beim Vertragsabschluss darauf, dass der Versicherer auf eine Meldung bei einem Berufswechsel verzichtet. Genau hinschauen sollten Sie besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen für Schüler. Wir haben Ihnen weiter oben Formulierungen und Begriffe zusammengestellt, die im Vertrag auf eine Meldepflicht hindeuten können.
Falls Sie doch eine BU mit Meldepflicht in die engere Auswahl ziehen, lesen Sie in den Vertragsbedingungen genau nach, was das für Sie bedeuten könnte:
Die häufigsten Fragen zum Berufswechsel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Was passiert mit BU bei Berufswechsel?
Bei einem Berufswechsel bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung in den allermeisten Fällen unverändert bestehen. Achten Sie in Ihrem Vertrag auf den Verzicht der Meldepflicht bei Berufswechsel. Dies ist jedoch bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherern mittlerweile üblich.
Wann kann sich die Meldung eines Berufswechsels lohnen?
Wechseln Sie in einen risikoärmeren Beruf, dann können auch Ihre Beiträge sinken, da Sie ein geringeres Risiko für eine Berufsunfähigkeit für den Versicherer darstellen. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, der Versicherung den Berufswechsel zu melden. Beachten Sie, dass der Versicherer dann eine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung durchführen kann.
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